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Dänemark: Green-Card-Programm wird überarbeitet

Die dänische Regierung will das Green-Card-Programm überarbeiten. Dieses hat einer Studie aus dem Jahr 2010 zufolge seine Ziele verfehlt. Demnach arbeiten lediglich 28 % der Green-Card-Besitzer in ihrem erlernten Beruf bzw. Arbeitsgebiet, während 43 % einer unqualifizierten Arbeit nachgehen. Um dies zu ändern, will die Regierung Maßnahmen prüfen und einrichten, die es hochqualifizierten Migranten erleichtern, eine qualifikationsadäquate Beschäftigung zu finden, sagte der arbeitsmarktpolitische Sprecher der Regierungspartei Radikale Linke (Sozialliberale) Nadeem Farooq Anfang April gegenüber der Presse. Angedacht seien beispielsweise bessere Informationen für Zuwanderer über den dänischen Arbeitsmarkt und die Anforderungen in Bewerbungsverfahren. Seit Einführung des Programms im Jahr 2008 seien 7.000 Green Cards vor allem an Zuwanderer aus dem indischen Subkontinent, China
und dem Iran vergeben worden.  Mehr Infos:  www.cphpost.dk

Deutschland: Migrationsbericht 2011

Deckblatt der Broschüre: Migrationsbericht 2009

Die jährlich auf Wunsch des Bundestages erstellte, umfassende statistische Datensammlung über Migration dient der Öffentlichkeit als Informationsquelle und der Politik und Verwaltung als Grundlage für ihre Entscheidungsfindung im Bereich der Migrationspolitik.

Neben den allgemeinen Wanderungsdaten zu Deutschland und einer detaillierten Darstellung der verschiedenen Migrationsarten enthält der Bericht einen europäischen Vergleich zum Migrationsgeschehen und zur Asylzuwanderung. Er behandelt das Phänomen der illegalen Migration und informiert über die Struktur der ausländischen Bevölkerung sowie der Bevölkerung mit Migrationshintergrund.

Wichtige Aussagen des Migrationsberichtes 2011 sind:
Bei den Wanderungsdaten zeigt der europäische Vergleich, dass Deutschland weiterhin ein Hauptzielland von Migration ist.

  • In 2011 kamen insgesamt ca. 280 000 Personen mehr nach Deutschland (fast 960 000 Zuzüge) als in dem Jahr fortzogen (etwa 680.000 Fortzüge).
  • 62,1 Prozent aller Zuzüge kamen aus der EU, rund 12,2 Prozent waren zurückkehrende deutsche Staatsangehörige. Aus den besonders von der Finanzkrise betroffenen EU-Ländern erhöhte sich in 2011 die Zahl der Zuzüge leicht (Griechenland: + 12 700 Personen; Spanien: + 8 200 Personen; Italien: + 7 300 Personen).
  • Die Zahl der Fortzüge von Deutschen ist im Jahr 2011 im Vergleich zum Jahr 2010 leicht gesunken und die Zahl der Zuzüge leicht angestiegen; insgesamt blieb der Wanderungssaldo von Deutschen jedoch negativ (– 23 500 Personen; in 2010: – 26 200 Personen).

Der Blick auf die Zahl ausländischer Staatsangehöriger, die in Deutschland leben, ergibt folgendes Bild:

  • Nach wie vor sind knapp ein Viertel dieser Gruppe Türken (23,2 Prozent bzw. ca.1,6 Mio. Personen).
  • Etwa gleich viele Personen haben die Staatsangehörigkeit eines der west- und mitteleuropäischen EU-Staaten (1,65 Mio. Personen; darunter ist die Gruppe der Italiener mit etwas über ½ Mio. Personen am größten).
  • Die Zahl der Staatsangehörigen aus den osteuropäischen EU-Staaten hat sich seit dem Vorjahr auf 951 000 Personen (2010: 820 000) erhöht.

Der Blick auf den Zweck der Zuwanderungen zeigt folgendes:

  • 20 Prozent aller Zuzüge von Nicht-EU-Bürgern im Jahr 2011 erfolgten aus familiären Gründen,
  • fast 18 Prozent zur Aufnahme eines Studiums, zur Ausbildung oder für Sprachkurse.
  • 14 Prozent der Zuzüge von Nicht-EU-Bürgern in 2011 erfolgten zum Zweck der Aufnahme einer Erwerbstätigkeit. Es wurden 36 000 Aufenthaltserlaubnisse zur Ausübung einer Beschäftigung erteilt. Das ist gegenüber 2010 ein Anstieg um 27,4 Prozent. Fast zwei Drittel haben eine qualifizierte Beschäftigung aufgenommen.

Den Migrationsbericht 2011 sowie weitere Informationen finden Sie in der rechten Spalte sowie auf der Internetseite des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (s. rechte Spalte).

Der Deutsche Bundestag hat die Bundesregierung am 8. Juni 2000 aufgefordert, jährlich einen Migrationsbericht vorzulegen, der unter Einbeziehung aller Zuwanderergruppen einen umfassenden Überblick über die jährliche Entwicklung der Zu- und Abwanderung gibt (Plenarprotokoll 14/108 vom 8. Juni 2000/Drucksache 14/1550 vom 07.09.99).

Bislang wurden neun Migrationsberichte der Bundesregierung veröffentlicht, zuletzt im Jahr 2011. Hiermit wird der zehnte Migrationsbericht vorgelegt, der zum achten Mal vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) erstellt wurde (Zusammenstellung der bisherigen Migrationsberichte).

Der Migrationsbericht der Bundesregierung verfolgt das Ziel, durch die Bereitstellung möglichst aktueller, umfassender und ausreichend detaillierter statistischer Daten über Migration Grundlagen für die Entscheidungsfindung von Politik und Verwaltung im Bereich der Migrationspolitik zu liefern.

Zudem möchte er die Öffentlichkeit über die Entwicklung des Migrationsgeschehens informieren.

Derzeit liegt der Migrationsbericht 2011 nur als Download vor. Nach dem Erscheinen der Druckfassung voraissichtlich im 2. Quartal 2013 kann die Broschüre kostenlos beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge bestellt werden.

(335 Seiten, Stand: Dezember 2012)

 

Deutschland: 64.539 Asylerstanträge im Jahr 2012 / Iraner + 996 (+29,7%)

Im Jahr 2012 wurden beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge 64.539 Asylerstanträge gestellt, 18.798 mehr als im Jahr 2011. Dies bedeutet eine Steigerung gegenüber dem Vorjahr um etwa 41 Prozent.
Insgesamt 8.764 Personen erhielten im Jahr 2012 die Rechtsstellung eines Flüchtlings nach der Genfer Konvention (14,2 Prozent aller Asylbewerber). Zudem erhielten 8.376 Personen (13,5 Prozent) sogenannten „subsidiären Schutz“ (Abschiebungsverbote gemäß § 60 Abs. 2, 3, 5 und 7 Aufenthaltsgesetz), darunter 5.480 Syrer.

Der erneute Anstieg der Asylbewerberzahlen ist vor allem auf den vermehrten Zugang aus den Hauptherkunftsländern (insbesondere aus Serbien, Mazedonien, Syrien, Bosnien-Herzegowina und der Russischen Föderation) sowie auf die weiterhin hohen Zugangszahlen aus Afghanistan und dem Irak zurückzuführen. Obwohl sich der Anteil der Asylbewerber aus den zehn Hauptherkunftsländern an allen Asylbewerbern im Jahr 2012 mit 72,8 Prozent gegenüber 71,0 Prozent im Jahr 2011 wiederum erhöhte, lässt sich der Trend vermehrter Asylzugänge in abgeschwächter Form auch bei der Gruppe der übrigen Herkunftsländer beobachten.

Etwa ein Drittel aller Asylbewerber des Jahres 2012 kam aus einem Nachfolgestaat des ehemaligen Jugoslawien. Vor allem die zweite Jahreshälfte 2012 war von einem überproportionalen Asylbewerberanstieg insbesondere aus Serbien, Mazedonien und Bosnien-Herzegowina geprägt. In keinem Fall konnte eine asylrelevante Verfolgung festgestellt werden, so dass offenbar asylfremde Motive für die Asylbeantragung maßgeblich waren. Durch entsprechende Maßnahmen der Bundesregierung und des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge ist es unter großen Anstrengungen gelungen, diesen Trend im vierten Quartal zu stoppen und umzukehren.

Zu der Entwicklung der Asylbewerberzahlen erklärt Bundesinnenminister Dr. Hans-Peter Friedrich:

“Im vergangenen Jahr ist die Zahl der Asylbewerber im Vergleich zu den Vorjahren deutlich angestiegen.

Insbesondere die Zunahme der Asylanträge von Syrern war angesichts des Bürgerkriegs in ihrem Heimatland zu erwarten. Mit einer hohen Schutzquote und einem Abschiebestopp der Bundesländer wird Deutschland hier seinen humanitären Verpflichtungen ebenso gerecht wie mit der finanziellen Hilfe vor Ort. Mit der Bereitstellung von über 90 Millionen Euro für die Region seit dem Beginn des syrischen Bürgerkriegs ist Deutschland zweitgrößter Geldgeber weltweit.

Der enorme Anstieg von Asylbewerbern aus den Staaten des Westbalkans, in denen in der Regel keine politische Verfolgung stattfindet, war dagegen in dieser Form nicht vorhersehbar. Insbesondere durch die vorrangige und zügige Bearbeitung der Erstanträge aus den Herkunftsländern Serbien, Mazedonien und Bosnien-Herzegowina konnte dieser Trend vorerst gestoppt werden. So hat sich in den Monaten November und Dezember 2012 die Zahl der neuen Anträge aus diesen Staaten deutlich verringert. Damit ist es dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge möglich, die Asylanträge der Asylbewerber, die aus den Krisengebieten dieser Welt zu uns flüchten, wieder verstärkt zu bearbeiten. Wir werden auch künftig entschlossen gegen den Missbrauch unseres Asylsystems vorgehen, damit diejenigen, die tatsächlich schutzbedürftig sind, bei uns auch Schutz bekommen können.”

Die Zahlen im Einzelnen:

I. Gesamtes Jahr 2012

In der Zeit von Januar bis Dezember 2012 haben insgesamt 64.539 Personen in Deutschland Asyl (Erstanträge) beantragt. Gegenüber dem Vergleichszeitraum im Vorjahr (45.741 Personen) bedeutet dies eine Steigerung um 18.798 Personen (41,1 Prozent).

