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Deutschland: Migrationsbericht 2011

Die jährlich auf Wunsch des Bundestages erstellte, umfassende statistische Datensammlung über Migration dient der Öffentlichkeit als Informationsquelle und der Politik und Verwaltung als Grundlage für ihre Entscheidungsfindung im Bereich der Migrationspolitik.
Neben den allgemeinen Wanderungsdaten zu Deutschland und einer detaillierten Darstellung der verschiedenen Migrationsarten enthält der Bericht einen europäischen Vergleich zum Migrationsgeschehen und zur Asylzuwanderung. Er behandelt das Phänomen der illegalen Migration und informiert über die Struktur der ausländischen Bevölkerung sowie der Bevölkerung mit Migrationshintergrund.
Wichtige Aussagen des Migrationsberichtes 2011 sind:
Bei den Wanderungsdaten zeigt der europäische Vergleich, dass Deutschland weiterhin ein Hauptzielland von Migration ist.
- In 2011 kamen insgesamt ca. 280 000 Personen mehr nach Deutschland (fast 960 000 Zuzüge) als in dem Jahr fortzogen (etwa 680.000 Fortzüge).
- 62,1 Prozent aller Zuzüge kamen aus der EU, rund 12,2 Prozent waren zurückkehrende deutsche Staatsangehörige. Aus den besonders von der Finanzkrise betroffenen EU-Ländern erhöhte sich in 2011 die Zahl der Zuzüge leicht (Griechenland: + 12 700 Personen; Spanien: + 8 200 Personen; Italien: + 7 300 Personen).
- Die Zahl der Fortzüge von Deutschen ist im Jahr 2011 im Vergleich zum Jahr 2010 leicht gesunken und die Zahl der Zuzüge leicht angestiegen; insgesamt blieb der Wanderungssaldo von Deutschen jedoch negativ (– 23 500 Personen; in 2010: – 26 200 Personen).
Der Blick auf die Zahl ausländischer Staatsangehöriger, die in Deutschland leben, ergibt folgendes Bild:
- Nach wie vor sind knapp ein Viertel dieser Gruppe Türken (23,2 Prozent bzw. ca.1,6 Mio. Personen).
- Etwa gleich viele Personen haben die Staatsangehörigkeit eines der west- und mitteleuropäischen EU-Staaten (1,65 Mio. Personen; darunter ist die Gruppe der Italiener mit etwas über ½ Mio. Personen am größten).
- Die Zahl der Staatsangehörigen aus den osteuropäischen EU-Staaten hat sich seit dem Vorjahr auf 951 000 Personen (2010: 820 000) erhöht.
Der Blick auf den Zweck der Zuwanderungen zeigt folgendes:
- 20 Prozent aller Zuzüge von Nicht-EU-Bürgern im Jahr 2011 erfolgten aus familiären Gründen,
- fast 18 Prozent zur Aufnahme eines Studiums, zur Ausbildung oder für Sprachkurse.
- 14 Prozent der Zuzüge von Nicht-EU-Bürgern in 2011 erfolgten zum Zweck der Aufnahme einer Erwerbstätigkeit. Es wurden 36 000 Aufenthaltserlaubnisse zur Ausübung einer Beschäftigung erteilt. Das ist gegenüber 2010 ein Anstieg um 27,4 Prozent. Fast zwei Drittel haben eine qualifizierte Beschäftigung aufgenommen.
Den Migrationsbericht 2011 sowie weitere Informationen finden Sie in der rechten Spalte sowie auf der Internetseite des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (s. rechte Spalte).
Der Deutsche Bundestag hat die Bundesregierung am 8. Juni 2000 aufgefordert, jährlich einen Migrationsbericht vorzulegen, der unter Einbeziehung aller Zuwanderergruppen einen umfassenden Überblick über die jährliche Entwicklung der Zu- und Abwanderung gibt (Plenarprotokoll 14/108 vom 8. Juni 2000/Drucksache 14/1550 vom 07.09.99).
Bislang wurden neun Migrationsberichte der Bundesregierung veröffentlicht, zuletzt im Jahr 2011. Hiermit wird der zehnte Migrationsbericht vorgelegt, der zum achten Mal vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) erstellt wurde (Zusammenstellung der bisherigen Migrationsberichte).
Der Migrationsbericht der Bundesregierung verfolgt das Ziel, durch die Bereitstellung möglichst aktueller, umfassender und ausreichend detaillierter statistischer Daten über Migration Grundlagen für die Entscheidungsfindung von Politik und Verwaltung im Bereich der Migrationspolitik zu liefern.
Zudem möchte er die Öffentlichkeit über die Entwicklung des Migrationsgeschehens informieren.
Derzeit liegt der Migrationsbericht 2011 nur als Download vor. Nach dem Erscheinen der Druckfassung voraissichtlich im 2. Quartal 2013 kann die Broschüre kostenlos beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge bestellt werden.
(335 Seiten, Stand: Dezember 2012)
Deutschland: 64.539 Asylerstanträge im Jahr 2012 / Iraner + 996 (+29,7%)
Im Jahr 2012 wurden beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge 64.539 Asylerstanträge gestellt, 18.798 mehr als im Jahr 2011. Dies bedeutet eine Steigerung gegenüber dem Vorjahr um etwa 41 Prozent.
Insgesamt 8.764 Personen erhielten im Jahr 2012 die Rechtsstellung eines Flüchtlings nach der Genfer Konvention (14,2 Prozent aller Asylbewerber). Zudem erhielten 8.376 Personen (13,5 Prozent) sogenannten „subsidiären Schutz“ (Abschiebungsverbote gemäß § 60 Abs. 2, 3, 5 und 7 Aufenthaltsgesetz), darunter 5.480 Syrer.
Der erneute Anstieg der Asylbewerberzahlen ist vor allem auf den vermehrten Zugang aus den Hauptherkunftsländern (insbesondere aus Serbien, Mazedonien, Syrien, Bosnien-Herzegowina und der Russischen Föderation) sowie auf die weiterhin hohen Zugangszahlen aus Afghanistan und dem Irak zurückzuführen. Obwohl sich der Anteil der Asylbewerber aus den zehn Hauptherkunftsländern an allen Asylbewerbern im Jahr 2012 mit 72,8 Prozent gegenüber 71,0 Prozent im Jahr 2011 wiederum erhöhte, lässt sich der Trend vermehrter Asylzugänge in abgeschwächter Form auch bei der Gruppe der übrigen Herkunftsländer beobachten.
Etwa ein Drittel aller Asylbewerber des Jahres 2012 kam aus einem Nachfolgestaat des ehemaligen Jugoslawien. Vor allem die zweite Jahreshälfte 2012 war von einem überproportionalen Asylbewerberanstieg insbesondere aus Serbien, Mazedonien und Bosnien-Herzegowina geprägt. In keinem Fall konnte eine asylrelevante Verfolgung festgestellt werden, so dass offenbar asylfremde Motive für die Asylbeantragung maßgeblich waren. Durch entsprechende Maßnahmen der Bundesregierung und des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge ist es unter großen Anstrengungen gelungen, diesen Trend im vierten Quartal zu stoppen und umzukehren.
Zu der Entwicklung der Asylbewerberzahlen erklärt Bundesinnenminister Dr. Hans-Peter Friedrich:
“Im vergangenen Jahr ist die Zahl der Asylbewerber im Vergleich zu den Vorjahren deutlich angestiegen.
Insbesondere die Zunahme der Asylanträge von Syrern war angesichts des Bürgerkriegs in ihrem Heimatland zu erwarten. Mit einer hohen Schutzquote und einem Abschiebestopp der Bundesländer wird Deutschland hier seinen humanitären Verpflichtungen ebenso gerecht wie mit der finanziellen Hilfe vor Ort. Mit der Bereitstellung von über 90 Millionen Euro für die Region seit dem Beginn des syrischen Bürgerkriegs ist Deutschland zweitgrößter Geldgeber weltweit.
Der enorme Anstieg von Asylbewerbern aus den Staaten des Westbalkans, in denen in der Regel keine politische Verfolgung stattfindet, war dagegen in dieser Form nicht vorhersehbar. Insbesondere durch die vorrangige und zügige Bearbeitung der Erstanträge aus den Herkunftsländern Serbien, Mazedonien und Bosnien-Herzegowina konnte dieser Trend vorerst gestoppt werden. So hat sich in den Monaten November und Dezember 2012 die Zahl der neuen Anträge aus diesen Staaten deutlich verringert. Damit ist es dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge möglich, die Asylanträge der Asylbewerber, die aus den Krisengebieten dieser Welt zu uns flüchten, wieder verstärkt zu bearbeiten. Wir werden auch künftig entschlossen gegen den Missbrauch unseres Asylsystems vorgehen, damit diejenigen, die tatsächlich schutzbedürftig sind, bei uns auch Schutz bekommen können.”
Die Zahlen im Einzelnen:
I. Gesamtes Jahr 2012
In der Zeit von Januar bis Dezember 2012 haben insgesamt 64.539 Personen in Deutschland Asyl (Erstanträge) beantragt. Gegenüber dem Vergleichszeitraum im Vorjahr (45.741 Personen) bedeutet dies eine Steigerung um 18.798 Personen (41,1 Prozent).
Die Monatsentwicklung im 2-Jahres-Vergleich verlief wie folgt:
| 2011 | 2012 | |
|---|---|---|
| Januar | 3.748 | 4.564 |
| Februar | 3.290 | 3.804 |
| März | 3.527 | 3.602 |
| April | 2.959 | 3.181 |
| Mai | 3.421 | 3.425 |
| Juni | 3.174 | 3.901 |
| Juli | 3.439 | 4.498 |
| August | 4.027 | 5.239 |
| September | 4.132 | 6.691 |
| Oktober | 4.106 | 9.950 |
| November | 4.825 | 8.849 |
| Dezember | 4.174 | 4.880 |
(Durch nachträgliche Berichtigungen weichen die Gesamt-Jahreszahlen von den Additionen der Monatszahlen ab)
Die Hauptherkunftsländer 2012 waren:
| Veränderungen | |||||
|---|---|---|---|---|---|
| 2011 | 2012 | in % | absolut | ||
| 1. | Serbien | 4.579 | 8.477 | 85,1 | 3.898 |
| 2. | Afghanistan | 7.767 | 7.498 | -3,5 | -269 |
| 3. | Syrien | 2.634 | 6.201 | 135,4 | 3.567 |
| 4. | Irak | 5.831 | 5.352 | -8,2 | -497 |
| 5. | Mazedonien | 1.131 | 4.546 | 301,9 | 3,415 |
| 6. | Iran | 3.352 | 4.348 | 29,7 | 996 |
| 7. | Pakistan | 2.539 | 3.412 | 34,4 | 873 |
| 8. | Russ. Föderation | 1.689 | 3.202 | 89,6 | 1.513 |
| 9. | Bosnien-Herzegowina | 305 | 2.025 | 563,9 | 1.720 |
| 10. | Kosovo | 1.395 | 1.906 | 36,6 | 511 |
Im Zeitraum von Januar bis Dezember 2012 hat das Bundesamt 61.826 Entscheidungen (Vorjahr: 43.362) getroffen.
