Archiv der Kategorie: Empfehlungen
„Empfehlungen“ werden auf der Titelseite oben gesondert dargestellt!
WELT| „Möchte die Stimme derer sein, die sprachlos sind“
Die iranischstämmige Schriftstellerin Bahiyyih Nakhjavani lebt im Exil. Ihre Gedanken aber sind bei ihren verfolgten Glaubensbrüdern von den Bahai im Iran – um die macht sie sich derzeit große Sorgen.
MemorialOmid, a memorial in defense of human rights in Iran
The men and women whose stories you can read on this page are now all citizens of a silent city named Omid („hope“ in Persian). There, victims of persecution have found a common life whose substance is memory.
Omid’s citizens were of varying social origins, nationalities, and religions; they held diverse, and often opposing, opinions and ideologies. Despite the differences in their personality, spirit, and moral fiber, they are all united in Omid by their natural rights and their humanity. What makes them fellow citizens is the fact that one day each of them was unfairly and arbitrarily deprived of his or her life. At that moment, while the world watched the unspeakable happen, an individual destiny was shattered, a family was destroyed, and an indescribable suffering was inflicted.

Shabnam Sohrabi…
On Ashura Day, Ms. Sohrabi invited friends over to the house. She went out to collect provisions for the meal they would all share, maybe a lamb stew, some sweets.

Shahrokh Rahmani…
What the authorities wanted from Mr. Rahmani’s family was to declare them, the police, harmless, after their vehicles spent part of the Day of Ashura driving over people.

Sohrab A’rabi…
Mr. A’rabi had been missing from his family for 26 days. A dispute arose between his mother and some officers after pictures of Sohrab were torn from the hallway walls.
- Abdorrahman Boroumand Foundation – http://www.iranrights.org/
Deutschland| Entscheidungsformel aus dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 23. Juli 2014 zur Verfassungsmäßigkeit der Höhe der Regelbedarfe
Zitierung: BVerfG, 1 BvL 10/12 vom 23.7.2014, Absatz-Nr. (1 – 149), http://www.bverfg.de/entscheidungen/ls20140723_1bvl001012.html
L e i t s ä t z e
zum Beschluss des Ersten Senats vom 23. Juli 2014
– 1 BvL 10/12 –
– 1 BvL 12/12 –
– 1 BvR 1691/13 –
- Zur Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums (Art. 1 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 GG) dürfen die Anforderungen des Grundgesetzes, tatsächlich für eine menschenwürdige Existenz Sorge zu tragen, im Ergebnis nicht verfehlt werden und muss die Höhe existenzsichernder Leistungen insgesamt tragfähig begründbar sein.
- Der Gesetzgeber ist von Verfassungs wegen nicht gehindert, aus der grundsätzlich zulässigen statistischen Berechnung der Höhe existenzsichernder Leistungen nachträglich in Orientierung am Warenkorbmodell einzelne Positionen herauszunehmen. Der existenzsichernde Regelbedarf muss jedoch entweder insgesamt so bemessen sein, dass Unterdeckungen intern ausgeglichen oder durch Ansparen gedeckt werden können, oder ist durch zusätzliche Leistungsansprüche zu sichern.

Im Namen des Volkes
In den Verfahren
I. | zur verfassungsrechtlichen Prüfung, ob |
1. | § 19 Abs. 1 Satz 1 und 3, Abs. 3 Satz 1, § 20 Abs. 1, 4 und 5 SGB II in der Fassung von Art. 2 des Gesetzes zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch vom 24. März 2011 (BGBl I S. 453) in Verbindung mit § 28a SGB XII in der Fassung von Art. 3 des Gesetzes vom 24. März 2011 (BGBl I S. 453) und § 8 Abs. 1 Nr. 2 RBEG (Gesetz zur Ermittlung der Regelbedarfe nach § 28 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch, verkündet als Art. 1 des Gesetzes zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch vom 24. März 2011 <BGBl I S. 453>) insoweit mit Art. 1 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 GG – Sozialstaatlichkeit – und dem sich daraus ergebenden Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums vereinbar sind, als die für die Höhe der Grundsicherungsleistungen maßgeblichen Regelbedarfe für als Ehegatten zusammenlebende erwachsene hilfebedürftige Leistungsberechtigte für das Kalenderjahr 2011 auf einen Betrag von 328 € und für das Kalenderjahr 2012 durch die Verordnung zur Fortschreibung der Regelbedarfsstufen nach § 138 Nr. 2 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch für das Jahr 2012 (RBSFV 2012) vom 17. Oktober 2011 auf einen Betrag von 337 € festgelegt wurden, |
2. | § 19 Abs. 1 Satz 1 und 3, Abs. 3 Satz 1, § 20 Abs. 1 und 2 Satz 2 Nr. 1, Abs. 5, § 77 Abs. 4 Nr. 1 SGB II in Verbindung mit § 28a SGB XII und § 8 Abs. 1 Nr. 4, Abs. 2 Nr. 1 RBEG sowie die RBSFV 2012 vom 17. Oktober 2011 (jeweils in der zu 1. genannten Fassung) insoweit mit Art. 1 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 GG – Sozialstaatlichkeit – und dem sich daraus ergebenden Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums vereinbar sind, als die für die Höhe der Grundsicherungsleistungen maßgeblichen Regelbedarfe für hilfebedürftige Leistungsberechtigte ab Vollendung des 15. Lebensjahres bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres für die Kalenderjahre 2011 und 2012 durch die RBSFV 2012 vom 17. Oktober 2011 auf einen Betrag von 287 € festgelegt wurden. |
