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ZENSUR IM IRAN – Internet an die Kette

Im Iran werden kurz vor der Wahl verstärkt ausländische Webseiten gefiltert und die ohnehin langsame Surfgeschwindigkeit nochmals gedrosselt. Damit sei das iranische Intranet – auch Halal genannt – weitgehend fertig, sagen Aktivisten.

Die letzte Stufe der Einführung des Halal-Internets, das den Iran nach chinesischem Vorbild vom internationalen Internet abschotten will, ist erreicht, wie Aktivisten der britischen NGO Small Media berichten. Im Vorfeld der iranischen Präsidentschaftswahlen am 14. Juni 2013 setzt die Zensurbehörde verstärkt auf Filter. Damit werden ausländische Webseiten geblockt, auf die Iraner bislang noch über Tor oder Vpngate zugreifen konnten. Zuvor hatte der Iran nichtregistrierte VPNs gesperrt. Auch das ohnehin langsame Internet wurde nochmals gedrosselt, was den Zugriff auf wieder verfügbare Webseiten wie Google, Google+ oder Gmail zusätzlich erschwert.

Offensichtlich wollten die iranischen Behörden noch vor der Wahl das von der Regierung 2011 angekündigte nationale Computernetz namens Halal vervollständigen. Nutzer im Iran sprechen inzwischen über Twitter von einem#Filternet und geben dort Tipps, wie das Filtern umgangen werden kann. Ein Addon für Firefox, das den Aufruf zensierter Webseiten an die iranischen Behörden melden sollte und zunächst den irreführenden Namen “Filter” und später “Anti Spam” trug, hat Mozilla inzwischen wieder entfernt.

Selbst Verbindungen über Werkzeuge wie Tor oder Vpngate, deren Nutzung inzwischen teilweise illegal ist, würden nach 60 Sekunden von den Internetwächtern abgebrochen, berichten Aktivisten. Damit sind auch Skype-Verbindungen zu Angehörigen im Ausland kaum noch möglich. Das deute ebenfalls darauf hin, dass die iranischen Zensurbehörden nochmals verstärkt auf Filterwerkzeuge setzen, berichten die Aktivisten der NGO Small Media, die seit Jahren die Netzaktivitäten im Iran analysieren. Der Iran schließt damit in mehreren Stufen eine der letzten Lücken in seiner nationalen Firewall: dem Halal-Netz.

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Badische Zeitung: “Drei Tage in einem Lkw versteckt”

ZISCHUP-INTERVIEW mit Mahdi Mohseni: Der Schüler flüchtete ohne seine Familie aus dem Iran nach Deutschland.

Mahdi Mohseni ist 2011 als 15-Jähriger allein ohne seine Familie aus dem Iran nach Deutschland geflohen. Zischup-Reporterin Dorentina Marina, Schülerin der Klasse 8b an der Hebelschule Freiburg, sprach mit ihm über seine Flucht.

Zischup: Wann bist du los gegangen?
Mahdi Mohseni: Am 12.06.1390
Zischup: Das kann doch nicht sein.
Mahdi: Doch, der Iran und Afghanistan haben einen anderen Kalender.
Zischup: Aha, okay. Wie war es an diesem Tag?
Mahdi: Einen Tag vorher machte ich mit einem Schmuggler einen Treffpunkt aus. Dann kam er Montag früh mit seinem Auto, klingelte an meiner Tür und sagte: “Los geht’s, nach Azadi.” Dort erwartete uns ein Freund des Schmugglers mit einem privaten Taxi.
Zischup: Wohin seid ihr dann gefahren?
Mahdi: Der Taxifahrer sagte zu mir: “Wir warten noch auf fünf Personen.” Nach einer Stunde kamen die anderen und wir fuhren los nach Orumiye, eine Stadt an der Grenze der Türkei.

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Bündnis 90/Die Grünen: Export von Zensurtechnologie verbieten

Die Bundesregierung soll den Export von Überwachungs- und Zensurtechnologie an autoritäre Staaten verhindern. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert in einem Antrag (17/13489), der an diesem Donnerstag auf der Tagesordnung des Deutschen Bundestages steht, „sofort alle Möglichkeiten zu nutzen, um den Export von entsprechender Technologie und Software auf nationaler Ebene zu regulieren und in autoritäre Staaten zu unterbinden“. Außerdem soll die Entwicklung von Überwachungs- und Zensursoftware durch private Unternehmen nicht länger mit öffentlichen Geldern gefördert werden. Die Bundesregierung wird aufgefordert, sich auf europäischer und internationaler Ebene verstärkt für den freien und ungehinderten Zugang zum Internet einzusetzen.

Die Fraktion begründet ihren Antrag mit dem Hinweis, für Regimekritiker würden in autoritären Staaten erhebliche Gefahren entstehen, wenn die Telekommunikation von offizieller Seite behindert, manipuliert oder überwacht werde.

 

Deutschland: 7.541 Asylerstanträge im April 2013| Iraner + 502

Im April 2013 wurden beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge 7.541 Asylerstanträge gestellt. Die Zahl der Asylbewerber stieg im Vergleich zum Vormonat um 1.962 Personen (35,2 Prozent).

Im Vergleich zum Vorjahresmonat April 2012 stieg die Zahl der Asylbewerber um 4.360 Personen (137,1 Prozent).

887 Personen erhielten im April 2013 die Rechtsstellung eines Flüchtlings nach der Genfer Konvention (15,3 Prozent aller Asylentscheidungen). Zudem erhielten 1.107 Personen (19,1 Prozent) sogenannten “subsidiären Schutz” (Abschiebungsverbote gemäß § 60 Abs. 2, 3, 5 und 7 des Aufenthaltsgesetzes).

Besonders deutlich stieg die Zahl der Asylbewerber aus der Russischen Föderation, für die Deutschland derzeit das wichtigste Zielland in der Europäischen Union darstellt. Viele russische Asylbewerber stellen zunächst einen Asylantrag in Polen, wandern aber in der Folge nach Deutschland weiter. Diese Weiterwanderung dürfte vor allem auf das unterschiedliche Niveau der in Polen bzw. Deutschland gewährten Leistungen an Asylbewerber zurückzuführen sein.

Die Zahlen im Einzelnen:

I. Aktueller Monat

Beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge haben im April 2013 7.541 Personen (Vormonat: 5.579 Personen) erstmals Asyl beantragt.
Damit ist die Zahl der erstmaligen Asylbewerber gegenüber dem Vormonat um 1.962 Personen (35,2 Prozent) und gegenüber dem Vorjahresmonat um 4.360 Personen (137,1 Prozent) gestiegen.

Hauptherkunftsländer im April 2013 waren:

                                                               Zum Vergleich
Feb. 2013 Mrz. 2013 Apr. 2013
 1. Russ. Föderation 919 1.007 2.055
 2. Syrien 711 552 691
 3. Afghanistan 464 459 536
 4. Iran 303 275 502
 5. Serbien 398 385 482
 6. Pakistan 207 223 277
 7. Irak 312 260 262
 8. Mazedonien 165 148 247
 9. Somalia 143 171 224
10. Georgien 156 183 187

Im April 2013 wurden beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge neben den 7.541 Erstanträgen zudem 1.016 Asylfolgeanträge gestellt (zum Vergleich:

Im April 2012 waren es 3.181 Erst- und 772 Folgeanträge). Damit wurden im April 2013 insgesamt 8.557 Asylanträge gezählt, 4.604 mehr als im April 2012 (Steigerung um 116,5 Prozent). Hauptherkunftsländer bei den Folgeanträgen waren Serbien (283), Mazedonien (162) und Kosovo (80). Der Anteil der Asylfolgeanträge an allen Asylanträgen lag damit im April 2013 bei 11,9 Prozent.

Im April 2013 hat das Bundesamt über die Anträge von 5.796 Personen (Vormonat: 5.690) entschieden.

Insgesamt 887 Personen (15,3 Prozent) wurde die Rechtsstellung eines Flüchtlings nach dem Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge vom 28. Juli 1951 (Genfer Flüchtlingskonvention) zuerkannt. Darunter waren 58 Personen (1,0 Prozent), die als Asylberechtigte nach Art. 16a des Grundgesetzes anerkannt wurden, sowie 829 Personen (14,3 Prozent), die Flüchtlingsschutz nach § 3 des Asylverfahrensgesetzes i. V. m. § 60 Abs. 1 des Aufenthaltsgesetzes erhielten.