Insgesamt 8.764 Personen (14,2 Prozent) wurde die Rechtsstellung eines Flüchtlings nach dem Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge vom 28. Juli 1951 (Genfer Flüchtlingskonvention) zuerkannt. Darunter waren 740 Personen (1,2 Prozent), die als Asylberechtigte nach Art. 16a des Grundgesetzes anerkannt wurden, sowie 8.024 Personen (13,0 Prozent), die Flüchtlingsschutz nach § 3 des Asylverfahrensgesetzesi.V.m. § 60 Abs. 1 des Aufenthaltsgesetzes erhielten.
Dies ergibt bei entsprechender Aufschlüsselung nach Herkunftsländern (in Prozent):
Flüchtlingsanerkennungen (in %), davon: Asylberechtigt Flüchtlingsschutz
| Flüchtlingsanerkennungen | darunter | ||
|---|---|---|---|
| Asylberechtigt | Flüchtlingsschutz | ||
| Gesamt | 14,2 | 1,2 | 13,0 |
| Serbien | 0,0 | 0,0 | 0,0 |
| Afghanistan | 17,1 | 0,6 | 16,5 |
| Syrien | 25,5 | 3,0 | 22,5 |
| Irak | 57,5 | 0,4 | 57,1 |
| Mazedonien | 0,0 | 0,0 | 0,0 |
| Iran | 51,9 | 9,6 | 42,3 |
| Pakistan | 17,1 | 0,7 | 16,4 |
| Russ. Föderation | 11,0 | 0,6 | 10,4 |
| Bosnien-Herzegowina | 0,0 | 0,0 | 0,0 |
| Kosovo | 0,1 | 0,0 | 0,1 |
Darüber hinaus hat das Bundesamt von Januar bis Dezember 2012 bei 8.376 Personen (13,5 Prozent) Abschiebungsverbote gemäß § 60 Abs. 2, 3, 5 und 7 des Aufenthaltsgesetzes (sog. subsidiärer Schutz) festgestellt, z.B. weil im Herkunftsland die Todesstrafe, die Folter oder eine unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Bestrafung oder eine erhebliche Gefahr für Leib, Leben oder persönliche Freiheit konkret droht. Dies ergibt bei entsprechender Aufschlüsselung nach Herkunftsländern (in Prozent):
| Abschiebungsverbote Gesamt | 13,5 |
|---|---|
| Serbien | 0,1 |
| Afghanistan | 21,9 |
| Syrien | 70,2 |
| Irak | 2,7 |
| Mazedonien | 0,1 |
| Iran | 2,3 |
| Pakistan | 1,0 |
| Russ. Föderation | 3,1 |
| Bosnien-Herzegowina | 1,1 |
| Kosovo | 1,9 |
Abgelehnt wurden die Anträge von 30.700 Personen (49,7 Prozent). Anderweitig erledigt (z.B. durch Verfahrenseinstellungen wegen Rücknahme des Asylantrages) wurden die Anträge von 13.986 Personen (22,6 Prozent).
Die Zahl der Personen, über deren Anträge noch nicht entschieden wurde, betrug Ende Dezember 2012 49.811 (45.462 Erstanträge und 4.349 Folgeverfahren).
Im Jahr 2012 wurden beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge neben 64.539 Erstanträgen auch 13.112 Asylfolgeanträge gestellt (2011: 45.741 Erst- und 7.606 Folgeanträge). Damit wurden im Jahr 2012 insgesamt 77.651 Asylanträge gezählt, 24.304 mehr als im Jahr 2011 (Steigerung um 45,6 Prozent). Hauptherkunftsländer bei den Folgeanträgen waren Serbien (4.335), Mazedonien (2.343) und Syrien (1.729). Der Anteil der Asylfolgeanträge an allen Asylanträgen lag damit bei 16,9 Prozent. Im Jahr 2011 lag der Anteil der Folgeanträge noch bei 14,3 Prozent.
Entwicklung der Asylbewerberzahlen der Hauptherkunftsländer:
Im Jahr 2012 stieg die Zahl der Asylerstanträge gegenüber dem Vorjahr bei acht der zehn Hauptherkunftsländer jeweils deutlich an, und zwar um zwischen 30 Prozent (Iran) und 564 Prozent (Bosnien-Herzegowina). Nur bei Afghanistan (-3 Prozent) und dem Irak (-8 Prozent) gab es jeweils einen marginalen Rückgang, allerdings bewegen sich die Zugangszahlen jeweils weiterhin auf einem hohen Niveau.
Etwa 36 Prozent der Erst- und Folgeanträge des Jahres 2012 wurden im ersten Halbjahr gestellt, 64 Prozent im zweiten Halbjahr.
Weitaus stärkstes Herkunftsland im Jahr 2012 war Serbien. Der Asylbewerberzugang stieg von 4.579 Erstanträgen im Jahr 2011 auf nunmehr 8.477 Erstanträge. Zudem gab es mit 4.335 die meisten Asyl-Folgeanträge aller Herkunftsstaaten, sodass 2012 nahezu 13.000 Serben, zu mehr als 90 Prozent Roma, einen Asylantrag stellten. Aufgrund regelmäßig nicht vorliegender Asylgründe lag die Entscheidungsquote bei Flüchtlingsanerkennungen von serbischen Asylbewerbern allerdings bei null Prozent.
Auf Platz 2 der Hauptherkunftsländer im Jahr 2012 lag Afghanistan (7.498 Erstanträge). Die Zahl der Asylerstanträge blieb gegenüber dem Vorjahr in etwa gleich. Fast 40 Prozent der diesbezüglichen Asylentscheidungen führten 2012 zu einer Flüchtlingsanerkennung oder zumindest zur Feststellung eines subsidiären Schutzes.
Syrien lag auf Platz 3 der Hauptherkunftsländer. 2012 kamen insgesamt 6.201 Asylerstantragsteller nach Deutschland (2.011: 2.634). Zudem stellten 1.729 Syrer einen Folgeantrag. Fast 96 Prozent aller Asylentscheidungen führten zu einer positiven Entscheidung (mehr als 25 Prozent Flüchtlings- und gut 70 Prozent subsidiärer Schutz).
Irak war 2012 der viertstärkste Herkunftsstaat: 5.352 Erst- und 322 Folgeanträge wurden gezählt, davon fast zur Hälfte von Irakern kurdischer Volkszugehörigkeit. Die Flüchtlingsanerkennungsquote lag bei mehr als 57 Prozent.
Insgesamt fast 7.000 Mazedonier reisten 2012 nach Deutschland ein, um einen Asylantrag zu stellen, darunter mehr als 2.300 als Asylfolgeantrag. Die Flüchtlingsanerkennungsquote lag wie bei den serbischen Asylanträgen bei null Prozent. 83 Prozent der Antragsteller gaben als Volkszugehörigkeit „Roma“ an.
Bei Betrachtung der letzten 7 Jahre ist auffällig, dass der Anteil der zehn Hauptherkunftsländer an allen Asylbewerbern stetig steigt. Lag der Anteil der Top 10 des Jahres 2006 noch bei 55 Prozent, so konzentrierten sich im Jahr 2012 bereits fast 73 Prozent aller Asylbewerber auf die 10 Hauptherkunftsländer.
II. Aktueller Monat
Beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge haben im Dezember 2012 4.880 Personen (Vormonat 8.849 Personen) einen Asylerstantrag gestellt.
Damit ist die Zahl der Erstanträge gegenüber dem Vormonat um 3.969 (-44,8 Prozent) gesunken und gegenüber dem Vorjahresmonat um 706 (16,9 Prozent) gestiegen.
Hauptherkunftsländer (Erstanträge) im Dezember 2012 waren:
| Zum Vergleich | ||||
|---|---|---|---|---|
| Oktober | November | Dezember | ||
| 1. | Russ. Föderation | 342 | 642 | 619 |
| 2. | Syrien | 879 | 997 | 588 |
| 3. | Afghanistan | 695 | 762 | 554 |
| 4. | Irak | 472 | 480 | 322 |
| 5. | Iran | 446 | 594 | 308 |
| 6. | Serbien | 2.673 | 1.306 | 302 |
| 7. | Pakistan | 365 | 420 | 223 |
| 8. | Georgien | 191 | 176 | 190 |
| 9. | Bosnie-Herzegowina | 630 | 653 | 164 |
| 10. | Kosovo | 344 | 335 | 129 |
Neben den 4.880 Erstanträgen wurden im Dezember 2012 beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge 703 Folgeanträge gestellt. Damit wurden im Monat Dezember insgesamt 5.583 Asylanträge gezählt.
Im Dezember 2012 hat das Bundesamt über die Anträge von 5.894 Personen (Vormonat: 11.553) entschieden.
Insgesamt 852 Personen (14,5 Prozent) wurde die Rechtsstellung eines Flüchtlings nach dem Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge vom 28. Juli 1951 (Genfer Flüchtlingskonvention) zuerkannt. Darunter waren 94 Personen (1,6 Prozent), die als Asylberechtigte nach Art. 16a des Grundgesetzes anerkannt wurden, sowie 758 Personen (12,9 Prozent), die Flüchtlingsschutz nach § 3 des Asylverfahrensgesetzes i. V. m. § 60Abs. 1 des Aufenthaltsgesetzes erhielten.
Darüber hinaus hat das Bundesamt im Dezember 2012 bei 788 Personen (13,4 Prozent) Abschiebungsverbote gemäß § 60 Abs. 2, 3, 5 und 7 des Aufenthaltsgesetzes (sog.subsidiärer Schutz) festgestellt.
Abgelehnt wurden die Anträge von 2.646 Personen (44,9 Prozent). Anderweitig erledigt (z.B. durch Verfahrenseinstellungen wegen Rücknahme des Asylantrages) wurden die Anträge von 1.608 Personen (27,3 Prozent).
In Sachen Bankkonto für Iraner – Zwischenbericht/ Stand 11.01.2013
Die Flüchtlingshilfe Iran e.V. 2010 setzt weiterhin seine Gespräche mit den verschiedenen Ministerien und Behörden fort. Verhandlungen mit den betroffenen Banken, wie Deutsche Bank und Commerzbank sind in der Findungsphase. Seit Wochen vertreten wir die Interessen der iranischen Staatsbürger gegenüber den Institutionen und Banken. Heute möchten wir einen kurzen Zwischenbericht geben.
Betroffene können sich natürlich gerne weiterhin an die Flüchtlingshilfe Iran e.V. 2010 wenden.
In diesem Zusammenhang möchte wir auch auf die Arbeit von Omid Nouripour in dieser Angelegenheit verweisen.
Die Flüchtlingshilfe Iran e.V. 2010 wird auch weiterhin sich verstärkt für die Interessen der Iraner einsetzen und sie gegenüber den Behörden, Ministerien und Banken vertreten. Gemeinsam mit den politisch Verantwortlichen führen wir zahlreiche Gespräche, deren Ziel die Aufhebung dieser Restriktionen gegenüber iranischen Staatsbürgern, sein wird.
Auch auf internationaler Ebene, EU und USA, laufen diese Gespräche auf Hochtouren.
