Archiv der Kategorie: Deutschland

Correctiv|„Wochenblick“ verbreitet falsche Zahlen zur Kriminalität von Zuwanderern

von Alice Echtermann

In einem Artikel von „Wochenblick“ werden korrekte Zahlen zur Kriminalität von Zuwanderern im Jahr 2018 in falschen Kontext gesetzt. Einige Angaben sind gänzlich falsch. Wir haben die einzelnen Aussagen geprüft.

Immer wieder wird mit falschen oder irreführenden Statistiken zu Straftaten durch Flüchtlinge, Asylbewerber oder Ausländer Stimmung gemacht. Am 16. Juni erschien ein Text  der Webseite Wochenblick mit der Überschrift: „Vertuscht: 46.336 Deutsche wurden 2018 Opfer krimineller Migranten!“ Im weiteren Verlauf des Textes werden verschiedene Behauptungen aufgestellt und Zahlen zitiert, die belegen sollen, dass Zuwanderer besonders oft Straftaten an Deutschen begehen.

Der Artikel von „Wochenblick“ vom 16. Juni 2019 wurde tausendfach auf Facebook geteilt. (Screenshot: CORRECTIV)

Der Artikel wurde unter anderem auf der Haupt-Facebookseite der AfD verbreitet und dort mehr als 5000 Mal geteilt. Und das Portal „Ein Prozent für unser Land“, das der Identitären Bewegung nahesteht, verbreitete am 22. Juni auf Facebook zudem eine Grafik mit der Aussage „46.336 Deutsche wurden 2018 Opfer krimineller Migranten“. Im Text darüber heißt es: „Erschreckend ist der Anstieg der Mordzahlen von Migranten an Deutschen – die Zahl nahm um 105 Prozent zu.“ Die Grafik wurde mehr als 2.800 Mal geteilt.

Grafik der Facebook-Seite „Ein Prozent für unser Land“, veröffentlicht am 22. Juni. (Screenshot: CORRECTIV)

Die Kernaussage in der Grafik stimmt. Doch weitere Aussagen in dem Wochenblick-Artikel sind falsch, andere Zahlen werden irreführend präsentiert, und es fehlt wichtiger Kontext. Das betrifft insbesondere die Zahl der Morde, die angeblich um 105 Prozent gestiegen sei. Wir haben die Tatsachenbehauptungen im Einzelnen geprüft.

Zunächst einmal: „Vertuscht“ wurde bei dieser Statistik nichts. Die Zahlen, die Wochenblick zitiert, sind alle öffentlich einsehbar im „Lagebericht Kriminalität im Kontext von Zuwanderung 2018“ des Bundeskriminalamtes (BKA). Seit 2015 wird diese Sonderauswertung der Polizeilichen Kriminalstatistik jährlich veröffentlicht. Sie zeigt die aufgeklärten Fälle und weist lediglich tatverdächtige Zuwanderer aus, keine verurteilten Straftäter.

Als Zuwanderer gelten dem BKA Personen, die „mit dem Aufenthaltsanlass ‘Asylbewerber’, ‘Schutzberechtigter und Asylberechtigter, Kontingentflüchtling’, ‘Duldung’, und ‘unerlaubter Aufenthalt’ registriert“ wurden. Der Begriff ist enger gefasst als der der „Ausländer“, der alle Personen meint, die keinen deutschen Pass besitzen.

1. Behauptung: „Unter den insgesamt 101.956 Opfern von Straftaten mit Tatverdächtigen Zuwanderern befanden sich 46.336 Deutsche.“

Das ist korrekt. Wie aus dem BKA-Bericht (Seite 52) hervorgeht, wurden 46.336 Deutsche Opfer einer Straftat, bei der mindestens ein Zuwanderer als Tatverdächtiger ermittelt werden konnte. Der Anteil der Deutschen an den Opfern insgesamt lag bei 45 Prozent. Das ist ein Anstieg gegenüber 2017; da waren 39.096 der Opfer deutsch, was 41 Prozent aller Opfer von Straftaten durch tatverdächtige Zuwanderer ausmacht.

Wichtig ist außerdem: Es handelt sich bei diesen Straftaten um verschiedene Arten von Delikten. Opferzahlen werden bei Gewaltkriminalität, aber zum Beispiel auch bei Handtaschenraub oder Brandstiftung erfasst, wie das BKA CORRECTIV bei einem früheren Faktencheck bereits mitteilte. Zudem sei die Opferzahl meist höher als die der Straftaten, da zu einer Tat mehrere Opfer erfasst werden können.

Erklärung zur Erfassung von Opferzahlen im Lagebild des BKA. (Screenshot: CORRECTIV)

2. Behauptung: Medienberichte, nach denen Gewalt gegen Ausländer zugenommen habe und die Kriminalität insgesamt gesunken sei, seien „gewaltige statistische Lügen“.

Das ist teilweise falsch. Wochenblick nennt zwar keine konkreten Medienberichte. Generell sind solche Aussagen aber nicht gelogen. Bundesweit ist die Kriminalität 2018 gesunken. In der Polizeilichen Kriminalstatistik für 2018, die sämtliche Straftaten umfasst, heißt es, die Fallzahl habe sich seit 2017 um 3,6 Prozent verringert. Sie habe damit den niedrigsten Stand seit 1992 erreicht.

Mit „Gewalt gegen Ausländer“ ist hier wohl Gewalt von Deutschen gegen Zuwanderer gemeint. Denn an anderer Stelle im Artikel heißt es, das BKA-Lagebild entlarve die „Behauptung der angeblich zunehmenden Gewalt von Deutschen gegen Ausländer als dreiste Unwahrheit“. Tatsächlich seien „an den 47.042 Angriffen auf Ausländer lediglich 8.455 Passdeutsche beteiligt“ gewesen.

Diese Aussagen sind irreführend, da die Statistik falsch verwendet wird. Das Lagebild des BKA trifft keine Aussagen zur Gewaltkriminalität von Deutschen an Zuwanderern, kann hier also nicht als Quelle dienen. Zudem vermischen die Autoren die Begriffe „Ausländer“ und „Zuwanderer“ und deklarieren sämtliche Straftaten als „Gewalt“ oder „Angriffe“.

