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WDR2| Präsidentschaftswahl Im Iran: “Überraschungen sind nicht möglich”

Ist die bevorstehende Präsidentenwahl im Iran überhaupt eine echte Wahl? Der iranischstämmige FDP-Politiker Bijan Djir-Sarai beantwortete die Frage auf WDR 2 mit einem klaren Nein.


FDP-Bundestagsabgeordneter Bijan Djir-Sarai
Bild 1 vergrößernDer iranischstämmige Bundestagsabgeordnete Bijan Djir-Sarai

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  • Audioplayer schließen:XAudio:WDR 2 Gespräch mit dem iranischstämmigen FDP-Politiker Bijan Djir-Sarai (11.06.2013)

    Bijan Djir-Sarai, FDP-MdB / Helmut Rehmsen, WDR 2

Der Neusser Bundestagsabgeordnete Bijan Djir-Sarai zeigte sich auf WDR 2 überzeugt davon, dass es bei der Präsidentenwahl am Freitag (14.06.2013) keine Überraschungen geben wird. Dafür sorgten die religiösen Führer des Landes und der Wächterrat. Gemessen an den Verhältnissen etwa in Deutschland gebe es im Iran “keine echte Wahl”. Lies den Rest dieses Artikels

SPD thematisiert Verfolgung der Glaubensgemeinschaft der Baha’i im Iran

Die Sozialdemokraten setzten sich für eine Stärkung der Religionsfreiheit im Iran und der Rechte Glaubensgemeinschaft der Baha’i ein. Die „vehemente Verfolgung“ der Baha’i durch die iranische Regierung sei religiös und politisch begründet, heißt es in einem Antrag der SPD-Fraktion (17/13474) der am heutigen Donnerstag erstmals auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums steht. Ihnen werde zum einen unterstellt, Spione Israels zu sein, zum anderen werde ihnen Apostasie, der Abfall vom Islam, vorgeworfen.

Die Bundesregierung wird unter anderem aufgefordert, Menschenrechtsverletzungen im Iran bilateral und auf internationaler Ebene zu thematisieren und sich „konsequent für die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses“ einzusetzen. Die iranische Regierung sei aufzufordern, Repressionen und Diskriminierungen gegenüber den Baha’i einzustellen, alle politischen und aus Gewissensgründen Inhaftierten freizulassen und den Menschenrechtsdialog mit der EU wieder aufzunehmen. Mitglieder der iranischen Baha’i-Gemeinde sollen zudem als Gruppenverfolgte in Deutschland aufgenommen werden.

 

Kontroverse um SPD-Entwurf zu Aufenthalts- und Asylverfahrensrecht

Ein Gesetzentwurf der SPD-Fraktion „zur Verbesserung der Situation Minderjähriger im Aufenthalts- und Asylverfahrensrecht“ (17/9187) stößt bei Experten auf ein gegensätzliches Echo. Dies wurde am Montag auf einer Sachverständigen-Anhörung des Innenausschusses zu der Vorlage deutlich. Während dabei etwa Thomas Berthold vom Bundesfachverband Unbegleitete Minderjährige Flüchtlinge betonte, der Gesetzentwurf sei „in seinem Grundanliegen zu begrüßen“, sah Hans-Eckhard Sommer vom bayerischen Innenministerium für die Vorlage „keinen Bedarf aus Sicht der ausländerrechtlichen Praxis“.

In dem Gesetzentwurf verweist die Fraktion darauf, dass die Bundesregierung im Juli 2010 die Vorbehalte zur UN-Kinderrechtskonvention zurückgenommen habe. Um die deutsche Rechtslage an die Maßstäbe dieser Konvention anzupassen, bedürften mehrere Regelungen des Asylverfahrensgesetzes, des Aufenthaltsgesetzes und des Achten Sozialgesetzbuchs der Änderung.

Der Vorlage zufolge soll im Aufenthalts- und im Asylverfahrensgesetz klargestellt werden, „dass bei der Rechtsanwendung das Wohl des Kindes ein vorrangig zu berücksichtigender Gesichtspunkt ist“. Auch soll danach die „aufenthalts- und asylrechtliche Verfahrensfähigkeit“ von bisher 16 auf 18 Jahre angehoben und allen unbegleiteten Minderjährigen im Asylverfahren ein gesetzlicher Vertreter zur Seite gestellt werden.