Petitionsausschuß Deutscher Bundestag
Durch den Geschäftsführer der Flüchtlingshilfe Iran e.V. ist beim Deutschen Bundestag eine Petition eingereicht worden, die derzeit dort noch bearbeitet wird. Der Petitionsausschuß hat von der Bundesregierung einen Bericht angefordert. Danach wird man sich ausführlich mit der aktuellen Situation beschäftigen. Die Petition ist unter der Petitions-ID 38378 anhängig.
Bundesbeauftragte der Bundesregierung für Flüchtlinge und Migranten
Die Bundesbeauftragte führt Sondierungsgespräche mit den Banken.
Antidiskriminierungsbehörde des Bundes
In diesen Tagen führt diese Bundesbehörde die ersten Gespräche mit den betroffenen Banken und den Bankenverbänden
Auswärtiges Amt / Bundesministerium der Finanzen / Bundesministerium für Bildung
Auch in den jeweiligen Fachministerien laufen die Gespräche auf höchster Ebene. Dort soll gemeinsam eine Lösung mit den betroffenen Banken erarbeitet werden. Grundsätzlich sehen die Fachministerien keine rechtliche Beschränkung für iranische Staatsbürger in der Bundesrepublik ein Konto zu führen/ zu eröffnen. Ausnahmen sind allerdings Personen der Sanktionslisten. Siehe hierzu das Schreiben der Parl. Staatssekretärin, Dr. Emely Haber (AA).
Commerzbank / Deutsche Bank
Telefonisch wurde uns durch eine Mitarbeiterin der Deutschen Bank München mitgeteilt, das iranische Studenten grundsätzlich kein Konto mehr bei der Deutschen Bank erhalten erhalten. Dieses widerspricht ausdrücklich dem Schreiben der Zentrale der Deutschen Bank, siehe Bericht in unserem Blog.
Bei der Commerzbank gibt es derzeit unterschiedliche Handlungen, in manchen Orten der Republik wird die Eröffnung abgelehnt, in manchen werden Konten eröffnet.
Bundesverband der Raiffeisen- und Volksbanken
Direkte Gespräche hat es bisher noch nicht gegeben.
Sparkassen- und Giroverband
Auch hier laufen langsam die Gespräche an.
Medien
Einige TV-Magazine bereiten derzeit Berichte zu diesem Themenbereich vor. Wir stehen in engen Kontakt zu allen Redakteuren.
Iranische Botschaft / Deutsch-Iranische Handelskammer / Pro-Regime-Organisationen
Selbst die Handlanger des iranischen Regime nutzen die Gunst der Stunde, um gegen deutsche Banken zu hetzten. Sie berichten auf allen Ebenen über die Einschränkung für iranische Staatsbürger Konten in der Bundesrepublik zu eröffnen.
Frohe Weihnachten! Merry Christmas!Joyeux Noël!Buon Natale!Seva piroz sahibe!
Einfach mal ausschlafen,
durch den Wald spazieren gehen
und die Gedanken schweifen lassen.
Sich über die heiße Suppe beugen
und eine dicke Scheibe selbstgebackenes Brot tunken,
sich fesseln lassen von einem guten Buch,
der Stimme eines lieben Menschen lauschen,
mit Kindern einen Schneemann bauen
und nachher die Hände an einer warmen Teetasse aufwärmen.
Es sind die kleinen Dinge im Leben,
die uns glücklich machen!
Wir wünschen Ihnen ein wunderschönes Weihnachtsfest!
Wir bedanken uns bei allen Partnern, Gruppen und Organisationen. Wir sagen allen beteiligten Behörden, Ministerien DANKE! Wir möchten aber auch unseren vielen ehrenamtlichen Helfern, hier in Deutschland, in Europa und den vielen anderen Ländern danken, für die wundervolle Unterstützung, ohne die diesen vielen iranischen Flüchtlingen, nicht hätte geholfen werden könnte.
Wir wünschen Ihnen allen ein frohes und besinnliches Weihnachtsfest.
Wir wissen, unsere Arbeit wird noch lange benötigt. Doch dazu sind noch viele weitere Helfer notwendig. Aber auch leider jede Menge Geld, um weiterhin Flüchtlingen, in manchen Fällen finanziell ,zu unterstützen. Auch hier sind Sie, liebe Freunde, aufgerufen, zu helfen. Wir bitten Sie auch weiterhin um Unterstützung.
Vielen herzlichen Dank!
Prof. Dr. Hajo Funke
Farin Fakhari
Lutz Bucklitsch
Flüchtlingshilfe Iran e.V. 2010
TAZ: Keine Konten für Iraner
Deutsche Banken kündigen iranischstämmigen Kunden die Privatgirokonten – im vorauseilenden Gehorsam gegenüber den Embargo-Regeln.
VON DANIEL BAX
Frei von Diskriminierung: Ein kaputter Automat gibt ohne Ansehen der Person kein Geld raus. Bild: dpa
BERLIN taz | Kayvan Azari kennt das Problem. Schon als er vor fünf Jahren als Student in Erfurt ein Konto bei der Deutschen Bank eröffnen wollte, wurde ihm das ohne Angabe von Gründen verweigert. Inzwischen lebt er mit seiner deutschen Ehefrau in Stuttgart und besitzt ein Konto bei der Sparkasse. Doch nun hat er Angst, dass es ihm gekündigt werden könnte. Denn in den letzten Wochen wurden vielen Iranern in Deutschland die Girokonten gekündigt und die Kreditkarten gesperrt.
„Das Problem betrifft nicht mehr nur Studenten aus dem Iran“, sagt Lutz Bucklitsch, Geschäftsführer des Berliner Vereins Flüchtlingshilfe Iran. Betroffen sind Kunden fast aller Banken, unter anderem der Commerzbank, der Dresdener Bank und der Deutschen Bank. Mehr als 500 Betroffene haben sich in den letzten Wochen an den Verein gewandt, vor allem aus München, Hamburg und Berlin. Oft haben sie von ihrer Bank solche Schreiben bekommen wie jenes der Berliner Sparkasse, aus dem Bucklitsch als Beispiel zitiert.
„Nach Rücksprache mit unserer Fachabteilung ist es nicht möglich, für iranische Staatsangehörige eine Visa-Karte zu erstellen“, heißt es da. „Wir bitten Sie daher, die bestellte Visa-Karte nicht einzusetzen, da wir die Karte gesperrt haben.“
Kein Kommentar
Ein Sprecher der Commerzbank warb gegenüber der taz um Verständnis dafür, dass das man sich „grundsätzlich nicht zu Kundenbeziehungen“ äußere. Auch andere Kreditinstitute wollen keinen Kommentar abgeben.
Den Grund für das rabiate Vorgehen der deutschen Banken vermutet Bucklitsch darin, dass sie um ihre Geschäfte mit den USA fürchten. Diese liegen seit Jahren mit dem Iran im Streit über dessen Atomprogramm. Zu den US-Forderungen an verbündete Staaten gehört es, die wirtschaftlichen Beziehungen mit dem Iran einzufrieren. Davon sind nun auch iranische Privatkunden deutscher Banken betroffen.
In Deutschland leben heute rund 120.000 Menschen iranischer Herkunft, 50.000 sind deutsche Staatsbürger. Wegen ihres hohen Anteils an Akademikern und Unternehmern gelten sie gemeinhin als gut integriert.
Unzulässige Diskriminierung
Dabei geht das Verhalten der Banken weit über die europäischen Embargoregeln gegen den Iran hinaus. Demnach sind Banken verpflichtet, die Kontobewegungen ihrer iranischen Kunden zu überwachen, bei Verstößen müssen sie mit Sanktionen rechnen. Doch vielen ist dieser Aufwand offenbar zu groß, sodass sie pauschal ihren iranischen Kunden kündigen.
Betr. Bankkonto für Iraner – Deutsche Bank rudert zurück
Nachdem wir uns auch an den Co-Vorstandsvorsitzenden der Deutschen Bank, Jürgen Fitschen gewandt haben, rudert die Deutsche Bank etwas zurück.
In der Antwort bietet nun die Deutsche Bank zumindest für Iraner, die mindestens sechs – 6 – Monate in Deutschland leben, ein Bankkonto an. Das ist ein Teilerfolg. Aber noch nicht das, was wir wollen. Wir werden weiterhin in dieser Angelegenheit aktiv werden. Wir werden uns weiterhin für ein Bankkonto für alle Iraner hier einsetzen.
DB Antwort (pdf) Dokument
Anmerkung der Redaktion: Am Freitag, 1.Februar 2013 erhielten wir von der Deutschen Bank Pressestelle – (17:07 Uhr) einen sehr unfreundlichen Anruf. Der Anrufer forderte die sofortige Löschung der Mitarbeiternamen auf dem Schreiben. Die Veröffentlichung sei nicht zulässig. Liebe DB-Pressestelle, wir empfehlen ihren Mitarbeitern die Teilnahme an einen “Benimm-Kurs”, offensichtlich gehen in diesen Tagen, permanente Negativ-Berichte über die Deutsche Bank, einigen Mitarbeitern die Sicherungen durch. Wir ersparen uns die Anruferkennung hier abzudrucken….
HRW: Why They Left
Why They Left
Stories of Iranian Activists in Exile
- The Rise of Civil Society in the Khatami Era
- Targeting of Civil Society Activists During Ahmadinejad’s First Term..
- Crackdown on Protest and Civil Society After the June 2009 Election
- The “Iran Proxy” Affair and Local Rights Groups
- Minority Rights Activists
- Women’s Rights Activists
- Student Activists
- Journalists and Bloggers
- Human Rights Lawyers
- Protesters
- Minority Rights Activists
- Student Activists
- Journalists and Bloggers
- Others
- Turkey
- Iraq (Iraqi Kurdistan)
- Acknowledgments
Map of Iran

Summary
Security forces arrested Rebin Rahmani on November 19, 2006, in Kermanshah, the capital of the western Iranian province of the same name. He had been researching the prevalence of drug addiction and HIV infections in Iran’s Kurdish-majority areas. Rahmani spent two months in detention facilities run by the Intelligence Ministry, and was interrogated by intelligence agents in both Kermanshah and Sanandaj, the main city in the adjacent Iranian province of Kurdistan. During his time in detention, he was subjected to several rounds of interrogation accompanied by physical and psychological torture. In January 2007, a revolutionary court sentenced Rahmani to five years in prison on charges of “acting against national security” and “propaganda against the state.” The sentence was handed down after a 15-minute trial during which Rahmani had no access to a lawyer.
Upon his release from prison in the latter part 2008, Rahmani learned that he had been dismissed from university and could no longer continue his education. He became active with a local rights group, but was forced to leave the country in 2011 and apply for refugee status in Iraqi Kurdistan due to mounting pressure against him and his family.
Rahmani is one of scores of journalists, bloggers, human rights activists, and lawyers who have fled Iran since the government embarked on a major campaign of repression following the widespread popular demonstrations against alleged vote-rigging in the June 2009 presidential election, which handed a second term of office to President Mahmoud Ahmadinejad. The government’s repression has involved a range of serious and intensifying human rights violations that include extra-judicial killings, torture, arbitrary arrest and detention, and widespread infringements of Iranians’ rights to freedom of assembly and expression.
