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Badische Zeitung: “Drei Tage in einem Lkw versteckt”
ZISCHUP-INTERVIEW mit Mahdi Mohseni: Der Schüler flüchtete ohne seine Familie aus dem Iran nach Deutschland.
Mahdi Mohseni ist 2011 als 15-Jähriger allein ohne seine Familie aus dem Iran nach Deutschland geflohen. Zischup-Reporterin Dorentina Marina, Schülerin der Klasse 8b an der Hebelschule Freiburg, sprach mit ihm über seine Flucht.
Zischup: Wann bist du los gegangen?
Mahdi Mohseni: Am 12.06.1390
Zischup: Das kann doch nicht sein.
Mahdi: Doch, der Iran und Afghanistan haben einen anderen Kalender.
Zischup: Aha, okay. Wie war es an diesem Tag?
Mahdi: Einen Tag vorher machte ich mit einem Schmuggler einen Treffpunkt aus. Dann kam er Montag früh mit seinem Auto, klingelte an meiner Tür und sagte: “Los geht’s, nach Azadi.” Dort erwartete uns ein Freund des Schmugglers mit einem privaten Taxi.
Zischup: Wohin seid ihr dann gefahren?
Mahdi: Der Taxifahrer sagte zu mir: “Wir warten noch auf fünf Personen.” Nach einer Stunde kamen die anderen und wir fuhren los nach Orumiye, eine Stadt an der Grenze der Türkei.
Deutschland: 7.541 Asylerstanträge im April 2013| Iraner + 502
Im April 2013 wurden beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge 7.541 Asylerstanträge gestellt. Die Zahl der Asylbewerber stieg im Vergleich zum Vormonat um 1.962 Personen (35,2 Prozent).
Im Vergleich zum Vorjahresmonat April 2012 stieg die Zahl der Asylbewerber um 4.360 Personen (137,1 Prozent).
887 Personen erhielten im April 2013 die Rechtsstellung eines Flüchtlings nach der Genfer Konvention (15,3 Prozent aller Asylentscheidungen). Zudem erhielten 1.107 Personen (19,1 Prozent) sogenannten “subsidiären Schutz” (Abschiebungsverbote gemäß § 60 Abs. 2, 3, 5 und 7 des Aufenthaltsgesetzes).
Besonders deutlich stieg die Zahl der Asylbewerber aus der Russischen Föderation, für die Deutschland derzeit das wichtigste Zielland in der Europäischen Union darstellt. Viele russische Asylbewerber stellen zunächst einen Asylantrag in Polen, wandern aber in der Folge nach Deutschland weiter. Diese Weiterwanderung dürfte vor allem auf das unterschiedliche Niveau der in Polen bzw. Deutschland gewährten Leistungen an Asylbewerber zurückzuführen sein.
Die Zahlen im Einzelnen:
I. Aktueller Monat
Beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge haben im April 2013 7.541 Personen (Vormonat: 5.579 Personen) erstmals Asyl beantragt.
Damit ist die Zahl der erstmaligen Asylbewerber gegenüber dem Vormonat um 1.962 Personen (35,2 Prozent) und gegenüber dem Vorjahresmonat um 4.360 Personen (137,1 Prozent) gestiegen.
Hauptherkunftsländer im April 2013 waren:
| Zum Vergleich | ||||
|---|---|---|---|---|
| Feb. 2013 | Mrz. 2013 | Apr. 2013 | ||
| 1. | Russ. Föderation | 919 | 1.007 | 2.055 |
| 2. | Syrien | 711 | 552 | 691 |
| 3. | Afghanistan | 464 | 459 | 536 |
| 4. | Iran | 303 | 275 | 502 |
| 5. | Serbien | 398 | 385 | 482 |
| 6. | Pakistan | 207 | 223 | 277 |
| 7. | Irak | 312 | 260 | 262 |
| 8. | Mazedonien | 165 | 148 | 247 |
| 9. | Somalia | 143 | 171 | 224 |
| 10. | Georgien | 156 | 183 | 187 |
Im April 2013 wurden beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge neben den 7.541 Erstanträgen zudem 1.016 Asylfolgeanträge gestellt (zum Vergleich:
Im April 2012 waren es 3.181 Erst- und 772 Folgeanträge). Damit wurden im April 2013 insgesamt 8.557 Asylanträge gezählt, 4.604 mehr als im April 2012 (Steigerung um 116,5 Prozent). Hauptherkunftsländer bei den Folgeanträgen waren Serbien (283), Mazedonien (162) und Kosovo (80). Der Anteil der Asylfolgeanträge an allen Asylanträgen lag damit im April 2013 bei 11,9 Prozent.
Im April 2013 hat das Bundesamt über die Anträge von 5.796 Personen (Vormonat: 5.690) entschieden.
Insgesamt 887 Personen (15,3 Prozent) wurde die Rechtsstellung eines Flüchtlings nach dem Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge vom 28. Juli 1951 (Genfer Flüchtlingskonvention) zuerkannt. Darunter waren 58 Personen (1,0 Prozent), die als Asylberechtigte nach Art. 16a des Grundgesetzes anerkannt wurden, sowie 829 Personen (14,3 Prozent), die Flüchtlingsschutz nach § 3 des Asylverfahrensgesetzes i. V. m. § 60 Abs. 1 des Aufenthaltsgesetzes erhielten.
Darüber hinaus hat das Bundesamt im April 2013 bei 1.107 Personen (19,1 Prozent) Abschiebungsverbote gemäß § 60 Abs. 2, 3, 5 und 7 des Aufenthaltsgesetzes (sog.subsidiärer Schutz) festgestellt.
Abgelehnt wurden die Anträge von 2.391 Personen (41,3 Prozent). Anderweitig erledigt (z.B. durch Verfahrenseinstellungen wegen Rücknahme des Asylantrages) wurden die Anträge von 1.411 Personen (24,3 Prozent).
II. Laufendes Jahr
Für den Zeitraum Januar bis April 2013 ergeben sich folgende Zahlen:
In der Zeit von Januar bis April 2013 haben insgesamt 26.792 Personen in Deutschland erstmalig Asyl beantragt. Gegenüber dem Vergleichszeitraum im Vorjahr (15.482 Personen) bedeutet dies eine Erhöhung um 11.310 Personen (73,1 Prozent).
Die Hauptherkunftsländer in der Zeit von Januar bis April 2013:
| 1. | Russ. Föderation | 5.026 |
| 2. | Syrien | 3.046 |
| 3. | Afghanistan | 2.195 |
| 4. | Serbien | 1.750 |
| 5. | Iran | 1.613 |
| 6. | Irak | 1.346 |
| 7. | Pakistan | 1.074 |
| 8. | Somalia | 734 |
| 9. | Georgien | 729 |
| 10. | Mazedonien | 717 |
Im bisherigen Jahr 2013 wurden beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge neben 26.792 Erstanträgen auch 3.467 Asylfolgeanträge gestellt (Januar -April 2012: 15.482 Erst- und 3.168 Folgeanträge). Damit wurden im bisherigen Jahr 2013 insgesamt 30.259 Asylanträge gezählt, 11.609 mehr als von Januar -April 2012 (Steigerung um 62,3 Prozent).
Im Zeitraum von Januar bis April 2013 hat das Bundesamt 20.625 Entscheidungen (Vorjahr: 17.188) getroffen.
Insgesamt 3.217 Personen (15,6 Prozent) wurde die Rechtsstellung eines Flüchtlings nach dem Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge vom 28. Juli 1951 (Genfer Flüchtlingskonvention) zuerkannt. Darunter waren 257 Personen (1,2 Prozent), die als Asylberechtigte nach Art. 16a des Grundgesetzes anerkannt wurden, sowie 2.960 Personen (14,4 Prozent), die Flüchtlingsschutz nach § 3 des Asylverfahrensgesetzes i. V. m. § 60 Abs. 1 des Aufenthaltsgesetzes erhielten.
Darüber hinaus hat das Bundesamt von Januar bis April 2013 bei 3.685 Personen (17,9 Prozent) Abschiebungsverbote gemäß § 60 Abs. 2, 3, 5 und 7 des Aufenthaltsgesetzes (sog. subsidiärer Schutz) festgestellt.
Abgelehnt wurden die Anträge von 8.023 Personen (38,9 Prozent). Anderweitig erledigt (z.B. durch Verfahrenseinstellungen wegen Rücknahme des Asylantrages) wurden die Anträge von 5.700 Personen (27,6 Prozent).
Die Zahl der Personen, über deren Anträge noch nicht entschieden wurde, betrug Ende April 2013 59.883, darunter 55.459 Erstanträge und 4.424 Folgeanträge (Vormonat: 56.853 anhängige Verfahren, davon 52.673 Erst- und 4.180 Folgeanträge).
Wien: Die neuen Partyperser
Die iranische Community in Wien hat in den vergangenen 30 Jahren einen deutlichen Wandel durchlebt.