Was in dem Bericht steht: Insgesamt wurden 47.042 Zuwanderer als Opfer von Straftaten erfasst. Davon wurden 8.455 Opfer einer Straftat durch tatverdächtige Deutsche. Das sind laut BKA 24 Prozent mehr als noch im Vorjahr (2017: 6.832). Wie viele davon Gewalttaten waren, ist aber unklar. Eine genaue Statistik gebe es dazu nicht, teilt uns BKA-Sprecherin Sandra Clemens auf Nachfrage telefonisch mit.

Auswertung des BKA zu deutschen Tatverdächtigen. (Screenshot: CORRECTIV)

3. Behauptung: Die Anzahl der Morde an Deutschen, die durch Zuwanderer begangen wurden, sei gegenüber 2017 um 105 Prozent gestiegen.

Das ist falsch. Die tatsächliche Zahl deutscher Mordopfer durch Zuwanderer ist laut BKA nicht bekannt. Wochenblick scheint hier also etwas zu verwechseln: Statt der Mordopfer benutzt die Webseite die Zahl aller Opfer von Mord- und Totschlagsdelikten, die auch die Opfer von versuchten Delikten enthält. Diese Zahl ist tatsächlich um 105 Prozent gestiegen – von 112 im Jahr 2017 auf 230 im Jahr 2018. Die versuchten Delikte machen dabei den größten Anteil aus. Deshalb ist es falsch, wenn Wochenblick von einem Anstieg von 105 Prozent bei „Morden an Deutschen“ spricht.

Wie viele Deutsche tatsächlich starben, ist unklar. Insgesamt spricht das BKA von 102 „Opfern einer vollendeten Tat“. Doch durch eine statistische Besonderheit wurden 2018 auch alle 81 Opfer des Anschlags vom Breitscheidplatz in Berlin 2016 mit erfasst. Durch das Attentat starben sechs Menschen, 75 wurden verletzt und überlebten. Aufgrund der Eigenheiten der Statistik werden alle 81 als „Opfer eines vollendeten Tötungsdeliktes“ gezählt – unabhängig vom Grad ihrer Verletzungen. Diesen wichtigen Kontext lässt Wochenblick aus.

Auszug aus dem BKA-Bericht mit der Zahl der Deutschen Opfer und der Erklärung zum Anschlag vom Breitscheidplatz. (Screenshot: CORRECTIV)

Eine genauere Zahl der gestorbenen Deutschen gebe es nicht, erklärt uns BKA-Sprecherin Clemens. Die Modalitäten der Polizeilichen Kriminalstatistik seien aktuell so. Eine Annäherung an die tatsächlich gestorbenen Personen erhalte man, wenn man von den 102 Opfern die 75 Überlebenden vom Breitscheidplatz abziehe. Das wären dann 27 deutsche Todesopfer, inklusive der sechs Gestorbenen vom Breitscheidplatz. 2017 wurden 13 Deutsche mit Beteiligung von tatverdächtigen Zuwanderern getötet.

4. Behauptung: „Die durch Ausländer verübten Vergewaltigungen kletterten auf den Rekordwert von 13.377 Fällen.“

Das ist falsch. Diese Zahl findet sich nirgends in dem BKA-Bericht. Stattdessen wird dort aufgeführt, dass 2018 bei insgesamt 6.046 „Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung“ Zuwanderer tatverdächtig waren. 2017 waren es 5.258. Es gab also einen Anstieg. Die Zahl von mehr als 13.000 ist aber viel zu hoch gegriffen.

Zudem wurden diese Taten nicht alle an Deutschen verübt. Das Lagebild verzeichnet 3.261 deutsche Opfer von Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung, und 2.785 nicht-deutsche Opfer.

Auszug aus dem BKA-Bericht zu Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung. (Screenshot: CORRECTIV)

Wichtig ist außerdem: Nicht alle „Straftaten gegen sexuelle Selbstbestimmung“ sind Vergewaltigungen. Der Begriff umfasst sexuelle Belästigung, Vergewaltigung, Nötigung und Übergriffe, Missbrauch von Kindern oder Jugendlichen und Exhibitionismus. Das Lagebild (Seite 21) zeigt, dass die Zahl der Vergewaltigungen 2018 im Vergleich zu 2017 zurückgegangen ist, während die der sexuellen Belästigungen stieg.

Auszug aus einer Grafik im BKA-Bericht, die zeigt, wie hoch die Zahl der verschiedenen Sexualdelikte durch tatverdächtige Zuwanderer 2017 (hellblau) und 2018 (dunkelblau) war. (Screenshot: CORRECTIV)

5. Behauptung: „Schwere und schwerste Körperverletzungen gegen Deutsche“ seien auf 55.359 gestiegen.

Das ist falsch. Im BKA-Bericht (Seite 26) steht, dass es im Jahr 2018 insgesamt 55.391 Fälle von Körperverletzung gab, bei denen Zuwanderer tatverdächtig waren. Den größten Anteil machten leichte Körperverletzungen aus (35.388 Fälle). Diese Taten richteten sich nicht aber nur gegen Deutsche. Eine Statistik dafür, wie viele Deutsche Opfer von Körperverletzung durch Zuwanderer wurden, existiere nicht, sagt uns BKA-Sprecherin Sandra Clemens.

Klar ist aber: Da insgesamt 46.336 Deutsche Opfer einer Straftat durch tatverdächtige Zuwanderer wurden, kann die Zahl von mehr als 55.000 Körperverletzungen nicht stimmen.

6. Behauptung: „Seit 2015 stieg der Anteil von Ausländern im deutschen Strafvollzug allein in Hamburg auf heute 61 Prozent aller Inhaftierten. In Berlin auf 51 Prozent, in Baden-Württemberg auf 48, in Bayern 45 und Hessen 44 Prozent.“

Die Zahlen sind in diesem Kontext irreführend. Die Angaben zu Ausländern in deutschen Gefängnissen stammen aus einem Bericht von RP-Online von Februar 2019. Sie wurden korrekt zitiert. Aber Wochenblicksuggeriert in diesem Zusammenhang, es handele sich bei diesen Menschen – wie im restlichen Artikel – um Zuwanderer, also größtenteils um Flüchtlinge oder Asylbewerber. Das ist irreführend.