This report gathers evidence of this campaign of repression from some of its principal victims: Iranian civil society activists. Because Human Rights Watch is unable to work in Iran, most of documentation presented in the report is based on interviews with activists like Rahmani who fled the country to seek refugee status in neighboring Turkey and Iraqi Kurdistan following the 2009 post-election crackdown. The report focuses on four groups: human rights activists, journalists and bloggers, human rights lawyers, and protesters or persons who volunteered for the presidential campaigns of opposition members Mir Hossein Mousavi and Mehdi Karroubi and were targeted by security and intelligence forces. This report discusses why they left and some of the challenges they face in Turkey and Iraqi Kurdistan as asylum seekers and refugees.
Although most of the hundreds of thousands who took to the streets to protest the June 2009 presidential election result had not been political or civil society activists, they nonetheless found themselves targets of security and intelligence forces. After public protests came to an end, the authorities continued their relentless assault on all forms of dissent, targeting civil society groups and activists who had little if any connection to the protests themselves but whom they deemed to be supporters of a “velvet revolution” working to undermine the foundations of the Islamic Republic.
Along with members of the political opposition, human rights activists, journalists and bloggers, and rights lawyers bore the brunt of these attacks. Security forces arrested and detained scores of activists, including those advocating on behalf of ethnic minorities, women, and students, and subjected many to trials that did not meet international fair trial standards. Dozens remain in prison on charges of speech crimes such as “acting against the national security,” “propaganda against the state,” or “membership in illegal groups or organizations.”
In addition to the several show trials that authorities convened before television cameras where civil society activists and members of the opposition were indicted for attempting to bring about a “velvet revolution,” one of several landmark events which cast a chilling shadow over Iranian civil society in the months following the June 2009 election was the so called “Iran Proxy” affair. In March 2010, the public prosecutor announced they had arrested 30 or so persons involved in what the authorities said was a plot by the US Central Intelligence Agency (CIA) to destabilize the government. The prosecutor accused those arrested of implementing a plot code-named “Iran Proxy” under the cover of several local non-governmental organizations (NGOs). Revolutionary courts tried, convicted, and sentenced to lengthy prison sentences several of those arrested on national security charged based largely on forced confessions.
The post-2009 crackdown has had a profound impact on civil society in Iran. No truly independent rights organizations can openly operate in the country in the current political climate. Many of the most prominent human rights defenders and journalists are in prison or exile, and other activists are subjected to constant harassment and arbitrary arrest. An indication of the lengths to which the government has gone to stifle civil society and dissent is its targeting of lawyers who have chosen to defend activists and dissidents arrested and charged by the authorities. In recent years, the pressure on rights lawyers defending activists has been unprecedented. Several prominent lawyers, like Nobel Peace Laureate Shirin Ebadi, traveled to European countries and stayed there after it became clear they could not go back without facing harassment, arrest or imprisonment on politically motivated charges.
Others, like Mohammad Mostafaei and Mohammad Olyaeifard, sought refuge abroad. Mostafaei fled Iran after authorities repeatedly summoned him for questioning and detained his wife, father-in-law, and brother-in-law. He is currently residing in Norway. More recently, Olyaeifard, another prominent Iranian lawyer who represented many high profile cases before Iran’s civil and revolutionary courts, was forced to leave the country after serving a one year prison sentence for “propaganda against the state,” imposed by the authorities because he spoke out against the execution of one of his clients during interviews with international media.
The targeting of civil society began well before 2009. The election of Ahmadinejad to his first term as president in 2005 signaled the rise of a populist conservative force, headed by Revolutionary Guards and the associated Basij forces (a paramilitary volunteer militia closely linked with the Revolutionary Guards), with the blessing of Supreme Leader Ayatollah Ali Khamenei and his allies.
Under Ahmadinejad’s presidency, the attitude of the government shifted from the cautious encouragement of NGOs that had characterized the approach under Ahmadinejad’s predecessor, Mohamed Khatami, to one of suspicion and open hostility. The government increasingly applied a “security framework” in its approach to NGOs, often accusing them of being “tools of foreign agendas.” Authorities also suppressed the work of activists by denying permits to NGOs to operate, often refusing to provide written explanations when rejecting applications, as required by Iranian law.
The increased pressures on civil society activists under Ahmadinejad led some to seek refuge abroad. Since 2009, there has been a noticeable increase in the number of civil society activists who have applied for asylum and resettlement to third countries. According to statistics compiled by the UN High Commissioner for Refugees (UNHCR) from 44 industrialized countries that conduct individual asylum procedures, there were 11, 537 new asylum applications from Iranians to these 44 countries in 2009; 15,185 in 2010; and 18,128 in 2011. The largest number of new asylum applications was lodged in neighboring Turkey, which saw a 72 percent increase in the number of Iranian asylum seekers between 2009 and 2011.
The majority of Iranian activists fleeing persecution or the threat of persecution registered refugee claims with the offices of UNHCR in Turkey or Iraqi Kurdistan. The Turkish government has only been willing to provide temporary asylum to Iranian refugees, contingent on UNHCR’s commitment to try to resettle them in third countries. Some activists, especially members of the Kurdish minority, have sought refuge in neighboring Iraqi Kurdistan. Many Iranian refugees there said they did not feel fully secure and were desperate to resettle to a third country as soon as possible.
Human Rights Watch calls on Iran to end its repression of protesters and civil society activists. Iranian activists, government critics, and dissidents should not face the stark choice of risking imprisonment or abandoning their country because they chose to exercise their rights to free speech, peaceful assembly, or association.
Human Rights Watch calls on the Kurdish Regional Government (KRG) to protect the safety and welfare of Iranian refugees and refrain from threats or harassment against those who continue to pursue nonviolent political or rights activities during their time as refugees, and the Turkish government to create conditions that will allow registered refugees and asylum seekers to live and work comfortably while they are waiting for resettlement to a third country. Turkey should also allow Dr. Ahmed Shaheed, the Special Rapporteur on the situation of human rights in Iran, access to the country in his official capacity so that he may meet with Iranian refugees and document cases of rights abuses per his mandate.
Finally, Human Rights Watch calls on countries outside the region to speedily process claims of Iranian refugees who urgently need to leave the region and to offer generous numbers of resettlement places for refugees with no other options for durable asylum.
ABOUT THIS REPORT
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Stories of Iranian Activists in Exile
RBB: Banken kündigen Kontos von Iranern – Flüchtlingshilfe Iran e.V. hilft
In den vergangenen Wochen haben verschiedene deutsche Geldinstitute einigen ihrer Kunden die Girokonten und Kreditkarten gekündigt. Allein in Hamburg sind es mehr als 200 Fälle. In München mehr als 100, in Berlin rund 50 Betroffene. Es dürften aber weit mehr sein, als die jetzt bekannten Fälle.Die Maßnahme erfolgte zumeist ohne Begründung. Davon betroffen sind Kunden iranischer Herkunft. Was steckt hinter dem Verhalten der Banken?
Experten vermuten einen Zusammenhang mit einer UN-Resolution von 2010. Die schreibt vor, Geschäftsbeziehungen mit Iran-Bezug einzuschränken. Eine ähnliche Verordnung gibt es seit einem guten halben Jahr auch von der EU.
Banken brauchen demnach eine Genehmigung, wenn von ihnen größere Geldsummen in den Iran fließen. Kontobewegungen ihrer iranischen Kunden müssten sie genau überwachen. Das bedeutet mehr Aufwand. Bei Verstoß müssen sie mit Sanktionen rechnen. Womöglich ist ihnen das Risiko einfach zu hoch, vermutet man in der Antidiskriminierungsstelle des Bundes und ist empört.
Beitrag von Anja Herr (RBB)
Anmerkung der Redaktion:
Derzeit sammeln wir alle Fälle in der Bundesrepublik. Diese werden dann von der Antidiskriminierungsbehörde des Bundes weiterverfolgt. Ziel ist es in allen Fällen den betroffenen Iranern zu helfen. Die Bundesbehörde sieht in diesen Kündigungen eine Diskriminierung der Iraner.
Bitte schicken Sie uns IHREN Fall. Wir kümmern uns darum.
Flüchtlingshilfe Iran e.V. 2010 -
14059 Berlin – Schloßstraße 2B
E-Mail: office@fluechtlingshilfe-iran.de
Protest against Iranian Ambassador in Germany – Farsi
فایل صوتی گزارش رادیو فردا در مورد اعتراضات به حضور علیرضا شیخ عطّار سفیر جمهوری اسلامی در آلمان در گشایش نمایشگاه کاخهای قدرت در دانشگاه ویادرینا.
Märkische Oderzeitung: Ausstellungseröffnung mit Polizeischutz
Frankfurt (Oder) (MOZ) Unter dem Schutz von rund 100 Polizisten wurde gestern Abend eine studentische Ausstellung über eine Exkursion in den Iran an der Frankfurter Europa-Universität eröffnet. Ursache für die Sicherheitsmaßnahme war die Teilnahme von Irans Botschafter Ali Reza Sheikh Attar an der Veranstaltung. Dessen Einladung durch die Organisatoren hatte zu Protesten von Menschenrechtlern geführt, weil der Botschafter ein enger Vertrauter des Präsidenten Ahmadinedschad sein soll. Brandenburgs CDU-Fraktionschef Dieter Dombrowski nannte den Empfang “einen Schlag ins Gesicht der Opfer des Mullah-Regimes”.
Umstrittener Gast: Irans Botschafter Ali Reza Sheikh Attar bei seinem Auftritt an der Frankfurter Europa-Uni.© MICHAEL BENK
Märkische Allgemeine: Keine Störungen – Irans Botschafter an der Viadrina-Universität in Frankfurt (Oder)
Frankfurt (Oder)/Berlin – Ohne Störungen ist am Donnerstagabend an der Universität in Frankfurt (Oder) eine Ausstellung mit dem in der Kritik stehenden iranischen Botschafter eröffnet worden. Menschenrechtler und Landespolitiker hatten die Einladung des Botschafters abgelehnt und teils als taktlos bezeichnet. Rund 100 Einsatzkräfte der Polizei waren vor Ort. Bei der Veranstaltung selbst gab es nach Aussagen eines Polizeisprechers aber keine Proteste.
Bei der Eröffnung der Ausstellung „Paläste der Macht, Häuser des Glaubens” betonte Irans Botschafter Ali Reza Sheikh Attar die Bedeutung eines Kulturdialogs. In der Ausstellung berichten Studenten von ihren Eindrücken aus dem Iran. Sie waren im Frühjahr 7200 Kilometer durch das Land gereist.
Brandenburgs CDU-Fraktionschef Dieter Dombrowski nannte den Empfang in einer Mitteilung „einen Schlag ins Gesicht der Opfer des Mullah-Regimes”.
Die Menschenrechtsorganisation „Flüchtlingshilfe Iran 2010” aus Berlin hatte eine Protestkundgebung mit 250 Teilnehmern angekündigt, diese im Laufe des Donnerstag aber wieder abgesagt.