Für 16- und 17-Jährige soll laut Entwurf die Pflicht entfallen, in einer Aufnahmeeinrichtung zu wohnen. „Stattdessen werden sie regelmäßig durch das Jugendamt in Obhut genommen“, heißt es in der Vorlage weiter. Danach soll außerdem klargestellt werden, „dass unbegleitete Minderjährige nicht in Gemeinschaftsunterkünften untergebracht werden, sondern in Obhut zu nehmen sind“.

Ferner sieht die Vorlage unter anderem vor, dass das sogenannte Flughafenverfahren keine Anwendung auf unbegleitete Minderjährige findet. Stattdessen seien sie „durch das Jugendamt in Obhut zu nehmen, um so die Durchführung eines Clearingverfahrens zu gewährleisten“. Zur Gewährleistung eines solchen Verfahrens will die Fraktion auch die Zurückweisung an der Grenze für unbegleitete Minderjährige ausschließen.

Berthold sagte, entscheidend sei, dass das Kindeswohl in allen Verfahrensschritten beachtet werde. Die Praxis zeige jedoch, dass dies „bislang einfach nicht der Fall ist“. Es müsse um ein „Primat des Kindeswohls“ gehen. Wichtig sei etwa, dass die Verfahrensfähigkeit auf 18 Jahre angehoben werde.

Hendrik Cremer von Deutschen Institut für Menschenrechte verwies darauf, dass unbegleitete Minderjährige „besonders empfänglich für die negativen Auswirkungen des Lebens in Flüchtlingszentren“ seien. Cremer hob hervor, dass Artikel 20 der Kinderrechtskonvention „an einer konkreten Notsituation“ ansetze: „Das Kind ist alleine und deshalb besonders schutzbedürftig“. Daraus resultiere ein „Anspruch auf Betreuung und Unterkunft zum Wohl des Kindes“, also „in einer geeigneten Kinderbetreuungseinrichtung“. Darunter fielen Asylbewerberunterkünfte „sicherlich nicht“.

Professor Kay Hailbronner von der Universität Konstanz unterstrich, Ausgangspunkt sei natürlich, dass das Kindeswohl vorrangig berücksichtigt werden müsse. Warum dann aber die Verfahrensfähigkeit auf 18 Jahre angehoben werden müsse, sei ihm nicht ohne weiteres ersichtlich. Hailbronner wandte sich zudem gegen einen Ausschluss des Flughafenverfahrens. Es sei nicht zu „bestreiten, dass die spezifischen Bedürfnisse für Kinder“ es erfordern, „dass man effektiv seinen Asylantrag stellen kann“. Warum dies aber von vornherein beim Flughafenverfahren ausgeschlossen sein solle, leuchte ihm nicht ein.

Sommer sagte, er sehe durch die Aufhebung der Vorbehalte zur Kinderrechtskonvention „keinen rechtlichen Änderungsbedarf“. So sei es eine Selbstverständlichkeit, dass das Kindeswohl zu beachten ist. Dies brauche man nicht extra in das Gesetz schreiben. Auch lasse sich aus der Kinderrechtskonvention nicht die Notwendigkeit ableiten, die Verfahrensfähigkeit auf 18 Jahre anzuheben. Eine „deutliche Überinterpretation“ der Konvention sei es ferner, auf die Möglichkeit zu verzichten, Kinder und Jugendliche an der Grenze zurückzuweisen.

Professor Daniel Thym von der Universität Konstanz argumentierte, das Flughafenverfahren bleibe eine Option, solange man die strengen Auflagen des EU-Gesetzgebers beachte. Aus politischen Gründen könne man das Flughafenverfahren einschränken oder abschaffen, „rechtlich zwingend“ sei dies jedoch nicht.

Quelle: Bundestag

 

Bundesrat will nachhaltige Integration honorieren

Die Länder möchten das Aufenthaltsrecht für gut integrierte Ausländer reformieren und damit einen Beitrag gegen sogenannte Kettenduldungen leisten.

Ein heute beschossener Gesetzentwurf sieht daher unter anderem vor, jugendlichen oder heranwachsenden geduldeten Ausländern eine Aufenthaltserlaubnis zu erteilen, wenn sie sich seit vier Jahren im Bundesgebiet aufhalten und einen erfolgreichen Schulbesuch in Deutschland nachweisen können. Erwachsene Ausländer sollen nach achtjährigem Aufenthalt und nachgewiesener nachhaltiger Integration eine Aufenthaltserlaubnis erhalten.

