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Land Berlin: Ausführungsvorschriften über die Anmietung von Wohnraum durch Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AV Wohn-AsylbLG)
Ausführungsvorschriften über die Anmietung von Wohnraum durch Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AV Wohn-AsylbLG)
vom 16. Januar 2006 (ABl. S. 266), geändert mit Verwaltungsvorschriften vom 30. August 2006 (ABl. S. 3395) mit Wirkung vom 09. September 2006
Auf Grund des § 6 des Gesetzes zur Ausführung des Asylbewerberleistungsgesetzes wird bestimmt:
1 – Unterbringung in Wohnungen
(1) Leistungsberechtigte im Sinne des § 1 des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) in der jeweils geltenden Fassung mit Anspruch auf Leistungen nach § 3 AsylbLG sind unabhängig von der Anzahl der Angehörigen der Bedarfsgemeinschaft in der Regel in Wohnungen unterzubringen, soweit die Unterbringung in einer Wohnung im konkreten Einzelfall kostengünstiger ist als die Gemeinschaftsunterbringung, keine Verpflichtung zum Aufenthalt in einer Aufnahmeeinrichtung nach den Vorschriften des Asylverfahrensgesetzes (AsylVfG) in der jeweils geltenden Fassung besteht und der Leistungsanspruch nicht nach § 1a AsylbLG einzuschränken ist. Bei Leistungsberechtigten mit Anspruch auf Leistungen nach § 2 AsylbLG ist die Anmietung sozialhilferechtlich angemessenen Wohnraums nicht von einem Kostenvergleich mit der Gemeinschaftsunterbringung abhängig zu machen. § 53 Asylverfahrensgesetz bleibt hiervon unberührt.
(2) Für Leistungsberechtigte nach § 2 AsylbLG sind § 29 SGB XII – Unterkunft und Heizung – sowie die AV-Wohnen in der für das SGB XII gültigen Fassung analog anwendbar.
(3) Die Unterbringung von Leistungsberechtigten nach § 3 AsylbLG erfolgt auf Antrag durch Anmietung von Wohnungen durch die leistungsberechtigten Personen. Die Kostenübernahme der Mietzahlung durch die zuständige Leistungsbehörde ist sicherzustellen, sofern der Wohnraum sozialhilferechtlich angemessen ist. Als Obergrenzen für angemessene Brutto-Warmmiete gelten die in Nummer 4 Abs. 2 der Ausführungsvorschriften zur Ermittlung angemessener Kosten der Wohnung gemäß § 22 SGB II (Ausführungsvorschriften zur Ermittlung angemessener Kosten der Wohnung gem. § 22 SGB II vom 7. Juni 2005 – AV-Wohnen – ABl. S. 3743) festgelegten Richtwerte. Darüber hinaus ist hinsichtlich überhöhter Betriebskostenabrechnungen analog der Regelung in Nummer 6 Abs. 2 AV-Wohnen zu verfahren. Die angemessenen Kosten für Ofenheizung bestimmen sich analog Nummer 6 Abs. 5 AV-Wohnen nach Maßgabe der dafür jeweils festgesetzten Kosten im Bereich des SGB XII.
(4) Sofern bei einer Überschreitung des maßgeblichen Richtwertes die Prüfung des Einzelfalls ergibt, dass ein Umzug eine besondere Härte für den betroffenen Leistungsberechtigten darstellen würde, können die Richtwerte für angemessene Brutto-Warmmieten nach Nummer 4 Abs. 2 der AV-Wohnen in Anlehnung an Nummer 4 Abs. 5 der AV-Wohnen um bis zu 10 Prozent überschritten werden. In entsprechender Anwendung der Nummer 4 Abs. 9 der AV-Wohnen ist in besonders begründeten Einzelfällen die Mietzahlung unabhängig vom Umfang der Überschreitung des Richtwertes fortzusetzen. Die Gründe der Übernahme einer Miete, die die Richtwerte nach Nummer 4 Abs. 2 der AV-Wohnen überschreitet, sind aktenkundig zu machen.
2 – Unterbringungsstatistik
Über die Art und die Kosten der Unterbringung von Leistungsberechtigten nach § 3 AsylbLG ist landesweit eine Statistik zu führen. Die Statistik wird aus dem bei der für Soziales zuständigen Senatsverwaltung zusammengeführten landesweiten Datenbestand der Fachsoftware PROSOZ/S erstellt. Die Einzelheiten der statistischen Erfassung werden durch Rundschreiben geregelt.
3 – Inkrafttreten, Außerkrafttreten
(1) Diese Verwaltungsvorschriften treten am 1. Februar 2006 in Kraft. Sie treten mit Ablauf des 31. Januar 2011 außer Kraft.*
* Gem. Schreiben über die Weiteranwendung der Ausführungsvorschriften über die Anmietung von Wohnraum durch Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AV Wohn-AsylbLG) vom 25. Januar 2011 sind die Ausführungsvorschriften bis zum Neuerlass weiter anzuwenden.
(2) Die Ausführungsvorschriften über die Anmietung von Wohnraum durch Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AV Wohn-AsylbLG) vom 5. August 2003 (ABl. S. 3470, DBl. IV S. 26) treten am 1. Februar 2006 außer Kraft.
Hier finden Sie weitere Informationen:
- AsylbLG

- Schreiben über die Weiteranwendung der Ausführungsvorschriften über die Anmietung von Wohnraum durch Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AV Wohn-AsylbLG) vom 25. Januar 2011
- Verordnung zur Bestimmung der Höhe der angemessenen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung nach dem Zweiten und Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (Wohnaufwendungenverordnung – WAV)
- AV Wohnen
- Rundschreiben I Nr. 10/2003 über Verfahrenshinweise für den im konkreten Einzelfall durchzuführenden Kostenvergleich zwischen der Unterbringung in einer Wohnung und der Gemeinschaftsunterbringung gemäß Nr. 1 Abs. 1 AV Wohn – AsylbLG
Land Berlin: Rundschreiben I Nr. 04/2011 über Leistungen nach § 6 Abs. 1 AsylbLG im Lichte von Art. 15 Absatz 2 der Richtlinie 2003/9/EG des Rates (Mindestnormen für die Aufnahme)
Rundschreiben I Nr. 04/2011
über Leistungen nach § 6 Abs. 1 AsylbLG im Lichte von Art. 15 Absatz 2 der Richtlinie 2003/9/EG des Rates (Mindestnormen für die Aufnahme)
vom 06. April 2011, geändert am 31. Mai 2011
- Allgemeines
- Leistungsrechtliche Konsequenzen
- 0. Für alle Anspruchsberechtigten gleichermaßen mögliche Leistungen
- 1. Schwangere/Wöchnerinnen
- 2. Kinder
- 3. Alleinerziehende
- 4. Ältere Menschen
- 5. Menschen mit Behinderung
- 6. Folter-/Gewaltopfer
Die EU-Richtlinie 2003/9/EG zur Festlegung von Mindestnormen für die Aufnahme von Asylbewerbern
sieht u.a. vor, dass die Mitgliedstaaten die spezielle Situation von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern mit besonderen Bedürfnissen, nämlich insbesondere
- Minderjährige,
- unbegleitete Minderjährige,
- Menschen mit Behinderung,
- ältere Menschen,
- Schwangere,
- Alleinerziehende mit minderjährigen Kindern und
- Menschen, die Folter, Vergewaltigung oder sonstige schwere Formen psychischer, physischer oder sexueller Gewalt erlitten haben
hinsichtlich der medizinischen oder sonstigen Hilfe berücksichtigen, soweit der besondere Hilfebedarf in einer Einzelprüfung anerkannt worden ist.
Mit Bericht der EU-Kommission vom 26.11.2007 über die Anwendung der Richtlinie in den Mitgliedstaaten wurde bemängelt, dass u.a. in Deutschland kein Verfahren zur Ermittlung besonders schutzbedürftiger Personen existiert, so dass Zweifel daran bestehen, ob und wie ohne ein entsprechendes Instrumentarium die Betroffenen ermittelt werden können und sie die erforderlichen Leistungen erhalten.