Es ist bei RP-Online die Rede von Ausländern – allen, die keinen deutschen Pass besitzen. Also auch Italiener, Franzosen oder Ungarn. Tatsächlich heißt es in dem Artikel: „Die stärksten Gruppen stellten dabei Häftlinge aus Polen, Tunesien, Libyen, Tschechien und Georgien.“

Quelle: CORRECTIV

Bundestag| Aufrechterhaltung des Handels mit Iran

Die von Frankreich, Großbritannien und Deutschland gegründete Zweckgesellschaft „Support of Trade Exchanges“ (INSTEX) zielt darauf, den legitimen Handel mit Iran zu unterstützen und wird dafür als privatrechtliches Unternehmen entsprechende Dienstleistungen zur Verfügung stellen. Wie die Bundesregierung in der Antwort (19/10984) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/10501) schreibt, befinde sich INSTEX zum gegenwärtigen Zeitpunkt in der Phase der Operationalisierung. „Eine Bewertung ist in diesem Stadium nicht möglich und maßgeblich von der Reaktion der Unternehmen abhängig.“ Aus Deutschland wurden den Angaben zufolge im Jahr 2018 Waren und Dienstleistungen in Höhe von rund 2,7 Milliarden Euro in den Iran ausgeführt, das Volumen für Importe aus dem Iran beziffert die Bundesregierung im gleichen Zeitraum auf rund 404 Millionen Euro.

SBGII|Bundessozialgericht verurteilt Jobcenter zur Übernahme von Schulbüchern (und damit weiterer Schulbedarfe)

Das Bundessozialgericht (BSG) hat am 8. Mai die Jobcenter zur Übernahme von Kosten zur Anschaffung von Schulbüchern verurteilt. Das BSG argumentiert: weil die Schulbedarfe in den Regelleistungen evident unzureichend sind, vorliegend  für 14-18-Jährige „stolze“ 23 Cent im Monat (nicht Tag) für Bildungsbedarfe, dann bestünde ein zusätzlicher Anspruch auf Bildungsbedarfe auf Zuschussbasis.

Das deckt sich genau mit der Argumentation, auf die Tacheles in seiner „Schulbedarfskampagne“ letztes Jahr schon hingewiesen hat.

Im Klagefall ging es um Schulbücher, in der Praxis geht es aber auch um Kopierkosten, Taschenrechner, PC‘s/Laptop und Tablets und alle kostenintensiveren Bedarfe oder auch um Bildungskosten für Über-25-Jährige.

Details zum Urteil, eine Einschätzung, Musteranträge gibt es hier:   https://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/aktuelles/d/n/2426/

Dazu noch ein Bericht von Herbert Masslau, der von der Verhandlung berichtet: http://www.herbertmasslau.de/bericht-bsg-8-5-2019.html
Der DPWV hat das Urteil zutreffend als „schallende Ohrfeige“ für die Bundesregierung kommentiert: www.der-paritaetische.de/fachinfos/bundessozialgericht-paritaetischer-begruesst-schulbuecher-urteil-und-fordert-unverzuegliche-reformen-fuer/

Quelle: Thomé

Deutschland|Bundesgesundheitsminister bagatellisiert Mängel in der Gesundheitsversorgung von Flüchtlingen| „Traumatisierte Flüchtlinge in Deutschland sind nicht ausreichend versorgt“ – BAfF e.V. kritisiert die Einschätzung von Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe

Die Bundesweite Arbeitsgemeinschaft der Psychosozialen Zentren für Flüchtlinge und Folteropfer (BAfF e.V.) kritisiert die Darstellung von Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe, Geflüchtete erhielten in Deutschland flächendeckend eine gute gesundheitliche Behandlung. Gröhe hatte dem Kabinett am Mittwocheine durchweg positive Gesundheitsversorgung  geschildert.

„Flüchtlinge in Deutschland erhalten nur unzureichenden Zugang zu gesundheitlicher Versorgung – insbesondere die psychosoziale Versorgung von geflüchteten Menschen ist mangelhaft“, kritisiert Elise Bittenbinder, Vorsitzende BAfF e.V. „Bereits vor dem Anstieg der Flüchtlingszahlen lag der Versorgungsbedarf traumatisierter Geflüchteter allein im Bereich der Psychotherapie um das Fünffache über den aktuell verfügbaren Versorgungskapazitäten.“

Gesundheitsminister Gröhe bezieht sich in seinen Darstellungen besonders auf Infektionskrankheiten und akute Erkrankungen – psychologische Folgen von Krieg, Verfolgung und Flucht, wie etwa Traumafolgestörungen, werden ignoriert. Besonders deutlich zeigt sich die bestehende schlechte Gesundheitsversorgung derzeit am Landesamt für Gesundheit und Soziales (Lageso) in Berlin, vor dem seit mehreren Monaten Flüchtlinge tagelang warten, um sich registrieren zu lassen. Die Berliner Ärztekammer spricht von katastrophalen Zuständen. Zudem stellten WissenschaftlerInnen aus Amsterdam fest, dass Deutschland sich im europäischen Vergleich am untersten Ende der Skala befinde, was den Zugang zum Gesundheitssystem für Flüchtlinge betreffe.

Die BAfF e.V. betont, dass die geplante Gesundheitskarte allein die Probleme in der Gesundheitsversorgung Geflüchteter nicht komplett lösen wird. Denn ein Großteil der Geflüchteten wird unter anderem aufgrund der Sprachbarrieren auch mit der Gesundheitskarte nicht in der Regelversorgung ankommen.

Die BAfF e.V. fordert eine grundsätzliche Verbesserung in der gesundheitlichen Versorgung von Geflüchteten, die nicht vom Aufenthaltsstatus abhängig ist. Als Dachverband der psychologischen Zentren setzt sich die BAfFe.V für eine faire und gute psychosoziale Behandlung von Geflüchteten in ganz Deutschland ein. „Derzeit warten betroffene Personen in einem Psychosozialen Zentrum oft ein ganzes Jahr auf einen Therapieplatz“, sagt Bittenbinder. „In fast allen Regionen ist die Nachfrage inzwischen so hoch, dass jedes Jahr bundesweit rund 5.000 Geflüchtete trotz Behandlungsbedarfs weder direkt in die Behandlungsprogramme der Zentren aufgenommen, noch auf die Warteliste gesetzt werden können. Tendenz steigend. Es muss dringend gehandelt und eine Strukturförderung der gesundheitlichen und psychosozialen Behandlung von geflüchteten Menschen geschaffen werden.“

 

Quelle:  BAfF
Die Bundesweite Arbeitsgemeinschaft der Psychosozialen Zentren für Flüchtlinge und Folteropfer e.V. (BAfF) ist der Dachverband der Behandlungszentren für Folteropfer. Wir helfen Menschen, die unvorstellbares Leid erlebt haben. Zu uns kommen Folterüberlebende, Kriegsopfer und Kindersoldaten. Viele sind schwer traumatisiert und leiden unter ihren schrecklichen Erlebnissen. Derzeit sind in
der BAfF 30 psychosoziale Behandlungszentren, Initiativen und Einrichtungen für die medizinische, psychotherapeutische und psychosoziale Versorgung und Rehabilitation von Opfern von Folter und anderer schwerer Menschenrechtsverletzungen vernetzt.