Darüber hinaus hat das Bundesamt im April 2013 bei 1.107 Personen (19,1 Prozent) Abschiebungsverbote gemäß § 60 Abs. 2, 3, 5 und 7 des Aufenthaltsgesetzes (sog.subsidiärer Schutz) festgestellt.

Abgelehnt wurden die Anträge von 2.391 Personen (41,3 Prozent). Anderweitig erledigt (z.B. durch Verfahrenseinstellungen wegen Rücknahme des Asylantrages) wurden die Anträge von 1.411 Personen (24,3 Prozent).

II. Laufendes Jahr

Für den Zeitraum Januar bis April 2013 ergeben sich folgende Zahlen:

In der Zeit von Januar bis April 2013 haben insgesamt 26.792 Personen in Deutschland erstmalig Asyl beantragt. Gegenüber dem Vergleichszeitraum im Vorjahr (15.482 Personen) bedeutet dies eine Erhöhung um 11.310 Personen (73,1 Prozent).

Die Hauptherkunftsländer in der Zeit von Januar bis April 2013:

1. Russ. Föderation 5.026
2. Syrien 3.046
3. Afghanistan 2.195
4. Serbien 1.750
5. Iran 1.613
6. Irak 1.346
7. Pakistan 1.074
8. Somalia 734
9. Georgien 729
10. Mazedonien 717

Im bisherigen Jahr 2013 wurden beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge neben 26.792 Erstanträgen auch 3.467 Asylfolgeanträge gestellt (Januar -April 2012: 15.482 Erst- und 3.168 Folgeanträge). Damit wurden im bisherigen Jahr 2013 insgesamt 30.259 Asylanträge gezählt, 11.609 mehr als von Januar -April 2012 (Steigerung um 62,3 Prozent).

Im Zeitraum von Januar bis April 2013 hat das Bundesamt 20.625 Entscheidungen (Vorjahr: 17.188) getroffen.

Insgesamt 3.217 Personen (15,6 Prozent) wurde die Rechtsstellung eines Flüchtlings nach dem Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge vom 28. Juli 1951 (Genfer Flüchtlingskonvention) zuerkannt. Darunter waren 257 Personen (1,2 Prozent), die als Asylberechtigte nach Art. 16a des Grundgesetzes anerkannt wurden, sowie 2.960 Personen (14,4 Prozent), die Flüchtlingsschutz nach § 3 des Asylverfahrensgesetzes i. V. m. § 60 Abs. 1 des Aufenthaltsgesetzes erhielten.

Darüber hinaus hat das Bundesamt von Januar bis April 2013 bei 3.685 Personen (17,9 Prozent) Abschiebungsverbote gemäß § 60 Abs. 2, 3, 5 und 7 des Aufenthaltsgesetzes (sog. subsidiärer Schutz) festgestellt.

Abgelehnt wurden die Anträge von 8.023 Personen (38,9 Prozent). Anderweitig erledigt (z.B. durch Verfahrenseinstellungen wegen Rücknahme des Asylantrages) wurden die Anträge von 5.700 Personen (27,6 Prozent).

Die Zahl der Personen, über deren Anträge noch nicht entschieden wurde, betrug Ende April 2013 59.883, darunter 55.459 Erstanträge und 4.424 Folgeanträge (Vormonat: 56.853 anhängige Verfahren, davon 52.673 Erst- und 4.180 Folgeanträge).

 

SPD thematisiert Verfolgung der Glaubensgemeinschaft der Baha’i im Iran

Die Sozialdemokraten setzten sich für eine Stärkung der Religionsfreiheit im Iran und der Rechte Glaubensgemeinschaft der Baha’i ein. Die „vehemente Verfolgung“ der Baha’i durch die iranische Regierung sei religiös und politisch begründet, heißt es in einem Antrag der SPD-Fraktion (17/13474) der am heutigen Donnerstag erstmals auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums steht. Ihnen werde zum einen unterstellt, Spione Israels zu sein, zum anderen werde ihnen Apostasie, der Abfall vom Islam, vorgeworfen.

Die Bundesregierung wird unter anderem aufgefordert, Menschenrechtsverletzungen im Iran bilateral und auf internationaler Ebene zu thematisieren und sich „konsequent für die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses“ einzusetzen. Die iranische Regierung sei aufzufordern, Repressionen und Diskriminierungen gegenüber den Baha’i einzustellen, alle politischen und aus Gewissensgründen Inhaftierten freizulassen und den Menschenrechtsdialog mit der EU wieder aufzunehmen. Mitglieder der iranischen Baha’i-Gemeinde sollen zudem als Gruppenverfolgte in Deutschland aufgenommen werden.

 

Deutsche Wirtschaft rüstet in Sachen Iran-Sanktionen auf

Die Standesorganisationen der deutschen Wirtschaft rüsten in Sachen Sanktionen auf. In den kommenden Monaten findet eine Flut von Veranstaltungen zu diesem Themenbereich statt.

Offensichtlich keimen in den Schaltzentralen der Wirtschaft Hoffnungen auf, nach den nächsten Präsidentschaftswahlen wieder mehr Geschäfte mit dem Iran beginnen zu können.

Hier ein kurzer Überblick über diese Veranstaltungen:

30.05.2013 Teheran:
30.05.2013 Hamburg:
13.06.2013 Management Circle , Frankfurt
13.06.2013 IHK Karlsruhe:
18.06.2013 IHK Karlsruhe:
04.-08.07.2013 Wirtschaftsgruppe reist nach Iran
26.08.2013 IHK Braunschweig:
17.10.2013 IHK Pforzheim
AHK Iran newsletter April:
Jedem Bürger steht es offen gegen diese Veranstaltungen zu demonstrieren. Stoppen wir die Geschäfte komplett mit dem Mullah-Regime!

 

HARTZ IV: JOBCENTER UND DIE EMPFANGSBESTÄTIGUNGEN

Klagen und Widersprüche gegen Verwaltungsakte der Jobcenter bedürfen stets des Nachweises, dass die entsprechenden Anträge und Unterlagen auch das Jobcenter erreicht haben, müssen die Sozialgerichte wiederholt mahnen. Ein fehlender Nachweis kann nicht nur zur Leistungseinstellung, sondern im Einzelfall sogar zur Verhängung eines Bußgeldes oder zu einem Strafantrag führen. Ende 2007 gab die ARGE Bochum allerdings ihre Praxis der unmittelbaren wunschgemäßen Empfangsbescheinigung auf. Auf Vorhaltungen der Sozialberatungsstellen machten sie seit dem dieses und jenes Zugeständnis. Jetzt gibt es wieder etwas Neues.

War es noch zu Jahresanfang kein Problem, bei Abgabe von Anträgen oder Unterlagen einen entsprechenden Vermerkausdruck aus dem „Kundenverwaltungsprogramm“ VERBIS zu erhalten, so stießen wir kurz vor Ostern auf taube Ohren. Mit Schwung wurde die Scheibe am Schalter zugeschoben (der vorsichtig dazwischengehaltene ausgestreckte Mittelfinger konnte gerade noch rechtzeitig zurückgezogen werden – der Zeigefinger war bereits wegen einer zuvor bestehenden Verletzung in Sicherheit gebracht). Lies den Rest dieses Artikels

Gesetzentwurf: EU-Kommission beschließt Grundrecht auf Bankkonto

Die EU-Kommission will allen Bürgern zu einem Girokonto verhelfen. Banken sollen künftig fast keine Interessenten mehr abweisen dürfen. Rund 58 Millionen EU-Bürger sind derzeit ohne eigenes Konto, oft haben sie daher kaum Chancen auf eine Wohnung oder einen Mobilfunkvertrag.

Brüssel – In der EU könnte schon bald ein Grundrecht auf ein Girokonto gelten. Die EU-Kommission hat am Mittwoch einen entsprechenden Vorschlag für eine Richtlinie vorgelegt. Demnach dürfen Banken Interessenten mit Wohnsitz in der EU künftig nicht mehr abweisen. Ausnahmen seien lediglich für schwerwiegende Gründe wie Geldwäsche[http://www.spiegel.de/thema/geldwaesche/] vorgesehen, sagte EU-Verbraucherkommissar Tonio Borg.