BILD: Menschenrechtler: Protest gegen iranischen Botschafter abgesagt
DONNERSTAG, 22. NOVEMBER 2012, 16:43 UHR
Frankfurt (Oder)/Berlin (dpa/bb) – Menschenrechtler aus Berlin haben ihre angekündigte Demonstration gegen eine Einladung des iranischen Botschafters an die Universität Frankfurt (Oder) abgesagt. Das sagte ein Sprecher der Initiative «Flüchtlingshilfe Iran e.V. 2010» am Donnerstagnachmittag auf Nachfrage. Der Verein hatte im Vorfeld angekündigt, mit 250 Iranern und Deutschen nach Frankfurt (Oder) zu reisen und dem Botschafter «einen lautstarken Empfang zu bereiten». An der Hochschule sollte am Abend im Beisein des Botschafters die Ausstellung «Paläste der Macht, Häuser des Glaubens» eröffnet werden, in der Studenten von ihren Eindrücken aus dem Iran berichten. Sie waren im Frühjahr 7200 Kilometer durch das Land gereist.
Persönliche Anmerkung: Die Absage dieser Protestaktion basiert auf die Verletzung und Kränkung unserer iranischen Freunde, die sich an der Universität “VIADRINA” nicht “Willkommen” gefühlt haben. Und durch diese Ablehnung möchten sie auch keinen Kontakt zu diesen Studenten. Wir können dieses verstehen, zumal dieser Vorgang ein einmaliger Skandal ist. Noch nie wurde ein solcher Dialog mit Opfern eines solch menschenverachtenden Regime abgelehnt.
Tagesspiegel: Proteste vor Auftritt in Frankfurt/Oder- Iranischer Botschafter soll an deutscher Universität sprechen
Die Europa-Universität Viadrina in Frankfurt (Oder) hat den iranischen Botschafter Ali Reza Sheikh Attar eingeladen. Doch nun regt sich scharfer Protest, denn die iranische Regierung leugnet den Holocaust. Kritiker sprechen von einem “Schlag ins Gesicht” der Opfer.
Die Einladung des iranischen Botschafters Ali Reza Sheikh Attar an die Europa-Universität Viadrina in Frankfurt (Oder) sorgt für scharfen Protest. Die Internationale Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM) sprach am Donnerstag von einem „Skandal“. Der Botschafter wurde für den Abend zur Eröffnung einer Ausstellung über eine Studienreise von Viadrina-Studenten auf den Spuren frühgeschichtlicher Hochkulturen durch den Iran erwartet.
BILD: EMPÖRUNG ÜBER EUROPA-UNIVERSITÄT VIADRINA – Brandenburger Uni lädt Irans Botschafter ein
Von MICHAEL SAUERBIER
Frankfurt (Oder) – Helle Empörung über die Europa-Universität Viadrina. Politiker von CDU bis zur Linkspartei kritisieren, dass Irans Botschafter Ali Reza Sheikh Attar am Donnerstagabend in der Hochschule eine Ausstellung eröffnen soll. Als Vertreter eines Staates, der foltert und steinigt – und Israel auslöschen will.
Attar gilt Vertrauter von Irans Präsident Ahmadinedschad. „Als Gouverneur im iranischen Teil Kurdistans war Attar für Massaker mitverantwortlich“, sagt der Publizist Henrik M. Broder. Gewöhnlich spricht der Botschafter über Uran-Anreicherung, inhaftierte Journalisten oder Atomraketen. Doch nun soll er eine Ausstellung über antike persische Kultur eröffnen.
Professor Andreas Graeber hatte Attar einladen. Im März war der Kulturwissenschaftler mit 25 Studenten zu Baudenkmälern im Iran gereist. Nun präsentiert er seine Tour in Fotos und einem Film. Um 18 Uhr soll der Botschafter die Eröffnungsrede halten. Titel der Schau: „Paläste der Macht“.
Entsetzen allenthalben. „Die wichtigsten Paläste der Macht sind heute im Iran das Evin-Gefängnis und zahllose andere Kerker, die das Land flächendeckend in Schrecken halten“, sagt Martin Lessenthin von der Internationalen Gesellschaft für Menschenrechte. „Botschafter Attar ist Repräsentant eines menschenverachtenden Regimes. Ihn einzuladen ist taktlos und ignorant!“
Brandenburgs CDU-Fraktionschef Dieter Dombrowski (61) nennt den Auftritt des Botschafters „skandalös“. Dombrowski: „Im Iran werden Christen, Frauen, Regimekritiker und Homosexuelle gefoltert und ermordet. Die Uni darf einem Vertreter dieses Regimes keine Bühne bieten.“
„Man hätte einen Anderen einladen müssen“, meint auch der Linken-Abgeordnete Peer Jürgens (42). „Damit hofiert die Uni ein Regime, das Israel von der Landkarte tilgen will.“
Auch die Jüdische Gemeinde Berlin protestiert. Ihr Vorsitzender Gideon Joffe: „Mit dem iranischen Botschafter hat die Universität den falschen Mann eingeladen. Ich meine, Herr Attar ist weniger Experte für antike persische Baukunst als für Unterdrückung von Menschenrechten und Demokratie.”
Versuchter Mord Berlin – Bilder des Tatverdächtigen Attempted murder– photos of the suspect Poging tot moord – foto’s van de verdachte اطلاعیه مشترک پلیس و دادستانی کل برلن
Versuchter Mord – Bilder des Tatverdächtigen
Attempted murder– photos of the suspect
Poging tot moord – foto’s van de verdachte
اطلاعیه مشترک پلیس و دادستانی کل برلن
Tatzeit: 30.10.2012; Tatort: Berlin-Schöneberg
Gemeinsame Pressemeldung Polizei und Staatsanwaltschaft Berlin

# 3582
Hinsichtlich des versuchten Mordes an der 37-jährigen iranischen Staatsangehörigen Banafsheh K. vom 30. Oktober 2012 in Schöneberg erhoffen sich Mordkommission und Staatsanwaltschaft Berlin durch die Veröffentlichung von zwei Bildern des Tatverdächtigen Hinweise zu dessen Aufenthalt. Bei dem mutmaßlichen Täter handelt es sich um den niederländischen Staatsangehörigen irakisch-iranischer Herkunft,
Omid RAMADANI
03.09.1967 Bagdad geb.
Alias Abdullah RAMEZANI
Alias Abdullah RAMEDANI
Alias Abdullah RAMADANI
Er steht in dringendem Verdacht, dem Opfer am Dienstag, 30. Oktober in seiner Schöneberger Wohnung in Tötungsabsicht schwerste Verletzungen zugefügt zu haben. Er gilt nach den bisherigen Ermittlungsergebnissen als insbesondere gegenüber Frauen äußerst gewalttätig und sucht offenbar über unterschiedliche Internet-Portale Kontakt zu aus dem Iran stammenden Frauen. RAMADANI ist derzeit flüchtig, und es steht zu befürchten, dass er Kontakt zu weiteren Frauen sucht, die er unter Umständen bereits zuvor über Internetkontaktportale kennen lernte. Er ist niederländischer Staatsangehöriger, dürfte aber auch im Besitz iranischer Papiere sein.
Zeugen, die Angaben zur Person oder dem Aufenthalt des Gesuchten machen können, werden gebeten, sich mit der 2. Mordkommission in der Keithstraße 30 in 10787 Berlin-Tiergarten, Telefon +49 (0)30 4664 911 201; Fax: +49 (0)30 4664 911 299; E-Mail: lka112@polizei.berlin.de, in Verbindung zu setzen.

In connection with the attempted murder of 37-year old Iranian citizen Banafsheh K. on October 30th, 2012 in Schöneberg prosecutors and the homicide squad of Berlin police hope to acquire information on his whereabouts by publishing two photos of the suspect. The alleged perpetrator is the Dutch citizen of Iranian –Iraqi origin
Omid RAMADANI
Born on Sept. 3rd, 1967 in Bagdad
Aka Abdullah RAEZANI, Abdullah RAMEDANI, Abdullah RAMADANI
He is strongly suspected of having inflicted very serious injuries on the victim with the intend to kill her in her Schöneberg apartment. In accordance with the results of the investigation thus far he is said to be extremely violent particularly against women. He evidently is looking for women from Iran utilising various internet portals in order to contact them.
RAMADANI is currently on the run and it is to be feared that he is trying to contact other women whom he has got in touch with via internet portals. He is Dutch citizen, however may be in possession of Iranian documents.
Witnesses, who can give information about the wanted person or his whereabouts are asked to contact the 2. Homicide Squad, in Keithstraße 30, 10787 Berlin-Tiergarten, Phone +49 (0)30 4664 911 201; Fax: +49 (0)30 4664 911 299; email:
lka112@polizei.berlin.de
Inzake de poging tot moord op de 37-jarige Iraanse vrouw Banafsheh K. op 30 oktober 2012 in het Berlijnse stadsdeel Schöneberg hopen de recherche en het parket van Berlijn door de publicatie van twee foto’s van de verdachte tips te krijgen met betrekking tot diens verblijfplaats. Bij de vermoedelijke dader gaat het om de Nederlander van Iraans-Irakese afkomst,
Omid RAMADANI,
geboren op 3 september 1967 te Bagdad,
aliassen: Abdullah RAMEZANI, Abdullah RAMEDANI, Abdullah RAMADANI
Hij wordt ervan verdacht het slachtoffer op dinsdag 30 oktober in diens woning met het oogmerk om te doden zwaar lichamelijk letsel te hebben toegebracht. Uit het onderzoek blijkt tot dusver dat hij in het bijzonder tegenover vrouwen uiterst gewelddadig is en blijkbaar via verschillende internetportalen contact zoekt met uit Iran afkomstige vrouwen. RAMADANI is voortvluchtig. Gevreesd wordt dat hij contact opneemt met meer vrouwen die hij mogelijk al eerder via dating-portalen op het internet heeft leren kennen. Hij heeft de Nederlandse nationaliteit, maar is waarschijnlijk ook in het bezit van Iraanse papieren.
Getuigen die meer informatie over deze man of zijn verblijfplaats hebben, worden verzocht contact op te nemen met de 2. Mordkommission, Keithstraße 20 in 10787 Berlin-Tiergarten, Telefoon +49 (0)30 4664 911 201, Fax:
lka112@polizei.berlin.de.
اقدام به قتل – عکسهای شخص مظنون
در رابطه با اقدام به قتل یک زن ایرانی سی و هفت ساله به نام بنفشه ک در روز 30 اکتبر 2012 در محله شونبرگ برلن “کمیسیون ویژه 2″ پلیس جنایی مسئول رسیدگی به جرایم قتل و دادستانی برلن امیدوارند از طریق انتشار دو عکس از شخص مظنون اطلاعاتی در باره محل اقامت او کسب نمایند. عامل مورد سؤظن تابعیت هلندی دارد و اصلیت او ایرانی-عراقی است.
نام او امید رمدانی یا عبدالله رمضانی است.
او متولد 3 سپتامبر 1967 در بغداد است.
