Deutschland: Bundesrat berät über neue Bleiberechtsregelung
Der Bundesrat wird in den nächsten Wochen über einen Entwurf für eine neue gesetzliche Bleiberechtsregelung beraten. Viele langjährig Geduldete könnten demnächst auf eine dauerhafte Aufenthalts- und Integrationsperspektive hoffen.
Rund 42.000 Menschen leben in Deutschland seit mehr als sechs Jahren mit dem aufenthaltsrechtlich prekären Status der Duldung. Eine Rückkehr in die Herkunftsländer ist in vielen Fällen nicht möglich. Gleichzeitig bleibt den Geduldeten eine langfristige Aufenthalts- und Integrationsperspektive aber verwehrt. In den vergangenen Jahren wurde immer wieder versucht, dieses Problem durch verschiedene Bleiberechtsregelungen zu lösen. Dadurch sollten Personen, die bereits seit Jahren als Geduldete in Deutschland leben, ein langfristiges Aufenthaltsrecht bekommen. Die bisherigen Bleiberechtsregelungen waren allerdings durchweg mit einer Stichtagsregelung versehen und boten schon deshalb keine dauerhafte Lösung für das Problem der so genannten Kettenduldungen.
In den nächsten Wochen wird der Bundesrat nun über eine stichtagsfreie gesetzliche Bleiberechtsregelung beraten, um einen gemeinsamen Gesetzentwurf zur Beratung in den Bundestag einzubringen. Mehrere Bundesländer hatten in den letzten Monaten entsprechende Entwürfe vorgelegt, die sich hinsichtlich der Voraussetzungen zum Erhalt eines Aufenthaltsrechts zum Teil erheblich unterscheiden.
Der Flüchtlingsrat NRW ist erfreut darüber, dass zwischen den Bundesländern offenbar ein breiter Konsens herrscht, eine dauerhafte Bleiberechtsregelung im Aufenthaltsgesetz verankern zu wollen. Die Regelungen der letzten Jahre waren unzureichend, weil sie in ihrer Wirkung durch Stichtagsregelung, unverhältnismäßig hohe Anforderungen an potentiell Begünstigte und zahlreiche Ausschlusskriterien begrenzt waren. Wer beispielsweise eine Verurteilung zu einer Geldstrafe von mehr als 50 Tagessätzen für allgemeine Straftaten aufwies, war von Vornherein vom Bleiberecht ausgeschlossen. Diese Fehler dürfen bei einer neuen Bleiberechtsregelung keinesfalls wiederholt werden, wenn für die über 42.000 langjährig Geduldeten tatsächlich eine Lösung gefunden werden soll.
Deshalb spricht sich der Flüchtlingsrat NRW für eine großzügige Ausgestaltung der neuen Bleiberechtsregelung aus. So dürfen Menschen, die nach ihrer Einreise falsche Angaben über ihre Identität gemacht oder nicht hinreichend mit den Behörden kooperiert haben, jetzt jedoch ihre Identität offenlegen, nicht von der neuen Regelung ausgeschlossen werden. „Einige Geduldete haben in der Vergangenheit etwa aus begründeter Angst vor Abschiebung die Behörden über ihre Identität getäuscht. Es wäre untragbar, diese Menschen noch Jahre später dafür zu bestrafen, indem man ihnen dauerhaft jede Möglichkeit zur Integration und gesellschaftlichen Teilhabe verweigert“, so Heinz Drucks vom Vorstand des Flüchtlingsrats NRW. Auch die teilweise in den vorliegenden Entwürfen enthaltene Forderung, den Nachzug der Familien von Bleibeberechtigten auszuschließen, hält Drucks für falsch: „Der Schutz von Ehe und Familie hat in Deutschland Verfassungsrang. Auch Bleibeberechtigten muss es ermöglicht werden, mit ihrer Familie zusammenzuleben.“
Der Flüchtlingsrat NRW hofft darauf, dass sich die Bundesländer nun zeitnah auf konkrete Eckpunkte für eine großzügige Bleiberechtsregelung einigen werden, die den 42.000 langjährig Geduldeten eine langfristige Integrations- und Aufenthaltsperspektive verschafft.
Quelle: Flüchtlingsrat NRW
Veröffentlicht am 6. Juli 2012 in Gesetze, Medien, Meinungen, Politik und mit Abschiebung, Deutschland, Flüchtlinge, Gesetze, Human Rights, Iran, Medien, Menschenrechte, Politik, UN getaggt. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink. Kommentare deaktiviert.