Von Arian Faal
- Die jüngere Generation ist deutlich toleranter als alteingesessene Iraner.
Das Image des Teppichhändlers ist passé. Heute ist die iranische Community vielschichtiger.dpa
Wien. “Stur können sie sein und stolz auch, aber vor allem sind sie eines: intelligent”, sinnierte einmal der ehemalige österreichische Bundespräsident Rudolf Kirchschläger 1998 bei einer Veranstaltung über die Perser in Wien. Der mittlerweile verstorbene Wiener Altbürgermeister Helmut Zilk, der ebenfalls anwesend war, streute Letzteren ebenfalls Rosen und meinte gar, dass es in Wien “die Ausländer gebe und die Perser”.
Gesetzentwurf: EU-Kommission beschließt Grundrecht auf Bankkonto
Die EU-Kommission will allen Bürgern zu einem Girokonto verhelfen. Banken sollen künftig fast keine Interessenten mehr abweisen dürfen. Rund 58 Millionen EU-Bürger sind derzeit ohne eigenes Konto, oft haben sie daher kaum Chancen auf eine Wohnung oder einen Mobilfunkvertrag.
Brüssel – In der EU könnte schon bald ein Grundrecht auf ein Girokonto gelten. Die EU-Kommission hat am Mittwoch einen entsprechenden Vorschlag für eine Richtlinie vorgelegt. Demnach dürfen Banken Interessenten mit Wohnsitz in der EU künftig nicht mehr abweisen. Ausnahmen seien lediglich für schwerwiegende Gründe wie Geldwäsche[http://www.spiegel.de/thema/geldwaesche/] vorgesehen, sagte EU-Verbraucherkommissar Tonio Borg.
Zudem will Borg die Banken gemeinsam mit Binnenmarktkommissar Michel Barnier zu besserem Service auch auf anderen Gebieten verpflichten. Dem Entwurf müssen noch das Europaparlament[http://www.spiegel.de/thema/europaparlament/] und die EU-Mitgliedstaaten mit qualifizierter Mehrheit zustimmen.
“Dieser Vorschlag ermöglicht Verbrauchern in der gesamten EU, Zugang zu einem Konto zu erhalten, Bankenangebote zu vergleichen und – wenn sie unzufrieden sind – zu einem anderen Anbieter zu wechseln”, sagte Borg. Hoffnungen auf eine Selbstregulierung der Finanzbranche hat die Kommission eigenen Angaben zufolge begraben.
Nun sollen die Mitgliedstaaten ihre Geldinstitute zu mehr Kundenfreundlichkeit verpflichten, auch gegenüber sozial schwachen oder verschuldeten Verbrauchern. Sollte der Entwurf der Kommission von EU-Parlament und den nationalen Regierungen abgenickt werden, müssten die Länder die neuen Vorgaben in ihren Rechtsrahmen aufnehmen.
Alle Banken müssten dann ihre Kunden regelmäßig über angefallene Entgelte informieren, und zwar aufgeschlüsselt nach einem einheitlichen Standard.In jedem Land soll zudem eine unabhängige Internetseite einen Gebührenvergleich zwischen sämtlichen Kontoanbietern ermöglichen.Zudem will die Kommission Kontowechsel erleichtern: Künftig soll es genügen, der jeweils neuen Bank einen Auftrag zur Abwicklung des alten Kontos zu erteilen. Der neue Anbieter muss sich dann laut der EU-Vorlage innerhalb von 15 Tagen kostengünstig um alles Weitere kümmern.Auch die Einrichtung eines Kontos im EU-Ausland soll für EU-Bürger vereinfacht werden.
Das Bundesverbraucherministerium begrüßte das geplante Grundrecht auf ein Konto auf Guthabenbasis. “Nach wie vor ist es ein großes Ärgernis, dass Banken vielen Menschen noch immer den Zugang zu einem Girokonto verwehren”, erklärte ein Sprecher von Verbraucherministerin Ilse Aigner[http://www.spiegel.de/thema/ilse_aigner/] (CSU). Die von der Kommission angestrebte Stärkung des Wettbewerbs um die Bankkunden sei ein richtiger Schritt.
Laut Kommission verfügen 58 Millionen EU-Bürger über 15 Jahren nicht über ein Girokonto, wodurch sie von vielen Dingen des alltäglichen Lebens ausgeschlossen seien. Allein in den EU-Ländern Bulgarien und Rumänien sei jeweils die Hälfte der Bevölkerung betroffen. In Deutschland geht die Zahl derer, die ohne Konto leben, Schätzungen zufolge in die Hunderttausende
VG Schwerin: Verfolgung im Iran
Leitsatz:
Bei Übertritt zum Christentum droht iranischen Staatsangehörigen die Gefahr der Verfolgung im Iran. Das Gericht muss nicht die Frage prüfen, ob die Hinwendung zu der angenommenen Religion auf einer festen Überzeugung und einem ernstgemeinten religiösen Einstellungswechsel beruht und nicht lediglich wegen der Asylantragstellung aus Opportunitätserwägungen erfolgt ist. Die Überprüfung, ob der Glaubensübertritt ernsthaft gewollt ist, hat nach innerkirchlichem Recht der zuständige Geistliche vorzunehmen; staatliche Behörden und Gerichte sind daran staatskirchenrechtlich grundsätzlich gebunden.
Normen:
AufenthG § 60 Abs. 1, WRV Art. 137 Abs. 3, AsylVfG § 28 Abs. 1, AsylVfG § 28 Abs. 1 a, Read the rest of this entry
Türkei: Erstmalig Asylgesetz verabschiedet
Die Türkei hat zum ersten Mal in ihrer Geschichte ein Asylgesetz verabschiedet. Das Anfang April vom türkischen Parlament beschlossene „Gesetz zu Ausländern und internationalem Asyl“ befasst sich mit den Verfahren, nach denen Flüchtlinge in der Türkei
einen aufenthaltsrechtlichen Status erlangen. Bisher wurden die meisten von ihnen lediglich als sogenannte „Gäste“ geduldet. Wie bisher erhalten zwar weiterhin nur Flüchtlinge aus Europa den vollen Flüchtlingsstatus. Neu ist aber, dass Personen z. B. aus Afrika und dem Nahen Osten nun als „vorbehaltliche Flüchtlinge“ anerkannt und vor einer Abschiebung in Krisengebiete geschützt werden. Von dem Gesetz profitieren somit die etwa 350.000 syrischen Flüchtlinge, die sich nach Regierungsangaben in der Türkei aufhalten. Das neue Asylgesetz steht im Zeichen der Annäherung der Türkei an die EU und wurde von der EU-Kommission positiv gewürdigt. Die Türkei erhofft sich im Zuge der Harmonisierung der Migrations- und Asylpolitik eine Aufhebung der Visapflicht für türkische Staatsangehörige, wie sie bereits länger verhandelt wird (vgl. Ausgaben 2/11, 4/10). Türkische Menschenrechtsverbände begrüßten das Gesetz grundsätzlich, kritisierten es aber zugleich als nicht weitgehend genug. Mehr Infos unter: www.tbmm.gov.tr, http://www.amnesty.org.tr, http://europa.eu
Bremen: Mehr Wohnungen für Flüchtlinge statt Übergangswohnheime
Mitteilung des Senats
an die Stadtbürgerschaft
vom 23. April 2013
Drucksache 18/327 S
Stadtbürgerschaft (zu Drs. 18/116 S)
18. Wahlperiode 23.04.13
„Mehr Wohnungen für Flüchtlinge statt Übergangswohnheime“
Die Stadtbürgerschaft hat auf Antrag der Fraktionen der SPD und Bündnis 90/DIE GRÜNEN
mit Beschluss vom 23.4.2012 den Senat aufgefordert,
1. eine Steuerungsgruppe einzusetzen, die ein Konzept zur Neuorganisation der Unterbringung von Flüchtlingen in Wohnungen statt in Gemeinschaftsunterkünften mit dem Ziel entwickelt, die Unterbringung in Übergangswohnheimen stufenweise aufzugeben. Dabei sollen Flüchtlinge in der Regel nicht länger als drei Monate in der Erstunterbringung verbleiben. Read the rest of this entry
Urteil: Iran – Homosexualität / Konversion
VG Trier: Ist die Homosexualität eines Mannes den Behörden bekannt, besteht die konkrete Gefahr von Misshandlungen. Es droht bei jedem Kontakt mit den Sicherheitsbehörden Inhaftierung oder Prügelstrafe, selbst wenn keine konkreten homosexuellen Handlungen nachgewiesen werden können (U.v. 17.01.2013 – 2 K 730/12.TR <5459455>).