Die Monatsentwicklung im 2-Jahres-Vergleich verlief wie folgt:

2011 2012
Januar 3.748 4.564
Februar 3.290 3.804
März 3.527 3.602
April 2.959 3.181
Mai 3.421 3.425
Juni 3.174 3.901
Juli 3.439 4.498
August 4.027 5.239
September 4.132 6.691
Oktober 4.106 9.950
November 4.825 8.849
Dezember 4.174 4.880

(Durch nachträgliche Berichtigungen weichen die Gesamt-Jahreszahlen von den Additionen der Monatszahlen ab)

Die Hauptherkunftsländer 2012 waren:

Veränderungen
2011 2012 in % absolut
1. Serbien 4.579 8.477 85,1 3.898
2. Afghanistan 7.767 7.498 -3,5 -269
3. Syrien 2.634 6.201 135,4 3.567
4. Irak 5.831 5.352 -8,2 -497
5. Mazedonien 1.131 4.546 301,9 3,415
6. Iran 3.352 4.348 29,7 996
7. Pakistan 2.539 3.412 34,4 873
8. Russ. Föderation 1.689 3.202 89,6 1.513
9. Bosnien-Herzegowina 305 2.025 563,9 1.720
10. Kosovo 1.395 1.906 36,6 511

Im Zeitraum von Januar bis Dezember 2012 hat das Bundesamt 61.826 Entscheidungen (Vorjahr: 43.362) getroffen.

Insgesamt 8.764 Personen (14,2 Prozent) wurde die Rechtsstellung eines Flüchtlings nach dem Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge vom 28. Juli 1951 (Genfer Flüchtlingskonvention) zuerkannt. Darunter waren 740 Personen (1,2 Prozent), die als Asylberechtigte nach Art. 16a des Grundgesetzes anerkannt wurden, sowie 8.024 Personen (13,0 Prozent), die Flüchtlingsschutz nach § 3 des Asylverfahrensgesetzesi.V.m. § 60 Abs. 1 des Aufenthaltsgesetzes erhielten.

Dies ergibt bei entsprechender Aufschlüsselung nach Herkunftsländern (in Prozent):

Flüchtlingsanerkennungen (in %), davon: Asylberechtigt Flüchtlingsschutz

Flüchtlingsanerkennungen darunter
Asylberechtigt Flüchtlingsschutz
Gesamt 14,2 1,2 13,0
Serbien 0,0 0,0 0,0
Afghanistan 17,1 0,6 16,5
Syrien 25,5 3,0 22,5
Irak 57,5 0,4 57,1
Mazedonien 0,0 0,0 0,0
Iran 51,9 9,6 42,3
Pakistan 17,1 0,7 16,4
Russ. Föderation 11,0 0,6 10,4
Bosnien-Herzegowina 0,0 0,0 0,0
Kosovo 0,1 0,0 0,1

Darüber hinaus hat das Bundesamt von Januar bis Dezember 2012 bei 8.376 Personen (13,5 Prozent) Abschiebungsverbote gemäß § 60 Abs. 2, 3, 5 und 7 des Aufenthaltsgesetzes (sog. subsidiärer Schutz) festgestellt, z.B. weil im Herkunftsland die Todesstrafe, die Folter oder eine unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Bestrafung oder eine erhebliche Gefahr für Leib, Leben oder persönliche Freiheit konkret droht. Dies ergibt bei entsprechender Aufschlüsselung nach Herkunftsländern (in Prozent):

Abschiebungsverbote Gesamt 13,5
Serbien 0,1
Afghanistan 21,9
Syrien 70,2
Irak 2,7
Mazedonien 0,1
Iran 2,3
Pakistan 1,0
Russ. Föderation 3,1
Bosnien-Herzegowina 1,1
Kosovo 1,9

Abgelehnt wurden die Anträge von 30.700 Personen (49,7 Prozent). Anderweitig erledigt (z.B. durch Verfahrenseinstellungen wegen Rücknahme des Asylantrages) wurden die Anträge von 13.986 Personen (22,6 Prozent).
Die Zahl der Personen, über deren Anträge noch nicht entschieden wurde, betrug Ende Dezember 2012 49.811 (45.462 Erstanträge und 4.349 Folgeverfahren).

Im Jahr 2012 wurden beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge neben 64.539 Erstanträgen auch 13.112 Asylfolgeanträge gestellt (2011: 45.741 Erst- und 7.606 Folgeanträge). Damit wurden im Jahr 2012 insgesamt 77.651 Asylanträge gezählt, 24.304 mehr als im Jahr 2011 (Steigerung um 45,6 Prozent). Hauptherkunftsländer bei den Folgeanträgen waren Serbien (4.335), Mazedonien (2.343) und Syrien (1.729). Der Anteil der Asylfolgeanträge an allen Asylanträgen lag damit bei 16,9 Prozent. Im Jahr 2011 lag der Anteil der Folgeanträge noch bei 14,3 Prozent.

Entwicklung der Asylbewerberzahlen der Hauptherkunftsländer:

Im Jahr 2012 stieg die Zahl der Asylerstanträge gegenüber dem Vorjahr bei acht der zehn Hauptherkunftsländer jeweils deutlich an, und zwar um zwischen 30 Prozent (Iran) und 564 Prozent (Bosnien-Herzegowina). Nur bei Afghanistan (-3 Prozent) und dem Irak (-8 Prozent) gab es jeweils einen marginalen Rückgang, allerdings bewegen sich die Zugangszahlen jeweils weiterhin auf einem hohen Niveau.

Etwa 36 Prozent der Erst- und Folgeanträge des Jahres 2012 wurden im ersten Halbjahr gestellt, 64 Prozent im zweiten Halbjahr.

Weitaus stärkstes Herkunftsland im Jahr 2012 war Serbien. Der Asylbewerberzugang stieg von 4.579 Erstanträgen im Jahr 2011 auf nunmehr 8.477 Erstanträge. Zudem gab es mit 4.335 die meisten Asyl-Folgeanträge aller Herkunftsstaaten, sodass 2012 nahezu 13.000 Serben, zu mehr als 90 Prozent Roma, einen Asylantrag stellten. Aufgrund regelmäßig nicht vorliegender Asylgründe lag die Entscheidungsquote bei Flüchtlingsanerkennungen von serbischen Asylbewerbern allerdings bei null Prozent.

Auf Platz 2 der Hauptherkunftsländer im Jahr 2012 lag Afghanistan (7.498 Erstanträge). Die Zahl der Asylerstanträge blieb gegenüber dem Vorjahr in etwa gleich. Fast 40 Prozent der diesbezüglichen Asylentscheidungen führten 2012 zu einer Flüchtlingsanerkennung oder zumindest zur Feststellung eines subsidiären Schutzes.

Syrien lag auf Platz 3 der Hauptherkunftsländer. 2012 kamen insgesamt 6.201 Asylerstantragsteller nach Deutschland (2.011: 2.634). Zudem stellten 1.729 Syrer einen Folgeantrag. Fast 96 Prozent aller Asylentscheidungen führten zu einer positiven Entscheidung (mehr als 25 Prozent Flüchtlings- und gut 70 Prozent subsidiärer Schutz).

Irak war 2012 der viertstärkste Herkunftsstaat: 5.352 Erst- und 322 Folgeanträge wurden gezählt, davon fast zur Hälfte von Irakern kurdischer Volkszugehörigkeit. Die Flüchtlingsanerkennungsquote lag bei mehr als 57 Prozent.

Insgesamt fast 7.000 Mazedonier reisten 2012 nach Deutschland ein, um einen Asylantrag zu stellen, darunter mehr als 2.300 als Asylfolgeantrag. Die Flüchtlingsanerkennungsquote lag wie bei den serbischen Asylanträgen bei null Prozent. 83 Prozent der Antragsteller gaben als Volkszugehörigkeit „Roma“ an.
Bei Betrachtung der letzten 7 Jahre ist auffällig, dass der Anteil der zehn Hauptherkunftsländer an allen Asylbewerbern stetig steigt. Lag der Anteil der Top 10 des Jahres 2006 noch bei 55 Prozent, so konzentrierten sich im Jahr 2012 bereits fast 73 Prozent aller Asylbewerber auf die 10 Hauptherkunftsländer.

II. Aktueller Monat

Beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge haben im Dezember 2012 4.880 Personen (Vormonat 8.849 Personen) einen Asylerstantrag gestellt.

Damit ist die Zahl der Erstanträge gegenüber dem Vormonat um 3.969 (-44,8 Prozent) gesunken und gegenüber dem Vorjahresmonat um 706 (16,9 Prozent) gestiegen.

Hauptherkunftsländer (Erstanträge) im Dezember 2012 waren:

                                                               Zum Vergleich
Oktober November Dezember
 1. Russ. Föderation 342 642 619
 2. Syrien 879 997 588
 3. Afghanistan 695 762 554
 4. Irak 472 480 322
 5. Iran 446 594 308
 6. Serbien 2.673 1.306 302
 7. Pakistan 365 420 223
 8. Georgien 191 176 190
 9. Bosnie-Herzegowina 630 653 164
10. Kosovo 344 335 129

Neben den 4.880 Erstanträgen wurden im Dezember 2012 beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge 703 Folgeanträge gestellt. Damit wurden im Monat Dezember insgesamt 5.583 Asylanträge gezählt.

Im Dezember 2012 hat das Bundesamt über die Anträge von 5.894 Personen (Vormonat: 11.553) entschieden.

Insgesamt 852 Personen (14,5 Prozent) wurde die Rechtsstellung eines Flüchtlings nach dem Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge vom 28. Juli 1951 (Genfer Flüchtlingskonvention) zuerkannt. Darunter waren 94 Personen (1,6 Prozent), die als Asylberechtigte nach Art. 16a des Grundgesetzes anerkannt wurden, sowie 758 Personen (12,9 Prozent), die Flüchtlingsschutz nach § 3 des Asylverfahrensgesetzes i. V. m. § 60Abs. 1 des Aufenthaltsgesetzes erhielten.

Darüber hinaus hat das Bundesamt im Dezember 2012 bei 788 Personen (13,4 Prozent) Abschiebungsverbote gemäß § 60 Abs. 2, 3, 5 und 7 des Aufenthaltsgesetzes (sog.subsidiärer Schutz) festgestellt.

Abgelehnt wurden die Anträge von 2.646 Personen (44,9 Prozent). Anderweitig erledigt (z.B. durch Verfahrenseinstellungen wegen Rücknahme des Asylantrages) wurden die Anträge von 1.608 Personen (27,3 Prozent).

Niedersachsen: Landesregierung gibt Asylbewerber länderübergreifend mehr Bewegungsfreiheit

Die Niedersächsische Landesregierung hat in ihrerheutigen Kabinettssitzung beschlossen, die Asylbewerberaufenthaltsverordnungauf Bremen auszuweiten.

Seit dem 1. März 2012 ist es Asylbewerbern in Niedersachsenallgemein erlaubt, den Bezirk der Ausländerbehörde, dem sie zugewiesen sind,vorübergehend zu verlassen und sichin ganz Niedersachsen aufzuhalten.

„Dadurch sind wir dem Wunsch von Asylbewerbern nachgekommen,die Möglichkeit, sich länderübergreifend zu bewegen, flexibler und wenigerrestriktiv zu gestalten”, erklärte Innenminister Uwe Schünemann.

In einer gemeinsamen Kabinettssitzung Ende Februar 2012hatten Niedersachsen und Bremen dann vereinbart, Rechtsverordnungen zuerlassen, wonach sich Asylbewerber auch auf dem Gebiet des jeweils anderenLandes aufhalten können.

Beide Länder haben sich in den letzten Monaten auf einheitlicheRegelungen geeinigt, so dass die geänderte Verordnung jetzt zur Verbandsanhörungfreigegeben werden kann.