Zudem will Borg die Banken gemeinsam mit Binnenmarktkommissar Michel Barnier zu besserem Service auch auf anderen Gebieten verpflichten. Dem Entwurf müssen noch das Europaparlament[http://www.spiegel.de/thema/europaparlament/] und die EU-Mitgliedstaaten mit qualifizierter Mehrheit zustimmen.
“Dieser Vorschlag ermöglicht Verbrauchern in der gesamten EU, Zugang zu einem Konto zu erhalten, Bankenangebote zu vergleichen und – wenn sie unzufrieden sind – zu einem anderen Anbieter zu wechseln”, sagte Borg. Hoffnungen auf eine Selbstregulierung der Finanzbranche hat die Kommission eigenen Angaben zufolge begraben.
Nun sollen die Mitgliedstaaten ihre Geldinstitute zu mehr Kundenfreundlichkeit verpflichten, auch gegenüber sozial schwachen oder verschuldeten Verbrauchern. Sollte der Entwurf der Kommission von EU-Parlament und den nationalen Regierungen abgenickt werden, müssten die Länder die neuen Vorgaben in ihren Rechtsrahmen aufnehmen.

Alle Banken müssten dann ihre Kunden regelmäßig über angefallene Entgelte informieren, und zwar aufgeschlüsselt nach einem einheitlichen Standard.In jedem Land soll zudem eine unabhängige Internetseite einen Gebührenvergleich zwischen sämtlichen Kontoanbietern ermöglichen.Zudem will die Kommission Kontowechsel erleichtern: Künftig soll es genügen, der jeweils neuen Bank einen Auftrag zur Abwicklung des alten Kontos zu erteilen. Der neue Anbieter muss sich dann laut der EU-Vorlage innerhalb von 15 Tagen kostengünstig um alles Weitere kümmern.Auch die Einrichtung eines Kontos im EU-Ausland soll für EU-Bürger vereinfacht werden.
Das Bundesverbraucherministerium begrüßte das geplante Grundrecht auf ein Konto auf Guthabenbasis. “Nach wie vor ist es ein großes Ärgernis, dass Banken vielen Menschen noch immer den Zugang zu einem Girokonto verwehren”, erklärte ein Sprecher von Verbraucherministerin Ilse Aigner[http://www.spiegel.de/thema/ilse_aigner/] (CSU). Die von der Kommission angestrebte Stärkung des Wettbewerbs um die Bankkunden sei ein richtiger Schritt.
Laut Kommission verfügen 58 Millionen EU-Bürger über 15 Jahren nicht über ein Girokonto, wodurch sie von vielen Dingen des alltäglichen Lebens ausgeschlossen seien. Allein in den EU-Ländern Bulgarien und Rumänien sei jeweils die Hälfte der Bevölkerung betroffen. In Deutschland geht die Zahl derer, die ohne Konto leben, Schätzungen zufolge in die Hunderttausende

 

VG Schwerin: Verfolgung im Iran

Leitsatz: 
Bei Übertritt zum Christentum droht iranischen Staatsangehörigen die Gefahr der Verfolgung im Iran. Das Gericht muss nicht die Frage prüfen, ob die Hinwendung zu der angenommenen Religion auf einer festen Überzeugung und einem ernstgemeinten religiösen Einstellungswechsel beruht und nicht lediglich wegen der Asylantragstellung aus Opportunitätserwägungen erfolgt ist. Die Überprüfung, ob der Glaubensübertritt ernsthaft gewollt ist, hat nach innerkirchlichem Recht der zuständige Geistliche vorzunehmen; staatliche Behörden und Gerichte sind daran staatskirchenrechtlich grundsätzlich gebunden.

Vollständiges Urteil

Normen:
AufenthG § 60 Abs. 1, WRV Art. 137 Abs. 3, AsylVfG § 28 Abs. 1, AsylVfG § 28 Abs. 1 a, Lies den Rest dieses Artikels

Hamburg: Anklage wegen mutmaßlichen Verstoßes gegen das Iranembargo

Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof

Die Bundesanwaltschaft hat am 26. März 2013 vor dem Staatsschutzsenat des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg gegen

den 70 Jahre alten deutschen und iranischen Staatsangehörigen Gholamali Ka.,
den 25 Jahre alten deutschen und iranischen Staatsangehörigen Kianzad Ka.,
den 78 Jahre alten deutschen Staatsangehörigen Rudolf M. und
den 80 Jahre alten deutschen und iranischen Staatsangehörigen Hamid Kh.,

Anklage wegen Verbrechen nach dem Außenwirtschaftsgesetz (§ 34 Abs. 2, 4 und 6 AWG) und versuchter Verbrechen nach dem Kriegswaffenkontrollgesetz (§ 19 Abs. 1 Nr. 2 KWKG) erhoben.  Lies den Rest dieses Artikels

SGBII/ALGII: OHNE MELDEAUFFORDERUNG-NACHWEIS KEINE SANKTIONEN

Ohne Nachweis der Meldeaufforderung durch Jobcenter keine Sanktionen bei Hartz IV


Die Bundesregierung bestätigt die Auffassung, dass keine Sanktionen wegen Meldeversäumnissen bei Hartz IV verhängt werden können, wenn das Jobcenter den Zugang und den Zeitpunkt des Zugangs der Meldeaufforderung nicht nachweisen kann. Das ergab die Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Co-Linkspartei-Vorsitzenden Katja Kipping.

Darin heißt es: “Erscheint ein Leistungsberechtigter nicht zum Meldetermin, wird vor der Feststellung einer Sanktion wegen eines Meldeversäumnisses angehört (§24SGB X). Ihm wird dann Gelegenheit gegeben, sich zu den Gründen zu äußern. Trägt er vor, die auf dem Postweg versandte Einladung nicht erhalten zu haben, wird das Jobcenter das Gegenteil nicht zweifelsfrei nachweisen können. Eine Sanktion tritt in diesem Fall nicht ein. Jobcenter können zur Sicherstellung des Zugangs und des Nachweises hierüber künftige Einladungen persönlich übergeben oder diese per Zustellungsurkunde verschicken.”

Das bedeutet konkret: Bei versäumten Meldeterminen darf ein Jobcenter keine Leistungskürzungen vornehmen, wenn gesagt wird, die Einladung wäre nicht auf normalen Postweg angekommen. Nach aktuellen Statistiken sanktionieren die Jobcenter am Häufigsten aufgrund verpatzter Termine.

 

Nach aktuellen Statistiken sanktionieren die Jobcenter am Häufigsten aufgrund verpatzter Termine. (siehe auch pdf-Dokument)

Quelle:gegen-hartz.de

 

BILD: Senator Czaja prüft Revision gegen Hartz-IV-Urteil

Senator Czaja prüft Revision gegen das Hartz-IV-Urteil

Sozialsenator Mario Czaja (CDU) hatte die Miet-Richtwerte 2012 festgesetzt

Foto: dapd

Berlin – Tiefschlag für bis zu 300 000 Berliner und Sozialsenator Mario Czaja (37, CDU): Das Landessozialgericht hat die Mietsätze für Hartz-IV-Empfänger gekippt!

Fotografin Petra Spielmann (46) war mit ihrem Sohn (5) vor Gericht gezogen: Für ihre 3-Zimmer-Wohnung in Prenzlauer Berg zahlt das Jobcenter nur 490 statt 580 Euro Miete.

Die Klage ging voll nach hinten los! Das Gericht hält die Wohnkosten-Verordnung (siehe Kasten) grundsätzlich nicht mehr für tragbar.