Vor diesem Hintergrund sind die Leistungsbehörden mit Schreiben vom 23.09.2009 aufgefordert worden, ein in mehrere Sprachen übersetztes Merkblatt an diejenigen Leistungsberechtigten auszuhändigen, die einem der fraglichen Personenkreise angehören könnten.
Dieses Merkblatt dient zur Vorlage bei den am Projekt beteiligten Fachstellen, die nach der Durchführung eines Feststellungsverfahrens eine Bescheinigung über die Zugehörigkeit zum Personenkreis der besonders schutzbedürftigen Flüchtlinge im Sinne der EU-Richtlinie ausstellen und den individuellen Leistungsbedarfes einschätzen.
Die Antragstellenden können der zuständigen Leistungsbehörde diese Unterlagen, die bei der Entscheidung über die zu gewährenden Leistungen hinzugezogen werden, vorlegen. Read the rest of this entry
Neue Versionen des “Refugee Law Reader” erschienen
Die umfangreichste Online-Materialsammlung zum internationalen Flüchtlingsrecht, der “Refugee Law Reader”, ist in einer neuen englischsprachigen Version erschienen. Daneben liegt jetzt erstmals eine russischsprachige Version der Webseite vor. Dies teilte die Chefredakteurin Maryellen Fullerton in einer Mitteilung vom 23. März 2012 mit.
Der Refugee Law Reader bietet eine umfassende Sammlung von Texten völkerrechtlicher Normen, Begleittexten und Artikeln zu allen wesentlichen Aspekten des internationalen Flüchtlingsrechts. Die neue englischsprachige Version wurde darüber hinaus um die entsprechenden Materialien zu den regionalen Instrumenten des Flüchtlingsschutzes in Afrika, Asien, Europa sowie Nord- und Südamerika ergänzt.
Die meisten verfügbaren Materialien sind kostenlos und ohne Zugangsbeschränkung abrufbar, nur für einen kleinen Teil der Dokumente ist ein Passwort erforderlich, das bei den Herausgebern des Refugee Law Readers angefordert werden kann.
In einer aktualisierten Fassung abrufbar ist auch der Lehrplan (Syllabus), der konkrete Vorschläge enthält, wie die Materialien im Rahmen von Schulungen eingesetzt werden können.
EU: UNHCR Empfehlungen an die dänische EU Ratspräsidentschaft
Am 1. Januar 2012 hat die dänische Regierung die EU Ratspräsidentschaft
übernommen. Wichtige Themen im Bereich des Flüchtlingsschutzes sollen in
Angriff genommen werden.
Im Bundestag notiert: Der asylrechtliche Umgang mit homosexuellen Flüchtlingen
Berlin: (hib/STO) Der asylrechtliche Umgang mit homosexuellen Flüchtlingen ist Thema einer Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke (17/8228). Darin schreibt die Fraktion, obwohl die Menschen- und Bürgerrechte von Lesben, Schwulen und Transgender sowie bi-, trans- und intersexuellen Menschen, ihre Rechte auf freie Entfaltung ihrer Persönlichkeit und sexuelle Selbstbestimmung massiv verletzt würden, werde ihnen in Deutschland eine Anerkennung als schutzbedürftige Flüchtlinge häufig untersagt. Wissen wollen die Abgeordneten unter anderem, in welchen Ländern derzeit Homosexualität unter Strafe steht beziehungsweise bi-, trans- und intersexuelle Menschen beziehungsweise Transgender etwa durch Strafandrohung für ein bestimmtes sexuelles Verhalten in ihren Menschenrechten verletzt werden.
Berlin: Circa 300 Flughafenasylverfahren pro Jahr am Flughafen Berlin Brandenburg erwartet
Berlin: (hib/STO) Die Bundesregierung geht von circa 300 Flughafenasylverfahren pro Jahr am künftigen Flughafen Berlin Brandenburg Willy Brandt aus. Das geht aus der Antwort der Regierung (17/8095) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (17/7870) hervor. Wie die Regierung darin erläutert, handelt es sich dabei um ein „beschleunigtes Verfahren für Asylbewerber aus gesetzlich festgelegten sicheren Herkunftsstaaten sowie für Asylbewerber, die bei der Einreisekontrolle keinen gültigen Pass oder Passersatz vorlegen“.
Das Verfahren solle eine zügige Entscheidung in einfach gelagerten Fällen ermöglichen, in denen ein Asylantrag offensichtlich unbegründet ist und das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge dies innerhalb von zwei Tagen feststellen kann, schreibt die Regierung. Damit werde das Ziel verfolgt, „Personen, die erkennbar ohne jeglichen Schutzbedarf sind, gar nicht erst nach Deutschland einreisen zu lassen“.
Europa: Asylrecht: EuGH-Urteil stellt Dublin-II-Verordnung in Frage
Asylbewerber dürfen nicht in ein EU-Land überstellt werden, wenn dort die Unionsgrundrechte von Asylbewerbern missachtet werden. Foto: dpa
Schutz der Grundrechte hat Vorrang
Asylbewerber dürfen nicht in einen EU-Mitgliedstaat überstellt werden, wenn dort die Einhaltung ihrer Grundrechte nicht gewährleistet werden kann. Die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) Ende Dezember war ein weiterer Schlag gegen das europäische Asylzuständigkeitsystem, die “Dublin II-Verordnung”.
Die “Dublin-II-Verordnung”, die festlegt, welcher Mitgliedsstaat für die Prüfung eines Asylantrags zuständig ist, darf nicht so angewendet werden, dass die Unionsgrundrechte von Asylbewerbern missachtet werden. Das
entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) am 21. Dezember 2011.
Dreizehn Mitgliedsstaaten, die Schweiz, das UN-Flüchtlingskommissariat, Amnesty International und AIRE (Advice on Individual Rights in Europe) Irland und Großbritannien beteiligten sich an dem Verfahren, in dem es um die Rechte von Asylbewerbern ging. Read the rest of this entry
Pro Asyl: Bundesministerin Von der Leyen: Rechtswidrig gegen Flüchtlinge ins neue Jahr Auch zum 1.1. 2012 keine Anpassung der AsylbLG-Regelsätze
Die von Bundesministerin von der Leyen eingesetzte Bund-Länder-AG zur Überprüfung der Regelsätze nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) hat am 15. Dezember 2011 getagt. Ergebnis: Keines . Damit geht ein langwährender Skandal in das nächste Jahr. Auch zum 1. Januar 2012 werden die Regelsätze des AsylbLG rechtswidrig nicht angepasst.“Ministerin Von der Leyen hat diese Arbeitsgruppe offensichtlich nur als Alibi für das Nichtstun ihres Ministeriums eingesetzt“ , so Georg Classen vom Berliner Flüchtlingsrat.n Seit Inkrafttreten des Gesetzes im November 1993 erhalten die in der Regel einem Arbeitsverbot unterliegenden asylsuchenden und geduldeten Flüchtlinge unverändert einen “Geldbetrag zur Deckung persönlicher Bedürfnisse des täglichen Lebens“ in Höhe von lediglich 80,- DM bzw. 40,90 Euro monatlich.
Die Leistungssätze nach AsylbLG wurden seit 1993, obwohl § 3 Abs. 3 AsylbLG eine jährliche Anpassung vorschreibt, niemals angehoben. Die Verbraucherpreise sind seit November 1993 um 32,5 Prozent gestiegen. Das Nichtstun des Gesetzgebers ist recht- und spätestens seit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zu den Hartz IV-Regelsätzen vom Februar 2010 auch verfassungswidrig, was sogar die Bundesregierung einräumt. [1]
Eine im Sommer 2011 eingesetzte Bund-Länder-Arbeitsgruppe zum Asylbewerberleistungsgesetz sollte Eckpunkte zur Neufestsetzung der Leistungssätze erarbeiten. Doch weder die Arbeitsgruppe noch das nach § 3 Abs, 3 AsylbLG dazu verpflichtete Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat zum 1.1.2012 eine Vorlage zur Anpassung der AsylbLG-Regelsätze an die Preisentwicklung und die Maßgaben des Bundesverfassungsgerichts präsentiert.