„Niedersachsen und Bremen werden damit eine Vorreiterrolleübernehmen und als erste Bundesländer einvernehmliche Verordnungen erlassen. Eine vergleichbare Absprache gibt es bisher nur zwischenBerlin und Brandenburg, welche aber zum Teil noch auf ermessenslenkenden Erlassenbasiert”, so Innenminister Uwe Schünemann.

Eine entsprechende Regelung mit der Hansestadt Hamburg (SPD Bürgermeister Olaf Scholz) ist nicht zustande gekommen. Eine diesbezügliche Anfrage aus Niedersachsen hatte die Hamburger Innenbehörde abgelehnt.

Sozialgericht Lüneburg: Absenkung der Leistungen des AsylbLG unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt zulässig

So lautet es im Beschluss vom 13.Dezember 2012 Sozialgericht Lüneburg – S 26 AY 26/12 ER-

Die Leistungen in der vom BVerfG ausgesprochenen Höhe entsprechen dem soziokulturellen Existenzminimum. Eine Unterschreitung dieses Existenzminimums verletzt den Antragsteller in seinen Grundrechten und insbesondere die in Artikel 1 GG garantierte Menschenwürde. Die Menschenwürde des Antragstellers ist gemäß Artikel 1 Absatz 1 Satz 1 GG unantastbar und darf durch staatliches Handeln nicht verletzt werden.

Für eine Absenkung der Leistungen des AsylbLG unter das vom BVerfG gebilligte Grundniveau existiert unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt eine Rechtfertigung, die mit der Verfassung im Einklang stehen würde. Eine fehlende Mitwirkung bei der Passbeschaffung – wobei offen bleiben kann, ob sie vorliegend tatsächlich gegeben ist – kann in keinem Fall zum Anlass genommen werden, das Existenzminimum des Antragstellers zu beschneiden, um ein bestimmtes Verhalten zu erreichen bzw. zu erzwingen. Denn der Antragsgegner ist als staatliches Organ der Exekutive gemäß Artikel 20 Absatz 3 GG an die verfassungsmäßige Ordnung gebunden und daran gehindert, eine gesetzliche Regelung, soweit sie verfassungswidrig ist, umzusetzen. Dass das Unterschreiten des Existenzminimums nicht damit gerechtfertigt werden kann, dass der Betroffene nicht seinen ausländerrechtlichen Mitwirkungspflichten nachkommt, hat das SG Altenburg mit Beschluss vom 11. Oktober 2012 (S 21 AY 3362/12 ER) zutreffend erkannt und eine verfassungskonforme Auslegung vorgenommen. Eine andere Sichtweise würde zu der unerträglichen Folge führen, dass die Gewährung eines menschenwürdigen Existenzminimums als Druckmittel in die Dispositionsfreiheit des Leistungsträgers gestellt werden und der Betroffene somit zum Objekt staatlichen Handelns würde. Anders als im Falle von Sanktionen nach § 31 Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB 11) – Grundsicherung für Arbeitssuchende – hat der Betroffene keinen Anspruch auf Erteilung von Wertgutscheinen, um zumindest den Grundbedarf an Nahrungsmitteln decken zu können. Zudem sieht die Gewährung gekürzter Leistungen keine Befristung vor und erscheint überdies im vorliegenden Sachverhalt als unverhältnismäßig, weil sie dauerhaft seit dem Jahre 2004 erfolgt.

9.950 Asylanträge im Oktober 2012 / +446 Iraner

Im Oktober 2012 wurden beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge 9.950 Asylerstanträge gestellt. Die Zahl der Asylbewerber stieg im Vergleich zum Vormonat um 3.259 Personen (48,7 Prozent). Mehr als zwei Drittel dieses Anstiegs ist auf die weiterhin zunehmende Zahl von Asylbewerbern aus Serbien, Mazedonien, Bosnien und Herzegowina und aus dem Kosovo zurückzuführen.

Im Vergleich zum Vorjahresmonat Oktober 2011 stieg die Zahl der Asylbewerber um 5.844 Personen (142,3 Prozent).

505 Personen erhielten im Oktober 2012 die Rechtsstellung eines Flüchtlings nach der Genfer Konvention (8,1 Prozent aller Asylentscheidungen). Serbische, mazedonische, bosnische oder kosovarische Staatsangehörige waren nicht darunter.

Zudem erhielten 321 Personen (5,2 Prozent) sogenannten “subsidiären Schutz” (Abschiebungsverbote gemäß § 60 Abs. 2, 3, 5 und 7 des Aufenthaltsgesetzes).

Die Zahlen im Einzelnen:

I. Aktueller Monat

Beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge haben im Oktober 2012 9.950 Personen (Vormonat 6.691 Personen) Asyl beantragt. Damit ist die Zahl der Asylbewerber gegenüber dem Vormonat um 3.259 Personen (48,7 Prozent) und gegenüber dem Vorjahresmonat um 5.844 Personen (142,3 Prozent) gestiegen.

Hauptherkunftsländer im Oktober 2012 waren:

Zum Vergleich

Nr. Land August September Oktober
 1. Serbien 496 1.395 2.673
 2. Mazedonien 620 1.040 1.351
 3. Syrien 680 745 879
 4. Afghanistan 609 563 685
 5. Bosnien und Herzegowina 109 214 630
 6. Irak 406 348 472
 7. Iran 412 406 446
 8. Pakistan 291 283 365
 9. Kosovo 137 150 344
10. Russ. Föderation 188 283 342

Neben den 9.950 Erstanträgen wurden im Oktober 2012 beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge 2.237 Folgeanträge gestellt, darunter 1.165 von serbischen und 530 von mazedonischen Staatsangehörigen.

Im Oktober 2012 hat das Bundesamt über die Anträge von 6.209 Personen (Vormonat: 3.865) entschieden.

Insgesamt 505 Personen (8,1 Prozent) wurde die Rechtsstellung eines Flüchtlings nach dem Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge vom 28. Juli 1951 (Genfer Flüchtlingskonvention) zuerkannt. Darunter waren 41 Personen (0,6 Prozent), die als Asylberechtigte nach Art. 16a des Grundgesetzes anerkannt wurden, sowie 464 Personen (7,5 Prozent), die Flüchtlingsschutz nach § 3 des Asylverfahrensgesetzes i. V. m. § 60 Abs.1 des Aufenthaltsgesetzes erhielten. Serbische oder mazedonische Staatsangehörige waren nicht darunter.

Darüber hinaus hat das Bundesamt im Oktober 2012 bei 321 Personen (5,2 Prozent) Abschiebungsverbote gemäß § 60 Abs. 2, 3, 5 und 7 des Aufenthaltsgesetzes (sog.subsidiärer Schutz) festgestellt.

Abgelehnt wurden die Anträge von 3.494 Personen (56,3 Prozent). Anderweitig erledigt (z.B. durch Verfahrenseinstellungen wegen Rücknahme des Asylantrages) wurden die Anträge von 1.889 Personen (30,4 Prozent).

II. Laufendes Jahr

Für den Zeitraum Januar bis Oktober 2012 ergeben sich folgende Zahlen:

In der Zeit von Januar bis Oktober 2012 haben insgesamt 50.344 Personen in Deutschland Asyl beantragt. Gegenüber dem Vergleichszeitraum im Vorjahr (36.583 Personen) bedeutet dies eine Erhöhung um 13.761 Personen (37,6 Prozent).

Damit haben im bisherigen Jahr 2012 bereits mehr Personen einen Asylantrag gestellt als im gesamten Vorjahr (2011: 45.741 Erstanträge)

Die Hauptherkunftsländer in der Zeit von Januar bis Oktober 2012:

 1. Serbien 6.829
 2. Afghanistan 6.096
 3. Syrien 4.606
 4. Irak 4.453
 5. Mazedonien 3.946
 6. Iran 3.433
 7. Pakistan 2.750
 8. Russ. Föderation 1.920
 9. Kosovo 1.473
10. Bosnien und Herzegowina 1.191

Neben den 50.344 Erstanträgen wurden insgesamt 11.163 Folgeanträge gestellt.

Im Zeitraum von Januar bis Oktober 2012 hat das Bundesamt 44.522 Entscheidungen (Vorjahr: 35.981) getroffen.

Insgesamt 7.215 Personen (16,3 Prozent) wurde die Rechtsstellung eines Flüchtlings nach dem Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge vom 28. Juli 1951 (Genfer Flüchtlingskonvention) zuerkannt. Darunter waren 565 Personen (1,3 Prozent), die als Asylberechtigte nach Art. 16a des Grundgesetzes anerkannt wurden, sowie 6.670 Personen (15,0 Prozent), die Flüchtlingsschutz nach § 3 des Asylverfahrensgesetzes i. V. m. § 60 Abs. 1 des Aufenthaltsgesetzes erhielten.

Darüber hinaus hat das Bundesamt von Januar bis Oktober 2012 bei 6.628 Personen (14,9 Prozent) Abschiebungsverbote gemäß § 60 Abs. 2, 3, 5 und 7 des Aufenthaltsgesetzes (sog. subsidiärer Schutz) festgestellt.

Abgelehnt wurden die Anträge von 20.435 Personen (45,9 Prozent). Anderweitig erledigt (z.B. durch Verfahrenseinstellungen wegen Rücknahme des Asylantrages) wurden die Anträge von 10.224 Personen (22,9 Prozent).

Die Zahl der Personen, über deren Anträge noch nicht entschieden wurde, betrug Ende Oktober 2012 51.039, darunter 45.445 Erstanträge und 5.594 Folgeanträge (Vormonat: 44.766 anhängige Verfahren, 39.747 davon Erst- und 5.019 Folgeanträge).

Bundesinnenminister Friedrich spricht sich für Beschleunigung von Asylverfahren aus

Hinsichtlich der Debatte um einen Anstieg der Asylbewerber-Zahlen aus Serbien und Mazedonien hat sich Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) für eine Beschleunigung von Asylverfahren ausgesprochen. In einer Sitzung des Europaausschusses am Mittwochnachmittag sagte Friedrich, dass man die entsprechenden Verfahren „unter Einhaltung aller rechtlichen Vorgaben“ innerhalb von vier Wochen abwickeln könne. Zuvor hatte er mit Blick auf die neuesten Zahlen von einem „dramatischen Anstieg“ gesprochen. Allein im Oktober hätten bislang 2.700 Menschen aus Mazedonien und Serbien Asyl beantragt. Er rief dazu auf, den Bürgern in Serbien und Mazedonien „vor Ort zu helfen“. Gleichzeitig müsse man hoffen, „dass wir ein klares Signal aussenden, hier in Deutschland gibt es nichts zu holen“, sagte der Minister.