– Aussetzungs- und Vorlagebeschluss des Sozialgerichts Berlin vom 25. April 2012 (S 55 AS 9238/12) –
II. | § 19 Abs. 1 Satz 1 und 3, Abs. 3 Satz 1, § 20 Abs. 1 und 2 Satz 1, Abs. 5 SGB II in der Fassung von Art. 2 des Gesetzes zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch vom 24. März 2011 (BGBl I S. 453) in Verbindung mit § 28a SGB XII in der Fassung von Art. 3 des Gesetzes vom 24. März 2011 (BGBl I S. 453) und § 8 Abs. 1 Nr. 1 RBEG (Gesetz zur Ermittlung der Regelbedarfe nach § 28 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch, verkündet als Art. 1 des Gesetzes zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch vom 24. März 2011 (BGBl I S. 453) insoweit mit Art. 1 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 GG und dem sich daraus ergebenden Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums vereinbar sind, als die für die Höhe der Grundsicherungsleistungen maßgeblichen Regelbedarfe für Personen, die alleinstehend oder alleinerziehend sind oder deren Partnerin oder Partner minderjährig ist, für das Kalenderjahr 2011 auf einen Betrag von 364 € und für das Kalenderjahr 2012 durch die Verordnung zur Fortschreibung der Regelbedarfsstufen nach § 138 Nr. 2 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch für das Jahr 2012 (RBSFV 2012) vom 17. Oktober 2011 auf einen Betrag von 374 € festgelegt wurden. |
– Aussetzungs- und Vorlagebeschluss des Sozialgerichts Berlin vom 25. April 2012 (S 55 AS 29349/11) –
gegen a) | das Urteil des Bundessozialgerichts vom 28. März 2013 – B 4 AS 12/12 R -, |
b) | das Urteil des Sozialgerichts Oldenburg vom 10. Januar 2012 – S 48 AS 1136/11 -, |
c) | den Widerspruchsbescheid des Jobcenters Delmenhorst vom 24. Juni 2011 – 617.b-26104BG0017453-W 597/11 -, |
d) | den Bescheid des Jobcenters Delmenhorst vom 12. Mai 2011 – 26104BG0017453 – |
hat das Bundesverfassungsgericht – Erster Senat – unter Mitwirkung der Richterinnen und Richter
Vizepräsident Kirchhof,
Gaier,
Eichberger,
Schluckebier,
Masing,
Paulus,
Baer,
Britz
- § 20 Absatz 2 Satz 1 und 2 Nummer 1, Absatz 4, Absatz 5, § 23 Nummer 1, § 77 Absatz 4 Nummer 1 und 2 Sozialgesetzbuch Zweites Buch, jeweils in der Fassung von Artikel 2 des Gesetzes zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch vom 24. März 2011 (Bundesgesetzblatt I Seite 453), und § 8 Absatz 1 Nummer 1, 2, 4 und 6, Absatz 2 Nummer 1 und 3 Regelbedarfs-Ermittlungsgesetz in der Fassung von Artikel 1 des Gesetzes zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch vom 24. März 2011 (Bundesgesetzblatt I Seite 453), jeweils in Verbindung mit § 20 Absatz 1 Satz 1 und 2 Sozialgesetzbuch Zweites Buch in der Fassung von Artikel 2 des Gesetzes zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch vom 24. März 2011 (Bundesgesetzblatt I Seite 453) und § 28a Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch in der Fassung von Artikel 3 des Gesetzes zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch vom 24. März 2011 (Bundesgesetzblatt I Seite 453), sowie die Anlage zu § 28 Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch in der Fassung von Artikel 3 Ziffer 42 des Gesetzes zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch vom 24. März 2011 (Bundesgesetzblatt I Seite 453) sowie § 2 der Verordnung zur Fortschreibung der Regelbedarfsstufen nach § 138 Nummer 2 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch für das Jahr 2012 vom 17. Oktober 2011 (Bundesgesetzblatt I Seite 2090) sind nach Maßgabe der Gründe mit Artikel 1 Absatz 1 des Grundgesetzes in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip des Artikels 20 Absatz 1 des Grundgesetzes vereinbar.
- Die Verfassungsbeschwerde wird zurückgewiesen.
The Afghan Interpreters / Afghanische Ortskräfte| „Die Bundeswehr überlässt uns unserem Schicksal“
The interpreters who worked alongside American and NATO forces in Afghanistan are among our bravest and most loyal allies. They played an essential role in sourcing intelligence and educating Western troops about the local culture. Now they’re in danger of being abandoned.
Read an excerpt from Ben Anderson’s ‚The Interpreters‘ here: http://bit.ly/1vSOP9u
US and UN Attempt to End Afghanistan’s Dangerous Political Deadlock: http://bit.ly/1s47wti
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Die Bundesregierung behandelt afghanische Ortskräfte, die sich durch ihre Arbeit für Deutschland bedroht sehen und ausreisen wollen, offenbar ungleich. Dies ergaben Recherchen von NDR, WDR und Süddeutscher Zeitung. So informierte die zum Entwicklungshilfeministerium gehörende Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) ihre lokalen Mitarbeiter in Afghanistan nach Schilderungen Betroffener nicht aktiv und riet sogar mehrfach von Ausreiseanträgen ab. Von den bisher 437 Aufnahmezusagen unter anderem an Dolmetscher entfällt lediglich eine einzige Zusage auf den Bereich des Entwicklungshilfeministeriums. Das ARD-Magazin „Panorama“ hatte sich am gestrigen Donnerstag (16. Oktober) des Themas angenommen und Einzelfälle geschildert.
