Bundesregierung: Mehrfach humanitäre Aufnahmeverfahren in den Jahren 2008 bis 2011 – 61 Iraner

Berlin: (hib/STO) Die Aufnahme und Neuansiedlung besonders schutzbedürftiger Flüchtlinge aus Drittstaaten ist Thema der Antwort der Bundesregierung (17/8562) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur „Unterstützung von Resettlement-Maßnahmen durch den Europäischen Flüchtlingsfonds“ (17/8416). Darin verweist die Bundesregierung darauf, dass Deutschland in den Jahren 2008 bis 2011 mehrfach humanitäre Aufnahmeverfahren durchgeführt habe. So seien 2010 und 2011 – unabhängig von einer finanziellen Förderung einer Neuansiedlung gemäß der Entscheidung zur Einrichtung des Europäischen Flüchtlingsfonds für den Zeitraum 2008 bis 2013 – insgesamt 61 iranische Flüchtlinge aufgenommen worden.

Zitat:

Unabhängig von einer finanziellen Förderung einer Neuansiedlung gemäß der
Entscheidung des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Mai 2007
zur Einrichtung des Europäischen Flüchtlingsfonds für den Zeitraum 2008 bis
2013 (573/2007/EG) wurden 2010/2011 61 iranische Flüchtlinge (29 Personen
2010; 32 Personen 2011) aufgenommen.

Mit einer finanziellen Förderung der Neuansiedlung nach der genannten Entscheidung wurden ferner aus Jordanien und Syrien insgesamt 2.501 irakische Flüchtlinge aufgenommen, wie aus der Antwort weiter hervorgeht. Davon seien 2.069 im Jahr 2009 und 432 im Jahr 2010 eingereist. „Im Rahmen EU-interner Solidarität“ erfolgten den Angaben zufolge ferner 2009 die Aufnahme von elf afrikanischen Flüchtlingen aus Malta, 2010/2011 von 102 und 2011/2012 von 153.

Posted on 24. Februar 2012, in Gesetze, Medien, Meinungen, Politik and tagged , , , , , , , , . Bookmark the permalink. Kommentare deaktiviert.

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