Die CDU/CSU-Fraktion verwies auf die geringe Anerkennungsquote von Asylbewerbern aus Serbien und Mazedonien. Sie liege derzeit bei 0,1 Prozent. Gleichzeitig sei es ein Widerspruch, betonte der Vertreter der CDU, dass es sich bei einem Land wie Mazedonien, das sich um die Aufnahme von Beitrittsverhandlungen mit der EU bemühe, um ein Land handeln solle, in dem es einen Asylgrund geben solle. Ein anderer Vertreter der Union sagte, dass das Thema momentan in den Kommunalparlamenten stark diskutiert werde. Die SPD warf dem Innenminister vor, erneut eine Asylmissbrauchsdebatte angefangen zu haben. Auch die beiden großen Kirchen hätten den Innenminister daher bereits „zur Besonnenheit gemahnt“, sagte sie. Zudem betonte die SPD-Abgeordnete, dass es sich im Vergleich mit den hohen Asylbewerberzahlen zu Beginn der 90er Jahre nur um ein Zehntel der Bewerberzahlen handele. Sie halte es daher auch für problematisch, dass der Minister am geltenden Flughafenverfahren festhalten wolle. Die FDP sagte dazu, dass die „schärfsten Worte“ zum Thema Asylmissbrauch vom SPD-Innenexperten Michael Hartmann gekommen seien. Der FDP-Vertreter sagte, er sei erstaunt gewesen, dass man von der SPD derartig „martialische Töne“ gehört hätte.

Die Fraktion Die Linke machte mit Blick auf das Schengen-Abkommen deutlich, dass die Reisefreiheit innerhalb der EU ein „enormer Mehrwert“ sei. Der Abgeordnete wollte daher vom Innenminister wissen, ob demnächst wieder „eine Teilaufhebung von Schengen“ zu erwarten sei. Gleichzeitig sprach er die Situation von Flüchtlingslagern in Griechenland an. „Das ist sehr bedrückend“, erklärte der Vertreter der Linken und sagte in diesem Zusammenhang, dass auch das Erstarken von Neonazis in Griechenland Thema in der EU sein müsse. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen widersprachen der Auffassung Friedrichs, dass es einen Asylmissbrauch gebe. „Das Thema eignet sich nicht zur Wahlkampfprofilierung“, sagte die Vertreterin von Bündnis 90/Die Grünen. Sie erklärte, dass man die Menschen kurzfristig unterbringen könne, aber langfristig andere Konzepte hinbekommen müsste. Die Vertreterin von Bündnis 90/Die Grünen warnte, es handle sich um eine „extrem gefährliche Debatte“ und endete mit der Frage an den Minister: „Welchen Gruppierungen geben Sie hier Nährboden?“.(hib/AS)

Ahmadinejad’s Cameraman Seeks Asylum In U.S.

Source: RFE/RL

A cameraman who was accompanying Iranian President Mahmud Ahmadinejad to the United States for the UN General Assembly in New York last week has defected.


Hassan Gol Khanban

Paul O’Dwyer, a New York City-based lawyer representing Hassan Gol Khanban, confirmed that his client is seeking asylum in the United States.

He said Khanban’s wife and children have also fled Iran but could not reveal their whereabouts.

O’Dwyer, who said the asylum claim could take up to six months, added that there were also ongoing efforts to relocate Khanban’s wife and children to the United States.

Ahmadinejad delivered a speech to the UN General Assembly on September 26 in what was said to be his last appearance at the forum.

Based on reporting by AP, dpa, and BBC’s Persian Service

TV Tipp ARD: Ware Mensch – Der Kampf gegen Schleuserbanden

Montag, 17.9.2012, 22:50 Uhr ARD

Jahr für Jahr reisen 400.000 Menschen illegal in den Schengen-Raum ein, oft mit Hilfe von Schleuserbanden. Zehn Milliarden US-Dollar fließen dabei in die Taschen der Banden – ein lukrativer globalisierter Menschenhandel. Deutschland, Skandinavien, Großbritannien, Belgien, Frankreich, aber auch die nordischen Länder sind die bevorzugten Ziele für die “Ware Mensch”.

Die Dokumentation begleitet die Sondereinheit der Bundespolizei “Bexbach”, die ausschließlich im verdeckten Bereich der Schleuserkriminalität ermittelt, spricht mit Betroffenen, die ihre Schleusung bereits erlebt und erlitten haben. Sie berichtet von Flüchtlingen in Istanbul und von einem Grenzfluss, über den viele von ihnen ihre Reise in das “gesegnete Europa” antreten.
Während der Leiter der Sondereinheit Bundespolizei, Jörg Wettlaufer, seinen Kampf gegen die Schleuser in Deutschland antritt, machen sich jeden Monat 5000 Geschleuste auf den Weg über den türkisch-griechischen Grenzfluss Evros in die “Festung Europa”. In Istanbul sprechen die Autoren mit dem in seiner Heimat Sudan verfolgten Ali und erfahren die Motive für seine Flucht; 5.000 Euro wird diese kosten. Das Filmteam begleitet den Bürgermeister Ibrahim Kilic, aus dem Grenzdorf Karakasim an den Evros, wo immer wieder Flüchtlinge bei der Überquerung ums Leben kommen.
In Frankfurt sind Wettlaufer und seine Kollegen erfolgreich. In der S-Bahn können sie einen Schleuser festnehmen, der Frauen in Nigeria per Voodoo-Zauber gefügig macht und sie dann zur Prostitution nach Deutschland schaffen lässt. Einige Tage später geht den Bundespolizisten ein “großer Fisch” ins Netz. Nach monatelangen Observationen und Telefonabhöraktionen können sie eine vietnamesische “Residentin” dingfest machen. Als “Residenten” bezeichnen sich “die Häuptlinge” oder Clanchefs der Schleuserbanden, die in den jeweiligen Regionen oder Ländern Schleusungen organisieren und mit Hilfe von Scheinehen illegal legalisieren.
In Köln sprechen die Autoren mit der Iranerin Mitra Khaltbari. Vor zwei Jahren kam die in ihrer Heimat politisch verfolgte Journalistin mit einem gefälschten Pass vom Iran über Istanbul nach Deutschland. Sie erzählt von den Stationen ihrer Schleusung und dass man das Trauma der Flucht sein Leben lang mit sich herumträgt. Die Autoren sprechen mit ihr über ihre neue Heimat Deutschland.
In Warschau dokumentiert der Film die Arbeit von Frontex-Chef Klaus Roesler. Er erklärt die pragmatische Leitlinie des europäischen Grenzschutzes: “Migration kann nicht durch Grenzschutz aufgehalten werden.” Im ICE nach Berlin sagt Jörg Wettlaufer: “Schleusern geht es immer um den finanziellen Profit, nicht um die Menschen.”
Mitra Khalatbari, die ehemals Geschleuste, hierzu: “Es ist richtig, dass die Art wie ich geflüchtet bin nicht gut war, aber meine Flucht war nicht die Schuld der Schleuser. Es ist einfach ihr Job und für mich sind sie respektvolle Menschen, die vielen in ihrer Not helfen, Menschen, denen Schlimmes in ihrer Heimat hätte zustoßen können.” Und dann ganz ruhig aber bestimmt: “Meine Flucht hat sich gelohnt, weil ich am Leben bin.”
Der Film “Ware Mensch” ist denen nahe gekommen, die fliehen und denen, die es verhindern sollen.

Urteil des EuGH stärkt die Position von Asylsuchenden, die vor religiöser Verfolgung fliehen

PRO ASYL: Ein Vierteljahrhundert restriktiver deutscher Asylrechtsprechung geht zu Ende

 

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat heute ein wegweisendes Urteil zum Asylanspruch von Menschen, die aus religiösen Gründen verfolgt werden, veröffentlicht. Gläubigen darf der Flüchtlingsschutz nicht mit dem Hinweis darauf verwehrt werden, dass sie sich religiöser Aktivitäten und öffentlicher Glaubensbetätigungen weitgehend enthalten könnten, um keine Verfolgung auf sich zu ziehen.

PRO ASYL begrüßt das EuGH-Urteil, das den Flüchtlingsschutz in Deutschland stärkt und dafür sorgt, dass europäisches Recht endlich durchgesetzt wird. Damit wird ein Vierteljahrhundert restriktiver deutscher Rechtsprechung beendet.

Hintergrund der EuGH-Entscheidung ist eine Vorlage des Bundesverwaltungsgerichtes in Leipzig. In den Ausgangsverfahren aus den Jahren 2003 und 2004 hatten zwei pakistanische Staatsangehörige, aktive Angehörige der Ahmadiyya-Glaubensgemeinschaft, geltend gemacht, wegen ihrer religiösen Aktivitäten durch die strengen Blasphemie-Gesetze Pakistans bedroht zu sein. Diese sehen Gefängnisstrafen oder sogar die Todesstrafe vor. Lies den Rest dieses Artikels

Deutschland: 4.498 Asylanträge im Juli 2012 / +327 Iraner

Im Juli 2012 wurden beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge 4.498 Asylerstanträge gestellt. Die Zahl der Asylbewerber stieg im Vergleich zum Vormonat um 597 Personen (15,3 Prozent).
Im Vergleich zum Vorjahresmonat Juli 2011 stieg die Zahl der Asylbewerber um 1.059 Personen (30,8 Prozent).
904 Personen erhielten im Juli 2012 die Rechtsstellung eines Flüchtlings nach der Genfer Konvention (19,4 Prozent aller Asylentscheidungen). Zudem erhielten 977 Personen (20,9 Prozent) sogenannten „subsidiären Schutz“ (Abschiebungsverbote gemäß § 60 Abs. 2, 3, 5 und 7 des Aufenthaltsgesetzes).

Die Zahlen im Einzelnen:

I. Aktueller Monat
Beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge haben im Juli 2012 4.498 Personen (Vormonat 3.901 Personen) Asyl beantragt. Damit ist die Zahl der Asylbewerber gegenüber dem Vormonat um 597 Personen
(15,3 Prozent) und gegenüber dem Vorjahresmonat um 1.059 Personen (30,8 Prozent) gestiegen.

Hauptherkunftsländer im Juli 2012 waren:

Zum Vergleich

Nr. Land Mai Juni Juli
 1. Syrien 362 388 608
 2. Afghanistan 505 595 548
 3. Irak 360 416 464
 4. Iran 320 293 327
 5. Serbien 143 199 324
 6. Pakistan 179 316 248
 7. Mazedonien 117 132 215
 8. Russ. Föd. 148 139 193
 9. Kosovo 85 156 152
10. Georgien 86 65 115

Neben den 4.498 Erstanträgen wurden im Juli 2012 beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge 882 Folgeanträge gestellt.

Im Juli 2012 hat das Bundesamt über die Anträge von 4.666 Personen (Vormonat: 3.815) entschieden.

Insgesamt 904 Personen (19,4 Prozent) wurde die Rechtsstellung eines Flüchtlings nach dem Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge vom 28. Juli 1951 (Genfer Flüchtlingskonvention) zuerkannt. Darunter waren 77 Personen (1,7 Prozent), die als Asylberechtigte nach Art. 16a des Grundgesetzes anerkannt wurden, sowie 827 Personen (17,7 Prozent), die Flüchtlingsschutz nach § 3 des Asylverfahrensgesetzes i. V. m. § 60 Abs. 1 des Aufenthaltsgesetzes erhielten.