Die Bundesregierung lehnte bislang rund 60 Prozent der Ausreiseanträge afghanischer Mitarbeiter ab, die sich vor allem durch Taliban gefährdet sehen. Der ehemalige Wehrbeauftragte des Deutschen Bundestages Reinhold Robbe bezeichnete den Umgang mit diesen Ortskräften als „beschämend“ und „unseres Landes unwürdig“. Die deutsche Menschenrechtsorganisation Pro Asyl kritisiert heftig die Intransparenz des Verfahrens und den Druck, den die GIZ offenbar auf ihre Mitarbeiter ausübe.
Die Bundesregierung erklärte, sie komme ihrer Fürsorgepflicht nach und gewährleiste mit einem einheitlichen Kriterienkatalog die Gleichbehandlung der afghanischen Ortskräfte.
Wird auf die Betroffenen Druck ausgeübt, sich nicht zu melden?
Hochrangige deutsche GIZ-Vertreter sollen nach Schilderungen von Beteiligten in mehreren Sitzungen und Gesprächen ihren afghanischen Mitarbeitern „als Linie“ vermittelt haben, dass eine Ausreise nach Deutschland für GIZ-Ortskräfte nicht möglich sei. Die Bundesregierung erklärte, sie kenne solche Äußerungen nicht und hielte sie für sachlich falsch.
In der Folge melden nun afghanische Ortskräfte nach eigenen Angaben konkrete Drohungen scheinbar nicht mehr, weil sie dies für aussichtslos halten oder einfach Angst um ihren Job haben. Zudem werden die knapp 1700 afghanischen Mitarbeiter der staatlichen Entwicklungshilfeorganisation offenbar nicht über ihre Möglichkeiten bei Bedrohungen durch regierungsfeindliche Kräfte informiert. Das Entwicklungshilfeministerium behauptet das Gegenteil.
Erst in den vergangenen Wochen wurde nach Angaben der Bundesregierung die erste Ausreise einer GIZ-Ortskraft genehmigt, acht weitere Fälle werden derzeit geprüft. Der Frankfurter Anwalt und Mitbegründer von Pro Asyl Victor Pfaff empört sich: „Ich denke, hier wird ein Druck ausgeübt, sich nicht zu melden.“ Man solle aber daran denken, dass sich „in Zukunft Menschen für die GIZ oder für andere Organisationen nicht mehr zur Verfügung stellen, wenn man ihnen in einer Gefährdungslage nicht mehr hilft“.
Entscheidung für eine Ablehnung rechtlich so gut wie nicht anfechtbar
Bei Fällen im Bereich der Bundeswehr sind Entscheidungen gegen eine Einreise ehemaliger afghanischer Helfer und ihrer Familienangehörigen nach Deutschland oft nicht mehr nachvollziehbar. So wurden nach Recherchen des NDR, des WDR und der Süddeutschen Zeitung Anträge abgelehnt, obwohl in Afghanistan konkrete Drohungen von den Taliban oder anderen aufständischen Gruppierungen gegen die Bundeswehr-Helfer – zumeist Dolmetscher – ausgesprochen worden waren. Konkrete Gründe für die Ablehnung werden meist nicht mitgeteilt, die Entscheidungen sind rechtlich kaum anfechtbar.
Der frühere Wehrbeauftragte Robbe rügt scharf die bisherige Handhabung des Verfahrens: „Es ist beschämend, wie diese Ortskräfte behandelt werden, die im Grunde Leib und Leben eingesetzt haben, damit deutsche Kräfte – sowohl Soldaten als auch Entwicklungshelfer – ihre Arbeit tun können. Es ist unwürdig, nicht hinnehmbar und aus diesem Grund bedarf es schneller Hilfe und einer anderen Regelung.“ Thomas de Maizière kenne als Bundesinnenminister und früherer Verteidigungsminister alle Details, so Robbe. Der Minister „könnte handeln, aber er tut es nicht, und da muss man die Frage stellen, warum nicht und kann man das so hinnehmen“.
Standardisiertes Verfahren für alle deutschen Ministerien
Insgesamt sollen bislang nach Angaben der Bundesregierung 1105 sogenannte Gefährdungsanzeigen afghanischer Mitarbeiter des Verteidigungs-, Innen-, Außen- und Entwicklungshilfeministeriums bearbeitet worden sein. 60 Prozent habe man abgelehnt (siehe auch hier und hier).