Es zeichnet sich ab, dass nunmehr das Bundesverfassungsgericht im Frühjahr 2012 die Verfassungswidrigkeit der “ins Blaue hinein geschätzten“ AsylbLG-Regelsätze feststellen wird. Bis dahin geht der Verfassungsbruch der Bundesregierung durch Nichtstun weiter. Bitter für die diejenigen, die mit dem seit 1993 unveränderten “Taschengeld“ von 1,36 Euro pro Tag auskommen und ihren gesamten persönlichen Bedarf an Fahrtkosten, Information und Kommunikation, Schreib- und Lesematerial, Telefon, Porto, Anwalt usw. bestreiten sollen. Diesen Betrag dürften die Diskutanten von Bund und Ländern jeden Morgen bereits vor dem Frühstück ausgegeben haben.
خانم نیره نوری پناهجو در کشورترکیه به دلیل داشتن تیروئید سمی در وضعیت جسمی نامناسبی به سر می برد و نیاز به کمک بشر دوستانه دارد
No to Deportation to Iran!
خانم نیره نوری در سال 2009 به دلیل داشتن فعالیت سیاسی فرزندانش و شرکت داشتن در اتفاقات پس ازانتخابات ریاست جمهوری درایران بارها تحت تعقیب بازداشت ومورد بازجویی قرار میگیرد .
ایشان همراه خانوده اش در مورخ2009/9/4 مجبور به ترک ایران میشوند وبه ترکیه پناه میبرند .چهار روز بعد از رسیدن به خاک ترکیه همراه فرزندانش خود را به مقر کمیساریای عالی پناهندگان معرفی میکنند.
بعد از پیش مصاحبه ای که با این خانوده درتاریخ 2009/9/8 شد بعد از گذشت بیش از یک سال در تاریخ 2010/10/21 باآنها مصاحبه اصلی راانجام دادند.
اما بعداز گذشت هشت ماه مجددا با این خانواده مصاحبه میشودکه به گفته وکلای کمیساریای عالی پناهندگان برای توضیح پاره ای از ابهامات بوده است.
خانم نیره نوری که در وضعیت جسمی نامناسبی بوده است و همراه خانوده اش و تعدادی دیگر از پناهجویان در اعتراض به بلاتکلیفی در مقابل مقر کمیساریای عالی در انکارا دست به تحصن می زنند همان روز از طرف پلیس ترکیه بازداشت میشوند وبه جزای نقدی وحبس محکوم می شوند .
مدتی بعد از تحصن سازمان کمیساریای عالی پناهندگان در تاریخ 2011/8/1 در سایت خود پرونده این خانواده را بسته اعلام میکند.
در حال حاضر خانم نیره نوری که تیروئید سمی دارد در وضعیت جسمی نامناسبی به سر میبردو به عمل جراحی نیاز دارد.
این خانواده به دلیل نداشتن توان مالی از پس عمل جراحی خانم نیره نوری بر نمی آیند وحتی توان فراهم کردن مایحتاج روزانه شان را ندارند.
خانم نیره نوری وخانواده اش نیاز به کمک بشر دوستانه دارند .
کمپین نه به دیپورت از همه سازمان های پناهندگی،سازمان های حقوق بشری، بشر دوستان و آزدی خواهان در حد توان درخواست کمک مالی به این خانواده را دارد.
در صورت یاری رساندن با شماره تلفن خانم نیره نوری تماس بگیرید:
شماره پرونده خانم نیره نوی :
385-09c3635
EuGH: Urteil zur EU-Asylzuständigkeitsregelung Dublin II
Deutsche Drittstaatenregelung, das Konzept der „normativen Vergewisserung“, ist unionsrechtswidrig
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat heute ein Urteil zur Auslegung der EU-Asylzuständigkeitsregelung – der sogenannten Dublin II-Verordnung – gefällt und klargestellt, dass Überstellungen von Asylsuchenden nicht in einen anderen Mitgliedstaat erfolgen dürfen, in dem für sie die Gefahr besteht, unmenschlich behandelt zu werden. Eine klare Absage erteilte der Gerichtshof nationalstaatlichen Regelungen wie in Deutschland, die eine unwiderlegliche Sicherheitsvermutung beinhalten. „Das Unionsrecht lässt keine unwiderlegbare Vermutung zu, dass die Mitgliedstaaten die Grundrechte der Asylbewerber beachten, “ so der EuGH.
In anderen Worten: Ein blindes Abschieben, ohne dass sich ein Gericht mit den Verhältnissen in dem anderen Mitgliedsland befasst, ist nicht im Einklang mit EU- Recht. Der deutsche Gesetzgeber muss nunmehr den Weg frei machen und durch eine Gesetzesänderung gewährleisten, dass Schutzsuchenden ein effektiver Rechtsschutz gegen eine Abschiebung in einen anderen EU-Mitgliedstaat gewährt wird. Read the rest of this entry
Deutschland: 4.825 Asylanträge im November 2011 – mehr als 3.000 Iraner im Jahr 2011
Im November 2011 wurden beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge 4.825 Asylerstanträge gestellt. Die Zahl der Asylbewerber stieg im Vergleich zum Vormonat um 719 Personen (17,5 Prozent).
Im Vergleich zum Vorjahresmonat November 2010 stieg die Zahl der Asylbewerber um 226 Personen (4,9 Prozent).
573 Personen erhielten im November 2011 die Rechtsstellung eines Flüchtlings nach der Genfer Konvention (14,9 Prozent aller Asylentscheidungen). Zudem erhielten 148 Personen (3,8 Prozent) sogenannten “subsidiären Schutz” (Abschiebungsverbote gemäß § 60 Abs. 2, 3, 5 und 7 des Aufenthaltsgesetzes).
Die Zahlen im Einzelnen:
I. Aktueller Monat
Beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge haben im November 2011 4.825 Personen (Vormonat 4.106 Personen) Asyl beantragt.
Damit ist die Zahl der Asylbewerber gegenüber dem Vormonat um 719 (17,5 Prozent) gestiegen. Gegenüber dem Vergleichsmonat im Vorjahr (November 2010: 4.599 Personen) ist die Zahl der Asylbewerber im November 2011 um 226 (4,9 Prozent) gestiegen.
Hauptherkunftsländer im November 2011 waren:
Zum Vergleich
| Nr. | Land | September | Oktober | November |
|---|---|---|---|---|
| 1. | Serbien | 286 | 620 | 904 |
| 2. | Afghanistan | 659 | 579 | 624 |
| 3. | Irak | 546 | 422 | 507 |
| 4. | Pakistan | 289 | 377 | 365 |
| 5. | Iran | 379 | 305 | 363 |
| 6. | Syrien | 301 | 215 | 279 |
| 7. | Mazedonien | 71 | 89 | 186 |
| 8. | Russische Föderation | 139 | 171 | 144 |
| 9. | Türkei | 115 | 132 | 140 |
| 10. | Kosovo | 151 | 112 | 133 |
Neben den 4.825 Erstanträgen wurden im November 2011 beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge 1.005 Folgeanträge gestellt.
Im November 2011 hat das Bundesamt über die Anträge von 3.857 Personen (Vormonat: 3.339) entschieden.