Darüber hinaus hat das Bundesamt im Juli 2012 bei 977 Personen (20,9 Prozent) Abschiebungsverbote gemäß § 60 Abs. 2, 3, 5 und 7 des Aufenthaltsgesetzes (sog. subsidiärer Schutz) festgestellt.

Abgelehnt wurden die Anträge von 1.877 Personen (40,2 Prozent). Anderweitig erledigt (z.B. durch Verfahrenseinstellungen wegen Rücknahme des Asylantrages) wurden die Anträge von 908 Personen (19,5 Prozent).

II. Laufendes Jahr

Für den Zeitraum Januar bis Juli 2012 ergeben sich folgende Zahlen:

In der Zeit von Januar bis Juli 2012 haben insgesamt 27.760 Personen in Deutschland Asyl beantragt. Gegenüber dem Vergleichszeitraum im Vorjahr (24.143 Personen) bedeutet dies eine Erhöhung um 3.617 Personen
(15,0 Prozent).

Die Hauptherkunftsländer in der Zeit von Januar bis Juli 2012:

 1. Afghanistan 4.124
 2. Irak 3.069
 3. Syrien 2.246
 4. Serbien 2.233
 5. Iran 2.165
 6. Pakistan 1.790
 7. Russ. Föd. 1.098
 8. Mazedonien 945
 9. Kosovo 856
10. Türkei 812

Neben den 27.760 Erstanträgen wurden insgesamt 5.597 Folgeanträge gestellt.

Im Zeitraum von Januar bis Juli 2012 hat das Bundesamt 30.202 Entscheidungen (Vorjahr: 26.451) getroffen.

Insgesamt 5.374 Personen (17,8 Prozent) wurde die Rechtsstellung eines Flüchtlings nach dem Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge vom 28. Juli 1951 (Genfer Flüchtlingskonvention) zuerkannt. Darunter waren 410 Personen (1,4 Prozent), die als Asylberechtigte nach Art. 16a des Grundgesetzes anerkannt wurden, sowie 4.964 Personen (16,4 Prozent), die Flüchtlingsschutz nach § 3 des Asylverfahrensgesetzes i. V. m. § 60 Abs. 1 des Aufenthaltsgesetzes erhielten.

Darüber hinaus hat das Bundesamt von Januar bis Juli 2012 bei 4.986 Personen (16,5 Prozent) Abschiebungsverbote gemäß § 60 Abs. 2, 3, 5 und 7 des Aufenthaltsgesetzes (sog. subsidiärer Schutz) festgestellt.

Abgelehnt wurden die Anträge von 13.403 Personen (44,4 Prozent). Anderweitig erledigt (z.B. durch Verfahrenseinstellungen wegen Rücknahme des Asylantrages) wurden die Anträge von 6.439 Personen (21,3 Prozent).

Die Zahl der Personen, über deren Anträge noch nicht entschieden wurde, betrug Ende Juli 2012 37.318, darunter 33.657 Erstanträge und 3.661 Folgeanträge (Vormonat: 36.317 anhängige Verfahren, davon 32.610 Erst- und 3.707 Folgeanträge).

Spiegel: Asyl – Fakten gegen Stimmungsmache

Von Frank Patalong

Jugendlicher Asylbewerber in der Aufnahmeeinrichtung Norstorf/HorstZur Großansicht

DPA

Jugendlicher Asylbewerber in der Aufnahmeeinrichtung Norstorf/Horst

Die Idee des Asylrechts ist zutiefst menschlich – und hochumstritten. Ein Blick auf die Zahlen der vergangenen 20 Jahre entzaubert die Überfremdungsphantasien deutscher Populisten und Stammtischrhetoriker: Es gibt weder eine Flut von Bewerbern noch Massen an Sozialschmarotzern.

Bilder von Krieg, Tod und Elend gehören zu unserem Alltag. Tote, Verstümmelte, Verwaiste, Vertriebene, Vergewaltigte, Verhungernde: In schlimmen Phasen gleichen die TV-Nachrichten einem Horrorfilm. 2011 zählte das Heidelberger Institut für internationale Konfliktforschung 388 mit Gewalt ausgetragene Konflikte in der Welt. Nur knapp zehn Prozent davon waren Kriege zwischen Nationen. Weit häufiger führen Staaten gegen Teile der eigenen Bevölkerung Krieg, oder verfeindete Bevölkerungsgruppen bekriegen sich untereinander. Dazu kommen religiös, politisch oder ethnisch motivierte Aufstände.

In all diesen Konflikten werden Menschen getötet und verletzt. Anderen wird die Existenzgrundlage genommen. 42,5 Millionen Menschen waren 2011 laut dem Uno-Flüchtlingskommissariat UNHCR auf der Flucht. 26,4 Millionen davon versuchten, innerhalb ihrer Länder der Gewalt auszuweichen. 15,2 Millionen überschritten Grenzen, um Krieg, Naturkatastrophen oder Verfolgung zu entgehen. Mehr als 800.000 davon flohen in ein vermeintlich sicheres Land, um dort um Asyl zu bitten. DasAsylrecht ist eine Errungenschaft, die durch die größten Barbareien des 20. Jahrhunderts motiviert ist, keine Wohltätigkeit, sondern eine Versicherung. Lies den Rest dieses Artikels

Neues Working Paper: Missbrauch des Rechts auf Familiennachzug

Cover des Working Paper 43 "Missbrauch des Rechts auf Familiennachzug - Scheinehen und missbräuchliche Vaterschaftsanerkennungen"

Im Migrationsaufkommen der meisten europäischen Länder kommt dem Familiennachzug eine prominente Rolle zu. Dies wirft gleichzeitig auch die Frage auf, wie die Mitgliedstaaten der EU sicher stellen, dass das Recht auf Familienzusammenführung nur tatsächlichen Familienangehörigen zugutekommt, indem sie dem Missbrauch dieses Aufenthaltsrechts vorbeugen.

Die vorliegende Studie “Missbrauch des Rechts auf Familiennachzug – Scheinehen und missbräuchliche Vaterschaftsanerkennungen” bietet einen aktuellen Überblick über politische Ansätze und praktische Maßnahmen, mit denen dem Missbrauch des Familiennachzugs in Deutschland begegnet wird.

Im ersten Teil der Studie werden die rechtlichen Grundlagen des Ehegattennachzugs sowie die politischen und praktischen Maßnahmen zur Missbrauchsverhinderung dargestellt. Darüber hinaus wird die vorhandene statistische Datenlage diskutiert. Im zweiten Abschnitt werden in der gleichen Weise die Nachzugsmöglichkeiten für die ausländischen Eltern deutscher Kinder sowie die entsprechenden Kontrollmaßnahmen dargestellt.

Die Studie wurde 2012 als deutscher Beitrag für das Europäische Migrationsnetzwerk angefertigt, das im Frühjahr 2012 eine Bestandsaufnahme über die Praxis der einzelnen Mitgliedstaaten in diesem Bereich durchgeführt hat.

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3.901 Asylanträge im Juni 2012 / +293 Iraner

Im Juni 2012 wurden beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge 3.901 Asylerstanträge gestellt. Die Zahl der Asylbewerber stieg im Vergleich zum Vormonat um 476 Personen (13,9 Prozent).
Im Vergleich zum Vorjahresmonat Juni 2011 stieg die Zahl der Asylbewerber um 727 Personen (22,9 Prozent).
730 Personen erhielten im Juni 2012 die Rechtsstellung eines Flüchtlings nach der Genfer Konvention (19,1 Prozent aller Asylentscheidungen). Zudem erhielten 788 Personen (20,7 Prozent) sogenannten „subsidiären Schutz“ (Abschiebungsverbote gemäß § 60 Abs. 2, 3, 5 und 7 des Aufenthaltsgesetzes).

Die Zahlen im Einzelnen:

I. Aktueller Monat

Beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge haben im Juni 2012 3.901 Personen (Vormonat 3.425 Personen) Asyl beantragt. Damit ist die Zahl der Asylbewerber gegenüber dem Vormonat um 476 Personen (13,9 Prozent) und gegenüber dem Vorjahresmonat um 727 Personen (22,9 Prozent) gestiegen.

Hauptherkunftsländer im Juni 2012 waren:

Zum Vergleich

Nr. Land April Mai Juni
 1. Afghanistan 463 505 595
 2. Irak 289 360 416
 3. Syrien 241 362 388
 4. Pakistan 197 179 316
 5. Iran 356 320 293
 6. Serbien 148 143 199
 7. Kosovo 101 85 156
 8. Russ. Föderation 110 148 139
 9. Mazedonien 110 117 132
10. Türkei 118 103 114

Neben den 3.901 Erstanträgen wurden im Juni 2012 beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge 760 Folgeanträge gestellt.

Im Juni 2012 hat das Bundesamt über die Anträge von 3.815 Personen (Vormonat: 4.635) entschieden.

Insgesamt 730 Personen (19,1 Prozent) wurde die Rechtsstellung eines Flüchtlings nach dem Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge vom 28. Juli 1951 (Genfer Flüchtlingskonvention) zuerkannt. Darunter waren 75 Personen (2,0 Prozent), die als Asylberechtigte nach Art. 16a des Grundgesetzes anerkannt wurden, sowie 655 Personen (17,1 Prozent), die Flüchtlingsschutz nach § 3 des Asylverfahrensgesetzes i. V. m. § 60Abs. 1 des Aufenthaltsgesetzes erhielten.

Darüber hinaus hat das Bundesamt im Juni 2012 bei 788 Personen (20,7 Prozent) Abschiebungsverbote gemäß § 60 Abs. 2, 3, 5 und 7 des Aufenthaltsgesetzes (sog.subsidiärer Schutz) festgestellt.

Abgelehnt wurden die Anträge von 1.515 Personen (39,7 Prozent). Anderweitig erledigt (z.B. durch Verfahrenseinstellungen wegen Rücknahme des Asylantrages) wurden die Anträge von 782 Personen (20,5 Prozent).

II. Laufendes Jahr

Für den Zeitraum Januar bis Juni 2012 ergeben sich folgende Zahlen:

In der Zeit von Januar bis Juni 2012 haben insgesamt 23.066 Personen in Deutschland Asyl beantragt. Gegenüber dem Vergleichszeitraum im Vorjahr (20.609 Personen) bedeutet dies eine Erhöhung um 2.457 Personen
(11,9 Prozent).

Die Hauptherkunftsländer in der Zeit von Januar bis Juni 2012:

 1. Afghanistan 3.550
 2. Irak 2.550
 3. Serbien 1.904
 4. Iran 1.835
 5. Syrien 1.623
 6. Pakistan 1.540
 7. Russ. Föderation 898
 8. Mazedonien 728
 9. Türkei 717
10. Kosovo 702

Neben den 23.066 Erstanträgen wurden insgesamt 4.760 Folgeanträge gestellt.

Im Zeitraum von Januar bis Juni 2012 hat das Bundesamt 25.570 Entscheidungen (Vorjahr: 23.161) getroffen.