Für afghanische Ortskräfte, die sich bedroht fühlen, gilt seit einem Jahr ein standardisiertes Verfahren aller Ministerien. Die einheitlichen Kriterien werden Antragstellern, Anwälten und der Öffentlichkeit jedoch nicht offengelegt und sind als Verschlusssache eingestuft. Dazu Rechtsanwalt Pfaff, spezialisiert auf Asyl- und Ausländerrecht: „Solange die Kriterien und die Arbeitsweise nicht auf den Tisch kommen, bleibt ein Misstrauen in das Verfahren, in Verbindung damit, dass wir eben Ablehnungen bekommen, die wir nicht nachvollziehen können.“
„Die Bundeswehr überlässt uns unserem Schicksal“
Wie groß die konkrete Gefahr für die Ortskräfte der Bundeswehr in Afghanistan mittlerweile ist, macht immer noch ein Appell vom Sommer dieses Jahres deutlich. Dolmetscher und Sicherheitspersonal in deutschen Diensten schrieben am 23. Juli aus Camp Marmal bei Mazar-e Sharif: „Uns wurde immer wieder gesagt, dass unsere Leben nicht in Gefahr seien, aber vor ein paar Monaten wurde der ehemalige Bundeswehr-Übersetzer Dschawad Wafa von Taliban enthauptet. Vor ein paar Monaten wurde Abdul Rahman, ein weiterer Dolmetscher, im Dorf Ali Khail in der Provinz Baghlan in Keilagai getötet. Alle Sprachmittler im Camp Marmal waren über diese Taten schockiert und die Angst wurde noch größer, dass uns das gleiche Schicksal, wie das unsere ehemaligen Kollegen, ereilt.“
Mit ihrem offenen Brief wenden sich die Ortskräfte aus dem Feldlager der Bundeswehr an die deutsche Öffentlichkeit und bitten nochmals um Hilfe. Fast schon flehentlich heißt es: „Wir haben für und mit der Bundeswehr gearbeitet. Wir halfen unseren Familien und wir haben gehofft, dass unsere Arbeit auch mit dazu beiträgt, Afghanistan sicher und lebenswerter zu machen. Aber mit unserer Arbeit halfen wir auch euren Söhnen, Töchtern, Müttern, Vätern, Brüdern und Schwestern, ihren Dienst hier in Afghanistan leichter und sicherer zu machen. Jetzt sind wir in Lebensgefahr und wir werden auch in Zukunft in Lebensgefahr sein. Die Bundeswehr lässt uns und unsere Familien allein und überlässt uns unserem Schicksal.“
Der Appell erinnert Deutschland daran: „Wir haben als enge Freunde zusammengearbeitet. Wir haben gemeinsam schwierige und gefährliche Einsätze gemeistert. Wir sind und waren dankbar, dass ihr gekommen seid, um unser Afghanistan sicherer und friedlicher zu gestalten. Aber jetzt kurz vor Ende der ISAF-Mission erstarken die Feinde eines friedlichen Afghanistans und jeden Tag hören wir von immer schrecklicheren Morden der Taliban.“ Die afghanischen Hilfskräfte bitten: „Lasst uns nicht allein und liefert uns und unsere Familien nicht an die Taliban aus! Wir fragen uns: Warum werden wir in drei Kategorien eingeteilt? Die Taliban kennen nur eine Kategorie und die heißt: Verräter und Spione – und dies bedeutet für uns Enthauptung.“
Pro Asyl spricht von einem Verfahren „in vorrechtlicher Grauzone“
Die Menschenrechtsorganisation Pro Asyl, die den offenen Brief des afghanischen Personals der Bundeswehr dokumentierte, beklagte bei der Veröffentlichung der Schrift noch einmal das nebulöse deutsche Aufnahmeverfahren.
Die Aufnahme afghanischer Ortskräfte in Deutschland erfolgt nach einer vorherigen Prüfung, ob und in welchem Maße afghanische Ortskräfte gefährdet sind, wenn sie zuvor bei ihren Dienststellen eine „Gefährdungsanzeige“ gestellt haben. Die Kriterien für diese Prüfung bleiben unklar, auch wenn die Bundeswehr vor einiger Zeit den Kreis derer, die aufgrund ihrer Gefährdung aufgenommen werden können, ausgedehnt hat.
Unterschieden wird zwischen konkret gefährdeten Personen, denen die Aufnahme in Deutschland ermöglicht wird. Hinzu kommen seit einiger Zeit auch latent Gefährdete. Abgelehnt wird die Aufnahme in den Fällen, in denen die deutsche Seite keine Gefährdung zu erkennen vermag.
Dazu Pro Asyl: „Das Verfahren findet in einer vorrechtlichen Grauzone statt. Wer abgelehnt wird, erhält lediglich einen lapidaren Ablehnungsbescheid, in dem weder die Gründe für die Ablehnung genannt werden noch eine Rechtsmittelbelehrung enthalten ist. Es besteht also keine Chance, gegen den Bescheid mit Aussicht auf Erfolg zu klagen. Jeder Ausländer, dem ein Visum für Deutschland durch eine deutsche Auslandsvertretung versagt wird, kann dagegen klagen. Die bedrohten Helfer der Bundeswehr werden dagegen per Formbrief im Vorfeld abgespeist. Das Verfahren muss auf den Prüfstand der Rechtsstaatlichkeit.“
An dem Tag, als die Betroffenen aus Camp Marmal ihre „Appell an Deutschland“ öffentlich machten, besuchte auch Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen das Feldlager in der Nähe von Mazar-e Sharif. Von den großen Ängsten der jahrelangen Weggefährten unserer Soldaten dürfte sie wahrscheinlich nichts mitbekommen haben.
Quelle: Bundeswehr-Journal
Anmerkung: Wir, die Flüchtlingshilfe Iran e.V. 2010, betreuen zahlreiche dieser afghanischen Ortskräfte hier in der Bundesrepublik Deutschland. Wir schämen uns für die die Bundesrepublik. Es ist unwürdig, diesen Menschen, die zur Sicherheit unserer eigenen Polizisten/Soldaten beigetragen haben, nicht zu helfen. Wir ersuchen die Bundesregierung hier unverzüglich einen Wechsel in der Aufnahmeentscheidung zu vollziehen. Wir fordern die sofortige Aufnahme dieser afghanischen Ortskräfte.