Insgesamt 573 Personen (14,9 Prozent) wurde die Rechtsstellung eines Flüchtlings nach dem Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge vom 28. Juli 1951 (Genfer Flüchtlingskonvention) zuerkannt. Darunter waren 50 Personen (1,3 Prozent), die als Asylberechtigte nach Art. 16a des Grundgesetzes anerkannt wurden, sowie 523 Personen (13,6 Prozent), die Flüchtlingsschutz nach § 3 des Asylverfahrensgesetzes i. V. m. § 60 Abs. 1 des Aufenthaltsgesetzes erhielten.
Darüber hinaus hat das Bundesamt im November 2011 bei 148 Personen (3,8 Prozent) Abschiebungsverbote gemäß § 60 Abs. 2, 3, 5 und 7 des Aufenthaltsgesetzes (sog. subsidiärer Schutz) festgestellt.
Abgelehnt wurden die Anträge von 2.148 Personen (55,7 Prozent). Anderweitig erledigt (z.B. durch Verfahrenseinstellungen wegen Rücknahme des Asylantrages) wurden die Anträge von 988 Personen (25,6 Prozent). Read the rest of this entry
RECHTSGUTACHTEN Bundestag: Video-Anhörungen im Asylverfahren sind rechtswidrig
Laut einem Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages sind die vom BAMF durchgeführten Video-Anhörungen im Asylverfahren rechtswidrig. Die Linkspartei fordert die sofortige Beendigung dieser Praxis.
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Anhörung im Asylverfahren per Videokonferenz © jsawkins auf flickr.com (CC 2.0), bearb. MiG
Seit November 2010 hat das BAMF insgesamt 140 Anhörungen im Asylverfahren im Wege Videokonferenz durchgeführt. Zur Begründung führte die Bundesregierung auf, dass steigende Asylantragszahlen eine gleichmäßige Auslastung des Personals der Außenstellen erforderten und auf diesem Wege eine zeitnahe Entscheidung ermöglicht werde.
Das Ayslverfahrensgesetz sieht eine Videoanhörung nicht vor. Geregelt ist die neue Praxis in einer internen Dienstanweisung des BAMF.
Kritisiert wurde das Verfahren unter anderem von Pro Asyl. „Die Asylanhörung ist das Kernstück eines fairen Verfahrens, denn die Beurteilung der Glaubhaftigkeit der Angaben eines Asylsuchenden kann eine Frage von Leben und Tod sein.“ Umso wichtiger sei die Frage nach der Glaubhaftigkeit der Antragstellenden, über die allein in einer persönlichen Anhörung entschieden werden könne.
Video-Anhörung ist rechtswidirg
Das sieht der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages ähnlich. In einem Rechtsgutachten kommen die parteiübergreifend tätigen Juristen zu einem eindeutigen Ergebnis: Eine Anhörung ohne eine gesetzliche Ausnahmeregelung ist unzulässig. „Eine interne Dienstanweisung des BAMF ist nicht ausreichend.“
Ulla Jelpke (Die Linke), die das Rechtsgutachten in Auftrag gegeben hat, fordert nun die Bundesregierung auf, die Video-Anhörungen im Asylverfahren „sofort“ zu beenden! „Ziel des Asylverfahrens muss ein möglichst effizienter Schutz Asylberechtigter sein – nicht die möglichst effiziente Verwaltung staatlicher Ressourcen auf Kosten Schutzsuchender.
Download: Zum Gutachtendes Wissenschaftlichen Dienstes zur Vereinbarkeit von Asylanhörungen mittels Videokonferenztechnik mit den Bestimmungen des Asylverfahrensgesetzes.
Quelle: MIGAZIN
Berlin:Ein Viertel der Berliner Migrantinnen und Migranten ist armutsgefährdet
Anlässlich des internationalen Tages der Migranten teilt das Amt für Statistik Berlin-
Brandenburg mit, dass Zuwanderer in Berlin ein höheres Armutsrisiko als die Bevölkerung
ohne Zuwanderungserfahrung haben. 27,1 Prozent der Zuwanderer waren in
Berlin im Jahr 2010 armutsgefährdet. Ihr Armutsrisiko lag damit um 15,4 Prozentpunkte
über dem der Bevölkerung ohne Zuwanderungserfahrung. Zuwanderer sind
Personen, die nach dem Jahr 1949 auf das Gebiet der heutigen Bundesrepublik
Deutschland zugezogen sind.
Je nach Bezirk sind die Differenzen im Armutsrisiko von Zuwanderern und der Bevölkerung
ohne Zuwanderungserfahrung sehr unterschiedlich. In Spandau waren
38,3 Prozent, also mehr als jeder dritte Zuwanderer armutsgefährdet, die Bevölkerung
ohne Zuwanderungserfahrung hatte ein Armutsrisiko von 11,6 Prozent. Damit
betrug die Differenz der Armutsgefährdungsquoten von Zuwanderern und übriger
Bevölkerung 26,7 Prozentpunkte.
In Marzahn-Hellersdorf lag das Armutsrisiko von Zuwanderern um 19,9 Prozentpunkte
über dem der nicht zugewanderten Bevölkerung, in Steglitz-Zehlendorf betrug die
Differenz 17,6 Prozentpunkte und in Neukölln 17,2 Prozentpunkte.
Ein um 10 bis 15 Prozentpunkte höheres Armutsrisiko hatten Zuwanderer in den
Bezirken Lichtenberg (14,8 Prozentpunkte), Friedrichshain-Kreuzberg (14,4 Prozentpunkte),
Reinickendorf (13,8 Prozentpunkte), Tempelhof-Schöneberg (12,9 Prozentpunkte)
und Charlottenburg-Wilmersdorf (11,9 Prozentpunkte).
Die geringsten Unterschiede gab es im Bezirk Mitte. Hier hatten Zuwanderer eine um
8,7 Prozentpunkte höhere Armutsgefährdungsquote als die Bevölkerung ohne Migrationserfahrung.
Die Ergebnisse wurden auf Grundlage des Mikrozensus berechnet. Die Armutsgefährdungsquote
bezeichnet den Anteil der Bevölkerung in Privathaushalten am Ort
der Hauptwohnung, dessen bedarfsgewichtetes Pro-Kopf-Einkommen geringer als
die Armutsgefährdungsschwelle ist. Die Armutsgefährdungsschwelle liegt bei
60 Prozent des bedarfsgewichteten Pro-Kopf-Einkommens, das im jeweiligen Bundesland
im Mittel erzielt wird.
Quelle: Stat. Amt Berlin/Brandenburg
Deutschland: Flüchtlingsschutz
Welche Voraussetzungen vorliegen müssen, um die Zuerkennung von Flüchtlingsschutz nach der Genfer Flüchtlingskonvention zu erhalten, erfahren Sie hier.
Nach § 3 Abs. 1 AsylVfG in Verbindung mit § 60 Abs. 1 AufenthG wird ein Ausländer als Flüchtling anerkannt, wenn sein Leben oder seine Freiheit in seinem Herkunftsstaat wegen seiner
- Rasse,
- Religion,
- Staatsangehörigkeit,
- seiner Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe
oder
- wegen seiner politischen Überzeugung
bedroht ist. Read the rest of this entry
IOM-Bericht 2011: Migration und Kommunikation
Kommunikation, Berichterstattung und öffentliche Diskurse sind wichtig für die Wahrnehmung von Migration als gesellschaftliche Herausforderung. Dies hebt der diesjährige Jahresbericht der International Organization for Migration hervor. Trotz der hohen globalen Mobilität würden die Folgen von Migration häufig missinterpretiert. Daher sei ein grundsätzlicher Wandel in der Art und Weise der Kommunikation von Migration notwendig.