او متهم است که در روز 30 اکتبر فرد قربانی را در آپارتمانش در محله شونبرگ برلن به قصد کشت بشدت مجروح کرده است. بر اساس تحقیقات تا کنون پلیس این فرد به خصوص در مقابل زنان خشن است. او از طریق صفحات اینترنتی گوناگون با زنان ایرانی تبار تماس بر قرار می کند. رمدانی در حال حاظر متواری است. او به احتمال قوی در صدد برقراری تماس مجدد با زنان دیگری است که قبلا با آنها بمناسبتی از طریق صفحه های اینترنتی آشنا گردیده است. او تابعیت هلند را دارد، اما احتمالا دارای مدارک شناسایی ایرانی نیز می باشد.
ما از شاهدانی که می توانند در مورد این شخص یا محل اقامت وی اطلاعاتی به پلیس بدهند، تقاضا می کنیم با کمیسیون 2 پلیس آگاهی برلن با آدرس زیر تماس برقرار نمایند.
Keithstraße 30, 10787 Berlin-Tiergarten, Telefon: 49(0)30 4664 911 201;
Fax: 49(0)30 4664 911 299, E-Mail: lka112@polizei.berlin.de
9.950 Asylanträge im Oktober 2012 / +446 Iraner
Im Oktober 2012 wurden beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge 9.950 Asylerstanträge gestellt. Die Zahl der Asylbewerber stieg im Vergleich zum Vormonat um 3.259 Personen (48,7 Prozent). Mehr als zwei Drittel dieses Anstiegs ist auf die weiterhin zunehmende Zahl von Asylbewerbern aus Serbien, Mazedonien, Bosnien und Herzegowina und aus dem Kosovo zurückzuführen.
Im Vergleich zum Vorjahresmonat Oktober 2011 stieg die Zahl der Asylbewerber um 5.844 Personen (142,3 Prozent).
505 Personen erhielten im Oktober 2012 die Rechtsstellung eines Flüchtlings nach der Genfer Konvention (8,1 Prozent aller Asylentscheidungen). Serbische, mazedonische, bosnische oder kosovarische Staatsangehörige waren nicht darunter.
Zudem erhielten 321 Personen (5,2 Prozent) sogenannten “subsidiären Schutz” (Abschiebungsverbote gemäß § 60 Abs. 2, 3, 5 und 7 des Aufenthaltsgesetzes).
Die Zahlen im Einzelnen:
I. Aktueller Monat
Beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge haben im Oktober 2012 9.950 Personen (Vormonat 6.691 Personen) Asyl beantragt. Damit ist die Zahl der Asylbewerber gegenüber dem Vormonat um 3.259 Personen (48,7 Prozent) und gegenüber dem Vorjahresmonat um 5.844 Personen (142,3 Prozent) gestiegen.
Hauptherkunftsländer im Oktober 2012 waren:
Zum Vergleich
| Nr. | Land | August | September | Oktober |
|---|---|---|---|---|
| 1. | Serbien | 496 | 1.395 | 2.673 |
| 2. | Mazedonien | 620 | 1.040 | 1.351 |
| 3. | Syrien | 680 | 745 | 879 |
| 4. | Afghanistan | 609 | 563 | 685 |
| 5. | Bosnien und Herzegowina | 109 | 214 | 630 |
| 6. | Irak | 406 | 348 | 472 |
| 7. | Iran | 412 | 406 | 446 |
| 8. | Pakistan | 291 | 283 | 365 |
| 9. | Kosovo | 137 | 150 | 344 |
| 10. | Russ. Föderation | 188 | 283 | 342 |
Neben den 9.950 Erstanträgen wurden im Oktober 2012 beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge 2.237 Folgeanträge gestellt, darunter 1.165 von serbischen und 530 von mazedonischen Staatsangehörigen.
Im Oktober 2012 hat das Bundesamt über die Anträge von 6.209 Personen (Vormonat: 3.865) entschieden.
Insgesamt 505 Personen (8,1 Prozent) wurde die Rechtsstellung eines Flüchtlings nach dem Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge vom 28. Juli 1951 (Genfer Flüchtlingskonvention) zuerkannt. Darunter waren 41 Personen (0,6 Prozent), die als Asylberechtigte nach Art. 16a des Grundgesetzes anerkannt wurden, sowie 464 Personen (7,5 Prozent), die Flüchtlingsschutz nach § 3 des Asylverfahrensgesetzes i. V. m. § 60 Abs.1 des Aufenthaltsgesetzes erhielten. Serbische oder mazedonische Staatsangehörige waren nicht darunter.
Darüber hinaus hat das Bundesamt im Oktober 2012 bei 321 Personen (5,2 Prozent) Abschiebungsverbote gemäß § 60 Abs. 2, 3, 5 und 7 des Aufenthaltsgesetzes (sog.subsidiärer Schutz) festgestellt.
Abgelehnt wurden die Anträge von 3.494 Personen (56,3 Prozent). Anderweitig erledigt (z.B. durch Verfahrenseinstellungen wegen Rücknahme des Asylantrages) wurden die Anträge von 1.889 Personen (30,4 Prozent).
II. Laufendes Jahr
Für den Zeitraum Januar bis Oktober 2012 ergeben sich folgende Zahlen:
In der Zeit von Januar bis Oktober 2012 haben insgesamt 50.344 Personen in Deutschland Asyl beantragt. Gegenüber dem Vergleichszeitraum im Vorjahr (36.583 Personen) bedeutet dies eine Erhöhung um 13.761 Personen (37,6 Prozent).
Damit haben im bisherigen Jahr 2012 bereits mehr Personen einen Asylantrag gestellt als im gesamten Vorjahr (2011: 45.741 Erstanträge)
Die Hauptherkunftsländer in der Zeit von Januar bis Oktober 2012:
| 1. | Serbien | 6.829 |
| 2. | Afghanistan | 6.096 |
| 3. | Syrien | 4.606 |
| 4. | Irak | 4.453 |
| 5. | Mazedonien | 3.946 |
| 6. | Iran | 3.433 |
| 7. | Pakistan | 2.750 |
| 8. | Russ. Föderation | 1.920 |
| 9. | Kosovo | 1.473 |
| 10. | Bosnien und Herzegowina | 1.191 |
Neben den 50.344 Erstanträgen wurden insgesamt 11.163 Folgeanträge gestellt.
Im Zeitraum von Januar bis Oktober 2012 hat das Bundesamt 44.522 Entscheidungen (Vorjahr: 35.981) getroffen.
Insgesamt 7.215 Personen (16,3 Prozent) wurde die Rechtsstellung eines Flüchtlings nach dem Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge vom 28. Juli 1951 (Genfer Flüchtlingskonvention) zuerkannt. Darunter waren 565 Personen (1,3 Prozent), die als Asylberechtigte nach Art. 16a des Grundgesetzes anerkannt wurden, sowie 6.670 Personen (15,0 Prozent), die Flüchtlingsschutz nach § 3 des Asylverfahrensgesetzes i. V. m. § 60 Abs. 1 des Aufenthaltsgesetzes erhielten.
Darüber hinaus hat das Bundesamt von Januar bis Oktober 2012 bei 6.628 Personen (14,9 Prozent) Abschiebungsverbote gemäß § 60 Abs. 2, 3, 5 und 7 des Aufenthaltsgesetzes (sog. subsidiärer Schutz) festgestellt.
Abgelehnt wurden die Anträge von 20.435 Personen (45,9 Prozent). Anderweitig erledigt (z.B. durch Verfahrenseinstellungen wegen Rücknahme des Asylantrages) wurden die Anträge von 10.224 Personen (22,9 Prozent).
Die Zahl der Personen, über deren Anträge noch nicht entschieden wurde, betrug Ende Oktober 2012 51.039, darunter 45.445 Erstanträge und 5.594 Folgeanträge (Vormonat: 44.766 anhängige Verfahren, 39.747 davon Erst- und 5.019 Folgeanträge).
Deutschland: Menschenrechtsbericht der Bundesregierung

Recht auf Wasser
© picture-alliance/dpa
Die Bundesregierung setzt sich dafür ein, dass die Menschenrechte weltweit geachtet werden. Am 24. Oktober hat das Bundeskabinett den 10. Menschenrechtsbericht beschlossen. Dieser stellt die Entwicklungen in der deutschen Menschenrechtspolitik sowie im internationalen sowie europäischen Menschenrechtsschutzsystem dar. Er deckt den Zeitraum vom 1. März 2010 bis zum 29. Februar 2012 ab.
Die deutsche Menschenrechtspolitik betrachtet den Einsatz für Menschenrechte als eine Querschnittsaufgabe, die alle Politikfelder durchzieht. Der Bericht stellt thematische Schwerpunkte sowie die innen- und außenpolitischen Aktivitäten und Initiativen der Bundesregierung dar.
Er gliedert sich dabei in folgende Teile:
- Teil A ”Menschenrechte in Deutschland und im Rahmen der Gemeinsamen Justiz- und Innenpolitik der Europäischen Union” geht auf Querschnittsbereiche ein, mit denen die Bandbreite menschenrechtlicher Themenfelder in der deutschen und europäischen Innenpolitik abgedeckt und die Tätigkeit der Bundesregierung im Berichtszeitraum dargestellt wird.
- Teil B ”Menschenrechte in der deutschen Außen- und Entwicklungspolitik” beschreibt die Grundlagen der deutschen und europäischen Menschenrechtspolitik im Ausland sowie deren konkrete Umsetzung in internationalen Organisationen und Foren, insbesondere im Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen und im Dritten Ausschuss der Generalversammlung wie auch im Rahmen des Europarats und der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE).
- Teil C ”Menschenrechte weltweit” stellt die Entwicklung der Menschenrechtslage in 72 ausgewählten Staaten und Gebieten im Berichtszeitraum dar und beschreibt die diesbezügliche deutsche und europäische Menschenrechtspolitik.
- Teil D enthält den auf die Zukunft ausgerichteten “Aktionsplan Menschenrechte der Bundesregierung 2012 – 2014″, in dem innen- und außenpolitische Kernanliegen deutscher Menschenrechtspolitik formuliert sind. Über den Aktionsplan wurde seitens der Bundesregierung mit dem Forum Menschenrechte sowie dem Deutschen Institut für Menschenrechte beraten.
- Der Anhang (“Handbuchteil”) gibt eine Übersicht über die wichtigsten Institutionen und Verfahren des nationalen und internationalen Menschenrechtsschutzes.
Der Menschenrechtsbericht der Bundesregierung wird alle zwei Jahre vorgelegt. Das Auswärtige Amt ist bei der Erstellung federführend – beteiligt waren alle Bundesressorts, das Bundeskanzleramt sowie die Beauftragte für Migration, Flüchtlinge und Integration und der Beauftragte für die Belange behinderter Menschen.
Aktuelle Entwicklungen und Themen
Der knapp 300 Seiten starke Bericht betrachtet aktuelle Entwicklungen wie etwa die Auswirkungen des “Arabischen Frühlings” auf die Menschenrechtslage in den betroffenen Staaten. Weitere Themen sind zum Beispiel das deutsche Engagement als Vorsitz der Arbeitsgruppe “Kinder und bewaffnete Konflikte” des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen und die weltweite, von Deutschland angestoßene Kampagne für ein internationales Menschenrechtslogo.
