Landtag NRW| Zugang zum Arbeitsmarkt für Flüchtlinge – Kleine Anfrage
Vorbemerkung der Kleinen Anfrage
Mit Blick auf die wachsende Problematik des Fachkräftemangels wurde in der Öffentlichkeit vermehrt die Forderung aufgestellt, Flüchtlingen, die nach Deutschland einreisen und bestimmte, gesuchte Kriterien erfüllen, eine Perspektive auf dem deutschen Arbeitsmarkt zu geben. In den Medien wurde bereits über gute Beispiele berichtet, in denen Flüchtlinge eine Ausbildung beginnen konnten oder eine feste Anstellung erhielten, da sich keine anderen geeigneten Bewerber finden ließen. Dies sind jedoch scheinbar nur Einzelfälle, da der Zugang zum Arbeitsmarkt für Flüchtlinge reglementiert ist. Es besteht zudem für potentielle Arbeitgeber eine gewisse Unsicherheit, ob und unter welchen Voraussetzungen ein Flüchtling beziehungsweise Asylbewerber in Deutschland arbeiten darf. Auch ist unklar, ob ein Flüchtling seine Ausbildung auch beenden darf, wenn er beispielsweise eine Ausbildung über drei Jahren beginnen will.
vollständige Fassung:
Drucksache 16/9100 |
Zugang zum Arbeitsmarkt für Flüchtlinge Urheber: Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales Seiten: 4 |
Veröffentlicht am 30. Juni 2015 in 2015, Arbeit, Füchtlinge, NRW und mit Arbeit, Flüchtlinge, NRW getaggt. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink. Kommentare deaktiviert für Landtag NRW| Zugang zum Arbeitsmarkt für Flüchtlinge – Kleine Anfrage.