VGH HE: Muslimische Konvertiten, die einer evangelikalen oder freikirchlichen Gruppierung angehören, sind spätestens dann einer konkreten Gefahr für Leib, Leben und Freiheit ausgesetzt, wenn sie sich in Iran zu ihrem christlichen Glauben bekennen und Kontakt zu einer solchen Gruppierung aufnehmen. Für muslimische Konvertiten einer solchen Gruppierung ist eine religiöse Betätigung selbst im häuslich-privaten oder nachbarschaftlich-kommunikativen Bereich nicht mehr gefahrlos möglich. Dem gefährdeten Kreis zuzurechnen ist allerdings nur, wer sich ernsthaft dem neuen Glauben zugewandt hat, sich bei einer erzwungenen Rückkehr zu seinem christlichen Glauben bekennen und versuchen würde, Kontakt zu einer evangelikalen oder freikirchlichen Gemeinde aufzunehmen (B.v. 11.02.2013 – 6 A 2279/12.Z.A <5416432>; st. Rspr., vgl. VGH HE, U.v. 18.11.2009 – 6 A 2105/08.A <5267255>).
Werden Sie Deutscher – ein Dokumentarfilm von Britt Beyer
Quelle: Marcus Lenz
Ein halbes Jahr lang begleitet der Film die Teilnehmer eines Integrationskurses an einer Berliner Volkshochschule, zeigt ihre persönlichen Motivationen und Mühen, und das Bild, das Deutschland in den Lehrmaterialien von sich selbst entwirft. Während auf der Leinwand Menschen aus aller Welt lernen was es heißt, deutsch zu sein, lernt der Zuschauer was es bedeutet, ein Immigrant in Deutschland zu sein. Und wird mit seinem Selbstbild als Deutscher konfrontiert. Das ist häufig komisch, manchmal absurd und erlaubt zum Teil auch Einblicke in tragische Situationen – ein Film, der Verständnis schafft und verbindet.
Witness Statement of Jalel Sherhani
In this witness statement, Jalel Sherhani—a 44 year old Ahwazi Arab now residing outside of Iran—describes the plight of the Ahwazi Arabs, an ethnic minority in Iran, and the persecution and discrimination he and several of his family members faced. In particular, Sherhani recounts the arrest, imprisonment and execution of his family members at the beginning of the Iran-Iraq War and the subsequent confiscations of land owned by the Sherhani family during the war.
Name: Jalel Sherhani
Place of Birth: Ahvaz/Ahwaz, Iran
Date of Birth: January 21, 1969
Occupation: Self-employed
Interviewing Organization: Iran Human Rights Documentation Center (IHRDC)
Date of Interview: September 25, 2012
Interviewer: IHRDC Staff
This statement was prepared pursuant to an interview with Jalel Sherhani. It was approved by Jalel Sherhani on April 17, 2013. There are 63 paragraphs in the statement.
The views and opinions of the witness expressed herein do not necessarily reflect those of the Iran Human Rights Documentation Center.
Background
1. My name is Jalel Sherhani. I was born in Ahwaz[1] on January 21, 1969. Before leaving Iran, I was self-employed in the informal sector—I will explain later why that was the case. I believe that I faced discrimination from the state not only during my childhood and when I entered school, but even since my birth. Read the rest of this entry
Kino: Dreißig Jahre in iranischen Gefängnissen – Gergedan Mevsimi – Jahreszeit des Nashorns
Während der Islamischen Revolution wird der persische Schriftsteller Sahnel inhaftiert. Auch seine Frau Mina, Tochter eines Schah-Kommandeurs, landet im Gefägnis, da sie sich weigert, sich gegen ihren Mann zu wenden. Nach zehnjähriger Haft kommt Mina frei. Die Behörden behaupten den Tod ihres Mannes. Trauernd flieht sie in die Türkei und beginnt dort ein neues Leben. 20 Jahre später taucht der für tot gehaltene Sahnel nach seiner Entlassung auf der Suche nach seiner ehemaligen Liebe und seiner Familie in Istanbul auf. Genre: Drama Regie: Bahman Ghobadi Cast: Behrouz Vossoughi, Monica Bellucci, Yilmaz Erdogan Laufzeit: noch unbekannt FSK: noch unbekannt Verleih: Kinostar
Der Film “Jahreszeit des Nashorns” porträtiert die Verlierer der islamischen Revolution in Iran.
Unter ihren Schutzanzügen sind die Männer nicht zu erkennen, die den grauhaarigen Alten wie einen kontaminierten Gegenstand von oben bis unten mit Wasser und Seife abspritzen. Eine letzte demütigende Prozedur, bevor Sahel Farzan im Herbst 2009 nach fast 30 Jahren Haft aus einem iranischen Gefängnis entlassen wird.
Auch er ein Opfer der iranisch-islamischen Revolution: Sein Verbrechen bestand in der Ehe mit der falschen Frau, wie wir nach und nach aus eingestreuten Rückblenden erfahren. Dort ist er 1977 als gefeierter Lyriker zu sehen; nach einer Vorlesung verliebt er sich in Mina (Monica Belucci). Die Tochter eines Obersts genießt ihr Leben. Von Akbar, dem Fahrer der Familie, eifersüchtig beobachtet, heiratet sie ihre große Liebe Sahel.
Akbars Stunde schlägt mit der Machtergreifung der religiösen Fanatiker, die bildungsfernen Aufsteigern wie ihm Karrieren bei den revolutionären Garden ermöglichen. Der abgewiesene Mann nutzt das neue Unrechtsregime für seine Rache. Nachdem Mina sich keinem seiner Erpressungsversuche beugt, lässt er sie und Sahel zu langen Gefängnisstrafen verurteilen.
Zehn Jahre später wird Mina entlassen. Ihr geliebter Mann Sahel, so sagen ihr die Autoritäten, sei tot. Tatsächlich wirkt Sahel erloschen, als er sich nach seiner Entlassung auf die Suche nach seiner Frau macht. Allein die Liebe zu ihr hatte ihn Haft und Folter überleben lassen. Derart vom eigenen Sein entkoppelt, stöbert er Mina schließlich in Istanbul auf, wo sie mit ihren beiden Kindern lebt. Doch Sahel bleibt auf Distanz.
DW: Iran – DIE ENDLOS LANGE NACHT
Im Iran werden Journalisten verhaftet, gefoltert und verjagt. Schon der Kontakt mit Auslandsmedien kann geführlich sein. Im Juni sind Präsidentschaftswahlen: Die Verfolgung nimmt zu.
Die Nacht nach seiner Verhaftung war endlos lang. Ehsan Mehrabi musste stehen. Setzen durfte er sich nicht – auch nicht, als ihm erst schwindelig, dann schlecht wurde. Er fiel, verletzte sich am Kopf und musste weiter stehen. Aber schlimmer sei die psychische Folter gewesen, sagt der iranische Journalist: “Sie haben mir gedroht, dass sie meine Familie verhaften und mich hinrichten würden.”
Über Nacht wurde er zum Spion. Geheimdienstagenten, sagt der heute 37-Jährige, klopften an die Türen seiner Nachbarn und Freunde und erzählten ihnen, Mehrabi habe mit ausländischen Regierungen zusammengearbeitet. Der Grund: Der Parlamentskorrespondent hatte im Februar 2010 dem persischen Programm des britischen Senders BBC ein Interview gegeben. Er zuckt die Schultern. “Das reichte aus, um mich für ein Jahr und drei Monate ins Gefängnis zu werfen.”
Briefe aus dem Kulturministerium
Es bedarf nicht viel, um als iranischer Journalist verhaftet und gefoltert zu werden: ein Artikel zum iranischen Nuklearprogramm, eine Reportage über den Preis von Lebensmitteln, die seit der Verschärfung der westlichen Sanktionen immer weiter steigt. Manchmal aber, werden Artikel, die niemals geschrieben wurden, zum Verhängnis – etwa über den Jahrestag der islamischen Revolution oder regimefreundliche Demonstrationen. Journalisten müssen sich vorsichtig an die vielen roten Linien herantasten, die oft unsichtbar sind: “Die Regierung hat nie definiert, was sie unter Zensur versteht”, sagt Reza Moini, Iran-Referent der Nichtregierungsorganisation Reporter ohne Grenzen. Die iranische Presse ist eine der am stärksten zensierten der Welt, so das Committee to Protect Journalists, das sich für den Schutz von Journalisten weltweit einsetzt.
Die Weisungen erreichen die Chefredakteure aus dem Ministerium für Kultur und islamische Führung – und sie wissen, dass sie sich besser daran zu halten haben. “Eine Zeitung wurde kürzlich geschlossen, weil sie über einen Oppositionsführer geschrieben haben”, berichtet Ali Mazrooie von der im Iran verbotenen Gewerkschaft iranischer Journalisten (AOIJ). Über die Jahre hat er für viele Zeitungen gearbeitet: Denn immer wieder werden zu kritische Zeitungen und Sender verboten und geschlossen. Nach Angaben von Reporter ohne Grenzen sind seit 2009 mehr als 30 unabhängige Zeitungen verboten worden. Die Folge: Mehr als 90 Prozent der Presse werden direkt von der Regierung kontrolliert, so Mazrooie, der heute im Brüsseler Exil lebt.
