Archiv der Kategorie: Politik

MIGAZIN| Zur Karriere und Funktion abschätziger Begriffe in der deutschen Asylpolitik

In der politischen Polemik gegen „Asylmissbrauch“ haben gefährliche Kampfbegriffe Karriere gemacht: von der Prägung in denunziatorischer Absicht über den Alltagsgebrauch bis zur Bestätigung durch lexikalische Festschreibungen. Von Prof. Klaus J. Bade

Bade, Klaus J. Bade, Prof. Bade, Klaus Bade

Prof. Dr. Klaus J. Bade, ehemaliger Vorsitzender des Sachverständigenrates deutscher Stiftungen für Integration und Migration © David Ausserhofer, MiG
Artikel 16, Absatz 2, Satz 2 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland von 1949 umfasste bewusst nur vier Worte: „Politisch Verfolgte genießen Asylrecht“. Das war die generöse Antwort auf die Erfahrung der Aufnahme, aber auch Nichtaufnahme (z.B. in der Schweiz) der von den Nationalsozialisten Verfolgten. Das Grundrecht war bewusst so umfassend und ohne jede Einschränkung formuliert worden, trotz aller Bedenken in der intensiven Diskussion im Parlamentarischen Rat im Winter 1948/49.1 Hermann von Mangoldt (CDU) betonte ausdrücklich, „wenn wir irgend eine Einschränkung aufnehmen würden, wenn wir irgendetwas aufnehmen würden, um die Voraussetzungen für die Gewährung des Asylrechts festzulegen, dann müsste an der Grenze eine Prüfung durch die Grenzorgane vorgenommen werden. Dadurch würde die ganze Vorschrift völlig wertlos.“2

Will Qasem Soleimani enter politics?

Qasem Soleimani uses a walkie-talkie at the front line during offensive operations against Islamic State militants in the town of Tal Ksaiba in Salahuddin province, March 8, 2015. (photo by REUTERS/Stringer)

Qasem Soleimani is now known to many who follow Middle Eastern affairs. The commander of Iran’s Quds Force, the division of the Islamic Revolutionary Guard Corps (IRGC) responsible for Iran’s files outside of its borders, has been everywhere in both Western and regional media the last couple of years. Pictures of Soleimani inside Iraq alongside Iraqi forces and Shiite militias have become ubiquitous since June 2014 when the Sunni extremist group Islamic State (IS) took over parts of Iraq.

On the Iranian Students’ News Agency (ISNA), Zahra Asghari took a closer look at the man who competed head to head in polls for Iran’s Person of the Year with the popular nuclear negotiator Mohammad Javad Zarif.

Asghari wrote that when pictures of Soleimani in Iraq first appeared on social media, ISNA chose not to republish the pictures assuming that the images were accidentally leaked online. But as more images of Soleimani appeared in Iraq, on the front line among Iraqi forces and leaders, it became clear the pictures were being released intentionally.

Asghari wrote that while a number of IRGC commanders are advising the Iraqi forces and the Popular Mobilization Units fighting IS, it is clear that Soleimani’s role goes beyond that. Asghari continued that the pictures of Soleimani across various provinces in Iraq have raised questions domestically, regionally and internationally. And since there seems to be no desire by Iranian officials to answer these questions, it has only fueled more rumors and speculation.

Despite Soleimani being the head of the Quds Force, before June 2014, there were few pictures, videos or speeches available of him to the point that Asghari wrote that before this point “interviewing him or writing a report about him was not possible for Iranian media.” Interestingly, even in this long profile of Soleimani, none of the sources Asghari interviewed were willing to speak on the record. The sources of course all had high praise for Soleimani, telling Asghari that they believe that the only other figure who has the same attributes and success record as Soleimani is Hezbollah Secretary-General Hassan Nasrallah.

Despite the popularity of his pictures in Iraq, Asghari noted that Soleimani pictures in Tehran, at the funeral of commanders and fighters killed in Syria and Iraq, or at IRGC ceremonies, have become popular as well. Asghari also wrote that Soleimani was at a funeral ceremony for Jihad Mughniyeh, son of former Hezbollah commander Imad Mughniyeh who was assassinated in 2008 by Israeli and US intelligence. Jihad was killed by an Israel strike in the Golan Heights in January 2015. The article says that Jihad was the nephew of Soleimani. Though it’s not confirmed anywhere else, Iranian media before have reported that Imad Mughniyeh was married to Soleimani’s sister.

The central question that Asghari asks is: “Has the 59-year-old unrivaled commander of the battlefield outside of Iran’s borders ever thought about the world of politics?” Asghari, naturally, does not have an exact answer, but she has ideas.

When a source close to Soleimani was asked about claims that Soleimani is “Iran’s foreign minister in the region,” he responded “the stature of Soleimani is higher than that of a foreign minister.” The source continued that Soleimani “is not a partisan” figure and that his experiences in the Balkans, the Middle East and eastern Iran have made him a “military specialist.”