Der Bericht der International Organization for Migration (IOM) ist unter dem Titel „Communicating effectively about migration“ am 6. Dezember veröffentlicht worden. Neben der Bedeutung von Kommunikation für das Verständnis von Migrationsprozessen geht er auf die neuesten Trends interner und internationaler Migrationsbewegungen sowie migrationspolitische Antworten in den einzelnen Weltregionen ein. Read the rest of this entry
Kurzmeldungen – Europa
Schweiz: Reisefreiheit eingeschränkt
Die Schweizer Regierung will die Reisefreiheit von rund 23.500 „vorläufig aufgenommenen Personen“ einschränken. Zu dieser Gruppe gehören Menschen, deren Abschiebung aus völkerrechtlichen Gründen unzulässig oder aufgrund einer konkreten Gefährdung im Herkunftsland unzumutbar ist. Grund für die Verschärfung seien einige Fälle von Missbrauch, erklärte das Bundesamt für Migration. Hierbei seien vorläufig aufgenommene Flüchtlinge auf Besuch in ihre Herkunftsländer gereist, in denen sie nach eigenen Angaben verfolgt werden. Für diese Ausländer erlösche das Recht auf einen Aufenthalt in der Schweiz. Seit März 2010 dürfen vorläufig aufgenommene Personen ohne Angaben von Gründen ins Ausland reisen. Dies soll nun wieder eingeschränkt und eine Reiseerlaubnis nur noch auf einen begründeten Antrag hin erteilt werden. Kritik an der geplanten Maßnahme kam unter anderem von der Schweizerischen Flüchtlingshilfe.
www.bfm.admin.ch/ …
www.fluechtlingshilfe.ch/ … Read the rest of this entry
Europäische Union: Anstieg der irregulären Zuwanderung
Die irreguläre Zuwanderung in die EU-Mitgliedstaaten ist in den ersten neun Monaten des Jahres 2011 im Vergleich zum Vorjahr stark angestiegen. Dies geht aus Daten hervor, die die europäische Grenzschutzagentur Frontex Mitte November in Athen vorstellte. Frontex führt die Entwicklung vor allem auf die politischen Umwälzungen in Nordafrika und im Nahen Osten zurück.
Entwicklung: Während von Januar bis September 2010 76.697 Menschen bei dem Versuch einer illegalen Einreise in die EU registriert wurden, stieg diese Zahl im Vergleichszeitraum 2011 auf 112.844 Menschen an (+ 47 %). Mehr als die Hälfte (55 %) der illegal einreisenden Migranten sind laut Frontex auf dem Seeweg nach Italien und Malta gekommen. Ein Drittel der illegalen Einreiseversuche wurden in der so genannten östlichen Mittelmeer-Route registriert (36.907), davon ein Großteil an der türkischgriechischen Landgrenze. Read the rest of this entry
Frankreich: Neues Einwanderungsgesetz
Aus dem neuen Einwanderungsgesetz1 folgen auch Änderungen im Asylverfahren und bei Abschiebungen. So sollen Personen, die bewusst unter falschen Angaben einen Asylantrag stellen oder Informationen zu ihrer Identität, Nationalität oder Einreise nach Frankreich zurückhalten, in ein verkürztes
Asylverfahren kommen. Hierzu gehören insbesondere Personen, die ihre Fingerkuppen manipulieren.2 Das verkürzte Asylverfahren greift grundsätzlich auch bei sicheren Herkunftsländern und Verstößen gegen die öffentliche Ordnung.
Bei Abschiebungen kann die Haft 45 statt 32 Tage
dauern. Außerdem ist eine erneute Abschiebehaft innerhalb von 6 Monaten möglich, nicht zuletzt um die Chancen zur Beschaffung von Passersatzpapieren zu erhöhen. Des Weiteren wurde die Frist zur richterlichen Entscheidung über die Freilassung eines Abschiebehäftlings von zwei auf fünf Tage erweitert.
1 „Loi relatif a I‘immigration, I‘integration et a la nationalite“, Bekanntgabe im „Journal officiel“ (entspricht Bundesgesetzblatt) am 17.06.2011.
2 Zu diesem Phänomen in Deutschland vgl. etwa Entscheiderbriefe 9/2010, S. 8; 10/2010, S. 1 f.; 10/2011, S. 6.
Deutschland Asylverfahren: Videoanhörungen
Für einen flexibleren Einsatz von Bediensteten und Dolmetschern und eine zeitnahe Anhörung erprobte das Bundesamt Videoanhörungen. Hierbei befanden sich in einer Außenstelle Entscheider oder Dolmetscher jeweils mit dem Antragsteller und in einer anderen Dolmetscher bzw. Entscheider. Von Asylbewerbern mitgebrachte und für die Anhörung wesentliche Dokumente erhielten ortsferne Entscheider über das elektronische Asylaktenverwaltungssystem MARiS an ihren Arbeitsplatz. Die Handhabung dieser Anhörungsart erwies sich als praktikabel und wurde von allen Beteiligten akzeptiert.
Frankfurt: Dialogforum Flughafenverfahren Jahresbericht
Dialogforum Flughafenverfahren
Jahresergebnisbericht 2010 (GO Ziffer 8 Satz 1)
Abgestimmte ENDFASSUNG
A. Beginn des Forums:
Nach Kritik am Flughafenverfahren durch PRO ASYL in einer Studie aus April 2009 und öffentlich in der Presse beschriebenen Einzelfällen reifte im Bundesamt für Migration und Flüchtlinge der Entschluss, sich dieser Kritik nicht nur sachlich, sondern auch persönlich zu stellen.
Anlässlich des 9. Symposiums zum Flüchtlingsschutz „Asyl in Europa“ im Juni 2009 in Berlin machte daher die Präsidentin der Abteilung 5 des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge, Gräfin Praschma, gemeinsam mit dem Referatsleiter der Außenstelle Frankfurt/M den Nichtregierungsorganisationen ein Angebot zum weiteren Dialog bezüglich des Flughafenverfahrens. Read the rest of this entry
Deutschland:4.106 Asylanträge im Oktober 2011
| Veröffentlicht am 17.11.2011 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
4.106 Asylanträge im Oktober 2011 |
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| Im Oktober 2011 wurden beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge 4.106 Asylerstanträge gestellt. Die Zahl der Asylbewerber sank im Vergleich zum Vormonat um 26 Personen (- 0,6 Prozent).