Deutschland| Gemeinsame Erklärung der Innenminister und -senatoren des Bundes und der Länder – Flüchtlinge
II. Herausforderungen der Flüchtlingspolitik
Wir bekennen uns uneingeschränkt zum Asylrecht als Grundrecht für politisch Verfolgte. Um
den Herausforderungen drastisch steigender Asyl- und Flüchtlingszahlen gerecht zu werden,
bedarf es einer gemeinsamen Kraftanstrengung von Bund, Ländern und Kommunen. Der
Chef des Bundeskanzleramtes sowie die Chefs der Staats- und Senatskanzleien der Länder
werden hierzu am kommenden Donnerstag beraten. Die Innenminister und -senatoren der
Länder erwarten vom Bund eine Entlastung der Kosten von Kommunen und Ländern bei der
Aufnahme von Flüchtlingen, zum Beispiel bei den Kosten der Gesundheitsversorgung.
Wir haben uns heute auf die folgenden Maßnahmen verständigt:
1. Beschleunigtes Asylverfahren
Wir brauchen eine zügige Bearbeitung von Asylanträgen von Flüchtlingen aus den extrem
unsicheren Herkunftsländern, weil diese grundsätzlich und möglichst schnell ihre Anerken
nung erhalten sollen. Es bleibt aber gerade in der heutigen Lage auch richtig, dass Menschen
aus sicheren Herkunftsländern grundsätzlich als nicht verfolgt gelten sollen. Im Rahmen der
anstehenden Gesetzgebungsvorhaben wird der Bund weitere Lösungen erarbeiten; die auch
zur Beschleunigung von Asylverfahren beitragen sollen.
In diesem Zusammenhang haben sich Bund und Länder darauf verständigt, künftig den Be
trieb des Systems zur Erstverteilung von Asylbegehrenden auf die Bundesländer (EASY) auch
am Wochenende zu ermöglichen.
2. Asylverfahren – Umgang mit der Zunahme unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge
Bund und Länder stellen fest, dass die Zunahme unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge die
Jugendämter in den Bundesländern teilweise vor erhebliche Herausforderungen stellt und
sind deshalb der Auffassung, dass Maßnahmen geprüft werden müssen, um einseitige Belas
tungen auszugleichen.
3. Bessere personelle Ausstattung des BAMF
Der Bund wird mehr Personal für das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge bereitstellen,
um die Bearbeitung der 145.000 derzeit anhängigen Asylanträge zu beschleunigen. Es muss
gelingen, dass Flüchtlinge in aller Regel in den zentralen Erstaufnahmeeinrichtungen der
Länder zumindest einen Asylantrag stellen können, bevor sie auf die Kommunen verteilt
werden.
4. Verstärkte Rückführung von illegal Aufhältigen
Damit wirklich Schutzberechtigte zeitnah ihren Aufenthaltsstatus erhalten können und die
große Akzeptanz der Bevölkerung bei der Aufnahme von Flüchtlingen nachhaltig erhalten
bleibt, ist es vorbehaltlich unabweisbarer Härtefälle unabdingbar, bestehende Ausreise
pflichten konsequent durchzusetzen. Bund und Länder richten für Problemfälle, insbesonde
re Dublin-Überstellungen, eine Koordinierungsstelle zur Etablierung eines integrierten Rück
kehrmanagements ein.
5. Gerechtere Verteilung der Flüchtlinge bzw. Asylbewerber in Europa
Wir brauchen eine gerechtere Verteilung von Flüchtlingen in Europa. Die Aufnahme von
Flüchtlingen ist nicht nur eine Aufgabe von wenigen, sondern von allen EU-Mitgliedstaaten.
Der Bund wird sich bei der EU-Kommission weiterhin nachdrücklich dafür einsetzen, dass die
Standards bei der Unterbringung und die Standards des Asylverfahrens in den Mitgliedsstaa
ten eingehalten werden.
6. Standards für die Flüchtlingsaufnahme
Zu den Standards einer Flüchtlingsaufnahme gehört der respekt- und würdevolle Umgang
mit den betroffenen Menschen. Dazu gehört, dass der Einsatz von Sicherheitspersonal nur
dann in Betracht kommt, wenn die beauftragenden Unternehmen und Kommunen das Per
sonal einer Sicherheitsüberprüfung unterzogen hat, die regelmäßig wiederholt wird. Soweit
rechtlicher Ergänzungsbedarf besteht, werden Bund und Länder unverzüglich Gespräche
dazu aufnehmen.
Quelle: BMI
FP| Pate für eine ganze Familie
Die dauerhafte Unterbringung von Flüchtlingen in Lagern schafft Probleme – das zeigen nicht zuletzt die Misshandlungsfälle in Nordrhein-Westfalen. In Chemnitz geht man andere Wege: Flüchtlinge haben eigene Wohnungen – und jetzt auch Paten.
