MIGAZIN: GEWALTENTEILUNG – Verhindert Scharia Machtmissbrauch?
von Khadija Katja Wöhler-Khalfallah
An Sayyid Qutb, dem ägyptischen Muslimbruder und Idol der Dschihadisten, lässt sich am besten aufzeigen, was sich die Adepten eines absoluten Kalifats, das den Gesetzen der Scharia uneingeschränkt Rechnung trägt, im 21. Jahrhundert erhoffen.
Qutb war der Meinung, der Mensch dürfe nur Gott dienen und die Menschen dürften einander nicht zu Herren nehmen anstelle von Gott. Wie besessen wiederholt Qutb in seiner gerade für Anhänger des Dschihad zentralen Schrift „Zeichen auf dem Weg“ den Gedanken, dass die Unterdrückung des Menschen durch andere Menschen bzw. die Dienerschaft einiger Menschen zu anderen abgeschafft werden müsse und dass dies nur möglich werde, wenn den göttlichen Gesetzen Geltung verschafft werde. Dazu sagt er: „Das Königtum Gottes auf der Erde besteht nicht darin, dass bestimmte Menschen selbst, nämlich die religiösen Autoritäten – die Souveränität (hakimiyya) ausüben, wie es in der weltlichen Macht der christlichen Kirche der Fall ist. Es besteht auch nicht darin, dass Menschen im Namen der Götter sprechen wie in jener Herrschaftsform, die als Theokratie oder Gottkönigtum beschrieben wird. Das Königtum Gottes besteht vielmehr darin, dass das Gesetz Gottes (schariat Allah) die Souveränität ausübt (hiya al-hakima) und dass die Entscheidung Gott überlassen wird gemäß dem klaren Gesetz, das er festgesetzt hat.“ (Zitiert in: Andreas Meier (Hrsg.), Der politische Auftrag des Islam, Wuppertal 1994)
Doch was der um soziale Gerechtigkeit beseelte Qutb, wie viele seiner Anhänger und Adepten seiner und verwandter Bewegungen übersehen, ist der Umstand, dass Gott nicht selbst die Herrschaft auf Erden übernimmt, sondern, dass es am Ende auch nur Menschen sein werden, die die angebliche Botschaft Gottes auslegen werden. Und hier gibt es viele Gründe, misstrauisch ob der Qualität und Ausrichtung dieser Auslegungsarbeit zu sein. Zum einen das verheerende Niveau der Ausbildung eines muslimischen Religionsgelehrten in der heutigen Zeit und die Tatsache, dass ein Religionsgelehrter auch nur ein Mensch ist, der am Ende der Macht, dem Ruhm oder dem Geld verfallen kann. Wirklich integre Personen gibt es durchaus doch viel zu selten. Darauf also ohne Absicherung zu setzen, kommt einem Roulettespiel gleich.
An dieser Stelle wird es Zeit, einmal zu definieren, was Scharia denn eigentlich bedeutet und wie sie ermittelt wird, um den Sachverhalt besser veranschaulichen zu können. Die Scharia ist eine Anhäufung von Gesetzen, die durch Interpretation, Igtihad, Analogieschluss,qias, durch eigenes Urteil, ra´y, sowie Konvergenz bzw. Übereinstimmung zwischen den Gelehrten, idgma`, der in Koran und Sunna (Aussprüche und Taten des Propheten Muhammad) getroffenen Aussagen erlangt wurden. Zusätzlich dazu berücksichtigen die Religionsgelehrten den Brauch, `urf, das Gewohnheitsrecht, `ada, und letztlich das übergeordnete Interesse der Gemeinschaft, al-maslaha. Seit dem 14. Jahrhundert wird zudem die Konzeption der Maqasid ach-charia, Zielsetzungen und Absichten der Scharia, hinzugefügt. Zusammenfassend ist die Scharia eine Anhäufung nicht feststehender bzw. veränderlicher Gesetze, die von Generation zu Generation ständig an eine neue Bewusstseinsbildung angepasst zu werden hat. Positiv formuliert bedeutet dies, dass die Scharia an die Moderne angepasst werden kann, dass sie sich moderner Erkenntnisse bedienen kann, um dem Gerechtigkeitsgedanken auf staatlicher wie sozialer Ebene tatsächlich zur Umsetzung zu verhelfen. Umgekehrt darf dies allerdings auch nicht darüber hinwegtäuschen, dass sie je nach Geisteshaltung eines oder einer großen Gruppe von Religionsgelehrten rückwärtsgewandt interpretiert werden kann. Würde die Scharia zur Quelle der Rechtsprechung erklärt werden, würde dies Tür und Tor für Willkür eröffnen, da keine Sicherheit darüber besteht, wie sie denn nun ausgelegt werden wird. Käme diese zu allem Überfluss auch noch in einer absoluten Staatsform zur Anwendung, in der das Staatsoberhaupt keiner Gegenkontrolle ausgesetzt wäre, würde sie sich speziell im Falle der Reaktivierung der archaischen Strafen exzellent dazu eignen, missbraucht zu werden, um legitime Kritik an der herrschenden Kaste im Keime ersticken zu lassen.