➜ HÄRTEFÄLLE: Bei Alleinerziehenden, Schwangeren, Kurzzeit-Arbeitslosen, über 60-Jährigen, Langzeitmietern sind derzeit um 10 Prozent höhere Mieten angemessen. Der Richter: „Viel zu viele Ausnahmeregelungen. Härtefälle müssen im Einzelfall geprüft werden.“

➜ HEIZKOSTEN: Die Kosten werden derzeit pauschal festgesetzt und überwiesen. Vorteil: Wer sparsam heizt, kann sich eine höhere Quadratmeter-Miete leisten

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Bremen: Mehr Wohnungen für Flüchtlinge statt Übergangswohnheime

Mitteilung des Senats
an die Stadtbürgerschaft
vom 23. April 2013

Drucksache 18/327 S
Stadtbürgerschaft (zu Drs. 18/116 S)
18. Wahlperiode 23.04.13
„Mehr Wohnungen für Flüchtlinge statt Übergangswohnheime“

Die Stadtbürgerschaft hat auf Antrag der Fraktionen der SPD und Bündnis 90/DIE GRÜNEN
mit Beschluss vom 23.4.2012 den Senat aufgefordert,

1. eine Steuerungsgruppe einzusetzen, die ein Konzept zur Neuorganisation der Unterbringung von Flüchtlingen in Wohnungen statt in Gemeinschaftsunterkünften mit dem Ziel entwickelt, die Unterbringung in Übergangswohnheimen stufenweise aufzugeben. Dabei sollen Flüchtlinge in der Regel nicht länger als drei Monate in der Erstunterbringung verbleiben. Lies den Rest dieses Artikels

Urteil: Iran – Homosexualität / Konversion

VG Trier: Ist die Homosexualität eines Mannes den Behörden bekannt, besteht die konkrete Gefahr von Misshandlungen. Es droht bei jedem Kontakt mit den Sicherheitsbehörden Inhaftierung oder Prügel­strafe, selbst wenn keine konkreten homosexuellen Handlungen nachgewiesen werden können (U.v. 17.01.2013 – 2 K 730/12.TR <5459455>).

VGH HE: Muslimische Konvertiten, die einer evan­gelikalen oder freikirchlichen Gruppierung angehö­ren, sind spätestens dann einer konkreten Gefahr für Leib, Leben und Freiheit ausgesetzt, wenn sie sich in Iran zu ihrem christlichen Glauben bekennen und Kontakt zu einer solchen Gruppierung aufnehmen. Für muslimische Konvertiten einer solchen Grup­pierung ist eine religiöse Betätigung selbst im häus­lich-privaten oder nachbarschaftlich-kommunika­tiven Bereich nicht mehr gefahrlos möglich. Dem gefährdeten Kreis zuzurechnen ist allerdings nur, wer sich ernsthaft dem neuen Glauben zugewandt hat, sich bei einer erzwungenen Rückkehr zu seinem christlichen Glauben bekennen und versuchen wür­de, Kontakt zu einer evangelikalen oder freikirchli­chen Gemeinde aufzunehmen (B.v. 11.02.2013 – 6 A 2279/12.Z.A <5416432>; st. Rspr., vgl. VGH HE, U.v. 18.11.2009 – 6 A 2105/08.A <5267255>).

 

Werden Sie Deutscher – ein Dokumentarfilm von Britt Beyer

Filmplakat des Kinofilms "Werden Sie Deutscher"Quelle: Marcus Lenz

Ein halbes Jahr lang begleitet der Film die Teilnehmer eines Integrationskurses an einer Berliner Volkshochschule, zeigt ihre persönlichen Motivationen und Mühen, und das Bild, das Deutschland in den Lehrmaterialien von sich selbst entwirft. Während auf der Leinwand Menschen aus aller Welt lernen was es heißt, deutsch zu sein, lernt der Zuschauer was es bedeutet, ein Immigrant in Deutschland zu sein. Und wird mit seinem Selbstbild als Deutscher konfrontiert. Das ist häufig komisch, manchmal absurd und erlaubt zum Teil auch Einblicke in tragische Situationen – ein Film, der Verständnis schafft und verbindet.

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EVANGELISCHE AKADEMIE LÄDT IRANISCHEN BOTSCHAFTER EIN – Despotenfreund zu Besuch

VON MICHA BRUMLIK / HAJO FUNKE

Micha Brumlik  Hajo Funke

Der von Mullahs und Pasdaran beherrschte Iran, eine klerikalfaschistische Militärdiktatur, gehört zu den Top Five jener Länder, die Todesstrafen verhängen. Die oft mörderische Repression in den Gefängnissen, wie sie gegenwärtig zum Beispiel aus dem Evin-Gefängnis in Teheran berichtet wird, richtet sich auf die psychische und physische Zerstörung der den Folterknechten Überlassenen.

Die staatliche und paramilitärische Repression im Land ist allumfassend, sie wird vor den Wahlen – wie aktuell vor der Präsidentschaftswahl im Juni dieses Jahres – verschärft. Reste zivilgesellschaftlicher Entwicklung zu mehr Autonomie sollen so zerstört werden.

Der Botschafter dieses Landes in Deutschland, Ali Reza Sheikh Attar, soll als Gouverneur der Provinzen Kurdistan und Westaserbaidschan in den 80er Jahren den Tod Hunderter Menschen zu verantworten haben: Auf seine Anordnung sollen Angehörige der Revolutionsgarden Massenerschießungen und Vergewaltigungen begangen haben.

Im Jahr 2003 wechselte der jetzige Botschafter das Metier: Als Chefredakteur der iranischen Tageszeitung Hamshahri soll er unter anderem für einen Holocaust-Karikaturen-Wettbewerb verantwortlich zeichnen.

Renommierte Institution der Zivilgesellschaft

Die evangelische Akademie Loccum, eine renommierte Institution der Zivilgesellschaft mit Sitz in Niedersachsen, hat Ali Reza Sheikh Attar zu einer Tagung zu den Chancen der iranischen Zivilgesellschaft eingeladen. Warum? Gewiss, die am Donnerstag beginnende Tagung ist mit hervorragender Expertise besetzt, das Thema allemal wichtig genug.

Es ist zu hoffen, dass das Ausmaß der wegen der Repression und einer mafiösen Ökonomie rapide anwachsenden innenpolitischen Probleme zu einer Mäßigung des Regimes beiträgt, etwa mit der „Wahl“ eines entsprechenden Präsidenten – und sich so Prozesse ergeben, die zu einem Wandel beitragen. Einem Wandel, der – wie die anders gelagerten südafrikanischen oder spanischen Beispiele in den 60er und 70er Jahren zeigen – nicht ausgeschlossen ist.

Sich aber ausgerechnet um diesen Repräsentanten des Regimes zu bemühen ist etwas anderes. Und hat doch Tradition: Die Parteivorsitzende der Grünen, Claudia Roth, die am Rande der Münchner Sicherheitskonferenz mit dem überraschten Botschafter „High Five“ austauschte, wollte sich dabei immerhin für einen bedrängten iranischen Regisseur einsetzen. Hat der Studienleiter der Evangelischen Akademie Loccum, Marcus Schaper, ähnliche Gründe?

In Reaktion auf ein Protestschreiben gegen den Auftritt des Botschafters gab er zu Protokoll, dass es darum gehe, die Atomverhandlungen mit dem Iran zu einem Erfolg werden zu lassen: „Das Gegenüber in diesen Verhandlungen ist die iranische Regierung. Wir haben den iranischen Botschafter in Deutschland und einen hochrangigen Vertreter des iranischen Außenministeriums eingeladen, um mit einem Vertreter des Auswärtigen Amtes sowie Experten aus Wissenschaft und Zivilgesellschaft zu diskutieren, wie die Atomgespräche vorangebracht werden können. Die Rolle der iranischen Diplomaten in der Tagung beschränkt sich auf ebendiese außenpolitische Diskussion.“

Missverstandene Vorbilder

Da verhandelt also die deutsche Zivilgesellschaft im tiefsten Niedersachsen mit Bevollmächtigten der iranischen Regierung – etwa zwei Wochen nachdem dieselbe Regierung die Gespräche mit der Sechsergruppe des UNO-Sicherheitsrats erneut hat scheitern lassen. Fragt man sich, warum die Verantwortlichen auf eine solche Idee kamen, wird man an missverstandene Vorbilder denken. Womöglich an Egon Bahr, der vor Jahrzehnten in einer anderen Evangelischen Akademie, in Tutzing, die Brandt’-sche Ostpolitik vorbereitet hat.

Die greisen Chefs des Moskauer Politbüros auch nur in einem Atemzug mit den iranischen Despoten zu nennen täte ihnen unrecht. Um in der Sowjetunion eine ähnliche Blutspur zu finden wie im gegenwärtigen Mullahregime, muss man bis zu Stalin zurückgehen. Es fällt auf, dass Marcus Schaper wie Claudia Roth Mitglied der Grünen ist.