Im Vergleich zum Vorjahresmonat Oktober 2010 sank die Zahl der Asylbewerber um 649 Personen (- 13,6 Prozent). 621 Personen erhielten im Oktober 2011 die Rechtsstellung eines Flüchtlings nach der Genfer Konvention (18,6 Prozent aller Asylentscheidungen). Zudem erhielten 264 Personen (7,9 Prozent) sogenannten “subsidiären Schutz” (Abschiebungsverbote gemäß § 60 Abs. 2, 3, 5 und 7 des Aufenthaltsgesetzes). Die Zahlen im Einzelnen: I. Aktueller Monat Beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge haben im Oktober 2011 4.106 Personen (Vormonat 4.132 Personen) Asyl beantragt. Damit ist die Zahl der Asylbewerber gegenüber dem Vormonat um 26 (- 0,6 Prozent) gesunken. Gegenüber dem Vergleichsmonat im Vorjahr (Oktober 2010: 4.755 Personen) ist die Zahl der Asylbewerber im Oktober 2011 um 649 (- 13,6 Prozent) gesunken. Hauptherkunftsländer im Oktober 2011 waren: Zum Vergleich
Neben den 4.106 Erstanträgen wurden im Oktober 2011 992 Folgeanträge beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge gestellt. Im Oktober 2011 hat das Bundesamt über die Anträge von 3.339 Personen (Vormonat: 2.976) entschieden. Insgesamt 621 Personen (18,6 Prozent) wurde die Rechtsstellung eines Flüchtlings nach dem Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge vom 28. Juli 1951 (Genfer Flüchtlingskonvention) zuerkannt. Darunter waren 60 Personen (1,8 Prozent), die als Asylberechtigte nach Art. 16a des Grundgesetzes anerkannt wurden, sowie 561 Personen (16,8 Prozent), die Flüchtlingsschutz nach § 3 des Asylverfahrensgesetzes i. V. m. § 60 Abs. 1 des Aufenthaltsgesetzes erhielten. Darüber hinaus hat das Bundesamt im Oktober 2011 bei 264 Personen (7,9 Prozent) Abschiebungsverbote gemäß § 60 Abs. 2, 3, 5 und 7 des Aufenthaltsgesetzes (sog. subsidiärer Schutz) festgestellt. Abgelehnt wurden die Anträge von 1.649 Personen (49,4 Prozent). Anderweitig erledigt (z.B. durch Verfahrenseinstellungen wegen Rücknahme des Asylantrages) wurden die Anträge von 805 Personen (24,1 Prozent). II. Laufendes Jahr Für den Zeitraum Januar bis Oktober 2011 ergeben sich folgende Zahlen: In der Zeit von Januar bis Oktober 2011 haben insgesamt 36.583 Personen in Deutschland Asyl beantragt. Gegenüber dem Vergleichszeitraum im Vorjahr (32.653 Personen) bedeutet dies eine Erhöhung um 3.930 Personen (12,0 Prozent). Die Hauptherkunftsländer in der Zeit von Januar bis Oktober 2011:
Neben den 36.583 Erstanträgen wurden insgesamt 5.686 Folgeanträge gestellt. Im Zeitraum von Januar bis Oktober 2011 hat das Bundesamt 35.981 Entscheidungen (Vorjahr: 38.313) getroffen. Insgesamt 6.020 Personen (16,7 Prozent) wurde die Rechtsstellung eines Flüchtlings nach dem Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge vom 28. Juli 1951 (Genfer Flüchtlingskonvention) zuerkannt. Darunter waren 553 Personen (1,5 Prozent), die als Asylberechtigte nach Art. 16a des Grundgesetzes anerkannt wurden, sowie 5.467 Personen (15,2 Prozent), die Flüchtlingsschutz nach § 3 des Asylverfahrensgesetzes i. V. m. § 60 Abs. 1 des Aufenthaltsgesetzes erhielten. Darüber hinaus hat das Bundesamt von Januar bis Oktober 2011 bei 2.282 Personen (6,3 Prozent) Abschiebungsverbote gemäß § 60 Abs. 2, 3, 5 und 7 des Aufenthaltsgesetzes (sog. subsidiärer Schutz) festgestellt. Abgelehnt wurden die Anträge von 19.530 Personen (54,3 Prozent). Anderweitig erledigt (z.B. durch Verfahrenseinstellungen wegen Rücknahme des Asylantrages) wurden die Anträge von 8.149 Personen (22,7 Prozent). Die Zahl der Personen, über deren Anträge noch nicht entschieden wurde, betrug Ende Oktober 2011 30.171, darunter 26.304 Erstanträge und 3.867 Folgeanträge (Vormonat: 28.302 anhängige Verfahren, davon 24.894 Erst- und 3.408 Folgeanträge). |
Berlin: Bewohner mit Migrationshintergrund (Statistik) – am Beispiel der Iraner
Seit zwei Jahren legt das Amt für Statistik Berlin-Brandenburg Daten zum Migrationshintergrund der Bevölkerung in den Bezirken und Stadtteilen vor. Der aktuellen Statistik zufolge, die auf Zahlen aus dem Melderegister am 31.12.2010 basiert, haben 872.000 Berlinerinnen und Berliner einen Migrationshintergrund, sind also selbst eingewandert oder dies trifft für Mutter oder Vater zu.
Berlin befindet sich mit einem Migrantenanteil von 26 Prozent laut Mikrozensus 2008 im unteren Drittel der Großstädte. Frankfurt am Main etwa weist mit über 40 Prozent einen deutlich höheren Migrantenanteil auf, in Stuttgart leben rund 38 Prozent, in Köln 33 Prozent Migranten.
Information for people who want to defend themselves against their deportation
last update: July 2011
The following information is about what you can do yourself to prevent your deportation, and applies primarily to deportations that take place in normal passenger aircraft. Currently, Roma people in particular are often deported using charter flights (mostly from Düsseldorf or Baden-Baden). In these cases it is much harder to defend yourself, as in these planes all of the other passengers are other deportees and police officers, so there are no witnesses. Nevertheless, this still applies: the more people that know that you are flying against your will, the greater the chance of preventing your deportation. There are also people active in Düsseldorf und Baden-Baden, who protest against deportations.
The Norwegian Government’s Violation of Article 16 of the European Returns Directive Results in Deportation of Three Iranian Political Refugees, in the Continuation of Ongoing Violations of Asylum-Seekers’ Rights by European Governments
While the international human and refugee rights grass root activists in the European Union have been concentrating their efforts on battling the violation of Iranian asylum seekers’ rights in Sweden over the past few months, the rights of refugees from other nations seeking asylum in Sweden, as well as those of all asylum-seekers in other European countries, have been “generously” violated. These violations have seldom if ever been challenged by the international bodies officially founded and financed for these purposes.
The International Coalition for the Rights of Iranian Refugees takes this opportunity to express its deepest disappointment with the passivity of these organizations while asylum-seekers’ rights have been systematically violated under their watch here in “democratic and humane Europe.” These organizations, including Human Rights Watch, Amnesty International, and UNHCR among others should be subjected to an external evaluation of their activities and their roles in maintaining the status quo: systematic violation of human rights.
Official reports indicate that there are thousands of refugees being deported by European governments every year. Unfortunately, for obvious but unacceptable reasons, the fates of non-Iranian asylum seekers who have been deported to their countries of origin are unknown to us. We do not know what has happened to all of the Syrian asylum-seekers who were deported back to Assad’s “mercy” or what has happened to those women deported back to the Democratic Republic of the Congo or Afghanistan, but knowing the nature of these regimes and the degree of human rights violations there, we can guess.
URGENT – Take Action: Norwegian Government Deporting Several Asylum-Seekers
Dear Friends: We learned today that the Norwegian government deported 2 Iranian political asylum-seekers yesterday, and there is a high probability that they will deport two more tomorrow. There appears to be an uptick in the rate of deportations of Iranians from Norway, and this demands that the Norwegian government be confronted about its asylum practices. It has only been a few months since Norway deported the Kurdish teenager Rahim Rostami to detention and torture in Iran. Participate in this letter-writing action that demands that Norway halts all deportations of Iranian political asylum-seekers.
To the Norwegian Migration Authorities:
It has come to our attention that the Norwegian government has deported a number of Iranian political asylum-seekers in the past few days, and there is intent to deport more Iranians to the hands of the Islamic Republic in coming days. Among those to be deported includes a convert to Christianity.
The Norwegian government is deporting political asylum seekers to Iran at a time when executions are happening on a near-daily basis, sometimes several a day. The Norwegian government intends to return Iranians who have converted to Christianity to a country that intends to execute Christian convert Yousef Nadarkhani solely due to his religious conversion, and despite the fact that there is no law against apostasy in the Islamic Republic’s penal code!
The Norwegian government is well-aware of the fact that the Islamic Republic considers all Iranian political asylum-seekers to be criminals, deeming their quest for asylum as a form of propagation against the regime. The Islamic Republic has on several occasions declared and applied its intent to prosecute returned political asylum-seekers, on the basis of Article 7 of the Islamic Republic’s Penal Code. Rahim Rostami, a teenaged Kurdish asylum-seeker returned to Iran by Norway and immediately imprisoned under torture is one such example – and a clear indictment of the Norwegian government’s failed approach to refugee status determination.
It is illegal under international law for any country including Norway to deport a person who has a legitimate fear of persecution in their home country. It is therefore undeniably illegal under international law for the Norwegian government to participate in the crime of deporting political asylum-seekers to Iran, where they are at high risk of being detained, tortured, and in some cases executed if returned to Iran.
Norway must uphold international principles, reconsider its position and set appropriate precedent by halting any deportations of political asylum-seekers to the Islamic Republic of Iran, and implementing appropriate protections. The ongoing crisis in Iran demands that Iranian asylum seekers.