Chemnitz. Zu duftendem Tee und Kuchen reicht Rahimeh eine Schachtel Datteln über den Wohnzimmertisch. Im Wörterbuch schlägt die 37-jährige Iranerin das deutsche Wort für die Frucht nach, die ihr als Khorma bekannt ist. Mit Gesten warnt sie den Gast, nicht zu fest zuzubeißen, wegen des Kerns. Schokolade gebe es im Iran auch, klärt Rahimehs ältester Sohn Peyman auf: „Ist aber nicht gesund.“ Zum Naschen seien Datteln besser, findet der 20-Jährige. Von seiner fünfköpfigen Familie, die im Dezember nach Chemnitz kam, ist Peyman mit seinen Deutschkenntnissen am weitesten fortgeschritten. „Das Beste an Chemnitz ist Runa. Ich weiß nicht, was wir ohne sie gemacht hätten“, sagt er.
Runa Richter sitzt auf dem Sofa und winkt ab. Sie habe nur getan, was ihre Aufgabe sei. Für den 2008 gegründeten Verein „Save me“ vermittelt die 28-jährige Germanistik-Studentin in Chemnitz Patenschaften an Flüchtlingsfamilien. „Inzwischen gibt es das in 58 Städten“ sagt sie. In Chemnitz begann das Projekt im September 2013. Bisher haben 25ausländische Familien ortskundige Paten. Ursprünglich bezog sich das Projekt allein auf die von den Vereinten Nationen zugewiesenen Resettlement-Flüchtlinge (siehe nebenstehender Beitrag). Da sich aber in Chemnitz schon weit über 70 Personen, vom Studenten bis zum Rentner, als Paten gemeldet haben, weitete man das Projekt jetzt auf Asylbewerberfamilien aus.
Für ihre iranische Familie ist Runa Richter erstmals selbst Patin. Sie erinnert sich an den Tag im Dezember, als sie sich im Chemnitzer Wohnheim zum ersten Mal begegneten: Vater Teimoor (47), Mutter Rahimeh, deren Söhne Peyman und Kamran und die sechsjährige Tochter Pegah. Da scheiterte die Kommunikation schon an der Übersetzung einfachster, fürs Leben in einer fremden Stadt aber elementarer Fragen: Wo ist ein Supermarkt? Sie ging mit „ihrer“ Familie zum Flüchtlingsrat, wo Runa Richter nebenbei jobbt. „Ich wusste, mein Chef dort spricht persisch“, sagt sie. In den ersten Wochen bedurfte es stets eines Übersetzers. „Da haben die Vermittler vom Verein In- und Ausländer sehr geholfen“, sagt sie. Inzwischen besuchen alle Familienmitglieder täglich den Sprachunterricht der Integrationskurse an der Volkshochschule.
Confront Iran’s Human Rights Violations through Personal Stories of Persecution
Impact Iran Coalition and International Campaign for Human Rights in Iran draw attention to Iran’s upcoming human rights review
October 14, 2014— Impact Iran, a coalition of human rights organizations, in partnership with the International Campaign for Human Rights in Iran, today launched a new video, “Promises Made, Promises Broken.” The video is part of a series aimed at drawing attention to Iran’s second Universal Periodic Review (UPR) at the UN Human Rights Council on October 31, 2014. A new video will be released each week leading up to the review.
Their first video features nine persecuted Iranians who powerfully tell their stories of repression, harassment, detainment and torture in their own words. While these activists, bloggers, lawyers and students put a face to Iran’s human rights abuses, their stories are shared by many Iranians whose rights are violated every day.
“’Promises Made, Promises Broken‘ tells the story of Iran’s human rights abuses through the compelling personal accounts of those who have experienced firsthand what it is like to live with this level of repression,” said Hadi Ghaemi, executive director of the International Campaign for Human Rights in Iran. “These individuals were targeted because of their religious beliefs, their peaceful rights advocacy, their sexual orientation, and their ethnicity, which goes against all of Iran’s human rights commitments.”
Despite the fact that Iran accepted 126 recommendations from UN Human Rights Council member countries at its last UPR in 2010, it has not honored the majority of these commitments, and violations continue to occur. For example, Iran agreed to improve protections against torture and ill treatment of detainees. However, several of the Iranians featured in “Promises Made, Promises Broken” report being victims of physical and psychological torture during their unjust detainments. The video calls on viewers throughout the international community to raise their voices and hold Iran accountable for its track record on human rights.
An analysis of Iran’s UPR commitments is available at www.ImpactIran.org and www.UPRIran.org.
“As Iran’s second UPR approaches, it has never been more important that we take measures to ensure the Iranian government keeps its human rights promises,” said Mani Mostofi, Director of Impact Iran. “This video series puts human faces to each of Iran’s repressive practices and urges viewers to raise their voices in solidarity with these persecuted Iranians to hold Iran accountable.”
#UPRIRAN #UPR20
Source: International Campaign for Human Rights in Iran
Banks remain fearful of US-approved transfers to Iran
When Mohammad Farivar, a gastroenterologist who teaches at Boston University and Harvard Medical School, tried to send slightly more than $100,000 to Iran this summer from his charity’s long-standing account at what is now Santander Bank, he found it not only impossible to complete the transaction, but was also notified shortly thereafter that his account would be summarily closed. The doctor shared his correspondence with the bank, and his frustrations, with Al-Monitor.
Farivar said he had collected the funds from Iranian-Americans in the Boston area on behalf of the Earthquake Relief Fund for Orphans, a charity he founded more than two decades ago, to build an addition to an orphanage in the Iranian city of Kashan. He deposited the money in the organization’s account at Santander, which took over Sovereign Bank, where the charity opened an account in 1990.