Als Bewerber für eine Landesliste dieser Partei hat er erklärt: „Mali, Libyen, Sudan, aber auch Georgien, Belarus – alles Krisen, Konflikte, sogar Kriege mit Ansage. Liebe Freundinnen und Freunde, wir wussten, was sich entwickelt, aber wir haben uns nicht getraut, uns in die Angelegenheiten anderer Staaten einzumischen. Wir haben uns“, so bekennt der Studienleiter, in dessen Aufzählung der Iran wohl nicht zufällig fehlt, „zu Komplizen gemacht, zu Komplizen von Herrschern, die unterdrücken, foltern, die morden. Hinter der Nichteinmischung in die Angelegenheiten anderer Staaten dürfen wir uns nicht länger verstecken.“

Wie hieß es doch im Evangelium: Das Wort deiner Rede sei ja, ja und nein, nein!

Kommentar auch in der TAZ

Despotenfreund zu Besuch

Die evangelische Akademie Loccum lädt den iranischen Botschafter Ali Reza Sheikh Attar zu einer Veranstaltung ein – einen mutmaßlichen Mörder und Repräsentanten des iranischen Mullahregimes

VON M. BRUMLIK UND H. FUNKE
Der von Mullahs und Pasdaran beherrschte Iran, eine klerikalfaschistische Militärdiktatur, gehört zu den Top Five jener Länder, die Todesstrafen verhängen. Die oft mörderische Repression in den Gefängnissen, wie sie gegenwärtig zum Beispiel aus dem Evin-Gefängnis in Teheran berichtet wird, richtet sich auf die psychische und physische Zerstörung der den Folterknechten Überlassenen. Lies den Rest dieses Artikels

Kontroverse um SPD-Entwurf zu Aufenthalts- und Asylverfahrensrecht

Ein Gesetzentwurf der SPD-Fraktion „zur Verbesserung der Situation Minderjähriger im Aufenthalts- und Asylverfahrensrecht“ (17/9187) stößt bei Experten auf ein gegensätzliches Echo. Dies wurde am Montag auf einer Sachverständigen-Anhörung des Innenausschusses zu der Vorlage deutlich. Während dabei etwa Thomas Berthold vom Bundesfachverband Unbegleitete Minderjährige Flüchtlinge betonte, der Gesetzentwurf sei „in seinem Grundanliegen zu begrüßen“, sah Hans-Eckhard Sommer vom bayerischen Innenministerium für die Vorlage „keinen Bedarf aus Sicht der ausländerrechtlichen Praxis“.

In dem Gesetzentwurf verweist die Fraktion darauf, dass die Bundesregierung im Juli 2010 die Vorbehalte zur UN-Kinderrechtskonvention zurückgenommen habe. Um die deutsche Rechtslage an die Maßstäbe dieser Konvention anzupassen, bedürften mehrere Regelungen des Asylverfahrensgesetzes, des Aufenthaltsgesetzes und des Achten Sozialgesetzbuchs der Änderung.

Der Vorlage zufolge soll im Aufenthalts- und im Asylverfahrensgesetz klargestellt werden, „dass bei der Rechtsanwendung das Wohl des Kindes ein vorrangig zu berücksichtigender Gesichtspunkt ist“. Auch soll danach die „aufenthalts- und asylrechtliche Verfahrensfähigkeit“ von bisher 16 auf 18 Jahre angehoben und allen unbegleiteten Minderjährigen im Asylverfahren ein gesetzlicher Vertreter zur Seite gestellt werden.

Für 16- und 17-Jährige soll laut Entwurf die Pflicht entfallen, in einer Aufnahmeeinrichtung zu wohnen. „Stattdessen werden sie regelmäßig durch das Jugendamt in Obhut genommen“, heißt es in der Vorlage weiter. Danach soll außerdem klargestellt werden, „dass unbegleitete Minderjährige nicht in Gemeinschaftsunterkünften untergebracht werden, sondern in Obhut zu nehmen sind“.

Ferner sieht die Vorlage unter anderem vor, dass das sogenannte Flughafenverfahren keine Anwendung auf unbegleitete Minderjährige findet. Stattdessen seien sie „durch das Jugendamt in Obhut zu nehmen, um so die Durchführung eines Clearingverfahrens zu gewährleisten“. Zur Gewährleistung eines solchen Verfahrens will die Fraktion auch die Zurückweisung an der Grenze für unbegleitete Minderjährige ausschließen.

Berthold sagte, entscheidend sei, dass das Kindeswohl in allen Verfahrensschritten beachtet werde. Die Praxis zeige jedoch, dass dies „bislang einfach nicht der Fall ist“. Es müsse um ein „Primat des Kindeswohls“ gehen. Wichtig sei etwa, dass die Verfahrensfähigkeit auf 18 Jahre angehoben werde.

Hendrik Cremer von Deutschen Institut für Menschenrechte verwies darauf, dass unbegleitete Minderjährige „besonders empfänglich für die negativen Auswirkungen des Lebens in Flüchtlingszentren“ seien. Cremer hob hervor, dass Artikel 20 der Kinderrechtskonvention „an einer konkreten Notsituation“ ansetze: „Das Kind ist alleine und deshalb besonders schutzbedürftig“. Daraus resultiere ein „Anspruch auf Betreuung und Unterkunft zum Wohl des Kindes“, also „in einer geeigneten Kinderbetreuungseinrichtung“. Darunter fielen Asylbewerberunterkünfte „sicherlich nicht“.

Professor Kay Hailbronner von der Universität Konstanz unterstrich, Ausgangspunkt sei natürlich, dass das Kindeswohl vorrangig berücksichtigt werden müsse. Warum dann aber die Verfahrensfähigkeit auf 18 Jahre angehoben werden müsse, sei ihm nicht ohne weiteres ersichtlich. Hailbronner wandte sich zudem gegen einen Ausschluss des Flughafenverfahrens. Es sei nicht zu „bestreiten, dass die spezifischen Bedürfnisse für Kinder“ es erfordern, „dass man effektiv seinen Asylantrag stellen kann“. Warum dies aber von vornherein beim Flughafenverfahren ausgeschlossen sein solle, leuchte ihm nicht ein.

Sommer sagte, er sehe durch die Aufhebung der Vorbehalte zur Kinderrechtskonvention „keinen rechtlichen Änderungsbedarf“. So sei es eine Selbstverständlichkeit, dass das Kindeswohl zu beachten ist. Dies brauche man nicht extra in das Gesetz schreiben. Auch lasse sich aus der Kinderrechtskonvention nicht die Notwendigkeit ableiten, die Verfahrensfähigkeit auf 18 Jahre anzuheben. Eine „deutliche Überinterpretation“ der Konvention sei es ferner, auf die Möglichkeit zu verzichten, Kinder und Jugendliche an der Grenze zurückzuweisen.

Professor Daniel Thym von der Universität Konstanz argumentierte, das Flughafenverfahren bleibe eine Option, solange man die strengen Auflagen des EU-Gesetzgebers beachte. Aus politischen Gründen könne man das Flughafenverfahren einschränken oder abschaffen, „rechtlich zwingend“ sei dies jedoch nicht.

Quelle: Bundestag

 

Schweinfurt: Freiheit – nur eine Fata Morgana

Maneis Arbab kämpft mit den Mitteln des Künstlers – Karikaturen im Bayernkolleg

  • Sattar Beheshti: So hieß der junge Blogger, der in einem iranischen Gefängnis ums Leben kam. Der Künstler Maneis Arbab hat ihm diese Karikatur gewidmet. Sie ist im Bayernkolleg ausgestellt.
    Foto: Maneis Arbab
  • Im Gespräch: Der iranische Künstler Maneis Arbab und eine Schülerin vor der Karikatur „Sattar Beheshti“.
    Foto: Katharina Winterhalter

Maneis Arbab war ein erfolgreicher Künstler. Er illustrierte Schul- und Kinderbücher, hatte eine Werbeagentur und einen Lehrauftrag an der Universität in Teheran. Bis zu jenem Tag, als sich ein Mitarbeiter eines Ministeriums seine Illustrationen genauer anschaute und Haare entdeckte. Haare, die unter dem Kopftuch eines Mädchens hervor schauten. Plötzlich war Arbab ein subversives Element. Alle Aufträge wurden ihm entzogen, er floh aus dem Iran und stellte in Deutschland Antrag auf Asyl.