Journalisten fliehen
Mehr als 200 Journalisten seien in den vergangenen Monaten aus dem Iran geflohen. Denn die Regierung verschärfe im Vorfeld der Präsidentschaftswahlen im Juni die Zensur und gehe gezielt gegen kritische Journalisten und Blogger vor: “Mehr als 24″, so Moini, “sind seit Anfang des Jahres verhaftet worden.” Manche wurden freigelassen, andere noch nicht. 46 Journalisten und Blogger sind inhaftiert, manche seit Jahren.
Journalisten werden außerdem gezielt aufgefordert, sprich gezwungen, die Hauptstadt Teheran zu verlassen: “Ein Exil im Inneren des Landes”, so nennt es Moini von Reporter Ohne Grenzen. Auch Angehörige von im Ausland lebenden Journalisten werden aufgesucht und eingeschüchtert. Viele verwenden ein Pseudonym, “aber die Botschaft weiß doch trotzdem wer wir sind”, so eine junge iranische Journalistin, die in Deutschland lebt.
Quelle: DW/Flüchtlingshilfe Iran/Carl Melchers
Kontroverse um SPD-Entwurf zu Aufenthalts- und Asylverfahrensrecht
Ein Gesetzentwurf der SPD-Fraktion „zur Verbesserung der Situation Minderjähriger im Aufenthalts- und Asylverfahrensrecht“ (17/9187) stößt bei Experten auf ein gegensätzliches Echo. Dies wurde am Montag auf einer Sachverständigen-Anhörung des Innenausschusses zu der Vorlage deutlich. Während dabei etwa Thomas Berthold vom Bundesfachverband Unbegleitete Minderjährige Flüchtlinge betonte, der Gesetzentwurf sei „in seinem Grundanliegen zu begrüßen“, sah Hans-Eckhard Sommer vom bayerischen Innenministerium für die Vorlage „keinen Bedarf aus Sicht der ausländerrechtlichen Praxis“.
In dem Gesetzentwurf verweist die Fraktion darauf, dass die Bundesregierung im Juli 2010 die Vorbehalte zur UN-Kinderrechtskonvention zurückgenommen habe. Um die deutsche Rechtslage an die Maßstäbe dieser Konvention anzupassen, bedürften mehrere Regelungen des Asylverfahrensgesetzes, des Aufenthaltsgesetzes und des Achten Sozialgesetzbuchs der Änderung.
Der Vorlage zufolge soll im Aufenthalts- und im Asylverfahrensgesetz klargestellt werden, „dass bei der Rechtsanwendung das Wohl des Kindes ein vorrangig zu berücksichtigender Gesichtspunkt ist“. Auch soll danach die „aufenthalts- und asylrechtliche Verfahrensfähigkeit“ von bisher 16 auf 18 Jahre angehoben und allen unbegleiteten Minderjährigen im Asylverfahren ein gesetzlicher Vertreter zur Seite gestellt werden.
Für 16- und 17-Jährige soll laut Entwurf die Pflicht entfallen, in einer Aufnahmeeinrichtung zu wohnen. „Stattdessen werden sie regelmäßig durch das Jugendamt in Obhut genommen“, heißt es in der Vorlage weiter. Danach soll außerdem klargestellt werden, „dass unbegleitete Minderjährige nicht in Gemeinschaftsunterkünften untergebracht werden, sondern in Obhut zu nehmen sind“.
Ferner sieht die Vorlage unter anderem vor, dass das sogenannte Flughafenverfahren keine Anwendung auf unbegleitete Minderjährige findet. Stattdessen seien sie „durch das Jugendamt in Obhut zu nehmen, um so die Durchführung eines Clearingverfahrens zu gewährleisten“. Zur Gewährleistung eines solchen Verfahrens will die Fraktion auch die Zurückweisung an der Grenze für unbegleitete Minderjährige ausschließen.
Berthold sagte, entscheidend sei, dass das Kindeswohl in allen Verfahrensschritten beachtet werde. Die Praxis zeige jedoch, dass dies „bislang einfach nicht der Fall ist“. Es müsse um ein „Primat des Kindeswohls“ gehen. Wichtig sei etwa, dass die Verfahrensfähigkeit auf 18 Jahre angehoben werde.
Hendrik Cremer von Deutschen Institut für Menschenrechte verwies darauf, dass unbegleitete Minderjährige „besonders empfänglich für die negativen Auswirkungen des Lebens in Flüchtlingszentren“ seien. Cremer hob hervor, dass Artikel 20 der Kinderrechtskonvention „an einer konkreten Notsituation“ ansetze: „Das Kind ist alleine und deshalb besonders schutzbedürftig“. Daraus resultiere ein „Anspruch auf Betreuung und Unterkunft zum Wohl des Kindes“, also „in einer geeigneten Kinderbetreuungseinrichtung“. Darunter fielen Asylbewerberunterkünfte „sicherlich nicht“.
Professor Kay Hailbronner von der Universität Konstanz unterstrich, Ausgangspunkt sei natürlich, dass das Kindeswohl vorrangig berücksichtigt werden müsse. Warum dann aber die Verfahrensfähigkeit auf 18 Jahre angehoben werden müsse, sei ihm nicht ohne weiteres ersichtlich. Hailbronner wandte sich zudem gegen einen Ausschluss des Flughafenverfahrens. Es sei nicht zu „bestreiten, dass die spezifischen Bedürfnisse für Kinder“ es erfordern, „dass man effektiv seinen Asylantrag stellen kann“. Warum dies aber von vornherein beim Flughafenverfahren ausgeschlossen sein solle, leuchte ihm nicht ein.
Sommer sagte, er sehe durch die Aufhebung der Vorbehalte zur Kinderrechtskonvention „keinen rechtlichen Änderungsbedarf“. So sei es eine Selbstverständlichkeit, dass das Kindeswohl zu beachten ist. Dies brauche man nicht extra in das Gesetz schreiben. Auch lasse sich aus der Kinderrechtskonvention nicht die Notwendigkeit ableiten, die Verfahrensfähigkeit auf 18 Jahre anzuheben. Eine „deutliche Überinterpretation“ der Konvention sei es ferner, auf die Möglichkeit zu verzichten, Kinder und Jugendliche an der Grenze zurückzuweisen.
Professor Daniel Thym von der Universität Konstanz argumentierte, das Flughafenverfahren bleibe eine Option, solange man die strengen Auflagen des EU-Gesetzgebers beachte. Aus politischen Gründen könne man das Flughafenverfahren einschränken oder abschaffen, „rechtlich zwingend“ sei dies jedoch nicht.
Quelle: Bundestag
Schweinfurt: Freiheit – nur eine Fata Morgana
Maneis Arbab kämpft mit den Mitteln des Künstlers – Karikaturen im Bayernkolleg
Sattar Beheshti: So hieß der junge Blogger, der in einem iranischen Gefängnis ums Leben kam. Der Künstler Maneis Arbab hat ihm diese Karikatur gewidmet. Sie ist im Bayernkolleg ausgestellt.
Foto: Maneis Arbab
Im Gespräch: Der iranische Künstler Maneis Arbab und eine Schülerin vor der Karikatur „Sattar Beheshti“.
Foto: Katharina Winterhalter
Maneis Arbab war ein erfolgreicher Künstler. Er illustrierte Schul- und Kinderbücher, hatte eine Werbeagentur und einen Lehrauftrag an der Universität in Teheran. Bis zu jenem Tag, als sich ein Mitarbeiter eines Ministeriums seine Illustrationen genauer anschaute und Haare entdeckte. Haare, die unter dem Kopftuch eines Mädchens hervor schauten. Plötzlich war Arbab ein subversives Element. Alle Aufträge wurden ihm entzogen, er floh aus dem Iran und stellte in Deutschland Antrag auf Asyl.
Das war 2009. Seitdem lebt der 52-Jährige in der Gemeinschaftsunterkunft in Würzburg, in einem kleinen Zimmer, das für ihn Wohnraum und Atelier zugleich ist. Hier zeichnet er vor allem Karikaturen, in denen er sich mit den Bedingungen im Iran, aber auch mit seinem Leben als Asylbewerber auseinandersetzt. Unter dem Titel „Fata Morgana der Freiheit“ ist eine Auswahl im Bayernkolleg in Schweinfurt, in der Reihe „Künstler im Gang“, zu sehen.
Wer erinnert sich noch an Sattar Beheshti, den jungen Blogger, der vor drei Monaten starb, nachdem er im Gefängnis gefoltert worden war? Für kurze Zeit ging sein Bild ging um die Welt. Maneis Arbab will mit seiner Karikatur ein dauerhafteres Erinnerungsbild schaffen. Sie zeigt einen jungen Mann, der von einem Stiefel unter einer Festplatte zerquetscht wird. Satars „Verbrechen“: Er schrieb in seinem Blog über Nasrin Setoudeh, eine engagierte Anwältin, die zahlreiche politische Gefangene verteidigt hatte und 2010 selbst zu elf Jahren Haft verurteilt wurde – wegen angeblicher Propaganda gegen die Machthaber. Auch ihr hat Arbab eine Karikatur gewidmet.