Deutschland| Ho­her Asyl-Zu­gang im No­vem­ber 2015 | Fast 1.000 Iraner

Im November 2015 wurden beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge insgesamt 57.816 Asylanträge gestellt.

Dies bedeutet einen Anstieg von 161,9 Prozent gegenüber dem Vorjahresmonat November 2014.

Entschieden hat das Bundesamt im November 2015 über die Anträge von 35.422 Personen. Dies bedeutet einen Anstieg von 144,7 Prozent gegenüber dem Vorjahresmonat November 2014 (14.473 Entscheidungen). 24.971 Personen erhielten die Rechtsstellung eines Flüchtlings nach der Genfer Flüchtlingskonvention (70,5 Prozent aller Asylentscheidungen).

Zudem erhielten 141 Personen (0,4 Prozent) subsidiären Schutz im Sinne der EU-Richtlinie 2011/95/EU. Bei 288 Personen (0,8 Prozent) wurden Abschiebungsverbotenach § 60 Absatz 5 oder Absatz 7 Satz 1 des Aufenthaltsgesetzes festgestellt.

Die Zahl der tatsächlichen Einreisen von Asylsuchenden nach Deutschland lag auch im November 2015 deutlich höher, da die formale Asylantragstellung teilweise erst zeitlich verzögert möglich ist. So sind im EASY-System im Monat November 2015 bundesweit etwa 206.000 Zugänge von Asylsuchenden registriert worden. Von Januar bis November 2015 waren es insgesamt ca. 965.000. Das EASY-System ist eine IT-Anwendung zur Erstverteilung der Asylbegehrenden auf die Bundesländer. Bei den EASY-Zahlen sind Fehl- und Doppelerfassungen wegen der zu diesem Zeitpunkt noch fehlenden erkennungsdienstlichen Behandlung und der fehlenden Erfassung der persönlichen Daten nicht ausgeschlossen.

Die Zahlen im Einzelnen:

I. Aktueller Monat

Beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge haben 57.816 Personen im November 2015 einen förmlichen Asylantrag gestellt, davon 55.950 als Erstanträge und 1.866 als Folgeanträge. Damit ist die Zahl der Asylbewerber gegenüber dem Vorjahresmonat um 35.741 Personen (+161,9 Prozent) und gegenüber dem Vormonat um 2.939 Personen (+5,4 Prozent) jeweils gestiegen.

Insgesamt 6.552 Anträge wurden von Staatsangehörigen der sechs Westbalkanstaaten Albanien, Bosnien-Herzegowina, Kosovo, Mazedonien, Montenegro und Serbien gestellt; das sind 11,3 Prozent aller in Deutschland gestellten Asylanträge.

Hauptherkunftsländer im November 2015:

Zum Vergleich: September 2015 Oktober 2015 November 2015
 1. Syrien 16.838 28.462 30.573
 2. Afghanistan 2.751 3.794 4.976
 3. Irak 2.544 4.135 4.479
 4. Albanien 6.741 4.680 3.044
 5. Ungeklärt 730 1.183 1.618
 6. Serbien 1.982 1.423 1.362
 7. Pakistan 1.078 1.010 1.272
 8. Eritrea 1.122 1.211 1.259
 9. Iran 436 565 963
10. Mazedonien 1.381 1.039 835

Die Erst- und Folgeanträge bei den Hauptherkunftsländern imNovember 2015:

Asylanträge Erstanträge Folgeanträge
Gesamt 57.816 55.950 1.866
davon:
Syrien 30.573 30.398 175
Afghanistan 4.976 4.929 47
Irak 4.479 4.391 88
Albanien 3.044 2.960 84
Ungeklärt 1.618 1.601 17
Serbien 1.362 809 553
Pakistan 1.272 1.257 15
Eritrea 1.259 1.249 10
Iran 963 934 29
Mazedonien 835 609 226

Die Zahl der Asylerstanträge im November 2015 (55.950) stieg damit gegenüber dem Vorjahresmonat (18.748) um 198,4 Prozent und gegenüber dem Vormonat (52.730) um 6,1 Prozent an. Hauptherkunftsländer waren Syrien, Afghanistan und Irak.

Die Zahl der Asylfolgeanträge im November 2015 (1.866) sank im Vergleich zum Vorjahresmonat (3.327) um – 43,9 Prozent und gegenüber dem Vormonat (2.147) um -13,1 Prozent. Hauptherkunftsländer waren Serbien, Mazedonien und Bosnien – Herzegowina.

Im November 2015 hat das Bundesamt über die Anträge von 35.422 Personen (Vorjahresmonat: 14.473, Vormonat: 31.580) entschieden. 24.971 Personen (70,5 Prozent) wurde die Rechtsstellung eines Flüchtlings nach dem Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge vom 28. November 1951 (Genfer Flüchtlingskonvention) zuerkannt. Darunter waren 156 Personen (0,4 Prozent), die als Asylberechtigte nach Art.16a des Grundgesetzes anerkannt wurden, sowie 24.815 Personen (70,1 Prozent), die Flüchtlingsschutz nach § 3 des Asylverfahrensgesetzes i. V. m. § 60 Absatz 1 desAufenthaltsgesetzes erhielten.

Im November 2015 erhielten 141 Personen (0,4 Prozent) nach § 4 desAsylverfahrensgesetzes subsidiären Schutz im Sinne der Richtlinie 2011/95/EU.

Darüber hinaus hat das Bundesamt im November 2015 bei 288 Personen (0,8 Prozent)Abschiebungsverbote nach § 60 Absatz 5 oder Absatz 7 Satz 1 des Aufenthaltsgesetzesfestgestellt.

Abgelehnt wurden die Anträge von 5.833 Personen (16,5 Prozent). Anderweitig erledigt (z.B. durch Dublin-Verfahren oder Verfahrenseinstellungen wegen Rücknahme des Asylantrages) wurden die Anträge von 4.189 Personen (11,8 Prozent).