Das war 2009. Seitdem lebt der 52-Jährige in der Gemeinschaftsunterkunft in Würzburg, in einem kleinen Zimmer, das für ihn Wohnraum und Atelier zugleich ist. Hier zeichnet er vor allem Karikaturen, in denen er sich mit den Bedingungen im Iran, aber auch mit seinem Leben als Asylbewerber auseinandersetzt. Unter dem Titel „Fata Morgana der Freiheit“ ist eine Auswahl im Bayernkolleg in Schweinfurt, in der Reihe „Künstler im Gang“, zu sehen.

Wer erinnert sich noch an Sattar Beheshti, den jungen Blogger, der vor drei Monaten starb, nachdem er im Gefängnis gefoltert worden war? Für kurze Zeit ging sein Bild ging um die Welt. Maneis Arbab will mit seiner Karikatur ein dauerhafteres Erinnerungsbild schaffen. Sie zeigt einen jungen Mann, der von einem Stiefel unter einer Festplatte zerquetscht wird. Satars „Verbrechen“: Er schrieb in seinem Blog über Nasrin Setoudeh, eine engagierte Anwältin, die zahlreiche politische Gefangene verteidigt hatte und 2010 selbst zu elf Jahren Haft verurteilt wurde – wegen angeblicher Propaganda gegen die Machthaber. Auch ihr hat Arbab eine Karikatur gewidmet.

Hilde Stübler-Vittmann, Oberstudienrätin am Bayernkolleg, kennt Maneis Arbab schon länger und sprach bei der Eröffnung über dessen „Leben als Wechselbad“: vom Kunststudenten, erfolgreichen Kinderbuchillustrator und Werbegrafiker zum Asylbewerber, der sein Leben in der sogenannten Gemeinschaftsunterkunft fristen müsse.

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Impulsive Musik, ruhiger Musiker – Mohammad Reza Mortazavi

Das klassische persische Instrument Daf (Bild: spa/picutrealliance/Caroline Seidel)Das klassische persische Instrument Daf (Bild: spa/picutrealliance/Caroline Seidel)

Impulsive Musik, ruhiger Musiker

Der iranische Percussion-Künstler Mohammad Reza Mortazavi

Von Anna Marie Goretzki

Seine Hände pochen, trommeln, krabbeln, fliegen, streichen, schnipsen. Mohammad Reza Mortazavi ist einer der bekanntesten Musiker auf den klassischen persischen Instrumenten Tombak und Daf, deren Spielweise er revolutioniert hat.

Mortazavi: ”Musik ist meine erste Sprache.”

Eine lichtdurchflutete Wohnung am Waldrand von Buckow in der Märkischen Schweiz. Ein Raum mit der Wirkung eines Saales ist gleichzeitig Küche, Wohnzimmer und Probenraum. Auf dem Herd brodelt persischer Schwarztee mit Safran. Seit wenigen Monaten erst lebt Mohammad Reza Mortazavi hier mit seiner Lebensgefährtin, der Künstlerin Monika Przewoznik.

Mortazavi: ”Ich bin viel unterwegs auf meiner Tour. Wenn ich zurück komme, nach Hause, möchte ich an einem Ort leben, wo viel Klarheit und Ruhe da ist. Ich versuche, dass ich treu bei der Musik bleibe und keine anderen Sachen mich beeinflussen.”

In Buckow scheint genau das möglich zu sein: aus der offenen Wohnküche fällt der Blick auf eine Trauerweide, einen kleinen Bach und einen Komposthaufen. Wenn es dämmert, kommt ein Reh vorbei und bedient sich dort an den Essensresten, erzählt Mortazavi, während die ersten Frühlingsgeräusche zur offenen Balkontür herein dringen. An der Wand lehnt eine Daf, daneben stehen mehrere Tombaks. Er greift sich eine der persischen Handtrommeln: Lies den Rest dieses Artikels

WAZ: Dortmunder (Iraner) muss seiner Frau 213.208 Euro in Gold zahlen

 

Dieser Goldschatz ist antik, aber auch sehr wertvoll.

Dieser Goldschatz ist antik, aber auch sehr wertvoll.Foto: Marc Tirl (dpa)

Dortmund.  Das wird eine teure Morgengabe: Ein Dortmunder iranischer Herkunft muss seiner Ehefrau Goldmünzen im Wert von über 210.000 Euro aushändigen. Das hat das Oberlandesgericht Hamm entschieden. Auch in Deutschland gilt ein Ehevertrag aus dem Iran.

Die Eheleute, die inzwischen getrennt in Dortmund leben, hatten im Iran einen Ehevertrag abgeschlossen. Der sah auch eine sogenannte Morgengabe vor.

800 Goldmünzen aushändigen

Das Wort Morgengabe hört sich freundlich an, für einen 33-Jährigen hat es harte Konsequenzen: Seine Ehefrau besteht darauf, dass der Mann ihr 800 Bahaar-Azadi-Goldmünzen aushändigt. Diese Münzen haben heute einen Wert von mindestens 213.208 Euro.

Als das Paar 2001 im Iran einen notariellen Ehevertrag abschloss, war ihn im auch die Verpflichtung enthalten, dass der Mann seiner Frau auf Verlangen diese Münzen auszuhändigen habe. Nach der Trennung der Eheleute im Jahre 2007 hat die Ehefrau ihren Mann auf Leistung der Morgengabe verklagt.

Morgengabe für den Scheidungsfall

Die Morgengabe soll nach dem iranischen Zivilrechts die Ehefrau vor dem Verstoßen durch den eigenen Mann schützen und im Falle einer Trennung finanziell absichern. Ein Großteil der Morgengabe wird nach islamischer Rechtsordnung erst im Falle einer Scheidung fällig.

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Stichwort: Iran – aus den Parlamenten

1.PDF im neuen Fenster öffnenIran
Beratungsstand zeigenVerhängung von Wirtschaftssanktionen durch die USA und die EU gegen Iran; Beachtung der Sanktionen durch Hapag-Lloyd
Hamburg – Schriftliche Kleine Anfrage Tjarks, Anjes, Dr., GRÜNE Drucksache 20/5563 16.10.2012 S.1-2 (Umfang: 2 S.)
2.PDF im neuen Fenster öffnenReederei
Beratungsstand zeigenHapag-Lloyd und Iran
Hamburg – Schriftliche Kleine Anfrage Tjarks, Anjes, Dr., GRÜNE Drucksache 20/5563 16.10.2012 S.1-2 (Umfang: 2 S.)
3.PDF im neuen Fenster öffnenHungerstreik
Beratungsstand zeigenBericht über den Hungerstreik iranischer Asylsuchender in Würzburg
Bayerischer Landtag – Antrag 1 Bause, Margarete (GRÜ), Runge, Martin, Dr. (GRÜ), Gote, Ulrike (GRÜ), Tolle, Simone (GRÜ), Ackermann, Renate (GRÜ), Gehring, Thomas (GRÜ), Scharfenberg, Maria (GRÜ), Schopper, Theresa (GRÜ), Stamm, Claudia (GRÜ), DIE GRÜNEN (GRU) Drucksache 16/12073 29.03.2012
4.PDF im neuen Fenster öffnenFlugplatz
Beratungsstand zeigenNein zum Kriegsflughafen Leipzig – Keine deutsche Beteiligung an einem drohenden Iran-Krieg
Sachsen – Antr NPD 21.03.2012 Drs 5/8652
5.PDF im neuen Fenster öffnenSuizid
Beratungsstand zeigenBerichtsantrag zum Tod des Iraners Mohammed R. in Würzburg
Bayerischer Landtag – Antrag 1 Aiwanger, Hubert (FREIE WÄHLER), Streibl, Florian (FREIE WÄHLER), Fahn, Hans Jürgen, Dr. (FREIE WÄHLER), Bauer, Peter, Prof. (Univ. Lima) Dr. (FREIE WÄHLER), Felbinger, Günther (FREIE WÄHLER), Glauber, Thorsten (FREIE WÄHLER), Gottstein, Eva (FREIE WÄHLER), Hanisch, Joachim (FREIE WÄHLER), Herz, Leopold, Dr. (FREIE WÄHLER), Jung, Claudia (FREIE WÄHLER), Meyer, Peter (FREIE WÄHLER), Müller, Ulrike (FREIE WÄHLER), Muthmann, Alexander (FREIE WÄHLER), Piazolo, Michael, Prof. Dr. (FREIE WÄHLER), Pohl, Bernhard (FREIE WÄHLER), Pointner, Mannfred (FREIE WÄHLER), Reichhart, Markus (FREIE WÄHLER), Schweiger, Tanja (FREIE WÄHLER), Vetter, Karl, Dr. (FREIE WÄHLER), Widmann, Jutta (FREIE WÄHLER), FREIE WÄHLER (FREIE WÄHLER) Drucksache 16/11356 15.02.2012 Lies den Rest dieses Artikels

Sanktionen in der Grundsicherung – Berlin wieder führend!