Farivar’s nonprofit has aided earthquake victims in other countries, including Pakistan, and it sent money to Iran following the 2004 earthquake in Bam. Farivar said he decided to go forward with the Kashan project because a year ago, the Treasury Department’s Office of Foreign Assets Control (OFAC), which deals with sanctions, gave blanket approval for such activities.
A Treasury official confirmed to Al-Monitor that on Sept. 10, 2013, the department issued a general license permitting US nongovernmental groups “to provide certain humanitarian and not-for-profit services to Iran that directly benefit the Iranian people.” The license authorizes funds transfers in support of such activities of up to half a million dollars a year.
Iranian-Americans are also authorized to send personal remittances to family and friends in Iran. The official said, “So long as the funds originating from a US financial institution are routed through a third country, the ultimate destination could be either a non-designated [not sanctioned] Iranian bank or money service provider.” The official added that this mechanism predates the interim nuclear deal signed with Iran last November.
When Farivar tried to wire the money from the charity’s account to an individual at an HSBC bank in Hong Kong for transfer to Iran, Santander closed the account. Farivar complained to Roman Blanco, president of Santander’s operations in the United States. Blanco did not respond, but JoAnn Gruber, a vice president of the Spain-based bank who manages customer relations with Americans, replied in a Sept. 26 letter that Farivar shared with Al-Monitor.
Gruber wrote, “Any decision to close an account is our decision and no information regarding such a decision is communicated, released or provided to any individual or entity outside of the bank.” According to Farivar, “They closed a legitimate account because I tried to send money to a person in China” to then transfer to Iran following OFAC guidance. Blanco did not respond to an email inquiry from Al-Monitor.
Farivar said he found the Chinese individual through a money-exchange house in Iran and that the procedure — encouraged by OFAC because the United States bars direct transactions between American and Iranian banks — is prone to abuse. “It’s money laundering 101,” Farivar said.
Iranian-Americans have long complained that US sanctions force them to use murky channels to send and receive money from Iran. Hopes that the nuclear negotiations would make it easier to conduct such transactions have not been realized, even as Iran has gained access to several billion dollars in oil revenues that had been frozen in foreign accounts.
The new channels are intended for trade with entities that the government of Iran has approved but apparently not for ordinary individuals. What’s more, the US Treasury will not identify the channels, although they are reported to include banks in Japan and Switzerland. “These channels are for the big money,” Farivar told Al-Monitor. “Nobody is going to worry about my $100,000.”
Many Western banks continue to refuse to do any business involving Iran because of heavy fines imposed by US authorities against several that violated the sanctions. Farhad Alavi, a lawyer who advises Iranian-Americans as well as multinational corporations on trade issues, said US sanctions effectively force many individuals and entities dealing with Iran to use methods akin to hawalas, whereby money is given to a broker in one country and paid out by a broker in another country. Fees are high and abuse is common, he said.
“It inherently makes transactions look more suspect in many ways, whether you are selling medical devices or just receiving remittances,” Alavi stated. “To a bank, an authorized payment for food sales or a remittance might come from a trading company in Hong Kong or Kuwait. A lot of things can happen that are not traceable.”
Alavi added that US banks fear violating a combination of regulations, beginning with the Patriot Act passed after the Sept. 11, 2001 attacks. “This, coupled with the rise in the use of economic sanctions regulations as an instrument yields what we have today,” he said.
Iranian-Americans had hoped the situation would improve following the conclusion last year of the Joint Plan of Action between Iran and the five permanent members of the UN Security Council plus Germany (P5+1). Under the accord, which was extended in July until the end of November, the P5+1 promised to “establish a financial channel to facilitate humanitarian trade for Iran’s domestic needs using Iranian oil revenues held abroad.” The channel is also supposed to help Iranian students in the United States pay their expenses.
In Washington at a Sept. 28 conference of the National Iranian-American Council, Erich Ferrari, another lawyer specializing in sanctions, said that it had taken until May to establish the channel. He said Treasury officials tell American companies seeking to sell goods to Iran to “ask your importers in Iran” how to get paid, rather than telling Americans what foreign banks to approach.
US officials have hinted that it might be possible under a comprehensive nuclear agreement to re-establish correspondent accounts between US banks nd Iranian banks that have not been designated for support of terrorism or other illicit activities. This would likely restore Iran to the global electronic banking transfer system known as SWIFT. The prospects for such an accord are, however, uncertain.
“OFAC and the Treasury have gone to great pains to say that humanitarian transactions are authorized,” Alavi told Al-Monitor. “OFAC needs to come up with a viable route.”
The Treasury official told Al-Monitor, “Americans who are experiencing problems or misunderstandings on how to transfer personal remittances to Iran under the regulations can call the OFAC helpline at 202-622-2580 or email OFAC_Feedback@treasury.gov. ”
As for Farivar, he said he’s been waiting to get back the $121,860.78 that was in the Santander account so he can return the contributions to those who thought they would be helping to build an orphanage in Iran.
Source: AL-Monitor
Iran official says satellite jamming can cause cancer
Saeed Motassadi, an official with the Department of Environment, said, “A committee was formed in cooperation between the Department of Environment and the Ministry of Communications and Information Technology to address the situation of jamming.” Motassadi told Islamic Republic News Agency, which is managed by the administration of President Hassan Rouhani, that the meetings reached the minister level and that resolutions have been approved.
“The topic of jamming causing cancer was studied many times, and the possibility exists of this illness coming about in individuals as a result from the effects of jamming,” Motassadi said.