Der Gesetzentwurf wird zunächst der Bundesregierung übermittelt. Diese leitet ihn innerhalb von sechs Wochen an den Bundestag weiter. Dabei soll sie ihre Auffassung darlegen.

505/12

Drucksache  [pdf, 278 KB]

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Entwurf eines … Gesetzes zur Änderung des Aufenthaltsgesetzes

Datum der Herausgabe: 28. August 2012

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Länderbeteiligung:

Antrag der Länder Hamburg und Baden-Württemberg, Brandenburg, Bremen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein

Ausschusszuweisung:

In (fdf) - AS - FJ - FS

Plenarberatung:

900. Sitzung (21.09.12): Ausschusszuweisung
908. Sitzung (22.03.13): Einbringung; Bestellung eines Beauftragten

Bemerkungen:

Beitritt BW, BB, HB, NW, RP, SH, NI

Zugehörige Drucksachen:

  • Drucksachen zu 505/12:
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    505/12(B) Drucksache  [pdf, 173 KB] Download

 

Im Bundestag notiert: Grundsicherung

Die Grünen-Fraktion erkundigt sich in einer Kleinen Anfrage (17/12269) bei der Bundesregierung nach „Maßnahmen zur Reduzierung des Verwaltungsaufwands in der Grundsicherung“. Hintergrund sind vier Ideen der Bundesagentur für Arbeit (BA), die „im Kern allesamt auf die Reduzierung des Aufwands für die Bürgerinnen und Bürger als auch für die Jobcenter“ abzielen, heißt es in der Vorlage. Nun wollen die Grünen wissen, ob und wie die Regierung die Vorschläge umsetzen werde.

Quelle: Deutscher Bundestag

Grüne: Bundesregierung muss doppeltes Spiel beim Export von Zensur- und Überwachungstechnik endlich beenden

Anlässlich der heutigen Pressekonferenz von „Reporter ohne Grenzen“ erklären Dr. Konstantin von Notz, Sprecher für Netzpolitik, und Tom Koenigs, Vorsitzender des Ausschusses für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe:

Die Bundesregierung hat viel zu lange die Feinde des Internets unterstützt. Sie macht sich zum Handlanger derjenigen, die mit Hilfe von Überwachungs- und Zensurtechnik die eigene Bevölkerung überwachen und zentrale Menschenrechte, wie die Meinungs-, Presse- und Versammlungsfreiheit, systematisch mit Füßen treten. Technik aus Deutschland trägt dazu bei, demokratischen und oppositionelle Proteste zu unterbinden, Demonstranten zu verfolgen und engagierte Bürger aufzuspüren, zu inhaftierten, zu foltern und zu töten.

Die Bundesregierung hat in der Vergangenheit nicht nur beide Augen zugedrückt, wenn es um den Export westlicher Überwachungs- und Zensurtechnologie an autoritäre und totalitäre Staaten ging. Mit Krediten und Bürgschaften fördert sie sogar deutsche Unternehmen, die an diesem schmutzigen Geschäft kräftig verdienen. Im wirtschaftlichen Interesse dieser Firmen blockieren CDU/CSU und FDP ein verbessertes europäisches Kontrollregime.

Wir fordern die Bundesregierung auf, Exporte deutscher Überwachungs- und Zensursoftware an autoritäre und totalitäre Staaten stärker zu kontrollieren und zu unterbinden. Vertreter von Union und FDP erwecken gerne den Eindruck, man unterstütze die demokratisierende Wirkung von sozialen Netzwerken, Twitter und Co. und setze sich weltweit für die Freiheit des Internets ein. Die dunkle Seite der Technik-Exportförderung wird bewusst verschwiegen.

Wir unterstützen ausdrücklich, dass verschiedene Journalisten- und Menschenrechtsgruppen ankündigen, dem Treiben der Bundesregierung nicht länger zuzusehen. Wir werden eine Initiative für ein verbessertes Kontrollregime auf deutscher, europäischer und internationaler Ebene in den Bundestag einbringen. Dann kann die Bundesregierung zeigen, wie ernst es ihr wirklich um den Schutz der demokratischen Grundwerte bestellt ist. Ihr doppeltes Spiel muss beendet werden.