Hilde Stübler-Vittmann, Oberstudienrätin am Bayernkolleg, kennt Maneis Arbab schon länger und sprach bei der Eröffnung über dessen „Leben als Wechselbad“: vom Kunststudenten, erfolgreichen Kinderbuchillustrator und Werbegrafiker zum Asylbewerber, der sein Leben in der sogenannten Gemeinschaftsunterkunft fristen müsse.
60 Jahre Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
+ Bundesinnenminister Dr. Friedrich bei seinem GrußwortQuelle: Daniel Karmann
Die Bundeskanzlerin, Dr. Angela Merkel, besuchte am 10. April 2013 das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge in Nürnberg, das sein 60-jähriges Bestehen im Rahmen eines Festaktes feierte.
Festrede der Kanzlerin
In ihrer Festrede unterstrich die Bundeskanzlerin die gesamtgesellschaftliche Relevanz der Themen Integration und Migration und die wichtige Rolle, die das Bundesamt hierbei einnimmt: “Integration ist noch nicht Teil des Namens des Bundesamtes. Das Bundesamt bewältigt aber große Aufgaben in diesem Bereich und das ist gut und richtig”
.“Herkunft darf keine Rolle spielen”
, betonte die Bundeskanzlerin, “denn jeder, der sich in die Gesellschaft einbringt, ist ein Gewinn für uns und prägt diese Gesellschaft”
.
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF)
Gegründet wurde das heutige Bundesamt ursprünglich als “Bundesdienststelle für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge” im Jahre 1953, 1965 wurde es zum “Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge” umbenannt. Ende des Jahres 1996 bezog das Bundesamt seine heutige Zentrale in Nürnberg. In den zurückliegenden 60 Jahren durchlief die Behörde einen weit reichenden Umstrukturierungsprozess.
Nachdem das Bundesamt in den ersten 50 Jahren seines Bestehens eine reine Asylbehörde war, erhielt es mit In-Kraft-Treten des Zuwanderungsgesetzes im Jahr 2005 umfangreiche Aufgaben im Bereich der Integration und Migration hinzu. Dies spiegelt sich auch im jetzigen Namen “Bundesamt für Migration und Flüchtlinge” wider. Heute sind im Bundesamt mit seinen 22 Außenstellen und vier externen Standorten gut 2.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt, davon ca. 1.000 in der Nürnberger Zentrale.
Bundesinnenminister dankt den BAMF-Mitarbeitern
Bundesinnenminister Dr. Friedrich dankte in seinem Grußwort den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Bundesamtes: “Ohne Ihr großes Engagement wäre die erfolgreiche Entwicklung des Bundesamtes zu einem heute national und international anerkannten Kompetenzzentrum für Migration und Integration nicht möglich gewesen. Dafür danke ich Ihnen sehr herzlich und wünsche Ihnen für die Zukunft alles Gute”
.
Dass auch in den kommenden Jahrzehnten neben dem Flüchtlingsschutz viele Herausforderungen und Chancen zur Gestaltung des gesellschaftlichen Zusammenhalts auf die Behörde zukommen, betonte ihr Präsident Dr. Schmidt: “Zur Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts muss es uns noch besser gelingen, alle Menschen in Deutschland anzusprechen und einzubeziehen. Heute ist oft von einer Willkommens- und Anerkennungskultur die Rede. Wir müssen diese Begriffe in unserer täglichen Arbeit mit Leben füllen”
.
Unter den hochrangigen Gästen des Festakts befanden sich neben Vertretern von Bund, Ländern und Kommunen auch Vertreter von Nichtregierungsorganisationen, Migrantenorganisationen und der Wissenschaft sowie internationale Gäste.
Quelle: BMI
Gelnhäuser Tageblatt: Wie aus einem Frühlingsfest ein Deutschkurs entsteht
BIEBERGEMÜND
(red). In der letzten Woche hat die Gemeinde Biebergemünd mit ihren ausländischen Flüchtlingen und den Flüchtlingshelfern das Frühlingsfest Nouruz gefeiert. In der Gemeinde leben zurzeit 14 iranische Flüchtlinge und eine achtköpfige Familie aus Guatemala.
Nouruz ist das iranische Frühlingsfest und wird am 21. März gefeiert. Zu diesem Fest hat Bürgermeister Manfred Weber alle ausländischen Flüchtlinge, deren jetzige Helfer, Kirchenvertreter und bereits bekannte interessierte Helfer aus der Gemeinde zum Gespräch mit einem Dolmetscher bei Kaffee und Kuchen eingeladen. Ziel des Zusammentreffens war das gegenseitige Kennenlernen. Spontan ist daraus ein zweimal in der Woche stattfindender Deutschkurs auf ehrenamtlicher Basis entstanden. Darüber freut sich die Gemeinde sehr. Der Bürgermeister sagt den Ehrenamtlichen bereits jetzt jegliche nötige Unterstützung zu. Dieser Kurs findet im Bürgertreff in Kassel statt.
Juristische Auswertung und Darstellung sozialrechtlicher Rahmenbedingungen besonders Schutzbedürftiger (RA Sascha Kellmann)
Krankenversorgungsleistungen für Asylsuchende
Juristische Auswertung
und Darstellung sozialrechtlicher Rahmenbedingungen besonders Schutzbedürftiger
RA Sascha Kellmann, Köln den 21.03.2013
OP-online: Buntes Fest gegen trübe Gedanken
Urberach (chz)- Während sich die Christen auf Ostern vorbereiten, haben iranische Flüchtlinge in Rödermark erstmals Nouruz, das persische Neujahrsfest, gefeiert. Der „neue Tag“ begrüßt den Frühling – und ist damit gar nicht so weit von Ostern entfernt.
© Ziesecke
Sieben Sachen, die im Persischen mit einem „S“ beginnen, werden zu Nouruz von Frauen auf den Tisch gebracht. Somagh sind grüne Kräuter – die Hoffnung auf eine gute Ernte. Mit dem bunten Neujahrsfest vertreiben die iranischen Flüchtlinge auch jene trüben Gedanken, die in ihren Köpfen herumspuken.
Iranische Flüchtlinge, die meist aus politischen Gründen ihre Heimat verlassen mussten, haben den Verein AfA, „Alle für Alle“, gegründet, der das Nouruz-Fest in der Kelterscheune organisierte. Dazu luden sie jene Menschen ein, die sie hier als ihre Gastgeber betrachten: die deutsche Bevölkerung. Einen Abend lang bewirteten sie die Rödermärker – vor allem jene, die ihnen bisher helfend zur Seite gestanden hatten. Das persische Neujahrsfest wird 13 Tage lang gefeiert.
AfA wollte es zum einen den Deutschen bekannt machen und hofft zugleich, danach öfter gemeinsam zu feiern und auch ansonsten „in gegenseitigem Frieden, Freundschaft und Respekt beieinander zu leben“.
Flucht vor der Todesstrafe
Seit 18 Jahren gibt es AfA. Der Verein wurde im Iran gegründet und ist seit 2004 auch mit etwa 70 Mitgliedern in Deutschland vertreten. Vorsitzender Askari Yahyazahdeh lebt schon eine Weile in Waldacker und betreut von da aus den Verein, nicht zuletzt auf einer persischen Homepage. Der Schriftsteller musste den Iran verlassen, weil er um sein Leben fürchtet. Nachdem er in mehreren Texten heftig gegen die Todesstrafe protestiert hatte, wurde er selbst zum Tode verurteilt. Er wird nie mehr in seine Heimat zurückkehren können, ebenso wie seine Frau Najieh Norozi. Nach sechs Monaten hatten die beiden in Deutschland ein Aufenthaltsrecht bekommen, aus dem längst ein Bleiberecht geworden ist. Die ersten Jahre haben beide in einem Schnellrestaurant gearbeitet; derzeit ist Najieh Norozi ohne Job und sehr bedrückt, da die Familie mit ihren vier Kindern Sozialhilfe braucht – dabei würde sie so gerne als Näherin arbeiten.
Mainpost: Träume von einer grenzenlosen Welt
Das gab es vorher nicht: Asylbewerber, die mitten in der Stadt für ihre Anliegen demonstrieren. Seit einem Jahr dauern die Proteste an. Die Bilanz fällt zwiespältig aus.