Sanktionen in der Grundsicherung:
Vorsicht bei der Interpretation der Zahlen

Die Bundesagentur für Arbeit (BA) veröffentlicht heute die aktuelle Statistik zu Sanktionen in der Grundsicherung für das Jahr 2012. BA-Vorstandsmitglied Heinrich Alt warnt jedoch vor einer vorschnellen Interpretation der Zahlen: „Die absolute Zahl mag hoch erscheinen, gemessen an der Gesamtzahl der Leistungsberechtigten haben die Jobcenter nur wenige Menschen sanktioniert.“

Im Dezember 2012 mussten die Jobcenter 86.100 und im gesamten Jahr 2012 1.024.600 Sanktionen gegenüber erwerbsfähigen Leistungsberechtigten neu aussprechen. Das sind 98.900 (11 Prozent) mehr als 2011. Der Anstieg erklärt sich allein durch mehr Sanktionen aufgrund von Meldeversäumnissen. Sie haben im Vergleich zum Vorjahr um 107.500 auf 705.000 zugenommen. Das entspricht einem Anteil an allen Sanktionen von rund 70 Prozent. 13 Prozent der Sanktionen wurden wegen Ablehnung einer Beschäftigung, Ausbildung oder Bildungsmaßnahme ausgesprochen.

Im Dezember 2012 waren 148.500 und im Jahresdurchschnitt 2012 insgesamt 150.300 erwerbsfähige Leistungsberechtigte mit mindestens einer Sanktion belegt, das waren 3,4 Prozent aller erwerbsfähigen Leistungsberechtigten.

Zurückzuführen ist der Anstieg der Sanktionen auf die gute Lage auf dem Arbeitsmarkt und eine intensivere Betreuung in den Jobcentern. „Wenn wir den Menschen mehr Angebote machen können, nehmen auch die Meldeversäumnisse zu“, erklärt Heinrich Alt.

Die BA setzt mit Sanktionen auch das Prinzip „Fördern und Fordern“ um. Heinrich Alt: „Hartz IV Empfänger wünschen sich eine möglichst dauerhafte und ordentlich bezahlte Beschäftigung. Die geringe Sanktionsquote zeigt, dass die Spielregeln von der deutlichen Mehrheit der Kunden akzeptiert werden und die Jobcenter verantwortungsbewusst mit dem Instrumentarium umgehen. Sanktionen sind immer das letzte Mittel. Wir wollen keine Drohkulisse aufbauen, sondern über Vertrauen und Argumentation unsere Kunden erreichen.“ Alt weiter: „Vergessen wir nicht, dass die Grundsicherung von Steuerzahlern finanziert wird, also auch von der Kassiererin, dem Dachdecker oder der Altenpflegerin. Der Gesetzgeber muss Leitplanken definieren um das Sozialsystem so zu gestalten, dass es von der Allgemeinheit als gerecht empfunden wird.“

Die aktuelle Statistik zur Zahl der Sanktionen in der Grundsicherung finden Sie unter http://statistik.arbeitsagentur.de/Navigation/Statistik/Statistik-nach-Themen/Grundsicherung-fuer-Arbeitsuchende-SGBII/Sanktionen/Sanktionen-Nav.html

 

Quelle: BA

UANI’s “Germany Campaign”

UANI’s “Germany Campaign” highlights the extensive Iran business activities of German businesses, firms and entities. German businesses are bolstering the Iranian economy and expanding Iranian industrial capacity at a time when the international community is working to economically isolate the Iranian regime.

The actions of German businesses and trade associations are directly at odds with the German government’s own robust arguments in support of sanctions to prevent a nuclear-armed Iran. Germany has consistently been the number one trade partner of Iran in the EU. In 2011, bilateral trade between Iran and Germany totaled nearly 4 billion euros, with the majority coming from 3 billion euros in German exports. In 2007, more than 1,700 German companies were reportedly active in Iran.

Unfortunately, the German government is also allowing the operations of the German-Iranian Chamber of Trade and Commerce to continue with impunity. The Chamber was established in 1975 “to establish new trade links between the two countries or expand existing cooperation.” The Chamber’s annual catalogue lists major German industrial firms such as Bosch, Herrenknecht, and Aker Wirth, many of which maintain their own branches or agencies in Tehran. In 2010, with support from the German Embassy in Tehran, the Chamber brought 7,000 representatives of Iranian firms to Germany to “learn about the latest technologies, innovations and achievements,” and “meet the largest possible number of potential business partners. It is unacceptable that German government entities would actively facilitate the establishment of German-Iran economic ties and increased economic activity at a time when the international community is working to increase the economic isolation of the Iranian regime in response to its pursuit of a nuclear weapon, support for terrorism and human rights violations. Lies den Rest dieses Artikels

Visaerteilungen im Jahr 2012 – Iraner

Antwort
der Bundesregierung

auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sevim Dag˘delen, Agnes Alpers,
Wolfgang Gehrcke, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE

– Drucksache 17/12477 –
Visaerteilungen im Jahr 2012

Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r

Wie aus den Antworten der Bundesregierung auf regelmäßige Anfragen der Fraktion DIE LINKE. zur Visapraxis hervorgeht, sind die Ablehnungsquoten in Bezug auf einzelne Länder, aber auch bei einzelnen Auslandsvertretungen innerhalb eines Landes, höchst unterschiedlich (vgl. zuletzt Bundestagsdrucksache 17/8823). Insbesondere in ärmeren Regionen und Ländern, aus denen viele Asylsuchende kommen, werden Visumanträge überdurchschnittlich häufig abgelehnt. Während die Ablehnungsquote im Jahr 2011 weltweit 7,5 Prozent betrug, lag sie in Afghanistan bei 35, im Kosovo bei 25 und im Iran bei 20,5 Prozent. In einigen subsaharischen Ländern wie Angola, Elfenbeinküste, Ghana, Guinea, Kamerun, Kongo, Mali, Nigeria, Senegal und Sudan, wo z. B. Zweifel an vorgelegten Dokumenten eine besondere Rolle spielen, reichten die Ablehnungsquoten von knapp einem Drittel bis zu 56 Prozent (Guinea). Allerdings sind in diesen Quoten Fälle nicht erfasst, in denen Betroffene angesichts hoher Anforderungen oder Schikanen im Verfahren ein Visumverfahren nicht länger betreiben und aufgeben oder mangels Erfolgsaussichten erst gar keinen Antrag stellen. In der Praxis reicht es nach Angaben von Betroffenen für eine Ablehnung oftmals bereits aus, keine minderjährigen Kinder zu haben und/oder über keine hohen regelmäßigen Einkünfte zu verfügen. Daraus wird dann häufig auf eine angeblich „mangelnde familiäre bzw. wirtschaftliche Verwurzelung“ im Herkunftsland bzw. „mangelnde Rückkehrbereitschaft“ geschlossen. Solche Ablehnungen sind für die Betroffenen oftmals nicht nachvollziehbar, zumal sie zumeist aus dem bloßen Ankreuzen eines vorgegebenen Standardsatzes bestehen, etwa: „Ihre Absicht, vor Ablauf des Visums aus dem Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten auszureisen, konnte nicht festgestellt werden“. Trotz gleichbleibender bzw. sogar leicht gestiegener Visazahlen wurden die im Visabereich eingesetzten Mitarbeiterkapazitäten in den letzten beiden Jahren reduziert. Im Jahr 2010 gab es einen Rückgang um 6,5 Prozent und 2011 um 4,2 Prozent. Die Arbeitsbelastung (bearbeitete Fälle pro statistisch Vollzeit tätigem Mitarbeiter/tätiger Mitarbeiterin) stieg entsprechend an: Um 6,5 bzw. 3,2 Prozent bzw. in Russland sogar um 12,3 bzw. 15 Prozent in den Jahren 2010 bzw. 2011 (vgl. Bundestagsdrucksachen 17/8221 und 17/8823). Lies den Rest dieses Artikels

Juristische Auswertung und Darstellung sozialrechtlicher Rahmenbedingungen besonders Schutzbedürftiger (RA Sascha Kellmann)

 

 

 

 

 

 

 

 Krankenversorgungsleistungen für Asylsuchende 

 

Juristische Auswertung

und Darstellung sozialrechtlicher Rahmenbedingungen besonders Schutzbedürftiger

 

 

RA Sascha Kellmann, Köln den 21.03.2013

  Lies den Rest dieses Artikels

OP-online: Buntes Fest gegen trübe Gedanken

Urberach (chz)- Während sich die Christen auf Ostern vorbereiten, haben iranische Flüchtlinge in Rödermark erstmals Nouruz, das persische Neujahrsfest, gefeiert. Der „neue Tag“ begrüßt den Frühling – und ist damit gar nicht so weit von Ostern entfernt.