 

Anmerkung der Redaktion: Grundsätzlich stimmen wir dieser Meinung zu, doch leider ist dieses auch in der Zeit der Rot-Grünen-Regierung vorgekommen. Das wollen und dürfen wir nicht vergessen!

 

In Sachen Bankkonto für Iraner – Zwischenbericht/ Stand 11.01.2013

Die Flüchtlingshilfe Iran e.V. 2010 setzt weiterhin seine Gespräche mit den verschiedenen Ministerien und Behörden fort. Verhandlungen mit den betroffenen Banken, wie Deutsche Bank und Commerzbank sind in der Findungsphase. Seit Wochen vertreten wir die Interessen der iranischen Staatsbürger gegenüber den Institutionen und Banken.  Heute möchten wir einen kurzen Zwischenbericht geben.

Betroffene können sich natürlich gerne weiterhin an die Flüchtlingshilfe Iran e.V. 2010 wenden.

In diesem Zusammenhang möchte wir auch auf die Arbeit von Omid Nouripour in dieser Angelegenheit verweisen.

Die Flüchtlingshilfe Iran e.V. 2010 wird auch weiterhin sich verstärkt für die Interessen der Iraner einsetzen und sie gegenüber den Behörden, Ministerien und Banken vertreten. Gemeinsam mit den politisch Verantwortlichen führen wir zahlreiche Gespräche, deren Ziel die Aufhebung dieser Restriktionen gegenüber iranischen Staatsbürgern, sein wird.

Auch auf internationaler Ebene, EU und USA, laufen diese Gespräche auf Hochtouren.

Petitionsausschuß Deutscher Bundestag

Durch den Geschäftsführer der Flüchtlingshilfe Iran e.V. ist beim Deutschen Bundestag eine Petition eingereicht worden, die derzeit dort noch bearbeitet wird. Der Petitionsausschuß hat von der Bundesregierung einen Bericht angefordert. Danach wird man sich ausführlich mit der aktuellen Situation beschäftigen. Die Petition ist unter  der Petitions-ID  38378 anhängig.

Bundesbeauftragte der Bundesregierung für Flüchtlinge und Migranten

Die Bundesbeauftragte führt Sondierungsgespräche mit den Banken.

Antidiskriminierungsbehörde des Bundes

In diesen Tagen führt diese Bundesbehörde die ersten Gespräche mit den betroffenen Banken und den Bankenverbänden

Auswärtiges Amt / Bundesministerium der Finanzen / Bundesministerium für Bildung

Auch in den jeweiligen Fachministerien laufen die Gespräche auf höchster Ebene. Dort soll gemeinsam eine Lösung mit den betroffenen Banken erarbeitet werden. Grundsätzlich sehen die Fachministerien keine rechtliche Beschränkung für iranische Staatsbürger in der Bundesrepublik ein Konto zu führen/ zu eröffnen. Ausnahmen sind allerdings Personen der Sanktionslisten. Siehe hierzu das Schreiben der Parl. Staatssekretärin, Dr. Emely Haber (AA).

Commerzbank / Deutsche Bank

Telefonisch wurde uns durch eine Mitarbeiterin der Deutschen Bank München mitgeteilt, das iranische Studenten grundsätzlich kein Konto mehr bei der Deutschen Bank erhalten erhalten. Dieses widerspricht ausdrücklich dem Schreiben der Zentrale der Deutschen Bank, siehe Bericht in unserem Blog.

Bei der Commerzbank gibt es derzeit unterschiedliche Handlungen, in manchen Orten der Republik wird die Eröffnung abgelehnt, in manchen werden Konten eröffnet.

Bundesverband der Raiffeisen- und Volksbanken

Direkte Gespräche hat es bisher noch nicht gegeben.

Sparkassen- und Giroverband

Auch hier laufen langsam die Gespräche an.

Medien

Einige TV-Magazine bereiten derzeit Berichte zu diesem Themenbereich vor. Wir stehen in engen Kontakt zu allen Redakteuren.

Iranische Botschaft / Deutsch-Iranische Handelskammer / Pro-Regime-Organisationen

Selbst die Handlanger des iranischen Regime nutzen die Gunst der Stunde, um gegen deutsche Banken zu hetzten. Sie berichten auf allen Ebenen über die Einschränkung für iranische Staatsbürger Konten in der Bundesrepublik zu eröffnen.