Asghari wrote that “despite access to precise information, the pictures of Soleimani speak for themselves.” The article argued that in none of the pictures of Soleimani in Iraq was he wearing an IRGC uniform or even an Iraqi uniform and is not even wearing military boots, suggesting that the pictures reveal desires for a nonmilitary role.

It’s impossible to know what Soleimani’s next steps are. At the moment, the commander who appears to prefer to spend his time in the trenches at the front line in Iraq may not be tempted by the monotony and bureaucracy that comes with public office. But given his popularity and closeness to Supreme Leader Ayatollah Ali Khamenei, Soleimani has a wide range of options.

Source: ALMonitor

NZZ| Seilziehen in den USA um die Iran-Politik

Obama bekämpft die Bestrebungen im Kongress, Iran mit neuen Sanktionen zu bedrohen.
Obama bekämpft die Bestrebungen im Kongress, Iran mit neuen Sanktionen zu bedrohen. (Bild: Kyle Green / ap)
Die Auseinandersetzungen zwischen Kongress und Weissem Haus zum Kurs der USA gegenüber Iran haben sich verschärft. Beide Seiten boten Schützenhilfe aus dem Ausland auf. Der Ausgang des Machtkampfs ist offen.

Während sich amerikanische und iranische Unterhändler auf ein Treffen am Freitag und Samstag in Zürich vorbereiteten, hat sich in Washington der Kampf um die richtige Vorgehensweise im Atomstreit mit Teheran zugespitzt. Präsident Obama bekämpft die Bestrebungen im Kongress, Iran mit neuen Sanktionen zu bedrohen, weil dies den ohnehin schwierigen Verhandlungsprozess gefährden könnte. Nachdem Obama kürzlich den britischen Premierminister Cameron als «Kronzeugen» für seine Haltung eingespannt hatte, schlug der republikanische Speaker des Repräsentantenhauses, Boehner, mit einer eigenen Einladung an einen ausländischen Regierungschef zurück.

Gespaltenes Israel

Boehner bot dem israelischen Regierungschef Netanyahu an, vor dem Kongress zu den Bedrohungen zu sprechen, die der islamistische Extremismus und Iran darstellten. Er tat dies, wie Sprecher des Weissen Hauses und des Aussenministeriums bestätigten, ohne Rücksprache mit der Administration Obama. Und er tat dies mit Sicherheit in der Annahme, dass Netanyahu den Kongress zu einer härteren Linie gegenüber Teheran aufrufen würde. Allerdings wurde gleichzeitig bekannt, dass der israelische Geheimdienst Mossad im Gegensatz zu Netanyahu mit Obamas Einschätzung übereinstimmt, wonach eine neue Sanktionsdrohung des Kongresses die Verhandlungen zwischen Teheran und den fünf ständigen Sicherheitsratsmitgliedern sowie Deutschland (P5+1) torpedieren würden.

Obama hat im Kongress nicht nur mit republikanischen Gegnern seines Iran-Kurses zu kämpfen, sondern auch mit «Dissidenten» in den eigenen, demokratischen Reihen. Der frühere Vorsitzende des aussenpolitischen KomiteesMenendez meinte entsetzt, die Argumentation des Weissen Hauses höre sich immer mehr an, als folge sie einer Vorlage aus Teheran. Zusammen mit seinem republikanischen Amtskollegen Kirk arbeitet Menendez an einer Gesetzesvorlage, die automatisch neue Sanktionen vorsieht, falls die Verhandlungen scheitern. Dies, so unterstrichen zwei hohe Vertreter der Administration Obama am Mittwoch in Hearings im Senat, könnte Teheran aber dazu bringen, den Verhandlungsprozess abzubrechen. Die Aussenminister Frankreichs, Grossbritanniens und Deutschlands sowie die Aussenbeauftragte der EU, Mogherini, pflichteten dieser Haltung in einem Gastbeitrag in der «Washington Post» vom Donnerstag bei.

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Radio 91,2| Steinmeier drängt auf Lösung im Atomstreit mit Iran

In den Atom-Verhandlungen mit dem Iran drängt Deutschland auf eine baldige Lösung. Außenminister Frank-Walter Steinmeier mahnte am Rande der UN-Vollversammlung in New York, die Chancen für eine Einigung jetzt auch zu nutzen.
Bundesaußenminister Frank-Walter Steinmeier (l) begrüßt am am Rande der UN-Generalversammlung in New York den Präsidenten des Iran, Hassan Ruhani. Foto: Daniel Bockwoldt

Bundesaußenminister Frank-Walter Steinmeier (l) begrüßt am am Rande der UN-Generalversammlung in New York den Präsidenten des Iran, Hassan Ruhani. Foto: Daniel Bockwoldt

«Es liegen viele Angebote und Vorschläge auf dem Tisch», sagte Steinmeier am Donnerstagabend (Ortszeit) nach einem Treffen mit dem iranischen Präsidenten Hassan Ruhani. «Es ist jetzt die Zeit, den Konflikt endlich zu beenden.»