Sincerely,
[Your Name]
Mail to:
ots@udi.no, post@mfa.no, post@arbeiderpartiet.no, 2200@vg.no
Copy to:
jerzy.buzek@europarl.europa.eu, michael.spindelegger@bmeia.gv.at,kab.bz@diplobel.fed.be, info@mvp.gov.ba, iprd@mfa.government.bg,imprensa@itamaraty.gov.br, imprensa@planalto.gov.br, pm@pm.gc.ca,ministar@mvpei.hr, minforeign1@mfa.gov.cy, podatelna@mzv.cz,udenrigsministeren@um.dk, vminfo@vm.ee, umi@formin.fi,bernard.kouchner@diplomatie.gouv.fr, inform@mfa.gov.ge, guido.westerwelle@auswaertiges-amt.de, gpapandreou@parliament.gr, titkarsag.konz@kum.hu,external@utn.stjr.is, dcpf@mea.gov.in, minister@dfa.ie, gabinetto@cert.esteri.it,segreteria.frattini@esteri.it, mfa.cha@mfa.gov.lv, tonio.borg@gov.mt, secdep@mfa.md,post@mfa.no, DNZPC.Sekretariat@msz.gov.pl, pm@pm.gov.pt, msp@mfa.rs,ministry@mid.ru, miguel.moratinos@maec.es, beatriz.lorenzo@maec.es,registrator@foreign.ministry.se, info@eda.admin.ch, info@mfa.gov.tr,haguew@parliament.uk, stewartkb@state.gov
EIL: Deutschland: 4.027 Asylanträge im August 2011 (+17,1%) . Iraner +15,1%
Im August 2011 wurden beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge 4.027 Asylerstanträge gestellt. Die Zahl der Asylbewerber stieg im Vergleich zum Vormonat um 588 Personen (17,1 Prozent).
Im Vergleich zum Vorjahresmonat August 2010 stieg die Zahl der Asylbewerber um 91 Personen (2,3 Prozent).
642 Personen erhielten im August 2011 die Rechtsstellung eines Flüchtlings nach der Genfer Konvention (19,1 Prozent aller Asylentscheidungen). Zudem erhielten 228 Personen (6,8 Prozent) sogenannten „subsidiären Schutz“ (Abschiebungsverbote gemäß § 60 Abs. 2, 3, 5 und 7 des Aufenthaltsgesetzes).
Die Zahlen im Einzelnen:
I. Aktueller Monat
Beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge haben im August 2011 4.027 Personen (Vormonat 3.439 Personen) Asyl beantragt.
Damit ist die Zahl der Asylbewerber gegenüber dem Vormonat um 588
(17,1 Prozent) gestiegen. Gegenüber dem Vergleichsmonat im Vorjahr (August 2010: 3.936 Personen) ist die Zahl der Asylbewerber im August 2011 um 91 (2,3 Prozent) gestiegen.
Wohnungen für Flüchtlinge: Senat und Wohnungsunternehmen unterzeichnen Kooperationsvertrag
Berlin. Die städtischen Wohnungsunternehmen stellen zusätzlichen Wohnraum für Flüchtlinge bereit. Darauf haben sie sich mit Sozialsenatorin Carola Bluhm verständigt. Mit einem festen Kontingent von jährlich 275 Wohnungen wollen sie dazu beitragen, dass Flüchtlinge in Berlin möglichst schnell eigene Wohnungen beziehen können. Asylsuchende müssen die ersten sechs Wochen in einer Erstaufnahmeeinrichtung verbringen – das ist bundesgesetzlich festgelegt – und können danach in ein Wohnheim oder in eine eigene Wohnung ziehen.
In den vergangenen Monaten ist es angesichts gestiegener Flüchtlingszahlen und einem angespannteren Wohnungsmarkt für Asylsuchende schwieriger geworden, eine Wohnung auf dem freien Markt zu finden. Insgesamt 125 Einzimmer- und 150 Mehrzimmerwohnungen werden die sechs großen städtischen Wohnungsgesellschaften WBM, degewo, GESOBAU, STADT UND LAND, GEWOBAG sowie HOWOGE nun bereitstellen. Read the rest of this entry
Deutschland: Steigende Asylbewerberzahlen auch im ersten Halbjahr 2011
Im ersten Halbjahr 2011 wurden in Deutschland 20.609 Asylerstanträge gestellt. Damit kamen im Vergleich zum ersten Halbjahr des Vorjahres 5.030 Asylerstantragsteller (+ 32,3 Prozent) mehr nach Deutschland.
Weiterhin steigende Tendenz hatten die afghanischen Asylanträge, sodass Afghanistan nunmehr stärkstes Herkunftsland ist. Wurden im 1. Halbjahr 2010 bereits 2.504 Erstanträge von afghanischen Staatsangehörigen gestellt, so waren es im 2. Halbjahr 2010 bereits 3.401 und im 1. Halbjahr 2011 3.883 Anträge.
3.522 Personen wurde im ersten Halbjahr 2011 die Rechtsstellung eines Flüchtlings nach der Genfer Flüchtlingskonvention zuerkannt. Dies entspricht einem Anteil von 15,2 Prozent aller Asylentscheidungen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge in diesem Zeitraum. Zudem erhielten weitere 1.403 Antragsteller (6,1 Prozent) sog. subsidiären Schutz, weil z.B. im Herkunftsland die Todesstrafe oder die Folter konkret drohten.
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HEUTE Berlin: ILLEGAL – WIR SIND VIELE. WIR SIND DA.

Foto: Saskia Otto
Sie arbeiten, sie sind fleißig, sie erzählen zu Hause, dass alles in Ordnung ist, sie leben auf wenigen Quadratmetern, sie wissen, wie man sich versteckt, sie tragen die normalsten Kleider der Welt, ihre Namen verraten sie nicht, sie rennen weg, wenn die Kontrolle kommt, sie müssen schnell sein, sie überwinden alle Grenzen, woher sie kommen verschweigen sie.
Björn Bicker erzählt in „Illegal“ von Menschen, die ohne gültige Aufenthaltsgenehmigung leben müssen, von Menschen, die zu den Unsichtbaren gehören, die ein Leben leben, das es nicht geben darf. Sie sind ausgeschlossen und leben doch mitten unter uns. Sie sind ein vergessener Teil dieser Gesellschaft.
Deutschland:3.421 Asylanträge im Mai 2011
| Veröffentlicht am 21.06.2011 |
3.421 Asylanträge im Mai 2011 |
| Im Mai 2011 wurden beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge 3.421 Asylerstanträge gestellt. Die Zahl der Asylbewerber stieg im Vergleich zum Vormonat um 462 Personen (15,6 Prozent).Im Vergleich zum Vorjahresmonat Mai 2010 stieg die Zahl der Asylbewerber um 1.078 Personen (46,0 Prozent).
644 Personen erhielten im Mai 2011 die Rechtsstellung eines Flüchtlings nach der Genfer Konvention (16,5 Prozent aller Asylentscheidungen). Zudem erhielten 233 Personen (6,0 Prozent) sogenannten “subsidiären Schutz” (Abschiebungsverbote gemäß § 60 Abs. 2, 3, 5 und 7 Aufenthaltsgesetz). Die Zahlen im Einzelnen: I. Aktueller Monat Beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge haben im Mai 2011 3.421 Personen (Vormonat 2.959 Personen) Asyl beantragt. Damit ist die Zahl der Asylbewerber gegenüber dem Vormonat um 462
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Irak, Iran: “Iranian Kurdish Refugees in the Kurdistan Region of Iraq (KRI); Report from Danish Immigration Service’s fact-finding mission to Erbil, Suleimaniyah and Dohuk, KRI; 7 to 24 March 2011″
Irak, Iran: “Iranian Kurdish Refugees in the Kurdistan Region of Iraq (KRI); Report from Danish Immigration Service’s fact-finding mission to Erbil, Suleimaniyah and Dohuk, KRI; 7 to 24 March 2011″
Bericht zur Fact-Finding-Mission zur Lage von iranisch-kurdischen Flüchtlingen in der Region Kurdistan im Irak (KRI) (Information zu Aufenthalt, Integration, Einstellung gegenüber Flüchtlingen und Präsenz iranischer Behörden) [ID 161390]
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UNITED4IRAN – June 12 – Global Action – Please support the peoples in Iran
Learn more at 12June.org.