Wie leicht die Scharia für unlautere Zwecke instrumentalisiert werden kann, zeigt sich am Beispiel des Sudan. Traditionell und vor der Berührung mit europäischen Einflüssen kam in der Scharia-Anwendung stets das Reue-Prinzip zum Tragen. Selbst in Fällen von Ehebruch wurde kaum auf die Steinigung zurückgegriffen, da dem Täter immer die Möglichkeit der Reue eingestanden wurde. Gemäß der Scharia-Interpretation Numeiris, der übrigens auch der im Westen vielfach als modern und liberal angesehene Hassan al-Turabi trotz anfänglicher Vorbehalte zugestimmt hat, als er in die Regierungsgeschäfte mit einbezogen wurde, werden selbst kleinen Dieben für Mundraub die Gliedmaßen (mit jeder Tat ein weiteres) abgehackt. Gleichzeitig profitierten die Muslimbrüder durch neue Vorschriften zur Gründung von Banken und die daraus resultierende wirtschaftliche Macht durch gezielte Kreditvergabe an sie und Spekulationen auf dem Getreidemarkt von der neuen Gesetzgebung (Olaf Köndgen. Das islamische Strafrecht des Sudan, 1992).
Im Iran liegt das Missbrauchspotenzial der islamischen Regierung primär in dem Umstand begründet, dass die iranische Verfassung mit ihrer Konzeption der wilayat al-faqih, der „Herrschaft des Rechtsgelehrten“, einen einzelnen Theologen mit absoluten Machtbefugnissen ausstattet. Ajatollah Ruhollah Chomeini hat zwar formal die Institutionen einer parlamentarischen Demokratie berücksichtigt, aber für sich ein Amt geschaffen, das über allen gewählten Organen steht und damit das republikanische Element der Verfassung neutralisiert. Wie viele Menschen wurden bereits im Iran im Namen der Religion hingerichtet, weil sie ganz legitime Kritik geübt hatten, die ihnen sogar der traditionelle Islam zugesteht. Nawid Kermani beklagt, dass heute ehrwürdige Theologen in Qom immer häufiger den Aggressionen von Anhängern der Partei Gottes ausgesetzt sind, weil sie immer vernehmbarer nach einer Trennung von Religion und Staat rufen, habe die Vermischung von Religion und Politik doch nur dazu geführt, dass der Islam für das Unrecht verantwortlich gemacht werde, dass eigentlich Politiker zu verschulden hätten. Zunehmend würde Heuchelei und Bigotterie aufrichtige Religiosität verdrängen. (Navid Kermani. Iran: Die Revolution der Kinder, 2001).
Und so könnte die Liste der Missbräuche im Namen einer Religion endlos weitergeführt werden: Soll sich eines politischen Gegners entledigt werden, bezichtigt man ihn einfach der Apostasie, also des Unglaubens, um an ihm die Todesstrafe anwenden zu können. So geschehen mit Farag Fuda, dem ägyptischen Kritiker der Muslimbruderschaft, einem sehr religiösen Mann, der seine täglichen Gebete verrichtete. Fundamentalisten erklärten ihn zum Apostaten, weil er es gewagt hatte, ihnen vorzuhalten, die Religion für politische Zwecke zu instrumentalisieren. Er starb an der Explosion einer Bombe, die unter seinem Fahrzeug angebracht worden war. In Pakistan werden Frauen, die vergewaltigt wurden, in Haft genommen, weil ihre Stimme nur die Hälfte derjenigen ihres Vergewaltigers zählt. Dieser kommt frei, und sie muss sich mit dem Vorwurf, Unzucht betrieben zu haben, auch noch doppelt bestrafen lassen. Im Namen höherer Werte wird den Männern die Möglichkeit eröffnet, Willkür über Frauen auszuüben. Woran es den Muslimen offensichtlich fehlt, ist nicht ein mächtiger Herrscher, der sie zwingt, eine 1400 Jahre alte Scharia zu befolgen, um gegen ihren inneren Schweinehund bessere Menschen zu werden, sondern ein eigenverantwortliches Handeln, das sich aus innerer Überzeugung speist. Hier ist im Wesentlichen ein gesunder Menschenverstand gefragt.
Letztendlich helfen zur Errichtung einer „gerechten Staatsordnung“ nur ganz irdische Mechanismen wie Gewaltenteilung, die dazu ersonnen wurden, Macht zu streuen. Untersteht dem Staatsoberhaupt ganz allein die Legislative (gesetzgebende Gewalt), die Judikative (richterliche Gewalt) und die Exekutive (ausführende, z.B. polizeiliche, Gewalt) dann ist er derart mächtig, dass trotz einer noch so hohen Opferbereitschaft einiger niemand mehr gegen diesen ankommen kann. Die ersten Muslime beanspruchten für sich, den Kalifen zu tadeln, wenn sie der Meinung waren, dass dieser vom rechten Weg abgekommen war. Dies mag in der kleinen Gemeinde in Mekka oder Medina noch möglich gewesen sein, wo alle miteinander bekannt oder verwandt waren, mit größer werdendem Machtgebiet wird dies jedoch zunehmend unmöglich. Hier wäre es höchst naiv, auf die Gottesfurcht des Machthabers zu setzen, denn auch dieser kann vom Glauben abfallen oder im Rausch der Macht seine obskurantistische Islamauslegung für die richtige halten. Dann bedarf es zahlreicher unabhängiger Institutionen und Organisationen, die auch tatsächlich in der Lage sind, sich der Willkür dessen, der die Mittel der Macht innehat, im Rahmen der von allen anerkannten Gesetze zu widersetzen. In den heutigen Demokratien wird immer noch sehr stark auf Parteien gesetzt, hier gilt es Vorzüge gegen Nachteile abzuwägen, bis eine optimale Lösung gegen die Nachteile gefunden wird.
Veröffentlicht am 13. Juni 2012 in Gesetze, Medien, Meinungen, Politik und mit Ahmadinejad, Chamenei, Gesetze, Human Rights, Iran, Medien, Menschenrechte, Politik getaggt. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink. Kommentare deaktiviert.