Insgesamt 4.468 Personen (17,5 Prozent) wurde die Rechtsstellung eines Flüchtlings nach dem Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge vom 28. Juli 1951 (Genfer Flüchtlingskonvention) zuerkannt. Darunter waren 333 Personen (1,3 Prozent), die als Asylberechtigte nach Art. 16a des Grundgesetzes anerkannt wurden, sowie 4.135 Personen (16,2 Prozent), die Flüchtlingsschutz nach § 3 des Asylverfahrensgesetzes i. V. m. § 60 Abs. 1 des Aufenthaltsgesetzes erhielten.

Darüber hinaus hat das Bundesamt von Januar bis Juni 2012 bei 4.009 Personen (15,7 Prozent) Abschiebungsverbote gemäß § 60 Abs. 2, 3, 5 und 7 des Aufenthaltsgesetzes (sog. subsidiärer Schutz) festgestellt.

Abgelehnt wurden die Anträge von 11.531 Personen (45,1 Prozent). Anderweitig erledigt (z.B. durch Verfahrenseinstellungen wegen Rücknahme des Asylantrages) wurden die Anträge von 5.562 Personen (21,7 Prozent).

Die Zahl der Personen, über deren Anträge noch nicht entschieden wurde, betrug Ende Juni 2012 36.317, darunter 32.610 Erstanträge und 3.707 Folgeanträge (Vormonat: 35.283 anhängige Verfahren, davon 31.605 Erst- und 3.678 Folgeanträge).

Land Berlin: Ausführungsvorschriften über die Anmietung von Wohnraum durch Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AV Wohn-AsylbLG)

Ausführungsvorschriften über die Anmietung von Wohnraum durch Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AV Wohn-AsylbLG)

vom 16. Januar 2006 (ABl. S. 266), geändert mit Verwaltungsvorschriften vom 30. August 2006 (ABl. S. 3395) mit Wirkung vom 09. September 2006


Auf Grund des § 6 des Gesetzes zur Ausführung des Asylbewerberleistungsgesetzes wird bestimmt:

1 – Unterbringung in Wohnungen

(1) Leistungsberechtigte im Sinne des § 1 des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) in der jeweils geltenden Fassung mit Anspruch auf Leistungen nach § 3 AsylbLG sind unabhängig von der Anzahl der Angehörigen der Bedarfsgemeinschaft in der Regel in Wohnungen unterzubringen, soweit die Unterbringung in einer Wohnung im konkreten Einzelfall kostengünstiger ist als die Gemeinschaftsunterbringung, keine Verpflichtung zum Aufenthalt in einer Aufnahmeeinrichtung nach den Vorschriften des Asylverfahrensgesetzes (AsylVfG) in der jeweils geltenden Fassung besteht und der Leistungsanspruch nicht nach § 1a AsylbLG einzuschränken ist. Bei Leistungsberechtigten mit Anspruch auf Leistungen nach § 2 AsylbLG ist die Anmietung sozialhilferechtlich angemessenen Wohnraums nicht von einem Kostenvergleich mit der Gemeinschaftsunterbringung abhängig zu machen. § 53 Asylverfahrensgesetz bleibt hiervon unberührt.

(2) Für Leistungsberechtigte nach § 2 AsylbLG sind § 29 SGB XII – Unterkunft und Heizung – sowie die AV-Wohnen in der für das SGB XII gültigen Fassung analog anwendbar.

(3) Die Unterbringung von Leistungsberechtigten nach § 3 AsylbLG erfolgt auf Antrag durch Anmietung von Wohnungen durch die leistungsberechtigten Personen. Die Kostenübernahme der Mietzahlung durch die zuständige Leistungsbehörde ist sicherzustellen, sofern der Wohnraum sozialhilferechtlich angemessen ist. Als Obergrenzen für angemessene Brutto-Warmmiete gelten die in Nummer 4 Abs. 2 der Ausführungsvorschriften zur Ermittlung angemessener Kosten der Wohnung gemäß § 22 SGB II (Ausführungsvorschriften zur Ermittlung angemessener Kosten der Wohnung gem. § 22 SGB II vom 7. Juni 2005 – AV-Wohnen – ABl. S. 3743) festgelegten Richtwerte. Darüber hinaus ist hinsichtlich überhöhter Betriebskostenabrechnungen analog der Regelung in Nummer 6 Abs. 2 AV-Wohnen zu verfahren. Die angemessenen Kosten für Ofenheizung bestimmen sich analog Nummer 6 Abs. 5 AV-Wohnen nach Maßgabe der dafür jeweils festgesetzten Kosten im Bereich des SGB XII.

(4) Sofern bei einer Überschreitung des maßgeblichen Richtwertes die Prüfung des Einzelfalls ergibt, dass ein Umzug eine besondere Härte für den betroffenen Leistungsberechtigten darstellen würde, können die Richtwerte für angemessene Brutto-Warmmieten nach Nummer 4 Abs. 2 der AV-Wohnen in Anlehnung an Nummer 4 Abs. 5 der AV-Wohnen um bis zu 10 Prozent überschritten werden. In entsprechender Anwendung der Nummer 4 Abs. 9 der AV-Wohnen ist in besonders begründeten Einzelfällen die Mietzahlung unabhängig vom Umfang der Überschreitung des Richtwertes fortzusetzen. Die Gründe der Übernahme einer Miete, die die Richtwerte nach Nummer 4 Abs. 2 der AV-Wohnen überschreitet, sind aktenkundig zu machen.

2 – Unterbringungsstatistik

Über die Art und die Kosten der Unterbringung von Leistungsberechtigten nach § 3 AsylbLG ist landesweit eine Statistik zu führen. Die Statistik wird aus dem bei der für Soziales zuständigen Senatsverwaltung zusammengeführten landesweiten Datenbestand der Fachsoftware PROSOZ/S erstellt. Die Einzelheiten der statistischen Erfassung werden durch Rundschreiben geregelt.

3 – Inkrafttreten, Außerkrafttreten

(1) Diese Verwaltungsvorschriften treten am 1. Februar 2006 in Kraft. Sie treten mit Ablauf des 31. Januar 2011 außer Kraft.*

Gem. Schreiben über die Weiteranwendung der Ausführungsvorschriften über die Anmietung von Wohnraum durch Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AV Wohn-AsylbLG) vom 25. Januar 2011 sind die Ausführungsvorschriften bis zum Neuerlass weiter anzuwenden.

(2) Die Ausführungsvorschriften über die Anmietung von Wohnraum durch Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AV Wohn-AsylbLG) vom 5. August 2003 (ABl. S. 3470, DBl. IV S. 26) treten am 1. Februar 2006 außer Kraft.


Hier finden Sie weitere Informationen:

Land Berlin: Rundschreiben I Nr. 04/2011 über Leistungen nach § 6 Abs. 1 AsylbLG im Lichte von Art. 15 Absatz 2 der Richtlinie 2003/9/EG des Rates (Mindestnormen für die Aufnahme)

Rundschreiben I Nr. 04/2011

über Leistungen nach § 6 Abs. 1 AsylbLG im Lichte von Art. 15 Absatz 2 der Richtlinie 2003/9/EG des Rates (Mindestnormen für die Aufnahme)

vom 06. April 2011, geändert am 31. Mai 2011


  • Allgemeines
  • Leistungsrechtliche Konsequenzen
  • 0. Für alle Anspruchsberechtigten gleichermaßen mögliche Leistungen
  • 1. Schwangere/Wöchnerinnen
  • 2. Kinder
  • 3. Alleinerziehende
  • 4. Ältere Menschen
  • 5. Menschen mit Behinderung
  • 6. Folter-/Gewaltopfer

Allgemeines

Die EU-Richtlinie 2003/9/EG zur Festlegung von Mindestnormen für die Aufnahme von Asylbewerbern(Externer Link)sieht u.a. vor, dass die Mitgliedstaaten die spezielle Situation von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern mit besonderen Bedürfnissen, nämlich insbesondere

  • Minderjährige,
  • unbegleitete Minderjährige,
  • Menschen mit Behinderung,
  • ältere Menschen,
  • Schwangere,
  • Alleinerziehende mit minderjährigen Kindern und
  • Menschen, die Folter, Vergewaltigung oder sonstige schwere Formen psychischer, physischer oder sexueller Gewalt erlitten haben

hinsichtlich der medizinischen oder sonstigen Hilfe berücksichtigen, soweit der besondere Hilfebedarf in einer Einzelprüfung anerkannt worden ist.

Mit Bericht der EU-Kommission vom 26.11.2007 über die Anwendung der Richtlinie in den Mitgliedstaaten wurde bemängelt, dass u.a. in Deutschland kein Verfahren zur Ermittlung besonders schutzbedürftiger Personen existiert, so dass Zweifel daran bestehen, ob und wie ohne ein entsprechendes Instrumentarium die Betroffenen ermittelt werden können und sie die erforderlichen Leistungen erhalten.

Vor diesem Hintergrund sind die Leistungsbehörden mit Schreiben vom 23.09.2009 aufgefordert worden, ein in mehrere Sprachen übersetztes Merkblatt an diejenigen Leistungsberechtigten auszuhändigen, die einem der fraglichen Personenkreise angehören könnten.
Dieses Merkblatt dient zur Vorlage bei den am Projekt beteiligten Fachstellen, die nach der Durchführung eines Feststellungsverfahrens eine Bescheinigung über die Zugehörigkeit zum Personenkreis der besonders schutzbedürftigen Flüchtlinge im Sinne der EU-Richtlinie ausstellen und den individuellen Leistungsbedarfes einschätzen.
Die Antragstellenden können der zuständigen Leistungsbehörde diese Unterlagen, die bei der Entscheidung über die zu gewährenden Leistungen hinzugezogen werden, vorlegen. Lies den Rest dieses Artikels

Neue Versionen des “Refugee Law Reader” erschienen

Die umfangreichste Online-Materialsammlung zum internationalen Flüchtlingsrecht, der “Refugee Law Reader”, ist in einer neuen englischsprachigen Version erschienen. Daneben liegt jetzt erstmals eine russischsprachige Version der Webseite vor. Dies teilte die Chefredakteurin Maryellen Fullerton in einer Mitteilung vom 23. März 2012 mit.

Der Refugee Law Reader bietet eine umfassende Sammlung von Texten völkerrechtlicher Normen, Begleittexten und Artikeln zu allen wesentlichen Aspekten des internationalen Flüchtlingsrechts. Die neue englischsprachige Version wurde darüber hinaus um die entsprechenden Materialien zu den regionalen Instrumenten des Flüchtlingsschutzes in Afrika, Asien, Europa sowie Nord- und Südamerika ergänzt.

Die meisten verfügbaren Materialien sind kostenlos und ohne Zugangsbeschränkung abrufbar, nur für einen kleinen Teil der Dokumente ist ein Passwort erforderlich, das bei den Herausgebern des Refugee Law Readers angefordert werden kann.

In einer aktualisierten Fassung abrufbar ist auch der Lehrplan (Syllabus), der konkrete Vorschläge enthält, wie die Materialien im Rahmen von Schulungen eingesetzt werden können.

Link zum Refugee Law Reader

EU: UNHCR Empfehlungen an die dänische EU Ratspräsidentschaft

Am 1. Januar 2012 hat die dänische Regierung die EU Ratspräsidentschaft
übernommen. Wichtige Themen im Bereich des Flüchtlingsschutzes sollen in
Angriff genommen werden.