June 12, 2011: A Day to Reconnect, Recommit, & Remember
Today, nearly two years since Iran’s disputed election, many of Iran’s best and brightest face extremely unjust imprisonment and sentences for daring to voice dissent.
Hundreds continue to endure systematic persecution, detentions, torture – and worse – simply for their faith, ethnicity or beliefs. And though the protests in Iran have lessened under the heavy hand of Iran’s authorities, the gross human and civil rights violations have only intensified.
With much of the world’s attention now focused on the Arab Spring movements across the Middle East and North Africa, the focus on struggles for human rights has turned away from Iran.

However, Iran’s movement IS continuing. Nobel Laureate, Dr. Shirin Ebadi, has compared the movement in Iran to a “fire under the ashes” with glowing embers that can re-ignite at any time.
In a 24/7 news cycle world, we often expect quick resolutions and immediate conclusions. However, as history has shown, movements take time. Momentum in movements is challenging to realize and sustain and takes patience, trust and determination. To ensure human rights are adhered to and sustained, grassroots activism and engagement is a necessity in every society. >>Read More
Goals & Demands
The day’s goals involve encouraging activists worldwide to continue highlighting Iran’s human rights violations; to sustain international support for the Iranian people and their aspirations; and to urge the United Nations and governments worldwide to support human rights in Iran and to hold accountable those responsible for rights abuses.
The day’s demands directly call on the Islamic Republic of Iran to respect the universal rights of Iran’s citizens (including the freedom of expression, association, and assembly and the right to hold free and fair elections); to stop discrimination on the basis of gender, religion, or ethnicity; to release all prisoners of conscience; and to institute a moratorium on all execution sentences and move towards the total abolishment of the death penalty. >>Read More
Sponsors
The day’s sponsors include
-Amnesty International
-Baha’i International Community
-Cairo Institute for Human Rights Studies
-Democracy Coalition Project
-International Campaign for Human Rights in Iran
-International Federation for Human Rights (FIDH)
-Ligue pour la Défense des droits de l’homme en Iran (LDDHI)
-Noble Women’s Initiative
Get Involved! Organize an Event
Various events have already been confirmed across the world, ranging from an art and music event in Amsterdam, to a Race 4 Rights event in Washington DC, to recreating Azadi Square in Chicago and New York, to a panel on religious freedom and women’s rights in London, to a Bike 4 Iran marathon in Madrid.
There are numerous ways you and your organization can get involved, either by organizing an event for the day or by participating in various online actions. Organizing an event can be as complicated as a public art installation to simply meeting friends at a café to write letters or sigh postcards.
The full list of events can be found on the12June.org event map. If you are hosting a human rights focused event you would like to see included on the event map, please e-mail the event details and relevant links to share@united4iran.org.
There are also various toolkits, resources, and materials available for download to help you and your organization. >>Read More
Take Action Online!
U4I welcomes everyone to take part in the day by participating in various online actions, including a pledge drive, downloading and mailing postcards, and sending e-letters to various UN officials and Foreign Ministers.
To download, print, and mail postcards, click here.
Participate in the Pledge Drive
The online pledge drive is one of the online components of the day. You or your group can commit to completing one or more Iran-focused actions over the coming year.
You can pledge to recommit to anything from ongoing advocacy for a specific prisoner of conscience, to writing and mailing postcards to your government representatives, to passing a Resolution of Support, to organizing events, to building relationships with your local media, and more! The pledge can be found here. >>Read More
What’s Next?
If you or your organization is interested in coordinating an event, please send an e-mail to info@united4iran.org so we can share your plans with the world via the U4I calendar and Google map.
Please share footage of your actions by e-mailing pictures or links to uploaded videos to share@united4iran.org. Please also include a short summary of your event, where it took place, who it was hosted by, and what was done.
Make sure to also take part in the online actions and encourage your friends and networks to do the same! Know the U4I team is here to support you and help you meet your commitments and pledges, whatever they may be! If you have any questions, please e-mail us at info@united4iran.org.
Testimony: The Persecution of an Iranian Political Activist and Refugee in Iraq
Anmerkung der Redaktion: Über die Deportation von 45 Flüchtlingen gibt es derzeit keine Bestätigung. Daher müssen wir vorerst diese Angabe in Zweifel ziehen. Wir bemühen uns gerade alle Angaben bestätigen zu lassen. Das wird aber eine Weile dauern. Trotzdem halten wir an der Veröffentlichung fest, weil es wichtig ist, über die Situation iranischer Flüchtlinge zu berichten.
This report was sent to us by Azad Ahmad, the Iranian political activist who is the spokesperson and chair of the Campaign “No to Deportation,” and spokesperson of the International Committee against Execution, Kurdistan Branch.
While he was getting ready to participate in the May 1st (International Workers’ Day) gathering outside the office of the Governor of Kirkuk, and preparing to address the crowd, Azad Ahmad was arrested behind the scenes by the Kirkuk Police.
Ahmad was taken to the police station in Ghuriyeh in Kirkuk. After being questioned by the police in Ghuriyeh, he was detained there until the following day, when he was taken to the Court of Kirkuk to be interrogated by a judge from the National Office of Investigation. Azad Ahmad reports that during this investigation, he was humiliated, he was blindfolded, and his hands were tied. He was accused of fictitious crimes and repeatedly threatened with deportation to Iran. After 4 hours of interrogation, he was transferred to the Information Detention Center, where he was kept in solitary confinement for three days, until the 7th of May 2011, when he was transferred to the common detention center in Kirkuk. The following day, the 8th of May 2011, he was interrogated again by the Information Office of Kirkuk, and put under the same pressures and threats for 3 more hours.
Schweden: Abschiebung in den Iran – Låt Marzyeh Kamangar Stanna!
Från: Iranska Flyktingarnas Riksförbund i Sverige

2011-05-30
Till: Migrationsverket
Ärende: Om Marziye Kamangar iransk asylsökande
Ärende nr. 11-240432
Härmed skulle vi informera er att polisen i Stockholm har arresterat Marziye Kmangar och hon riskerar att deporteras till Iran. Härmed skulle vi informera Migrationsverket att många iranier från Sverige och även utomlands har kontaktat IFR och visat sin oro över Marziye Kamangars öde redan från första timmarna som hon blev gripen. Denna oro har en mycket riktigt grund, alla de som känner familj och släkten Kamangar, vet hur utsatta de har varit på grund av regimens förföljelse och trakasserier i de senaste 30 åren. Under gångna åren har de förlorat 15 familjemedlemmar i kampen mot islamiska regimen. Det senaste var Frazad Kamangar som avrättades föra året. Marziyes far som heter Mohammad Kamangar och två av hennes farbröder som heter Habibollah och Abdollah Kamangar har också förlorat sina liv i kampen mot islamiska regimen i Iran. Många av släkt och familjen har flyt till olika Europeiska länder och sökt asyl.
A Message to Iranian Asylum-Seekers and Refugees in Iraq from the ICRIR

Iranian asylum-seekers fleeing to Iraq face extreme obstacles in obtaining recognition of their rights; they are also at high risk of forced return to Iran due to the political relationship between the governments of Iraq and the Islamic Republic of Iran. This document briefly describes the situation for Iranian asylum-seekers in Iraq and provides some recommendations for those needing to flee Iran, particularly those who have no other choice than to flee to Iraq.