II. Laufendes Jahr 2015

In der Zeit von Januar bis November 2015 haben insgesamt 425.035 Personen in Deutschland Asyl beantragt, davon 392.028 als Erstanträge und 33.007 als Folgeanträge. Gegenüber dem Vergleichszeitraum im Vorjahr (181.453 Personen) bedeutet dies eine Erhöhung um 134,2 Prozent.

Die Hauptherkunftsländer von Januar bis November 2015 im Vergleich zum Vorjahreszeitraum:

Jan.-Nov. 2014 Jan.-Nov. 2015
1. Syrien 35.729 136.273
2. Albanien 7.172 52.859
3. Kosovo 6.980 36.551
4. Afghanistan 8.808 26.742
5. Irak 8.547 26.251
6. Serbien 23.731 25.976
7. Mazedonien 8.197 13.580
8. Eritrea 12.467 10.203
9. Ungeklärt 3.221 7.921
10. Pakistan 3.885 7.716

Verteilung der Erst- und Folgeanträge bei den Hauptherkunftsländern von Januar bis November 2015:

Asylanträge Erstanträge Folgeanträge
Gesamt 425.035 392.028 33.007
davon:
Syrien 136.273 132.564 3.709
Albanien 52.859 51.945 914
Kosovo 36.551 32.997 3.554
Serbien 26.742 26.276 466
Irak 26.251 24.743 1.508
Afghanistan 25.976 16.271 9.705
Mazedonien 13.580 8.702 4.878
Eritrea 10.203 10.102 101
Bosnien-Herzegowina 7.921 7.512 409
Pakistan 7.716 7.465 251

Die Zahl der Asylerstanträge im bisherigen Jahr 2015 (392.028) stieg damit gegenüber dem Vorjahreszeitraum (155.427) um 152,2 Prozent. Hauptherkunftsländer waren Syrien, Albanien und Kosovo.

Die Zahl der Asylfolgeanträge im bisherigen Jahr 2015 (33.007) stieg im Vergleich zum Vorjahreszeitraum (26.026) um 26,8 Prozent. Hauptherkunftsländer waren Serbien, Mazedonien und Syrien.

Von Januar bis November 2015 hat das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge240.058 Entscheidungen getroffen, mehr als doppelt so viele wie im gleichen Zeitraum des Vorjahres (113.636). Insgesamt 106.520 Personen (44,4 Prozent) wurde die Rechtsstellung eines Flüchtlings nach dem Abkommen über die Rechtsstellung derFlüchtlinge vom 28. November 1951 (Genfer Flüchtlingskonvention) zuerkannt. Darunter waren 1.836 Personen (0,8 Prozent), die als Asylberechtigte nach Art. 16a des Grundgesetzes anerkannt wurden, sowie 104.684 Personen (43,6 Prozent), die Flüchtlingsschutz nach § 3 des Asylverfahrensgesetzes i. V. m. § 60 Abs. 1 desAufenthaltsgesetzes erhielten.

Weitere 1.507 Personen (0,6 Prozent) erhielten subsidiären Schutz nach § 4 desAsylverfahrensgesetzes im Sinne der Richtlinie 2011/95/EU. Darüber hinaus hat das Bundesamt von Januar bis November 2015 bei 1.878 Personen (0,8 Prozent)Abschiebungsverbote gemäß § 60 Abs. 5 und 7 Satz 1 des Aufenthaltsgesetzesfestgestellt.

Abgelehnt wurden die Anträge von 83.580 Personen (34,8 Prozent). Anderweitig erledigt (z.B. durch Dublin-Verfahren und Verfahrenseinstellungen wegen Rücknahme des Asylantrages) wurden die Anträge von 46.573 Personen (19,4 Prozent).

Ende November 2015 lag die Zahl der noch nicht entschiedenen Anträge bei 355.914, davon 328.343 als Erstanträge und 27.571 als Folgeanträge (Vormonat: 328.207 anhängige Verfahren, davon 301.092 Erst- und 27.115 Folgeanträge; zum 30. November 2014 waren 163.244 Verfahren anhängig, davon 145.528 Erst- und 17.716 Folgeanträge).

III. Registrierte Zugänge im EASY-System

Im Monat November 2015 wurden im EASY-System 206.101 Zugänge von Asylsuchenden registriert (Vormonat: 181.166).

Die Hauptherkunftsländer waren:

November 2015 Insgesamt 206.101
1 Syrien 97.463
2 Afghanistan 44.846
3 Irak 24.678
4 Iran 10.080
5 Pakistan 3.655

Von Januar bis November 2015 wurden im EASY-System 964.574 Zugänge von Asylsuchenden registriert.

Die Hauptherkunftsländer waren:

Januar bis November 2015 Insgesamt 964.574
1 Syrien 383.946
2 Afghanistan 127.540
3 Irak 93.343
4 Albanien 69.027
5 Kosovo 32.881

Weitere Informationen finden Sie unter www.bamf.de.

GBA| Festnahme wegen mutmaßlicher Spionage

Die Bundesanwaltschaft hat heute aufgrund Haftbefehls des Ermittlungsrichters beim Bundesgerichtshof vom 23. Oktober 2015

den 31-jährigen iranischen Staatsangehörigen Maysam P.

wegen des dringenden Verdachts der geheimdienstlichen Agententätigkeit (§ 99 Abs. 1 Nr. 1 StGB) festnehmen lassen. Neben der Wohnung des Festgenommenen wurden auch die Wohnungen von weiteren fünf Beschuldigten durchsucht.

Der Beschuldigte Maysam P. ist dringend verdächtig, seit Dezember 2013 für einen iranischen Nachrichtendienst planmäßig Angehörige der militanten iranischen Oppositionsbewegung „Volksmodjahedin Iran-Organisation“ (MEK) ausgeforscht und seine hierbei erlangten Erkenntnisse gegen Agentenlohn an seine nachrichtendienstlichen Auftraggeber weitergeleitet zu haben. Die übrigen Beschuldigten sollen ebenfalls Informationen über Mitglieder dieser Oppositionsbewegung beschafft haben.

Der Beschuldigte wird morgen dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt, der ihm den Haftbefehl eröffnen und über die Anordnung der Untersuchungshaft entscheiden wird.

Quelle: Generalbundesanwalt

Flüchtlinge| Was Arbeitgeber wissen müssen

Was muss ich als Arbeitgeber beachten?