Im politischen und medialen Trubel um den Besuch von Sozialministerin Christine Haderthauer in der Würzburger Gemeinschaftsunterkunft (GU) für Asylbewerber ist dieser Jahrestag ein bisschen aus dem Blickfeld geraten: Vor einem Jahr, am 19. März 2012, starteten acht Flüchtlinge aus dem Iran mitten in der Würzburger Innenstadt, vor dem Vierröhrenbrunnen, einen unbefristeten Hungerstreik. Zum einen, um ihre persönlichen Asylverfahren zu beschleunigen. Zum anderen, um – zwei Monate nach dem Suizid ihres Landsmanns Mohammad Rahsepar – die Öffentlichkeit auf die Umstände hinzuzuweisen, unter denen Flüchtlinge hierzulande leben. Read the rest of this entry
Entscheidung des BGH zu Abschiebungshaft
Mit Beschluss vom 1.3.2013 – V ZB 126/12 -, hat der BGH die Rechtsbeschwerde einer Ausländerbehörde gegen eine den Haftbeschluss aufhebende Entscheidung des Beschwerdegerichts als unzulässig verworfen. Zur Begründung heißt es vor allem, eine Fortführung des Rechtsmittels mit einem Feststellungsantrag analog § 62 FamFG sei nicht statthaft. „§ 62 FamFG ist zwar grundsätzlich auch im Rechtsbeschwerdeverfahren anwendbar. Die Vorschrift gilt aber nur für ein Rechtsmittel des Betroffenen, nicht jedoch für ein Rechtsmittel der beteiligten Behörde. Die bloße Beeinträchtigung von auch der antragstellenden Behörde zustehenden – Rechten im Sinne des § 59 Abs. 1 FamFG durch eine fehlerhafte Entscheidung vermag das besondere Feststellungsinteresse nicht zu begründen“. Hat sich die Hauptsache während des Rechtsbeschwerdeverfahrens erledigt, kann die Behörde somit das Rechtsmittelverfahren danach nur noch beschränkt auf die Kostenentscheidung fortsetzen.

BUNDESGERICHTSHOF
BESCHLUSS
V ZB 126/12
vom
1. März 2013
in der Abschiebungshaftsache Read the rest of this entry
Abgeordnetenhaus: Abschiebungen im Winter | Kleine Anfrage
Nicht behandelte Mündliche Anfrage Nr. 18
des Abgeordneten Fabio Reinhardt (PIRATEN)
aus der 27. Sitzung des Abgeordnetenhauses vom 21. Februar 2013 und Antwort
Abschiebungen im Winter?
Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre nicht erledigte Mündliche Anfrage gemäß § 51 Abs. 5 der Geschäftsordnung des Abgeordnetenhauses wie folgt:
1. Wie viele Menschen wurden seit Weihnachten 2012 in welche Länder abgeschoben?
Zu 1.: Eine Rückführung von vollziehbar ausreisepflichtigen Personen über die Weihnachtszeit – vom 24.12.2012 bis zum 31.12.2012 – wurde vom Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten – Abteilung IV Ausländerbehörde – nicht durchgeführt.
In der Zeit vom 02.01.2013 bis zum 31.01.2013 wurden insgesamt 41 Rückführungen von vollziehbar ausreisepflichtigen Personen durch das Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten – Abteilung IV Ausländerbehörde – durchgeführt. Bei 12 von 41 vollziehbar ausreisepflichtigen Personen erfolgte die Rückführung in Drittstaaten.
Iran: 1
2. Wie viele davon waren besonders schutzbedürftige Personen gemäß Artikel 17 EU-Aufnahmerichtlinie, das heißt Minderjährige, unbegleitet Minderjährig, Behinderte, ältere Menschen, Schwangere, Alleinerziehende mit minderjährigen Kindern und Personen, die Folter, Vergewaltigung oder sonstige schwere Formen psychischer, physischer oder sexueller Gewalt erlitten haben?
Zu 2.: In der Abschiebungsstatistik des Landesamtes für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten – Abteilung IV Ausländerbehörde – werden lediglich die Zielstaaten der Abschiebung, nicht aber die Unterscheidung der in Artikel 17 EU- Aufnahmerichtlinie vorgesehenen Kriterien erfasst.
Berlin, den 10. März 2013
Frank Henkel
Senator für Inneres und Sport
(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 15. Mrz. 2013)
UN Security Council : Bericht des UNO-Generalsekretärs zu politischen und sicherheitsrelevanten Entwicklungen
Bericht des UNO-Generalsekretärs zu politischen und sicherheitsrelevanten Entwicklungen seit 16. November 2012 (Haftbedingungen; Gewalt gegen Frauen, Kinder und Minderheiten; Angriff auf Camp Hurriya am 9. Februar 2013; humanitäre Lage) [ID 242311]
| Dokument öffnen | Periodischer Bericht: Second report of the Secretary-General pursuant to paragraph 6 of resolution 2061 (2012) [S/2013/154] |
KAS:„Das Wichtigste sind freie Wahlen im Iran und die Freilassung von Moussawi und Karroubi!“
Herausgeber: Konrad-Adenauer-Stiftung e.V.
Gespräch mit Ardeshir Amir Arjomand, dem Berater des unter Hausarrest stehenden ehemaligen iranischen Ministerpräsidenten und Präsidentschaftskandidaten 2009, Mir Hossein Moussawi, zu den iranischen Präsidentschaftswahlen 2013.
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Ardechir Amir Arjomand fordert auch von der deutschen Politik einen Einsatz für freie Wahlen im Iran. Foto: Dr. Oliver Ernst
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Ardeshir Amir Arjomand war bei den letzten Präsidentschaftswahlen im Iran Berater des einstigen iranischen Ministerpräsidenten und Präsidentschaftskandidaten Mir Hossein Moussawi. Moussawi steht gemeinsam mit seiner Frau Zahra Rahnaward– wie auch der zweite renommierte Reformkandidat der letzten beiden Präsidentschaftswahlen von 2005 und 2009, Mehdi Karroubi, seit über zwei Jahren unter Hausarrest. Bei den Wahlen 2009 hatte Moussawi die sogenannte „grüne Bewegung“ angeführt, die sich aus verschiedenen gesellschaftlichen und politischen Kräften zusammensetzt und für politische Reformen im Iran eintritt.
Im Interview beschreibt Ardeshir, der heute im europäischen Exil lebt, Moussawi als eine politisch starke und kämpferische Natur. Anders als Chatami, der 2009 zugunsten von Moussawi auf eine eigene erneute Kandidatur bei den Präsidentschaftswahlen verzichtet hatte, stelle sich Moussawi dem Druck der politischen Führung auf die Reformbewegung entgegen. Chatami habe dies zuwenig getan, obwohl er in der Zeit seiner doppelten Präsidentschaft (1997-2005) über 20 Millionen Wähler hinter sich gehabt habe.
Scharf kritisiert Arjomand den religiösen Führer Chamenei. Dieser lege die Verfassung der Islamischen Republik Iran sehr restriktiv aus. Tatsächlich sei es aber auch unter der heutigen Verfassung möglich, alle Gruppen, auch die säkularen Kräfte, gleichberechtigt an freien Wahlen zu beteiligen. Respekt für politisch Andersdenkende sei daher das wichtigste Ziel der grünen Bewegung im Iran.
Er wirft Chamenei vor, die Opposition zu bedrohen, um diese an der Teilnahme der Präsidentschaftswahlen zu hindern. Auch auf Ex-Präsident Chatami werde dieser Druck ausgeübt, daher zögere Chatami noch, sich zur Wahl zu stellen.
Von der internationalen Gemeinschaft fordert Arjomand, auf die Herrschenden im Iran Druck auszuüben, damit freie Wahlen ermöglicht und die unter Hausarrest stehenden Politiker freigelassen werden. Sollten die Wahlen am 14. Juni 2013 nicht frei stattfinden, dann sollte die internationale Gemeinschaft die iranische Regierung nicht als legitim anerkennen.
Im Folgenden das Interview in Auszügen.
Lieber Herr Arjomand, im Iran hat vor drei Tagen ein neues Jahr begonnen. Hierzu möchten wir Ihnen alles Gute wünschen!
Wie beurteilen Sie die Entwicklung im Iran im vergangenen Jahr?
Arjomand: Das Jahr 1391 war für Iran ein schwieriges Jahr. Die Probleme mit dem Ausland konnten nicht gelöst werden. Die politische und sozio-ökonomische Lage hat sich sogar weiter verschlechtert.
Welche Erwartungen haben Sie für das neue Jahr im Iran?
Ich habe zwar die Hoffnung, dass es im Iran und in unseren Außenbeziehungen zur Entspannung kommt, aber hierfür gibt es derzeit leider keine großen Anzeichen.
Am 14. Juni sind Präsidentschaftswahlen im Iran. Die ehemaligen Kandidaten Karroubi und Moussawi stehen immer noch unter Hausarrest. Wer könnte unter diesen Umständen das Reformerlager vertreten?
Personen sind nicht das Wichtigste, sondern die politischen Forderungen. Solange der religiöse Führer Chamenei seine Politik nicht ändert, solange er freie Wahlen verhindert, machen Wahlen keinen Sinn!
Ist die grüne Bewegung in der Lage, bei den nächsten Wahlen gegen mögliche erneute Wahlmanipulationen zu protestieren, wie im Jahre 2009?