 © Ziesecke

Sieben Sachen, die im Persischen mit einem „S“ beginnen, werden zu Nouruz von Frauen auf den Tisch gebracht. Somagh sind grüne Kräuter – die Hoffnung auf eine gute Ernte. Mit dem bunten Neujahrsfest vertreiben die iranischen Flüchtlinge auch jene trüben Gedanken, die in ihren Köpfen herumspuken.

Iranische Flüchtlinge, die meist aus politischen Gründen ihre Heimat verlassen mussten, haben den Verein AfA, „Alle für Alle“, gegründet, der das Nouruz-Fest in der Kelterscheune organisierte. Dazu luden sie jene Menschen ein, die sie hier als ihre Gastgeber betrachten: die deutsche Bevölkerung. Einen Abend lang bewirteten sie die Rödermärker – vor allem jene, die ihnen bisher helfend zur Seite gestanden hatten. Das persische Neujahrsfest wird 13 Tage lang gefeiert.

AfA wollte es zum einen den Deutschen bekannt machen und hofft zugleich, danach öfter gemeinsam zu feiern und auch ansonsten „in gegenseitigem Frieden, Freundschaft und Respekt beieinander zu leben“.

Flucht vor der Todesstrafe

Seit 18 Jahren gibt es AfA. Der Verein wurde im Iran gegründet und ist seit 2004 auch mit etwa 70 Mitgliedern in Deutschland vertreten. Vorsitzender Askari Yahyazahdeh lebt schon eine Weile in Waldacker und betreut von da aus den Verein, nicht zuletzt auf einer persischen Homepage. Der Schriftsteller musste den Iran verlassen, weil er um sein Leben fürchtet. Nachdem er in mehreren Texten heftig gegen die Todesstrafe protestiert hatte, wurde er selbst zum Tode verurteilt. Er wird nie mehr in seine Heimat zurückkehren können, ebenso wie seine Frau Najieh Norozi. Nach sechs Monaten hatten die beiden in Deutschland ein Aufenthaltsrecht bekommen, aus dem längst ein Bleiberecht geworden ist. Die ersten Jahre haben beide in einem Schnellrestaurant gearbeitet; derzeit ist Najieh Norozi ohne Job und sehr bedrückt, da die Familie mit ihren vier Kindern Sozialhilfe braucht – dabei würde sie so gerne als Näherin arbeiten.

Vollständiger Artikel

 

Mainpost: Träume von einer grenzenlosen Welt

Das gab es vorher nicht: Asylbewerber, die mitten in der Stadt für ihre Anliegen demonstrieren. Seit einem Jahr dauern die Proteste an. Die Bilanz fällt zwiespältig aus.

  • Glücklich in Würzburg vereint: Der Iraner Hassan Hosseinsadeh mit seiner Frau Shadi Molazadeh und Tochter Sheida.T. Obermeier, D. Biscan, K. Winterhalter, dpa

Im politischen und medialen Trubel um den Besuch von Sozialministerin Christine Haderthauer in der Würzburger Gemeinschaftsunterkunft (GU) für Asylbewerber ist dieser Jahrestag ein bisschen aus dem Blickfeld geraten: Vor einem Jahr, am 19. März 2012, starteten acht Flüchtlinge aus dem Iran mitten in der Würzburger Innenstadt, vor dem Vierröhrenbrunnen, einen unbefristeten Hungerstreik. Zum einen, um ihre persönlichen Asylverfahren zu beschleunigen. Zum anderen, um – zwei Monate nach dem Suizid ihres Landsmanns Mohammad Rahsepar – die Öffentlichkeit auf die Umstände hinzuzuweisen, unter denen Flüchtlinge hierzulande leben. Lies den Rest dieses Artikels

Entscheidung des BGH zu Abschiebungshaft

Mit Beschluss vom 1.3.2013 – V ZB 126/12 -,  hat der BGH die Rechtsbeschwerde einer Ausländerbehörde gegen eine den Haftbeschluss aufhebende Entscheidung des Beschwerdegerichts als unzulässig verworfen. Zur Begründung heißt es vor allem, eine Fortführung des Rechtsmittels mit einem Feststellungsantrag analog § 62 FamFG sei nicht statthaft. „§ 62 FamFG ist zwar grundsätzlich auch im Rechtsbeschwerdeverfahren anwendbar. Die Vorschrift gilt aber nur für ein Rechtsmittel des Betroffenen, nicht jedoch für ein Rechtsmittel der beteiligten Behörde. Die bloße Beeinträchtigung von auch der antragstellenden Behörde zustehenden – Rechten im Sinne des § 59 Abs. 1 FamFG durch eine fehlerhafte Entscheidung vermag das besondere Feststellungsinteresse nicht zu begründen“. Hat sich die Hauptsache während des Rechtsbeschwerdeverfahrens erledigt, kann die Behörde somit das Rechtsmittelverfahren danach nur noch beschränkt auf die Kostenentscheidung fortsetzen.

 

Das Wappen des Bundesgerichtshofs

BUNDESGERICHTSHOF
BESCHLUSS
V ZB 126/12
vom
1. März 2013
in der Abschiebungshaftsache Lies den Rest dieses Artikels

Abgeordnetenhaus: Abschiebungen im Winter | Kleine Anfrage

Nicht behandelte Mündliche Anfrage Nr. 18
des Abgeordneten Fabio Reinhardt (PIRATEN)
aus der 27. Sitzung des Abgeordnetenhauses vom 21. Februar 2013 und Antwort

Abschiebungen im Winter?

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre nicht erledigte Mündliche Anfrage gemäß § 51 Abs. 5 der Geschäftsordnung des Abgeordnetenhauses wie folgt:

1. Wie viele Menschen wurden seit Weihnachten 2012 in welche Länder abgeschoben?

Zu 1.: Eine Rückführung von vollziehbar ausreisepflichtigen Personen über die Weihnachtszeit – vom 24.12.2012 bis zum 31.12.2012 – wurde vom Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten – Abteilung IV Ausländerbehörde – nicht durchgeführt.
In der Zeit vom 02.01.2013 bis zum 31.01.2013 wurden insgesamt 41 Rückführungen von vollziehbar ausreisepflichtigen Personen durch das Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten – Abteilung IV Ausländerbehörde – durchgeführt. Bei 12 von 41 vollziehbar ausreisepflichtigen Personen erfolgte die Rückführung in Drittstaaten.

Iran: 1

2. Wie viele davon waren besonders schutzbedürftige Personen gemäß Artikel 17 EU-Aufnahmerichtlinie, das heißt Minderjährige, unbegleitet Minderjährig, Behinderte, ältere Menschen, Schwangere, Alleinerziehende mit minderjährigen Kindern und Personen, die Folter, Vergewaltigung oder sonstige schwere Formen psychischer, physischer oder sexueller Gewalt erlitten haben?

Zu 2.: In der Abschiebungsstatistik des Landesamtes für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten – Abteilung IV Ausländerbehörde – werden lediglich die Zielstaaten der Abschiebung, nicht aber die Unterscheidung der in Artikel 17 EU- Aufnahmerichtlinie vorgesehenen Kriterien erfasst.
Berlin, den 10. März 2013
Frank Henkel
Senator für Inneres und Sport
(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 15. Mrz. 2013)

 

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