Asylsuchende und Geduldete dürfen in den ersten drei Monaten in Deutschland keine Beschäftigung aufnehmen. Ab dem vierten Monat können sie eine Beschäftigungserlaubnis für eine konkrete Beschäftigung beantragen. Anerkannte Flüchtlinge hingegen dürfen ohne Wartefrist jede Beschäftigung aufnehmen.

Die Bundesagentur für Arbeit hat die wichtigsten Informationen, was Arbeitgeber beachten müssen, wenn sie Flüchtlinge beschäftigen wollen, in der Broschüre „Potenziale nutzen – geflüchtete Menschen beschäftigen“ zusammengefasst.

WEITERFÜHRENDE LINKS

DEUTSCHLAND| REFUGEES WELCOME: TAG DES FLÜCHTLINGS 2015 – 02.OKTOBER 2015

„Refugees Welcome!“ ist das diesjährige Motto des Tag des Flüchtlings, der am 2. Oktober im Rahmen der Interkulturellen Woche stattfindet. Hoffnung macht: In Deutschland ist die Solidaritätsbewegung für Flüchtlinge so groß wie noch nie. Ehrenamtliche unterrichten Deutsch, sammeln Kleidung und organisieren Fahrdienste, Schülerinnen und Schüler verhindern Abschiebungen und Vereine organisieren Sport- und Freizeitaktivitäten. Sie wollen sich engagieren? Hier finden Sie Infos, Tipps, Kontakte.

Doch Willkommenskultur fährt gegen die Wand, wenn die politische Rückendeckung fehlt. Kommunal ist diese oft noch zu finden, doch auf Bundesebene gilt im Kern: Integration ist erst erwünscht, wenn der Aufenthalt gesichert ist. Isolation in großen Flüchtlingslagern, Hürden und Verbote beim Arbeitsmarktzugang und der fehlende Sprachkursanspruch verhindern die Integration. Gleichzeitig nehmen rechte Hetze und Gewalt gegen Flüchtlinge zu.

Zum Tag des Flüchtlings ruft PRO ASYL dazu auf, Flüchtlinge willkommen zu heißen und Integration zu ermöglichen. Unsere Botschaft: Flüchtlinge sind keine Last, sie sind eine Chance.

Heft zum Tag des Flüchtlings 2015

Unsere jährliche Übersicht aktueller flüchtlingspolitischer Themen.

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Bundesweit engagieren sich Tausende Menschen für Flüchtlinge und es werden immer mehr. Auch Sie wollen Flüchtlinge unterstützen? Das ist großartig. Auf diesen Seiten finden Sie Infos, Tipps, Kontakte und weiterführende Materialhinweise.

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Informieren Sie sich bei den Flüchtlingsräten, welche unabhängigen Strukturen es vor Ort schon gibt: Die Flüchtlingsräte sind unsere Kooperationspartner auf Landesebene. In vielen Bundesländern vernetzen sie Initiativen und lokale Kontakte. Hier finden Sie Ihren Flüchtlingsrat – nehmen Sie Kontakt auf.

In vielen Städten und Gemeinden gibt es bereits lokale Initiativen und Projekte für Flüchtlinge. Viele von ihnen haben wir auf einer Übersichtskarte eingetragen. Darüberhinaus existieren mittlerweile mehrere regionale Übersichtseiten, die Initiativen und Projekte aus ihrer Region sammeln. Zentrale Ansprechpartner zum Thema ehrenamtliches Engagement vor Ort sind die Landesflüchtlingsräte.

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Besuchen Sie öffentliche Veranstaltungen, Filmvorführungen, Vorträge, Seminare zu Migrations- und Flüchtlingsthemen und geben dort eine Kontaktliste zur Gründung herum. Tauschen Sie sich mit anderen Gruppen in den Nachbarstädten oder ‑kreisen aus. Vernetzen Sie sich imLandesflüchtlingsrat, ihre Gruppe kann dort zumeist auch Mitglied werden.

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DEUTSCHLAND| #HERZLOSDEUTSCHLAND – ABSCHOTTUNG, ABSCHRECKUNG UND OBDACHLOSIGKEIT WERDEN ZUM PROGRAMM

PRO ASYL zum Gesetzentwurf der Bundesregierung

Heute ist der Gesetzesentwurf der Bundesregierung zur Flüchtlingspolitik öffentlich geworden. Auf den fast 150 Seiten werden weitreichende Einschnitte im Aufenthalts-, Asyl- und Sozialrecht vorgenommen.

Drohende Obdach- und Mittelosigkeit für Flüchtlinge

Aus der Sicht von PRO ASYL ist es empörend, dass der Entwurf zehntausende von Flüchtlingen, die über andere EU-Staaten nach Deutschland eingereist sind, in die Obdachlosigkeit schickt: Konkret sollen alle Flüchtlinge keine Bezüge aus dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten, die unter die Dublin-III-Verordnung fallen und für deren Asylantrag ein anderer Mitgliedstaat zuständig ist. Nach dem Gesetzesentwurf wird ihnen nur eine Reisebeihilfe in Form von einer Fahrkarte und Reiseproviant gewährt (§ 1a Abs. 3 AsylblG-Entwurf). Anders als bisher sollen sie keine Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten, beispielsweise medizinische Versorgung, Barbetrag, Anspruch auf Unterbringung etc. Diese Regelung wird auch jene Flüchtlinge treffen, die in den letzten Wochen von der Bevölkerung an den Bahnhöfen mit Hilfsgütern und Willkommensgesten empfangen wurden.

„Das Bundesinnenministerium schickt die Flüchtlinge, die die Bundesregierung zuvor nach Deutschland einreisen ließ, in die Obdachlosigkeit und in die soziale Entrechtung. Mit der Menschenwürde ist dieser Vorschlag unvereinbar. Menschen werden entwürdigt, um sie außer Landes zu treiben“, warnt Günter Burkhardt, Geschäftsführer von PRO ASYL. Der Gesetzesentwurf untergräbt die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. Das Gericht hatte 2012 in einem Urteil entschieden, dass die Menschenwürde migrationspolitisch nicht relativierbar ist (siehe Anhang). Ein Absenken der Sozialleistungen unter das soziokulturelle Existenzminimum ist mit dem Verfassungsrecht unvereinbar.