Deutschland: 6.691 Asylanträge im September 2012 / +406 Iraner
Im September 2012 wurden beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
6.691 Asylerstanträge gestellt. Die Zahl der Asylbewerber stieg im Vergleich zum Vormonat um 1.452 Personen (27,7 Prozent).
Im Vergleich zum Vorjahresmonat September 2011 stieg die Zahl der Asylbewerber um 2.559 Personen (61,9 Prozent).
575 Personen erhielten im September 2012 die Rechtsstellung eines Flüchtlings nach der Genfer Konvention (14,8 Prozent aller Asylentscheidungen). Zudem erhielten 544 Personen (14,1 Prozent) sogenannten „subsidiären Schutz“ (Abschiebungsverbote gemäß § 60 Abs. 2, 3, 5 und 7 des Aufenthaltsgesetzes).
Die Zahlen des Monats September 2012 zeigen insbesondere einen sprunghaften Anstieg von Asylanträgen durch serbische und mazedonische Staatsangehörige. Dazu erklärt Bundesinnenminister Dr. Friedrich:
“Der zunehmende Asylmissbrauch ist nicht akzeptabel. Der massive Zustrom serbischer und mazedonischer Staatsangehöriger muss unverzüglich gestoppt werden. Dazu muss es möglich sein, dass die EU die Visumfreiheit für diese Länder schnellstmöglich aussetzt. Deutschland hat daher parallel mit anderen Mitgliedstaaten die zuständige Kommissarin Cecilia Malmström und die zyprische Präsidentschaft dringend gebeten, die seit 2010 laufenden Arbeiten an einer entsprechenden Änderung der Visumsverordnung endlich zum Abschluss zu bringen.”
Die Zahlen im Einzelnen:
I. Aktueller Monat
Beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge haben im September 2012 6.691 Personen (Vormonat 5.239 Personen) Asyl beantragt. Damit ist die Zahl der Asylbewerber gegenüber dem Vormonat um 1.452 Personen (27,7 Prozent) und gegenüber dem Vorjahresmonat um 2.559 Personen (61,9 Prozent) gestiegen.
Hauptherkunftsländer im September 2012 waren:
Zum Vergleich
| Nr. | Land | Juli | August | September |
|---|---|---|---|---|
| 1. | Serbien | 324 | 496 | 1.395 |
| 2. | Mazedonien | 215 | 620 | 1.040 |
| 3. | Syrien | 608 | 680 | 745 |
| 4. | Afghanistan | 548 | 609 | 563 |
| 5. | Iran | 327 | 412 | 406 |
| 6. | Irak | 464 | 406 | 348 |
| 7. | Russ. Föd. | 193 | 188 | 283 |
| 8. | Pakistan | 248 | 291 | 283 |
| 9. | Bosnien und Herzegowina | 57 | 109 | 214 |
| 10. | Kosovo | 152 | 137 | 150 |
Neben den 6.691 Erstanträgen wurden im September 2012 beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge 1.792 Folgeanträge gestellt, darunter 852 von serbischen und 526 von mazedonischen Staatsangehörigen.
Im September 2012 hat das Bundesamt über die Anträge von 3.865 Personen (Vormonat: 4.396) entschieden.
Insgesamt 575 Personen (14,8 Prozent) wurde die Rechtsstellung eines Flüchtlings nach dem Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge vom 28. Juli 1951 (Genfer Flüchtlingskonvention) zuerkannt. Darunter waren 44 Personen (1,1 Prozent), die als Asylberechtigte nach Art. 16a des Grundgesetzes anerkannt wurden, sowie 531 Personen (13,7 Prozent), die Flüchtlingsschutz nach § 3 des Asylverfahrensgesetzes i. V. m. § 60Abs. 1 des Aufenthaltsgesetzes erhielten. Serbische oder mazedonische Staatsangehörige waren nicht darunter.
Darüber hinaus hat das Bundesamt im September 2012 bei 544 Personen (14,1 Prozent) Abschiebungsverbote gemäß § 60 Abs. 2, 3, 5 und 7 des Aufenthaltsgesetzes (sog.subsidiärer Schutz) festgestellt.
Abgelehnt wurden die Anträge von 1.796 Personen (46,5 Prozent). Anderweitig erledigt (z.B. durch Verfahrenseinstellungen wegen Rücknahme des Asylantrages) wurden die Anträge von 950 Personen (24,6 Prozent).
II. Laufendes Jahr
Für den Zeitraum Januar bis September 2012 ergeben sich folgende Zahlen:
In der Zeit von Januar bis September 2012 haben insgesamt 40.201 Personen in Deutschland Asyl beantragt. Gegenüber dem Vergleichszeitraum im Vorjahr (32.432 Personen) bedeutet dies eine Erhöhung um 7.769 Personen (23,9 Prozent).
Die Hauptherkunftsländer in der Zeit von Januar bis September 2012:
| 1. | Afghanistan | 5.368 |
| 2. | Serbien | 4.160 |
| 3. | Irak | 3.931 |
| 4. | Syrien | 3.721 |
| 5. | Iran | 2.987 |
| 6. | Mazedonien | 2.613 |
| 7. | Pakistan | 2.381 |
| 8. | Russ. Föd. | 1.580 |
| 9. | Kosovo | 1.129 |
| 10. | Türkei | 1.041 |
Neben den 40.201 Erstanträgen wurden insgesamt 8.844 Folgeanträge gestellt.
Im Zeitraum von Januar bis September 2012 hat das Bundesamt 38.385 Entscheidungen (Vorjahr: 32.680) getroffen.
Insgesamt 6.732 Personen (17,5 Prozent) wurde die Rechtsstellung eines Flüchtlings nach dem Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge vom 28. Juli 1951 (Genfer Flüchtlingskonvention) zuerkannt. Darunter waren 524 Personen (1,4 Prozent), die als Asylberechtigte nach Art. 16a des Grundgesetzes anerkannt wurden, sowie 6.208 Personen (16,1 Prozent), die Flüchtlingsschutz nach § 3 des Asylverfahrensgesetzes i. V. m. § 60 Abs. 1 des Aufenthaltsgesetzes erhielten.
Darüber hinaus hat das Bundesamt von Januar bis September 2012 bei 6.309 Personen (16,4 Prozent) Abschiebungsverbote gemäß § 60 Abs. 2, 3, 5 und 7 des Aufenthaltsgesetzes (sog. subsidiärer Schutz) festgestellt.
Abgelehnt wurden die Anträge von 16.958 Personen (44,2 Prozent). Anderweitig erledigt (z.B. durch Verfahrenseinstellungen wegen Rücknahme des Asylantrages) wurden die Anträge von 8.386 Personen (21,9 Prozent).
Die Zahl der Personen, über deren Anträge noch nicht entschieden wurde, betrug Ende September 2012 44.766, darunter 39.747 Erstanträge und 5.019 Folgeanträge (Vormonat: 39.826 anhängige Verfahren, 35.786 davon Erst- und 4.040 Folgeanträge).
Aktuelle Zahlen zu Asyl
TypStatistik

Diese Publikation enthält monatlich aktualisierte Daten zu ausgewählten Themen des Bereichs Asyl. Neben der monatlichen und jährlichen Entwicklung der Asylanträge und der Entscheidungen des Bundesamtes über Asylanträge werden auch die im Rahmen des Dublin-Verfahrens gestellten Übernahmeersuchen dargestellt.
TV Tipp ARD: Ware Mensch – Der Kampf gegen Schleuserbanden

Montag, 17.9.2012, 22:50 Uhr ARD
Jahr für Jahr reisen 400.000 Menschen illegal in den Schengen-Raum ein, oft mit Hilfe von Schleuserbanden. Zehn Milliarden US-Dollar fließen dabei in die Taschen der Banden – ein lukrativer globalisierter Menschenhandel. Deutschland, Skandinavien, Großbritannien, Belgien, Frankreich, aber auch die nordischen Länder sind die bevorzugten Ziele für die “Ware Mensch”.
Die Dokumentation begleitet die Sondereinheit der Bundespolizei “Bexbach”, die ausschließlich im verdeckten Bereich der Schleuserkriminalität ermittelt, spricht mit Betroffenen, die ihre Schleusung bereits erlebt und erlitten haben. Sie berichtet von Flüchtlingen in Istanbul und von einem Grenzfluss, über den viele von ihnen ihre Reise in das “gesegnete Europa” antreten.
Während der Leiter der Sondereinheit Bundespolizei, Jörg Wettlaufer, seinen Kampf gegen die Schleuser in Deutschland antritt, machen sich jeden Monat 5000 Geschleuste auf den Weg über den türkisch-griechischen Grenzfluss Evros in die “Festung Europa”. In Istanbul sprechen die Autoren mit dem in seiner Heimat Sudan verfolgten Ali und erfahren die Motive für seine Flucht; 5.000 Euro wird diese kosten. Das Filmteam begleitet den Bürgermeister Ibrahim Kilic, aus dem Grenzdorf Karakasim an den Evros, wo immer wieder Flüchtlinge bei der Überquerung ums Leben kommen.
In Frankfurt sind Wettlaufer und seine Kollegen erfolgreich. In der S-Bahn können sie einen Schleuser festnehmen, der Frauen in Nigeria per Voodoo-Zauber gefügig macht und sie dann zur Prostitution nach Deutschland schaffen lässt. Einige Tage später geht den Bundespolizisten ein “großer Fisch” ins Netz. Nach monatelangen Observationen und Telefonabhöraktionen können sie eine vietnamesische “Residentin” dingfest machen. Als “Residenten” bezeichnen sich “die Häuptlinge” oder Clanchefs der Schleuserbanden, die in den jeweiligen Regionen oder Ländern Schleusungen organisieren und mit Hilfe von Scheinehen illegal legalisieren.
In Köln sprechen die Autoren mit der Iranerin Mitra Khaltbari. Vor zwei Jahren kam die in ihrer Heimat politisch verfolgte Journalistin mit einem gefälschten Pass vom Iran über Istanbul nach Deutschland. Sie erzählt von den Stationen ihrer Schleusung und dass man das Trauma der Flucht sein Leben lang mit sich herumträgt. Die Autoren sprechen mit ihr über ihre neue Heimat Deutschland.
In Warschau dokumentiert der Film die Arbeit von Frontex-Chef Klaus Roesler. Er erklärt die pragmatische Leitlinie des europäischen Grenzschutzes: “Migration kann nicht durch Grenzschutz aufgehalten werden.” Im ICE nach Berlin sagt Jörg Wettlaufer: “Schleusern geht es immer um den finanziellen Profit, nicht um die Menschen.”
Mitra Khalatbari, die ehemals Geschleuste, hierzu: “Es ist richtig, dass die Art wie ich geflüchtet bin nicht gut war, aber meine Flucht war nicht die Schuld der Schleuser. Es ist einfach ihr Job und für mich sind sie respektvolle Menschen, die vielen in ihrer Not helfen, Menschen, denen Schlimmes in ihrer Heimat hätte zustoßen können.” Und dann ganz ruhig aber bestimmt: “Meine Flucht hat sich gelohnt, weil ich am Leben bin.”
Der Film “Ware Mensch” ist denen nahe gekommen, die fliehen und denen, die es verhindern sollen.