Koenigs: Solidarität mit den politischen Gefangenen im Iran

Anlässlich des Internationalen Tages zur Unterstützung politischer Gefangener im Iran, erklärt Tom Koenigs, Vorsitzender des Ausschusses für Menschenrechte und humanitäre Hilfe:

 

„Der 20. Juni 2009 ist ein schwarzer Tag in der Geschichte Irans. Im Zuge der Proteste um die Präsidentschaftswahlen 2009 kamen insgesamt mindestens 40 Menschen ums Leben. Mindestens 5.000 Demonstranten wurden nach der Wahl festgenommen.

Die Meinungsfreiheit ist der erste Indikator jeder freien, pluralistischen und demokratischen Gesellschaft. Im Iran jedoch ist das Menschenrecht auf Meinungsfreiheit drastisch eingeschränkt. Zahlreiche Regimekritiker, Journalisten, Studenten, Menschenrechtsverteidiger und Frauenrechtsaktivisten befinden sich in Haft. Sie verdienen unsere Solidarität und Unterstützung. Denn „der schlimmste Alptraum eines Gefangenen ist der Gedanke, vergessen worden zu sein.“ (Maziar Bahari, iranisch-kanadischer Journalist).

Mit der Verletzung der Meinungsfreiheit gehen andere Menschenrechtsverletzungen einher. Im Iran wurden letztes Jahr mindestens 360 Personen hingerichtet, 50 davon öffentlich. Das Recht auf Leben ist das fundamentalste Menschenrecht. Es ist eine Vorbedingung, um alle anderen Menschenrechte genießen zu können. Hinrichtungen sind archaische, vormoderne und anti-aufklärerische Methoden des Strafvollzugs. Dabei muss sich gerade der Staat zum Leben seiner Bürger bekennen.

Der Iran rühmt sich damit, die Würde des Menschen hochzuhalten. Die iranische Regierung ist aufgefordert die Lücke zwischen Anspruch und Wirklichkeit zu schließen: Gerade an einem Tag wie diesem muss man den Ruf nach Freiheit für politische Gefangene und Abschaffung der Todesstrafe wiederholen.“

Aufruf zum Protest gegen den Bundestagsbeschluß

Aufruf zum Protest gegen den Bundestagsbeschluß

Bitte richten Sie Ihren Protest an die Mitglieder des Innenausschuß, Auswärtige Ausschuß und an die Mitglieder des Ausschuß für Menschenrechte.Die Kontaktdaten entnehmen Sie bitte den jeweiligen Namenslink des Abgeordneten. 

Folgender Musterbrief ( Autor Günter Haberland – United4Iran Düsseldorf) gilt als Vorlage.

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit Entsetzen und purem Unverständnis nehme ich die Tatsache zur Kenntnis, daß es der Deutsche Bundestag am 17.3.2011 mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen abgelehnt hat, das Kontingent der iranischen Flüchtlinge aus der Türkei über die bisher vorgesehenen 50 hinaus zu erhöhen.

Wie Sie wissen, sitzen rund 4.000 dieser Menschen, die sich in ihrem Land für Demokratie und Menschenrechte eingesetzt haben,  dort unter erbärmlichsten Bedingungen fest. Davon nur 50 aufnehmen zu wollen, halte ich keineswegs für ein deutliches Zeichen von Solidarität und Unterstützung, sondern eher für ein Feigenblatt. Ich darf hier daran erinnern, daß die Stadt Düsseldorf sich in einem einstimmigen(!) Ratsbeschluß bereit erklärt hat, einen großen Anteil der bisher geplanten 50 iranischen Flüchtlinge aufzunehmen. Dann sollte es aber auch möglich sein, das deutsche Kontingent insgesamt deutlich zu erhöhen.

Ich bitte Sie, Ihre Haltung in dieser Frage zu überdenken.

Wo, bitteschön, ist denn Deutschlands Eintreten für seine Grundwerte, wenn man schon bei einer derartig geringfügigen „Belastung“ zurückzuckt (vom Thema Libyen ganz zu schweigen)? Mit rein verbaler Sympathiekundgebung ist es nicht getan!

Mit freundlichen Grüßen

Mitglieder des

Innenausschuss

Anzahl Mitglieder: 37

Vorsitzender
Wolfgang Bosbach, CDU/CSU

Stellv. Vorsitzender:
Frank Hofmann (Volkach), SPD

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