Iran has longed jammed foreign satellite channels coming into Iran, particularly Persian-language news channels or ones that conservative authorities believe may influence the culture of younger Iranians in an un-Islamic direction.
Iran has faced sanctions for these jamming efforts and is now believed to be conducting “local jamming,” in which satellite dishes on the rooftops of private houses are targeted. Satellite dishes are ubiquitous inIran’s large cities such as Tehran and even in villages.
Motassadi said, “The recommendation of the Department of Environment is to completely eliminate jamming.” On the concern of conservatives, he said, “If actions are to be taken to confront the cultural invasion and protect detriment to the country, it is better to take other paths.” Motassadi did not say which “other paths” he meant, but in recent years, Iranian police have made efforts to collect and destroyrooftop satellite dishes. These efforts, which have been highly publicized in the media, have been largely ineffective.
According the Motassadi, the joint committee’s investigation is ongoing and will present its final results and solutions. However, he said that they needed more agencies involved.
Cancer is one of leading causes of death in Iran, and conflicting reports and statements have been made by various officials about the effects of jamming.
On Sept. 27, Mohammad Hossein Ghorbani, spokesman for the parliament’s health care committee, warned about the rise of cancer, saying it is “a serious alarm for the country.” He blamed a variety of factors for the increase in cancer cases, such as waste, poor gasoline quality, poor quality of food, poor inspection standards in automobiles and unhealthy water.
In February, Iran’s health minister, Dr. Seyyed Hassan Ghazizadeh Hashemi, announced a special committee to research the health effects of jamming. Dr. Hashemi said that the Ministry of Health, the Ministry of Communications and Information Technology and the Atomic Energy Organization were a part of this committee. It is not clear whether this committee works with the Department of Environment.
In October 2012, the head of Sarem Cell Research Center said that jamming of satellite stations was causing an increase in miscarriages. The Health Ministry denied the claim.
In August 2012, the Ministry of Communications and Information Technology under President Mahmoud Ahmadinejad denied even knowing what body was conducting the jamming.
Source: AL-Monitor
Menschenrechtsbeauftragter Strässer besorgt über Gesundheitzustand hungerstreikender Häftlinge in Iran
Anlässlich aktueller Meldungen über den kritischen Gesundheitszustand von neun inhaftierten und seit einem Monat hungerstreikenden Anhängern des mystischen Nematollahi-Gonabadi-Ordens, Angehörige einer religiösen Minderheit in Iran, erklärte der Beauftragte der Bundesregierung für Menschenrechtspolitik und humanitäre Hilfe im Auswärtigen Amt, Christoph Strässer, heute (02.10.):
Zusatzinformationen
Mit größter Besorgnis erfüllen mich Berichte über den kritischen Gesundheitszustand der neun inhaftierten Anhänger des Nematollahi-Gonabadi-Ordens. Diese waren aus Protest gegen anhaltende Repressionen gegenüber Angehörigen der religiösen Sufi-Minderheit in Iran vor einem Monat in Hungerstreik getreten.
Iran hat sich mit der Ratifizierung des Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte verpflichtet, auch das Menschenrecht auf Religions- und Weltanschauungsfreiheit zu achten und zu schützen. Die Unterdrückung religiöser Minderheiten steht dazu in eklatantem Widerspruch.
Ich fordere Iran auf, seiner Verpflichtung nachzukommen, die Menschenrechte Aller unabhängig von religiöser oder ethnischer Zugehörigkeit zu achten und alle Personen, die aufgrund ihrer religiösen oder politischen Weltanschauung inhaftiert sind, unverzüglich frei zu lassen.
Darüber hinaus appelliere ich an alle Verantwortlichen in Iran, den Hungerstreikenden umgehend dringend benötigte medizinische Behandlungen zu gewähren.
Hintergrund:
Die Situation für ethnische und religiöse Minderheiten in Iran ist besorgniserregend. Während Juden, Christen und Zoroastrier laut der iranischen Verfassung als religiöse Minderheiten anerkannt sind und zumindest offiziell Religionsfreiheit genießen, werden Angehörige mystischer Orden innerhalb des Islams (z.B. des schiitischen Nematollahi-Gonabadi-Ordens), auch Sufis oder Derwische genannt, häufig diskriminiert oder durch gewaltsame Übergriffe an ihrer Religionsausübung gehindert.
Anfang September 2011 gab es schwere Übergriffe der Sicherheitskräfte in vielen Landesteilen, v.a. in Kavar, im Zuge derer eine Vielzahl von Sufis sowie Mitarbeiter der zum Nematollahi-Gonabadi-Orden gehörigen Website „Majzooban-e-Noor“ und deren Verteidiger festgenommen wurden. Neun der Inhaftierten – zu Haftstrafen von viereinhalb bis zehneinhalb Jahren verurteilt – sind aus Protest gegen die andauernde landesweite Verfolgung des Nematollahi-Gonabadi-Ordens und gegen die schlechten Haftbedingungen am 31.08.2014 in Hungerstreik getreten. Es handelt sich um die im Teheraner Evin-Gefängnis inhaftierten Omid Behrouzi, Mostafa Daneshjou, Afshin Karampour, Farshid Yadollahi, Mostafa Abdi, Reza Entesari, Amir Eslami, Hamidreza Moradi Sarvestani sowie Kasra Nouri im Nezam-Gefängnis Shiraz. Ihnen wurde u.a. „Propaganda gegen das Regime“ und „Handeln gegen die nationale Sicherheit“ vorgeworfen.