UNHCR Recommendation to Danish Presidency

Im Bundestag notiert: Der asylrechtliche Umgang mit homosexuellen Flüchtlingen

Berlin: (hib/STO) Der asylrechtliche Umgang mit homosexuellen Flüchtlingen ist Thema einer Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke (17/8228). Darin schreibt die Fraktion, obwohl die Menschen- und Bürgerrechte von Lesben, Schwulen und Transgender sowie bi-, trans- und intersexuellen Menschen, ihre Rechte auf freie Entfaltung ihrer Persönlichkeit und sexuelle Selbstbestimmung massiv verletzt würden, werde ihnen in Deutschland eine Anerkennung als schutzbedürftige Flüchtlinge häufig untersagt. Wissen wollen die Abgeordneten unter anderem, in welchen Ländern derzeit Homosexualität unter Strafe steht beziehungsweise bi-, trans- und intersexuelle Menschen beziehungsweise Transgender etwa durch Strafandrohung für ein bestimmtes sexuelles Verhalten in ihren Menschenrechten verletzt werden.

Berlin: Circa 300 Flughafenasylverfahren pro Jahr am Flughafen Berlin Brandenburg erwartet

Berlin: (hib/STO) Die Bundesregierung geht von circa 300 Flughafenasylverfahren pro Jahr am künftigen Flughafen Berlin Brandenburg Willy Brandt aus. Das geht aus der Antwort der Regierung (17/8095) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (17/7870) hervor. Wie die Regierung darin erläutert, handelt es sich dabei um ein „beschleunigtes Verfahren für Asylbewerber aus gesetzlich festgelegten sicheren Herkunftsstaaten sowie für Asylbewerber, die bei der Einreisekontrolle keinen gültigen Pass oder Passersatz vorlegen“.

Das Verfahren solle eine zügige Entscheidung in einfach gelagerten Fällen ermöglichen, in denen ein Asylantrag offensichtlich unbegründet ist und das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge dies innerhalb von zwei Tagen feststellen kann, schreibt die Regierung. Damit werde das Ziel verfolgt, „Personen, die erkennbar ohne jeglichen Schutzbedarf sind, gar nicht erst nach Deutschland einreisen zu lassen“.

Europa: Asylrecht: EuGH-Urteil stellt Dublin-II-Verordnung in Frage

Asylbewerber dürfen nicht in ein EU-Land überstellt werden, wenn dort die Unionsgrundrechte von Asylbewerbern missachtet werden. Foto: dpaAsylbewerber dürfen nicht in ein EU-Land überstellt werden, wenn dort die Unionsgrundrechte von Asylbewerbern missachtet werden. Foto: dpa

Schutz der Grundrechte hat Vorrang

Asylbewerber dürfen nicht in einen EU-Mitgliedstaat überstellt werden, wenn dort die Einhaltung ihrer Grundrechte nicht gewährleistet werden kann. Die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) Ende Dezember war ein weiterer Schlag gegen das europäische Asylzuständigkeitsystem, die “Dublin II-Verordnung”.

Die “Dublin-II-Verordnung”, die festlegt, welcher Mitgliedsstaat für die Prüfung eines Asylantrags zuständig ist, darf nicht so angewendet werden, dass die Unionsgrundrechte von Asylbewerbern missachtet werden. Das Opens external link in new windowentschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) am 21. Dezember 2011.

Dreizehn Mitgliedsstaaten, die Schweiz, das UN-Flüchtlingskommissariat, Amnesty International und AIRE (Advice on Individual Rights in Europe) Irland und Großbritannien beteiligten sich an dem Verfahren, in dem es um die Rechte von Asylbewerbern ging. Lies den Rest dieses Artikels

Pro Asyl: Bundesministerin Von der Leyen: Rechtswidrig gegen Flüchtlinge ins neue Jahr Auch zum 1.1. 2012 keine Anpassung der AsylbLG-Regelsätze

Die von Bundesministerin von der Leyen eingesetzte Bund-Länder-AG zur Überprüfung der Regelsätze nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) hat am 15. Dezember 2011 getagt. Ergebnis: Keines . Damit geht ein langwährender Skandal in das nächste Jahr. Auch zum 1. Januar 2012 werden die Regelsätze des AsylbLG rechtswidrig nicht angepasst.“Ministerin Von der Leyen hat diese Arbeitsgruppe offensichtlich nur als Alibi für das Nichtstun ihres Ministeriums eingesetzt“ , so Georg Classen vom Berliner Flüchtlingsrat.n Seit Inkrafttreten des Gesetzes im November 1993 erhalten die in der Regel einem Arbeitsverbot unterliegenden asylsuchenden und geduldeten Flüchtlinge unverändert einen “Geldbetrag zur Deckung persönlicher Bedürfnisse des täglichen Lebens“ in Höhe von lediglich 80,- DM bzw. 40,90 Euro monatlich.

Die Leistungssätze nach AsylbLG wurden seit 1993, obwohl § 3 Abs. 3 AsylbLG eine jährliche Anpassung vorschreibt, niemals angehoben. Die Verbraucherpreise sind seit November 1993 um 32,5 Prozent gestiegen. Das  Nichtstun des Gesetzgebers ist recht- und spätestens seit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zu den Hartz IV-Regelsätzen vom Februar 2010 auch verfassungswidrig, was sogar die Bundesregierung einräumt. [1]

Eine im Sommer 2011 eingesetzte Bund-Länder-Arbeitsgruppe zum Asylbewerberleistungsgesetz sollte Eckpunkte zur Neufestsetzung der Leistungssätze erarbeiten. Doch weder die Arbeitsgruppe noch das nach § 3 Abs, 3 AsylbLG dazu verpflichtete Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat zum 1.1.2012 eine Vorlage zur Anpassung der AsylbLG-Regelsätze an die Preisentwicklung und die Maßgaben des Bundesverfassungsgerichts präsentiert.

Es zeichnet sich ab, dass nunmehr das Bundesverfassungsgericht im Frühjahr 2012 die Verfassungswidrigkeit der “ins Blaue hinein geschätzten“ AsylbLG-Regelsätze feststellen wird. Bis dahin geht der Verfassungsbruch der Bundesregierung durch Nichtstun weiter.  Bitter für die diejenigen, die mit dem seit 1993 unveränderten “Taschengeld“ von 1,36 Euro  pro Tag auskommen und ihren gesamten persönlichen Bedarf an Fahrtkosten, Information und Kommunikation, Schreib- und Lesematerial, Telefon, Porto, Anwalt usw. bestreiten sollen. Diesen Betrag dürften die Diskutanten von Bund und Ländern jeden Morgen bereits vor dem Frühstück ausgegeben haben.

 

خانم نیره نوری پناهجو در کشورترکیه به دلیل داشتن تیروئید سمی در وضعیت جسمی نامناسبی به سر می برد و نیاز به کمک بشر دوستانه دارد

No to Deportation to Iran!

خانم نیره نوری در سال 2009 به دلیل داشتن فعالیت سیاسی فرزندانش و شرکت داشتن در اتفاقات پس ازانتخابات ریاست جمهوری درایران بارها تحت تعقیب بازداشت ومورد بازجویی قرار میگیرد .

ایشان همراه خانوده اش در مورخ2009/9/4 مجبور به ترک ایران میشوند وبه ترکیه پناه میبرند .چهار روز بعد از رسیدن به خاک ترکیه همراه فرزندانش خود را به مقر کمیساریای عالی پناهندگان معرفی میکنند.

بعد از پیش مصاحبه ای که با این خانوده درتاریخ 2009/9/8 شد بعد از گذشت بیش از یک سال در تاریخ 2010/10/21 باآنها مصاحبه اصلی راانجام دادند.
اما بعداز گذشت هشت ماه مجددا با این خانواده مصاحبه میشودکه به گفته وکلای کمیساریای عالی پناهندگان برای توضیح پاره ای از ابهامات بوده است.
خانم نیره نوری که در وضعیت جسمی نامناسبی بوده است و همراه خانوده اش و تعدادی دیگر از پناهجویان در اعتراض به بلاتکلیفی در مقابل مقر کمیساریای عالی در انکارا دست به تحصن می زنند همان روز از طرف پلیس ترکیه بازداشت میشوند وبه جزای نقدی وحبس محکوم می شوند .

مدتی بعد از تحصن سازمان کمیساریای عالی پناهندگان در تاریخ 2011/8/1 در سایت خود پرونده این خانواده را بسته اعلام میکند.

در حال حاضر خانم نیره نوری که تیروئید سمی دارد در وضعیت جسمی نامناسبی به سر میبردو به عمل جراحی نیاز دارد.

این خانواده به دلیل نداشتن توان مالی از پس عمل جراحی خانم نیره نوری بر نمی آیند وحتی توان فراهم کردن مایحتاج روزانه شان را ندارند.
خانم نیره نوری وخانواده اش نیاز به کمک بشر دوستانه دارند .

کمپین نه به دیپورت از همه سازمان های پناهندگی،سازمان های حقوق بشری، بشر دوستان و آزدی خواهان در حد توان درخواست کمک مالی به این خانواده را دارد.

در صورت یاری رساندن با شماره تلفن خانم نیره نوری تماس بگیرید:

00905544862769

شماره پرونده خانم نیره نوی :
385-09c3635

EuGH: Urteil zur EU-Asylzuständigkeitsregelung Dublin II

Deutsche Drittstaatenregelung, das Konzept der „normativen Vergewisserung“, ist unionsrechtswidrig

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat heute ein Urteil zur Auslegung der EU-Asylzuständigkeitsregelung – der sogenannten Dublin II-Verordnung – gefällt und klargestellt,  dass Überstellungen von Asylsuchenden nicht in einen anderen Mitgliedstaat erfolgen dürfen, in dem für sie die Gefahr besteht, unmenschlich behandelt zu werden. Eine klare Absage erteilte der Gerichtshof nationalstaatlichen Regelungen wie in Deutschland, die eine unwiderlegliche Sicherheitsvermutung beinhalten. „Das Unionsrecht lässt keine unwiderlegbare Vermutung zu, dass die Mitgliedstaaten die Grundrechte der Asylbewerber beachten, “ so der EuGH.

In anderen Worten: Ein blindes Abschieben, ohne dass sich ein Gericht mit den Verhältnissen in dem anderen Mitgliedsland befasst, ist nicht im Einklang mit EU- Recht. Der deutsche Gesetzgeber muss nunmehr den Weg frei machen und durch eine Gesetzesänderung gewährleisten, dass Schutzsuchenden  ein effektiver Rechtsschutz gegen eine Abschiebung in einen anderen EU-Mitgliedstaat gewährt wird. Lies den Rest dieses Artikels

Deutschland: 4.825 Asylanträge im November 2011 – mehr als 3.000 Iraner im Jahr 2011

Im November 2011 wurden beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge 4.825 Asylerstanträge gestellt. Die Zahl der Asylbewerber stieg im Vergleich zum Vormonat um 719 Personen (17,5 Prozent).