Es müsste eine Wahlaufsicht geben. Die Reformkräfte haben dafür protestiert, dass sie sich an den Wahlen beteiligen können. Die grüne Bewegung vereint die unterschiedlichen Strömungen der Opposition im Iran, ohne Unterscheidung von säkularen oder religiösen Gruppen.
Welche Themen werden den Wahlkampf bestimmten?
Dass wichtigste Thema ist die freie Wahl und das sich das Volk autonom entscheiden kann.
Wird es einen Wahlboykott der Reformkräfte geben?
Das Volk hat ein Recht auf Wahlen. Wenn die Regierung keine freien Wahlen zulässt, dann hat das Volk das Recht „nein“ zu den Wahlen zu sagen. An manipulierten Wahlen muss man nicht teilnehmen, auch wenn Chamenei von der Pflicht zur Wahl zu gehen gesprochen hat. In ihrer Neujahrsbotschaft hat die grüne Bewegung freie Wahlen gefordert.
Befürchten Sie Unruhen vor oder nach den Wahlen?
Was wir befürchten sind Manipulationen der Wahl. Welcher Präsident gewählt wird, das wird von Chamenei entschieden. Und das wollen wir ändern.
Wie wirken sich die internationalen Sanktionen auf die politische Stimmung im Land aus?
Die Sanktionen treffen vor allem die Menschen mit geringen Einkommen negativ, daher sind sie gegen die Sanktionen.
Welche Lösung wünschen Sie sich für Syrien?
Wir wünschen uns den Abgang von Assad und für das syrische Volk wünschen wir freie Wahlen ohne ausländische Einflussnahme. Die iranische Regierung stützt Assad auf jede erdenkliche Art, das iranische Volk unterstützt ihn nicht. Ich hoffe, dass die Syrer ihre Probleme ohne Gewalt lösen können.
Wird es im Iran auf absehbare Zeit tiefgreifende politische Änderungen wie in Ägypten, Tunesien oder Libyen geben?
Eine Situation wie in Libyen wird es im Iran nicht geben. Wir sind gegen jede ausländische Intervention. In Ägypten ist die Situation wie im Iran 1979. Wir haben diese Phase schon hinter uns. Während in Ägypten und Tunesien die islamistischen Kräfte an die Macht gekommen sind, sinkt ihr Einfluss in der iranischen Gesellschaft. Insbesondere die paramilitärischen Kräfte, die gewaltsam vorgehen, haben die Legitimation und die Unterstützung des Volkes verloren. Wir wollen friedliche Reformen und nicht eine Situation wie in Syrien. Die Probleme des Iran kann man nicht mit Gewalt lösen. Die Freilassung von Moussawi und Karroubi wäre ein erstes Zeichen für ein Einlenken von Chamenei.
Welche Rolle können die Iraner im Ausland spielen?
Ich repräsentiere eine Bewegung, die sich auf dem Gebiet des Iran befindet. Wir können die Öffentlichkeit in anderen Ländern über die Lage im Iran informieren. Nicht nur über die nukleare Frage, sondern auch über die inneren Probleme, die für die Iraner wichtig sind. Die iranische Regierung sieht, dass die Iraner im Ausland beispielsweise mit den europäischen Abgeordneten sprechen und diese beeinflussen können. Daher ist es wichtig, dass die Freunde in Deutschland und Europa ihnen die Möglichkeit geben mit vielen politischen Kräften zu sprechen. Die seit über 30 Jahren im Ausland lebenden Iraner haben im Iran nichts bewegt, können nichts bewegen und wissen dies sehr genau. Die grüne Bewegung versteht sich aber nicht als Bewegung im Ausland, sondern im Inland. Ohne die grüne Bewegung gibt es keinen Wandel. Eine Alternative zur derzeitigen Politik gibt es nur im Innern des Iran.
Was könnte die internationale Gemeinschaft tun, um die Reformen im Iran zu unterstützen?
Die internationale Gemeinschaft kann Druck auf die iranische Regierung ausüben, dass diese freie Wahlen zulässt. Sie sollte die iranische Regierung auch dazu drängen, Moussawi und Karroubi freizulassen. Wenn es nicht zu freien Wahlen kommt, dann sollte die Legitimität der iranischen Regierung durch die internationale Gemeinschaft nicht anerkannt werden. Im Moment sind Veränderungen nur durch Druck auf Chamenei möglich, nicht durch Gespräche.
Ich glaube aber, dass sich die Situation im Iran zum Positiven verändern wird.
Sehr geehrter Herr Arjomand, wir danken Ihnen für das Gespräch.
Die Fragen stellt Dr. Oliver Ernst
Quelle: Konrad-Adenauer-Stiftung
Bundesrat will nachhaltige Integration honorieren
Die Länder möchten das Aufenthaltsrecht für gut integrierte Ausländer reformieren und damit einen Beitrag gegen sogenannte Kettenduldungen leisten.
Ein heute beschossener Gesetzentwurf sieht daher unter anderem vor, jugendlichen oder heranwachsenden geduldeten Ausländern eine Aufenthaltserlaubnis zu erteilen, wenn sie sich seit vier Jahren im Bundesgebiet aufhalten und einen erfolgreichen Schulbesuch in Deutschland nachweisen können. Erwachsene Ausländer sollen nach achtjährigem Aufenthalt und nachgewiesener nachhaltiger Integration eine Aufenthaltserlaubnis erhalten.
Der Gesetzentwurf wird zunächst der Bundesregierung übermittelt. Diese leitet ihn innerhalb von sechs Wochen an den Bundestag weiter. Dabei soll sie ihre Auffassung darlegen.
505/12
Drucksache [pdf, 278 KB]
Entwurf eines … Gesetzes zur Änderung des Aufenthaltsgesetzes
Datum der Herausgabe: 28. August 2012
Weniger Informationen anzeigen
Länderbeteiligung:
Antrag der Länder Hamburg und Baden-Württemberg, Brandenburg, Bremen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein
Ausschusszuweisung:
In (fdf) - AS - FJ - FS
Plenarberatung:
900. Sitzung (21.09.12): Ausschusszuweisung
908. Sitzung (22.03.13): Einbringung; Bestellung eines Beauftragten
Bemerkungen:
Beitritt BW, BB, HB, NW, RP, SH, NI
Zugehörige Drucksachen:
-
Drucksachen zu 505/12: Nummer Titel Download 505/12(B) Drucksache [pdf, 173 KB] Download
VG Trier: Gefährdung durch Alkohol – Iran
Einem alkoholkranken, depressiven Mann, der in einer Phase starker Depression zum exzessiven Konsum von Alkohol neigt, droht bei Rückkehr in den Iran ein ernsthaftes Risiko der Todesstrafe, zumindest aber unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung durch Auspeitschen.
Schlagwörter:
Iran, Alkohol, Alkoholkonsum, Alkoholiker, Alkoholkrankheit, Alkoholsucht, Todesstrafe, exzessiver Alkoholkonsum, Depression, unmenschliche Behandlung, erniedrigende Behandlung, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung, Auspeitschen, Read the rest of this entry
Reports of convictions for apostasy in Iran within the last 5 years

Iran – Researched and compiled by the Refugee Documentation Centre
of Ireland on 12 September 2012
Reports of convictions for apostasy in Iran within the last 5 years
A Danish Immigration Service fact-finding mission report, in a section titled
“The inclusion of apostasy in the drafting of a new Penal Code” (paragraph
6.1.1), states:
“The delegation sought to gather information on the draft Penal Code, which
imposes the death penalty for apostasy. The death penalty for apostasy
already exists in Iran under Sharia Law. At the time of the mission, the draft
was awaiting before Parliament. Approval of the draft Penal Code will codify
the death penalty for any male Iranian who leaves his Islamic faith. Women
will be sentenced to life imprisonment. The EU has expressed deep concern
about the draft Penal Code in Iran. On 9 September 2008, the Iranian
Parliament voted in favour of the draft Penal Code. Parliament voted in favour
of the new law with 196 votes for and just seven against. The draft still has to
go through Iran’s policy-making process before being implemented as law. At
the time being, Parliament is reviewing it article by article, after which it will be
sent to Iran’s most influential body, the Guardian Council, who will then rule
on it.” (Danish Immigration Service (April 2009) Human Rights Situation for
Minorities, Women and Converts, and Entry and Exit Procedures, ID Cards,
Summons and Reporting, etc., pp.29-30) Read the rest of this entry
Bundestag: Zahlen in der Bundesrepublik Deutschland lebender Flüchtlinge zum Stand 31. Dezember 2012 | Kleine Anfrage
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Jan Korte, Sevim Dag˘delen,
weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 17/12105 –
Zahlen in der Bundesrepublik Deutschland lebender Flüchtlinge zum Stand 31. Dezember 2012
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Aktuelle Asylstatistiken beinhalten zumeist nur Zugangs-, Antrags- und Anerkennungsdaten.