EIL: Ausschluss ausländischer Staatsangehöriger mit humanitären Aufenthaltstiteln vom Bundeserziehungsgeld und vom Bundeselterngeld verfassungswidrig – EIL
Nach dem bis zum 31. Dezember 2006 geltenden Bundeserziehungsgeldgesetz in der hier maßgeblichen Fassung von 2006 (BErzGG) und dem am 1. Januar 2007 in Kraft getretenen Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) ist die Gewährung von Erziehungs- bzw. Elterngeld an ausländische Staatsangehörige davon abhängig, über welche Art von Aufenthaltstiteln die Betroffenen verfügen (§ 1 Abs. 6 BErzGG und § 1 Abs. 7 BEEG). Die zum unbefristeten Aufenthalt berechtigende Niederlassungserlaubnis führt immer zur Anspruchsberechtigung. Hingegen sind die Inhaber einer befristeten Aufenthaltserlaubnis grundsätzlich nur dann anspruchsberechtigt, wenn die Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit berechtigt oder berechtigt hat. Vom Anspruch auf Erziehungs- oder Elterngeld auch dann grundsätzlich ausgenommen sind allerdings ausländische Staatsangehörige, denen der Aufenthalt aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen erlaubt ist. Für die Inhaber solcher humanitärer Aufenthaltserlaubnisse gilt jedoch eine Rückausnahmeregelung, wonach sie dann einen Anspruch auf Erziehungs- oder Elterngeld haben, wenn sie sich seit mindestens drei Jahren rechtmäßig im Bundesgebiet aufhalten und eines der in § 1 Abs. 6 Nr. 3b BErzGG bzw. § 1 Abs. 7 Nr. 3b BEEG genannten Merkmale der Arbeitsmarktintegration erfüllen, das heißt im Bezugszeitraum entweder im Bundesgebiet berechtigt erwerbstätig sind, Arbeitslosengeld I beziehen oder Elternzeit in Anspruch nehmen.
Im Bundestag notiert: EU-Sanktionen gegenüber dem Iran
Berlin: (hib/AHE) Nach den Auswirkungen der EU-Sanktionen gegenüber dem Iran, darunter das am 1. Juli in Kraft getretene Erdölembargo, erkundigt sich die Fraktion Die Linke in einer Kleinen Anfrage (17/10416). Die Abgeordneten wollen unter anderem wissen, inwiefern die drei Verhandlungsrunden zur Beilegung des Atomstreits mit dem Iran in Istanbul, Bagdad und Moskau aus Sicht der Bundesregierung einen Erfolg beziehungsweise einen Misserfolg darstellen. Außerdem soll die Bundesregierung darlegen, ob die Sanktionen die inneriranische Opposition bisher gestärkt oder eher geschwächt haben.
Spiegel: Asyl – Fakten gegen Stimmungsmache
Von Frank Patalong
Bilder von Krieg, Tod und Elend gehören zu unserem Alltag. Tote, Verstümmelte, Verwaiste, Vertriebene, Vergewaltigte, Verhungernde: In schlimmen Phasen gleichen die TV-Nachrichten einem Horrorfilm. 2011 zählte das Heidelberger Institut für internationale Konfliktforschung 388 mit Gewalt ausgetragene Konflikte in der Welt. Nur knapp zehn Prozent davon waren Kriege zwischen Nationen. Weit häufiger führen Staaten gegen Teile der eigenen Bevölkerung Krieg, oder verfeindete Bevölkerungsgruppen bekriegen sich untereinander. Dazu kommen religiös, politisch oder ethnisch motivierte Aufstände.
In all diesen Konflikten werden Menschen getötet und verletzt. Anderen wird die Existenzgrundlage genommen. 42,5 Millionen Menschen waren 2011 laut dem Uno-Flüchtlingskommissariat UNHCR auf der Flucht. 26,4 Millionen davon versuchten, innerhalb ihrer Länder der Gewalt auszuweichen. 15,2 Millionen überschritten Grenzen, um Krieg, Naturkatastrophen oder Verfolgung zu entgehen. Mehr als 800.000 davon flohen in ein vermeintlich sicheres Land, um dort um Asyl zu bitten. DasAsylrecht ist eine Errungenschaft, die durch die größten Barbareien des 20. Jahrhunderts motiviert ist, keine Wohltätigkeit, sondern eine Versicherung. Lies den Rest dieses Artikels
Ausbildungs- und Arbeitsverbote für Flüchtlinge abschaffen!
Während die FDP und die Oppositionsparteien Arbeitsverbote für Flüchtlinge abschaffen wollen, stellt sich die Union quer. Damit leiden junge Flüchtlinge weiterhin: Sie finden Ausbildungs- und Arbeitsplätze und hoffen endlich, ein normales Leben führen zu können, doch die Ausländerbehörde lehnt, auf Basis der diskriminierenden Gesetzeslage, ab. Was mit den ArbeitsmigrantInnen passierte, wiederholt sich damit gegenwärtig bei den Flüchtlingen: Sie leben größtenteils seit vielen Jahren hier und werden auf Dauer in der BRD bleiben. Dennoch werden ihnen der Zugang zu Bildung, Arbeit und die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben verwehrt. Und dies, obwohl 30.000 Ausbildungsstellen allein im Jahr 2011 unbesetzt blieben. Lies den Rest dieses Artikels
Berlin: Grundleistungen nach § 3 Abs. 1 und 2 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG); Übergangsregelung aufgrund des Urteils des Bundesverfassungsgerichtes vom 18.07.2012 (1 BvL 10/10;1 BvL 2/11)
Mit dem o.g. Urteil hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) festgestellt, dass die Grundleistungen nach§ 3 Abs. 1 und 2 AsylbLG
offensichtlich unzureichend und nicht verfassungskonform sind. Für die Zeit bis zum Inkrafttreten der dem Gesetzgeber auferlegten Neuregelung hat das BVerfG eine Übergangsregelung getroffen, nach der die Grundleistungen in Anlehnung an das Regelbedarfs-Ermittlungsgesetz (RBEG)
zu bemessen sind.
Das Land Berlin hatte sich gemeinsam mit anderen Bundesländern dafür eingesetzt, dass eine bundesweit einheitliche Umsetzung der Übergangsregelung durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) gewährleistet wird. Leider hat das BMAS, das für die Festlegung der Regelbedarfe zuständig ist, bis heute keine Berechnungen vorgelegt oder zu einer Abstimmung mit den Bundesländern eingeladen. Um trotzdem die Umsetzung der Übergangsregelung ab 01. August 2012 in Berlin zu ermöglichen, gebe ich folgende, vorläufige Hinweise zur einheitlichen Anwendung in Berlin.
Berlin: 3,6 % mehr Iraner leben in Berlin – Ausländerinnen und Ausländer aus 185 Staaten beleben Berlin
Zum 30. Juni 2012 registrierte das Amt für Statistik Berlin-Brandenburg insgesamt
486 709 Einwohnerinnen und Einwohner mit einer nicht deutschen Staatsangehörigkeit
in Berlin. Gegenüber dem vergleichbaren Stand des Vorjahres stieg die Zahl der
Ausländer damit wiederum an und zwar um 20 655. Der Ausländeranteil beträgt
14,1 Prozent.
Die Anzahl der Einwohnerinnen und Einwohner mit Migrationshintergrund (Deutsche
mit Migrationshintergrund, Ausländerinnen und Ausländer) stieg in diesem Zeitraum
um 36 196 auf 924 400. Damit lag der Anteil der Einwohner mit Migrationshintergrund
an allen Einwohnern in Berlin bei 26,9 Prozent.
Die Ausländer sind in Berlin regional sehr unterschiedlich verteilt. Liegt der Ausländeranteil
im Bezirk Mitte bei 27,8 Prozent, so beträgt er in Treptow-Köpenick nur
3,6 Prozent. Beim Vergleich der Ortsteile reicht die Spannbreite von 34,5 Prozent im
Gesundbrunnen bis zu 1,1 Prozent in Blankenfelde. Der Ortsteil Gesundbrunnen ist
ebenfalls Spitzenreiter beim Anteil der Einwohner mit Migrationshintergrund mit
59,2 Prozent
Die ausländischen Bürger kommen aus insgesamt 185 Staaten. Knapp drei Viertel
davon sind Europäer (73,5 Prozent). Aus asiatischen Staaten stammen 14,4 Prozent,
aus Amerika 5,6 Prozent, aus Afrika 3,6 Prozent und aus Australien und Ozeanien
kommen 0,5 Prozent der Ausländer.
Aus den 26 Staaten der Europäischen Union (außer Deutschland) waren 173 324
Bürger mit Hauptwohnung in Berlin gemeldet. Ca. 16 500 (10,5 Prozent) mehr als
vor einem Jahr. Ein größerer Anstieg war vor allem bei den Einwohnern aus Rumänien,
Bulgarien und Spanien zu verzeichnen.
Land der Staatsangehörigkeit: Iran
Insgesamt – Anzahl: 4 107 (0,8%)
Veränderung gegenüber dem Vorjahr: 141 (3,6 %)
Quelle: Amt für Statistik Berlin-Brandenburg
Berlin: Regelung über die örtliche Zuständigkeit für wohnungslose Leistungsberechtigte nach SGB II
Vereinbarung
zwischen
dem Land Berlin – vertreten durch die Senatsverwaltung für Gesundheit, Soziales und Verbraucherschutz
und
der Regionaldirektion Berlin-Brandenburg der Bundesagentur für Arbeit
zur
Regelung über die örtliche Zuständigkeit für wohnungslose Leistungsberechtigte nach SGB II
(sowie der Beschreibung des Verfahrens bei der Unterbringung akut wohnungsloser Personen) Lies den Rest dieses Artikels
Berlin: Zuständigkeit für die Leistungsgewährung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AV ZustAsylbLG)
Ausführungsvorschriften über die Zuständigkeit für die Leistungsgewährung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AV ZustAsylbLG)
vom 24. Mai 2012 (ABl. S. 918), in Kraft getreten am 09.06.2012
- Abschnitt I – Allgemeines
- Abschnitt II – Zuständigkeit der Hauptverwaltung
- Abschnitt III – Örtliche Zuständigkeit der Bezirksämter von Berlin
- Abschnitt IV – Verfahren bei Zuständigkeitszweifeln und -wechseln
- Abschnitt V – Schlussbestimmungen
Zuständigkeit für Sozialhilfeleistungen im Land Berlin
Ausführungsvorschriften über die örtliche Zuständigkeit für die Leistungen der Sozialhilfe nach dem SGB XII (AV Zuständigkeit Soziales – AV ZustSoz)
vom 19.04.2012 (ABl. S. 702)
I. Allgemeines
- 1 - Zuständigkeit für Sozialhilfeleistungen im Land Berlin
- 1.1 - Zuständigkeit der Bezirksämter für Sozialhilfeleistungen
- 1.2 - Zuständigkeit des LAGeSo für Sozialhilfeleistungen
- 1.3 - Zuständigkeit der Bezirksämter – Abt. Soziales – für minderjährige Kinder
- 1.3.1 - Grundsatz Lies den Rest dieses Artikels










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