Im Vergleich zum Vorjahresmonat November 2010 stieg die Zahl der Asylbewerber um 226 Personen (4,9 Prozent).

573 Personen erhielten im November 2011 die Rechtsstellung eines Flüchtlings nach der Genfer Konvention (14,9 Prozent aller Asylentscheidungen). Zudem erhielten 148 Personen (3,8 Prozent) sogenannten “subsidiären Schutz” (Abschiebungsverbote gemäß § 60 Abs. 2, 3, 5 und 7 des Aufenthaltsgesetzes).

Die Zahlen im Einzelnen:

I. Aktueller Monat

Beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge haben im November 2011 4.825 Personen (Vormonat 4.106 Personen) Asyl beantragt.

Damit ist die Zahl der Asylbewerber gegenüber dem Vormonat um 719 (17,5 Prozent) gestiegen. Gegenüber dem Vergleichsmonat im Vorjahr (November 2010: 4.599 Personen) ist die Zahl der Asylbewerber im November 2011 um 226 (4,9 Prozent) gestiegen.

Hauptherkunftsländer im November 2011 waren:

Zum Vergleich

Nr. Land September Oktober November
 1. Serbien 286 620 904
 2. Afghanistan 659 579 624
 3. Irak 546 422 507
 4. Pakistan 289 377 365
 5. Iran 379 305 363
 6. Syrien 301 215 279
 7. Mazedonien 71 89 186
 8. Russische Föderation 139 171 144
 9. Türkei 115 132 140
10. Kosovo 151 112 133

Neben den 4.825 Erstanträgen wurden im November 2011 beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge 1.005 Folgeanträge gestellt.

Im November 2011 hat das Bundesamt über die Anträge von 3.857 Personen (Vormonat: 3.339) entschieden.

Insgesamt 573 Personen (14,9 Prozent) wurde die Rechtsstellung eines Flüchtlings nach dem Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge vom 28. Juli 1951 (Genfer Flüchtlingskonvention) zuerkannt. Darunter waren 50 Personen (1,3 Prozent), die als Asylberechtigte nach Art. 16a des Grundgesetzes anerkannt wurden, sowie 523 Personen (13,6 Prozent), die Flüchtlingsschutz nach § 3 des Asylverfahrensgesetzes i. V. m. § 60 Abs. 1 des Aufenthaltsgesetzes erhielten.

Darüber hinaus hat das Bundesamt im November 2011 bei 148 Personen (3,8 Prozent) Abschiebungsverbote gemäß § 60 Abs. 2, 3, 5 und 7 des Aufenthaltsgesetzes (sog. subsidiärer Schutz) festgestellt.

Abgelehnt wurden die Anträge von 2.148 Personen (55,7 Prozent). Anderweitig erledigt (z.B. durch Verfahrenseinstellungen wegen Rücknahme des Asylantrages) wurden die Anträge von 988 Personen (25,6 Prozent). Lies den Rest dieses Artikels

RECHTSGUTACHTEN Bundestag: Video-Anhörungen im Asylverfahren sind rechtswidrig

Laut einem Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages sind die vom BAMF durchgeführten Video-Anhörungen im Asylverfahren rechtswidrig. Die Linkspartei fordert die sofortige Beendigung dieser Praxis.

Anhörung im Asylverfahren per Videokonferenz © jsawkins auf flickr.com (CC 2.0), bearb. MiG

Seit November 2010 hat das BAMF insgesamt 140 Anhörungen im Asylverfahren im Wege Videokonferenz durchgeführt. Zur Begründung führte die Bundesregierung auf, dass steigende Asylantragszahlen eine gleichmäßige Auslastung des Personals der Außenstellen erforderten und auf diesem Wege eine zeitnahe Entscheidung ermöglicht werde.

Das Ayslverfahrensgesetz sieht eine Videoanhörung nicht vor. Geregelt ist die neue Praxis in einer internen Dienstanweisung des BAMF.

Kritisiert wurde das Verfahren unter anderem von Pro Asyl. „Die Asylanhörung ist das Kernstück eines fairen Verfahrens, denn die Beurteilung der Glaubhaftigkeit der Angaben eines Asylsuchenden kann eine Frage von Leben und Tod sein.“ Umso wichtiger sei die Frage nach der Glaubhaftigkeit der Antragstellenden, über die allein in einer persönlichen Anhörung entschieden werden könne.

Video-Anhörung ist rechtswidirg
Das sieht der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages ähnlich. In einem Rechtsgutachten kommen die parteiübergreifend tätigen Juristen zu einem eindeutigen Ergebnis: Eine Anhörung ohne eine gesetzliche Ausnahmeregelung ist unzulässig. „Eine interne Dienstanweisung des BAMF ist nicht ausreichend.“

Ulla Jelpke (Die Linke), die das Rechtsgutachten in Auftrag gegeben hat, fordert nun die Bundesregierung auf, die Video-Anhörungen im Asylverfahren „sofort“ zu beenden! „Ziel des Asylverfahrens muss ein möglichst effizienter Schutz Asylberechtigter sein – nicht die möglichst effiziente Verwaltung staatlicher Ressourcen auf Kosten Schutzsuchender.

Download: Zum Gutachtendes Wissenschaftlichen Dienstes zur Vereinbarkeit von Asylanhörungen mittels Videokonferenztechnik mit den Bestimmungen des Asylverfahrensgesetzes.

Quelle: MIGAZIN

Berlin:Ein Viertel der Berliner Migrantinnen und Migranten ist armutsgefährdet

Anlässlich des internationalen Tages der Migranten teilt das Amt für Statistik Berlin-
Brandenburg mit, dass Zuwanderer in Berlin ein höheres Armutsrisiko als die Bevölkerung
ohne Zuwanderungserfahrung haben. 27,1 Prozent der Zuwanderer waren in
Berlin im Jahr 2010 armutsgefährdet. Ihr Armutsrisiko lag damit um 15,4 Prozentpunkte
über dem der Bevölkerung ohne Zuwanderungserfahrung. Zuwanderer sind
Personen, die nach dem Jahr 1949 auf das Gebiet der heutigen Bundesrepublik
Deutschland zugezogen sind.
Je nach Bezirk sind die Differenzen im Armutsrisiko von Zuwanderern und der Bevölkerung
ohne Zuwanderungserfahrung sehr unterschiedlich. In Spandau waren
38,3 Prozent, also mehr als jeder dritte Zuwanderer armutsgefährdet, die Bevölkerung
ohne Zuwanderungserfahrung hatte ein Armutsrisiko von 11,6 Prozent. Damit
betrug die Differenz der Armutsgefährdungsquoten von Zuwanderern und übriger
Bevölkerung 26,7 Prozentpunkte.
In Marzahn-Hellersdorf lag das Armutsrisiko von Zuwanderern um 19,9 Prozentpunkte
über dem der nicht zugewanderten Bevölkerung, in Steglitz-Zehlendorf betrug die
Differenz 17,6 Prozentpunkte und in Neukölln 17,2 Prozentpunkte.
Ein um 10 bis 15 Prozentpunkte höheres Armutsrisiko hatten Zuwanderer in den
Bezirken Lichtenberg (14,8 Prozentpunkte), Friedrichshain-Kreuzberg (14,4 Prozentpunkte),
Reinickendorf (13,8 Prozentpunkte), Tempelhof-Schöneberg (12,9 Prozentpunkte)
und Charlottenburg-Wilmersdorf (11,9 Prozentpunkte).
Die geringsten Unterschiede gab es im Bezirk Mitte. Hier hatten Zuwanderer eine um
8,7 Prozentpunkte höhere Armutsgefährdungsquote als die Bevölkerung ohne Migrationserfahrung.
Die Ergebnisse wurden auf Grundlage des Mikrozensus berechnet. Die Armutsgefährdungsquote
bezeichnet den Anteil der Bevölkerung in Privathaushalten am Ort
der Hauptwohnung, dessen bedarfsgewichtetes Pro-Kopf-Einkommen geringer als
die Armutsgefährdungsschwelle ist. Die Armutsgefährdungsschwelle liegt bei
60 Prozent des bedarfsgewichteten Pro-Kopf-Einkommens, das im jeweiligen Bundesland
im Mittel erzielt wird.
Quelle: Stat. Amt Berlin/Brandenburg

Deutschland: Flüchtlingsschutz

Welche Voraussetzungen vorliegen müssen, um die Zuerkennung von Flüchtlingsschutz nach der Genfer Flüchtlingskonvention zu erhalten, erfahren Sie hier.

Nach § 3 Abs. 1 AsylVfG in Verbindung mit § 60 Abs. 1 AufenthG wird ein Ausländer als Flüchtling anerkannt, wenn sein Leben oder seine Freiheit in seinem Herkunftsstaat wegen seiner

  • Rasse,
  • Religion,
  • Staatsangehörigkeit,
  • seiner Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe

oder

  • wegen seiner politischen Überzeugung

bedroht ist. Lies den Rest dieses Artikels

IOM-Bericht 2011: Migration und Kommunikation

Kommunikation, Berichterstattung und öffentliche Diskurse sind wichtig für die Wahrnehmung von Migration als gesellschaftliche Herausforderung. Dies hebt der diesjährige Jahresbericht der International Organization for Migration hervor. Trotz der hohen globalen Mobilität würden die Folgen von Migration häufig missinterpretiert. Daher sei ein grundsätzlicher Wandel in der Art und Weise der Kommunikation von Migration notwendig.

Der Bericht der International Organization for Migration (IOM) ist unter dem Titel „Communicating effectively about migration“ am 6. Dezember veröffentlicht worden. Neben der Bedeutung von Kommunikation für das Verständnis von Migrationsprozessen geht er auf die neuesten Trends interner und internationaler Migrationsbewegungen sowie migrationspolitische Antworten in den einzelnen Weltregionen ein. Lies den Rest dieses Artikels

Kurzmeldungen – Europa

Schweiz: Reisefreiheit eingeschränkt
Die Schweizer Regierung will die Reisefreiheit von rund 23.500 „vorläufig aufgenommenen Personen“ einschränken. Zu dieser Gruppe gehören Menschen, deren Abschiebung aus völkerrechtlichen Gründen unzulässig oder aufgrund einer konkreten Gefährdung im Herkunftsland unzumutbar ist. Grund für die Verschärfung seien einige Fälle von Missbrauch, erklärte das Bundesamt für Migration. Hierbei seien vorläufig aufgenommene Flüchtlinge auf Besuch in ihre Herkunftsländer gereist, in denen sie nach eigenen Angaben verfolgt werden. Für diese Ausländer erlösche das Recht auf einen Aufenthalt in der Schweiz. Seit März 2010 dürfen vorläufig aufgenommene Personen ohne Angaben von Gründen ins Ausland reisen. Dies soll nun wieder eingeschränkt und eine Reiseerlaubnis nur noch auf einen begründeten Antrag hin erteilt werden. Kritik an der geplanten Maßnahme kam unter anderem von der Schweizerischen Flüchtlingshilfe.
www.bfm.admin.ch/ …
www.fluechtlingshilfe.ch/ … Lies den Rest dieses Artikels

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