Zahlen zu aktuell in Deutschland lebenden anerkannten, abgelehnten
oder (noch) nicht anerkannten Flüchtlingen und genauere Angaben
zu ihrem aufenthaltsrechtlichen Status sind hingegen nur schwer verfügbar,
weshalb die Fraktion DIE LINKE. sie seit dem Jahr 2008 regelmäßig erfragt.
Daraus ergibt sich, dass die Zahl der in der Bundesrepublik Deutschland lebenden
Flüchtlinge in den letzten 15 Jahren drastisch gesunken ist. Die Zahl der
anerkannten Flüchtlinge (Asylberechtigte und Personen mit Flüchtlingsschutz)
halbierte sich fast von über 200 000 im Jahr 1997 auf nur noch gut 113 000
zum Stand 31. Dezember 2011 (vgl. Bundestagsdrucksachen 16/8321 und
17/8547), vor allem infolge massenhafter Asyl-Widerrufe (über 70 000 im letzten
Jahrzehnt), aber auch durch Einbürgerungen und Ausreisen. Die Zahl der
(noch) nicht anerkannten nur geduldeten und asylsuchenden Flüchtlinge sank
wegen der erheblich zurückgegangenen Zugangszahlen noch stärker – um fast
80 Prozent – von knapp 650 000 (Ende des Jahres 1997) auf nur noch gut
134 000 Personen (Ende des Jahres 2011).
Zum Stand 31. Dezember 2011 lebten weiterhin gut 27 000 Menschen mit
einem so genannten subsidiären Schutzstatus in Deutschland (Aufenthaltserlaubnis
nach § 25 Absatz 3 des Aufenthaltsgesetzes – AufenthG) und etwa
5 700 Personen aufgrund einer individuellen Härtefallentscheidung nach § 23a
AufenthG. Read the rest of this entry
Deutschland: 5.806 Asylerstanträge im Februar 2013| +303 Iraner
Im Februar 2013 wurden beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge 5.806 Asylerstanträge gestellt. Die Zahl der Asylbewerber sank im Vergleich zum Vormonat um 1.526 Personen (-20,8 Prozent).
Im Vergleich zum Vorjahresmonat Februar 2012 stieg die Zahl der Asylbewerber um 2.002 Personen (52,6 Prozent).
715 Personen erhielten im Februar 2013 die Rechtsstellung eines Flüchtlings nach der Genfer Konvention (15,9 Prozent aller Asylentscheidungen). Zudem erhielten 668 Personen (14,9 Prozent) sogenannten “subsidiären Schutz” (Abschiebungsverbote gemäß § 60 Abs. 2, 3, 5 und 7 des Aufenthaltsgesetzes).
Die Zahlen im Einzelnen:
I. Aktueller Monat
Beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge haben im Februar 2013 5.806 Personen (Vormonat: 7.332 Personen) erstmals Asyl beantragt.
Damit ist die Zahl der erstmaligen Asylbewerber gegenüber dem Vormonat um 1.526 Personen (-20,8 Prozent) gesunken und gegenüber dem Vorjahresmonat um 2.002 Personen (52,6 Prozent) gestiegen.
Hauptherkunftsländer im Februar 2013 waren:
| Zum Vergleich | ||||
|---|---|---|---|---|
| Dez. 2012 | Jan. 2013 | Feb. 2013 | ||
| 1. | Russ. Föderation | 619 | 1.030 | 919 |
| 2. | Syrien | 588 | 1.060 | 711 |
| 3. | Afghanistan | 554 | 659 | 464 |
| 4. | Serbien | 302 | 424 | 398 |
| 5. | Irak | 322 | 432 | 312 |
| 6. | Iran | 308 | 521 | 303 |
| 7. | Kosovo | 129 | 220 | 219 |
| 8. | Pakistan | 223 | 347 | 207 |
| 9. | Türkei | 102 | 134 | 166 |
| 10. | Mazedonien | 105 | 142 | 165 |
Im Februar 2013 wurden beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge neben den 5.806 Erstanträgen zudem 830 Asylfolgeanträge gestellt (zum Vergleich: Im Februar 2012 waren es 3.804 Erst- und 784 Folgeanträge). Damit wurden im Februar 2013 insgesamt 6.636 Asylanträge gezählt, 2.048 mehr als im Februar 2012 (Steigerung um 44,6 Prozent). Hauptherkunftsländer bei den Folgeanträgen waren Serbien (270), Mazedonien (115) und Kosovo (71). Der Anteil der Asylfolgeanträge an allen Asylanträgen lag damit im Januar 2013 bei 12,5 Prozent.
Im Februar 2013 hat das Bundesamt über die Anträge von 4.492 Personen (Vormonat: 4.741) entschieden.
Insgesamt 715 Personen (15,9 Prozent) wurde die Rechtsstellung eines Flüchtlings nach dem Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge vom 28. Juli 1951 (Genfer Flüchtlingskonvention) zuerkannt. Darunter waren 66 Personen (1,5 Prozent), die als Asylberechtigte nach Art. 16a des Grundgesetzes anerkannt wurden, sowie 649 Personen (14,4 Prozent), die Flüchtlingsschutz nach § 3 des Asylverfahrensgesetzes i. V. m. § 60 Abs. 1 des Aufenthaltsgesetzes erhielten.
Darüber hinaus hat das Bundesamt im Februar 2013 bei 668 Personen (14,9 Prozent) Abschiebungsverbote gemäß § 60 Abs. 2, 3, 5 und 7 des Aufenthaltsgesetzes (sog. subsidiärer Schutz) festgestellt.
Abgelehnt wurden die Anträge von 1.762 Personen (39,2 Prozent). Anderweitig erledigt (z.B. durch Verfahrenseinstellungen wegen Rücknahme des Asylantrages) wurden die Anträge von 1.347 Personen (30,0 Prozent).
II. Laufendes Jahr
Für den Zeitraum Januar bis Februar 2013 ergeben sich folgende Zahlen:
In der Zeit von Januar bis Februar 2013 haben insgesamt 13.327 Personen in Deutschland erstmalig Asyl beantragt. Gegenüber dem Vergleichszeitraum im Vorjahr (8.468 Personen) bedeutet dies eine Erhöhung um 4.859 Personen (57,4 Prozent).
Die Hauptherkunftsländer in der Zeit von Januar bis Februar 2013:
| 1. | Russ. Föderation | 1.965 Personen |
| 2. | Syrien | 1.787 Personen |
| 3. | Afghanistan | 1.132 Personen |
| 4. | Serbien | 840 Personen |
| 5. | Iran | 831 Personen |
| 6. | Irak | 780 Personen |
| 7. | Pakistan | 559 Personen |
| 8. | Kosovo | 438 Personen |
| 9. | Georgien | 359 Personen |
| 10. | Mazedonien | 316 Personen |
Im bisherigen Jahr 2013 wurden beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge neben 13.327 Erstanträgen auch 1.696 Asylfolgeanträge gestellt (Januar -Februar 2012: 8.468 Erst- und 1.616 Folgeanträge). Damit wurden im bisherigen Jahr 2013 insgesamt 15.023 Asylanträge gezählt, 4.939 mehr als im Januar -Februar 2012 (Steigerung um 49,0 Prozent).
Im Zeitraum von Januar bis Februar 2013 hat das Bundesamt 9.220 Entscheidungen (Vorjahr: 8.058) getroffen.
Insgesamt 1.372 Personen (14,9 Prozent) wurde die Rechtsstellung eines Flüchtlings nach dem Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge vom 28. Juli 1951 (Genfer Flüchtlingskonvention) zuerkannt. Darunter waren 113 Personen (1,2 Prozent), die als Asylberechtigte nach Art. 16a des Grundgesetzes anerkannt wurden, sowie 1.259 Personen (13,7 Prozent), die Flüchtlingsschutz nach § 3 des Asylverfahrensgesetzes i. V. m. § 60 Abs. 1 des Aufenthaltsgesetzes erhielten.
Darüber hinaus hat das Bundesamt von Januar bis Februar 2013 bei 1.366 Personen (14,8 Prozent) Abschiebungsverbote gemäß § 60 Abs. 2, 3, 5 und 7 des Aufenthaltsgesetzes (sog. subsidiärer Schutz) festgestellt.
Abgelehnt wurden die Anträge von 3.577 Personen (38,8 Prozent). Anderweitig erledigt (z.B. durch Verfahrenseinstellungen wegen Rücknahme des Asylantrages) wurden die Anträge von 2.905 Personen (31,5 Prozent).
Die Zahl der Personen, über deren Anträge noch nicht entschieden wurde, betrug Ende Februar 2013 55.940, darunter 51.790 Erstanträge und 4.150 Folgeanträge (Vormonat: 53.503 anhängige Verfahren, 49.343 davon Erst- und 4.160 Folgeanträge).
Quelle: BMI
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