Rollback im Aufenthaltsrecht

Dank dem jahrelangen gesellschaftlichen Einsatz von Kirchen, Gewerkschaften, Verbänden, Wirtschaftsunternehmen, Flüchtlingsräten, PRO ASYL und weiten Teilen der Politik wurde eine Bleibeperspektive für langjährig Geduldete geschaffen. Die Bundesregierung erfindet jetzt die „Bescheinigung über die vollziehbare Ausreisepflicht“ im neuen § 60b AufenthG. Damit kann die Bleiberechtsregelung in der Praxis ausgehebelt werden. Wenn die Abschiebung eines Flüchtlings aus von ihm selbst vertretenen Gründen nicht vollzogen werden kann, soll er/sie Arbeitsverbote erhalten und ebenfalls aus den Sozialleistungen ausgeschlossen werden. Diese Regelung wird viele bislang geduldete Flüchtlinge treffen, da einem großen Teil von ihnen unterstellt wird, sie seien selbst dafür verantwortlich, dass sie nicht abgeschoben werden können. In der Praxis werden diese Voraussetzungen durch die Ausländerbehörden sehr unterschiedlich und zum Teil sehr weit ausgelegt.

Damit nicht genug: Im § 60a AufenthG, der die Erteilung einer Duldung regelt, wird Abs. 6 neu eingefügt. Er verbietet die Ausübung einer Erwerbstätigkeit und die Aufnahme oder Fortführung von Bildungsmaßnahmen, bei Ausländern die sich in das Inland begeben haben, um Leistungen nach dem AsylblG zu erlangen; die den Nichtvollzug von aufenthaltsbeenden Maßnahmen selbst zu vertreten haben; deren Asylantrag nach § 30 Abs. 3 und 4 AsylVfG als offensichtlich unbegründet abgelehnt wurde und die Staatsangehörige eines sicheren Herkunftslands sind. Alle soeben genannten Flüchtlinge, die nicht mehr der allgemeinen Schulpflicht unterliegen, sondern bspw. die Realschule, das Gymnasium oder eine Universität besuchen oder eine sonstige Ausbildung machen, müssten diese sofort beenden. Diese Regelungen verkehren die bei den letzten Gesetzesänderungen erzielten Fortschritte in ihr Gegenteil.

Bürokratieaufbau statt Bürokratieabbau

Nach Aussagen der Bundesregierung zielt der Gesetzesentwurf darauf, die Asylverfahren zu beschleunigen. Stattdessen sieht der Gesetzentwurf vor, dass Asylsuchende monatelang in unerträgliche Warteschleifen gezwängt werden können, indem die bereits vom BAMF angewandte Praxis, vor Beginn des Asylverfahrens die Asylsuchenden mit einer „Bescheinigung über die Meldung als Asylsuchender“ (sog. BÜMA) auszustatten, auf gesetzliche Grundlage gestellt wird. (§ 63a AsylVfG).

Der Gesetzesentwurf will zudem bei Kontrollen nach dem Schengener Grenzkodex die Prüfung, ob für einen Asylsuchenden ein anderer EU-Staat zuständig ist, auf die dafür inkompetenten Polizeibehörden verlagern (§ 18b Abs. 2 AsylVfG). PRO ASYL befürchtet Hauruckverfahren an den Grenzen mit dem Ziel, Asylsuchende schnell zu inhaftieren und abzuschieben. Auffällig ist, dass das BMI versucht, die freiheitssichernde und haftbeschränkende Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs auszuhebeln. Nun soll ihnen diese Kompetenz entzogen und an die Verwaltungsgerichte übertragen werden (§ 83e AsylVfG).

Der Gesetzesentwurf enthält weitere äußerst

  • Die Ausdehnung des Verbleibs in den Erstaufnahmeeinrichtungen auf sechs Monate (§ 47 Abs. 1 S. 1 AsylVfG),
  • Sachleistungen statt Bargeld in den Erstaufnahmeeinrichtungen (§ 3 AsylblG),
  • die dauerhafte Kasernierung von Asylsuchenden aus angeblich sicheren Herkunftsstaaten bis zur Abschiebung (§ 47 Abs. 1a AsylVfG),
  • eine Verschärfung des Flughafenverfahrens (§ 18a AsylVfG),
  • die Einstufung von Albanien, Kosovo und Montenegro als sichere Herkunftsstaaten (Anlage II zu § 29a AsylVfG),
  • nach Ablauf der Frist dürfen Abschiebungen von Flüchtlingen nicht mehr angekündigt werden,
  • und die Verpflichtungserklärung soll fortbestehen, selbst wenn der Betroffene als Flüchtling oder subsidiär Schutzberechtigter anerkannt wurde (§ 68a Abs. 2 AufenthG).

Dies ist das Ergebnis einer ersten, schnellen Analyse durch PRO ASYL. Der Gesetzentwurf leistet insgesamt kaum Vorschläge für schnellere und fairere Asylverfahren. Der dringend nötige schnelle Auszug von Asylsuchenden aus den Erstaufnahmeeinrichtungen wird blockiert, nicht unterstützt.

Forderungen von PRO ASYL

PRO ASYL fordert Bund und Länder auf, das Gesetzespaket zu stoppen. Der Entwurf enthält eine Vielzahl an Verschärfungen, die in keinem Zusammenhang mit dem aktuellen Zugang von Flüchtlingen überwiegend aus Syrien, Afghanistan und Irak stehen. Die Bundesregierung agiert ideen- und konzeptlos.

PRO ASYL unterbreitet Vorschläge für faire und schnelle Asylverfahren, die die Rechtsgarantien der Asylsuchenden achten:

  • Eine Altfallregelung für Asylsuchende, die sich länger als ein Jahr in der Bundesrepublik befinden und über deren Asylantrag nicht entschieden wurde. Sie sollen eine Aufenthaltserlaubnis mit den Rechten für Resettlement-Flüchtlinge nach § 23 Abs. 4 AufenthG erhalten, damit sie in den Genuss des Familiennachzugs und des Arbeitsmarktzugangs kommen.
  • Entlastung des Bundesamts durch die Zuerkennung eines Aufenthaltsstatus für Syrer, Iraker, Eritreer, Somalier und Minderheiten aus Afghanistan durch die Prüfung nach Gruppenverfolgung.
  • Aussetzung der Dublin-III-Verordnung, die Asylverfahren unnötig verlängern und Kapazitäten beim Bundesamt binden.
  • Die Zusammenführung der Anhörung und Entscheidung beim Bundesamt in der Hand einer Person mit verbindlichen Fristen zur Entscheidung über den Asylantrag.
  • Das Regelwiderufsverfahren soll abgeschafft werden.

Die Ministerialbürokratie hat den Sommer dafür genutzt, an einem Rollback im Asyl- und Aufenthaltsrecht zu arbeiten, anstatt sich den bürokratischen Verfahrenshemmnissen in Deutschland zu widmen. PRO ASYL befürchtet, dass das Gesetzespaket beim Bund-Länder-Gipfel am 24.09. im Kanzleramt im Hauruckverfahren verhandelt wird.

Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 18. Juli 2012- 1 BvL 10/10 -, – 1 BvL 2/11 –

Auszüge:

„Auch eine kurze Aufenthaltsdauer oder Aufenthaltsperspektive in Deutschland rechtfertigt es im Übrigen nicht, den Anspruch auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums auf die Sicherung der physischen Existenz zu beschränken. Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 GG verlangt, dass das Existenzminimum in jedem Fall und zu jeder Zeit sichergestellt sein muss. Art. 1 Abs. 1 GG garantiert ein menschenwürdiges Existenzminimum, das durch im Sozialstaat des Art. 20 Abs. 1 GG auszugestaltende Leistungen zu sichern ist, als einheitliches, das physische und soziokulturelle Minimum umfassendes Grundrecht. Ausländische Staatsangehörige verlieren den Geltungsanspruch als soziale Individuen nicht dadurch, dass sie ihre Heimat verlassen und sich in der Bundesrepublik Deutschland nicht auf Dauer aufhalten. Die einheitlich zu verstehende menschenwürdige Existenz muss daher ab Beginn des Aufenthalts in der Bundesrepublik Deutschland realisiert werden.“ (Rn. 120)

„Migrationspolitische Erwägungen, die Leistungen an Asylbewerber und Flüchtlinge niedrig zu halten, um Anreize für Wanderungsbewegungen durch ein im internationalen Vergleich eventuell hohes Leistungsniveau zu vermeiden, können von vornherein kein Absenken des Leistungsstandards unter das physische und soziokulturelle Existenzminimum rechtfertigen. Die in Art. 1 Abs. 1 GG garantierte Menschenwürde ist migrationspolitisch nicht zu relativieren.“ (Rn. 121)

Quelle: proAsyl

Amnesty| Keine Verschärfung der Asylpolitik – Gemeinsam Flüchtlinge schützen

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Die Hilfsbereitschaft der Menschen, die zurzeit Flüchtlinge an deutschen Bahnhöfen willkommen heißen, ist groß. Sie halten „Welcome“-Schilder, applaudieren und reichen den Ankömmlingen Essen, Getränke und Kleidung. Endlich haben einzelne Politiker und Politikerinnen begriffen, dass es die gesetzliche und moralische Pflicht Europas ist, Asylsuchende zu schützen. Das gibt Grund zur Hoffnung.

Dennoch bleibt Realität, dass sich viele Staaten abschotten, wenn es um Flüchtlinge und Asylsuchende geht. Die EU und ihre Mitgliedstaaten tragen die Verantwortung für eine Politik, die schutzbedürftige Menschen auflebensgefährliche Fluchtrouten zwingt, auf denen Tausende im Mittelmeer ertrinken oder Dutzende in Lastwagen ersticken. Sie sind verantwortlich, wenn Polizei- und Sicherheitskräfte gewaltsam gegen Asylsuchende vorgehen, sie ohne Prüfung der Asylgründe abschieben oder unter menschenunwürdigen Bedingungen einsperren.

Wir müssen von Politikern und Politikerinnen weiterhin einfordern, dass sie ihre Verantwortung wahrnehmen und Flüchtlingen mehr Schutz bieten!

Seien Sie in Berlin mit dabei und unterstützen Sie unsere Kundgebung für einen besseren Flüchtlingsschutz! Hier geht es zum begleitenden Facebook-Event: http://bit.ly/fluechtlingsschutz

Jetzt ist der Zeitpunkt, um aktiv zu werden: Am 14. September diskutieren die EU-Innen- und Justizminister_innen in Brüssel, wie sie auf die steigenden Flüchtlingszahlen reagieren sollen. Auch der deutsche Bundesinnenminister Thomas de Maizière nimmt an dem Treffen teil. Amnesty International begrüßt die Gespräche für eine einheitliche europäische Flüchtlingspolitik. Sie dürfen jedoch auf keinen Fall in einer Verschärfung der Asylgesetzgebung enden!

Deshalb organisiert Amnesty International am 13. September 2015 um 11.55 Uhr eine Kundgebung vor dem Bundesinnenministerium in Berlin.Wir wollen den deutschen Bundesinnenminister daran erinnern: Asyl zu suchen ist ein Menschenrecht, festgehalten in Artikel 14 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte. Es gilt für alle Menschen und unter allen Umständen.

Wir fordern: Deutschland und alle anderen EU-Mitgliedstaaten müssen mehr legale Einreisemöglichkeiten für Flüchtlinge schaffen! Dazu gehören die Aufstockung von Resettlement-Plätzen und humanitären Aufnahmeprogrammen für besonders schutzbedürftige Flüchtlinge sowie die Erleichterung der Familienzusammenführung. Flüchtlinge müssen zudem die Möglichkeit erhalten, an den Landgrenzen der EU sicher einen Asylantrag stellen zu können.

Das Konzept der sicheren Herkunftsstaaten muss abgeschafft werden.Jeder und jede Asylsuchende hat ein Recht auf eine individuelle Prüfung des Asylantrags. Sogenannte „sichere Herkunftsstaaten“ lassen eine solche Prüfung nicht zu. Darüber hinaus müssen Flüchtlinge in den Aufnahmeländern vor Gewalt geschützt und menschenwürdig untergebracht werden.

In Deutschland sind die Innenminister und -senatoren der Länder für die Aufnahme und Unterbringung von Flüchtlingen zuständig. Deshalb richtet sich Amnesty International in einer aktuellen Petition auch an Roger Lewentz, den derzeitigen Vorsitzenden der Innenministerkonferenz der Länder.

Werden Sie aktiv! Unterzeichnen Sie unsere Online-Petition und fordern Sie sichere Zugangswege für Flüchtlinge: http://www.amnesty.de/sos-europa

Mehr legale Einreisemöglichkeiten, eine menschenwürdige Unterbringung und einen besseren Schutz vor Gewalttaten: Deutschland und andere EU-Mitgliedstaaten müssen und können einen größeren Beitrag bei der Aufnahme und Unterbringung von Flüchtlingen leisten!

Vielen Dank für Ihren Einsatz!

Mit freundlichen Grüßen

Amnesty International Deutschland

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