Der Iran steht seit vielen Jahren im Verdacht, unter dem Deckmantel eines zivilen Nuklearprogramms an der Entwicklung eigener Atomwaffen zu arbeiten. Die Regierung in Teheran weist dies zurück.

Die Verhandlungen zwischen dem Iran und den fünf ständigen Mitgliedern des UN-Sicherheitsrates – USA, China, Russland, Großbritannien und Frankreich – sowie Deutschland (5+1) liefen auch am Rande der Vollversammlung weiter. Letzter Termin für eine Einigung ist eigentlich der 24. November. Als wichtige Wegmarke gelten die Zwischenwahlen in den USA Anfang November.

Steinmeier betonte nach seinem etwa 45-minütigen Treffen mit dem als gemäßigt geltenden iranischen Präsidenten, in den vergangenen Monaten habe es durchaus Fortschritte gegeben. «Jetzt ist es an der Zeit, den Abschluss zu suchen.» Zugleich dämpfte er Hoffnungen auf einen baldigen Durchbruch. «Der letzte Teil der Strecke, der jetzt noch vor uns liegt, ist vielleicht der schwerste. Es sind noch Hürden zu überwinden.»

Von iranischer Seite gab es zu dem Treffen zunächst keinen Kommentar. Irans Vize-Außenminister Abbas Araghchi sagte jedoch, insgesamt habe sich sein Land von den Verhandlungen in New York mehr erhofft. «Bei den Streitpunkten haben wir immer noch erhebliche Differenzen», wurde Araghchi von iranischen Medien zitiert.

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ECRE-Studie nennt Defizite im europäischen Asylsystem

Die EU ist nach Ansicht des Europäischen Flüchtlingsrats ECRE noch immer weit von der Verwirklichung eines gemeinsamen Asylsystems entfernt. Dies ist das Ergebnis einer Studie, die ECRE am 9. September 2014 in Brüssel der Öffentlichkeit präsentierte.

Der Titel der Studie „Mind the Gap“ (deutsch: „Achten Sie auf den Abstand!“) verweist darauf, dass nach Ansicht der Autoren zwischen dem Anspruch der EU, ein Gemeinsames Europäisches Asylsystem (GEAS) zu schaffen, und der Realität in den Mitgliedstaaten weiterhin eine große Lücke klafft. So müssten Asylsuchende immer größere Risiken eingehen, um das Territorium der EU zu erreichen. Allein im Rahmen der italienischen Operation „Mare Nostrum“ seien über 100.000 Menschen im Mittelmeer aus Seenot gerettet worden. Dies mache deutlich, dass ein enormer Bedarf bestehe, sichere und legale Zugangswege für Flüchtlinge nach Europa zu eröffnen. Stattdessen würden die EU-Staaten aber wieder dazu übergehen, Maßnahmen zu ergreifen, die in der Vergangenheit bereits gescheitert seien und mit denen versucht werde, durch verstärkte „Grenzsicherung“ sowie durch die Kooperation mit Staaten außerhalb der EU „illegale Migrationsströme“ zu bekämpfen.

Asylsuchende, die die EU erreichen, werden laut ECRE noch immer mit einer Reihe von Problemen konfrontiert, die den Zugang zu einem fairen Asylverfahren behindern. So seien in vielen EU-Staaten weiterhin große Schwierigkeiten in den folgenden Bereichen zu verzeichnen:

  • Fehlender oder eingeschränkter Zugang zu Unterkunft und zur Grundversorgung: Zum Beispiel hätten Asylsuchende in Frankreich im Jahr 2014 durchschnittlich 12 Monate darauf warten müssen, in einer Aufnahmeeinrichtung für Asylsuchende untergebracht zu werden.
  • Inhaftierung von Asylsuchenden auf problematischer Rechtsgrundlage sowie umzureichende Haftbedingungen: In Ungarn hätten sich im April 2014 26% aller Asylsuchenden in Haft befunden.
  • Fehlender Zugang zu kostenloser und qualifizierter Rechtsberatung.
  • Fehlende Mechanismen, um Asylsuchende mit besonderen Bedürfnissen (z.B. Opfer von Folter oder Minderjährige) zu identifizieren und angemessen zu versorgen.

Die erheblichen Unterschiede in Asylrecht und -praxis der EU-Mitgliedstaaten werden in der Studie auch durch umfangreiche Statistiken belegt. Dabei werden zum Beispiel die enormen Abweichungen bei Anerkennungsquoten von Asylsuchenden deutlich:

Demnach erhielten im Jahr 2013 in Frankreich lediglich 17% somalischer Asylsuchende einen Schutzstatus, während die entsprechende Quote in den Niederlanden bei 90% und in Italien bei 96% lag. Auch bei syrischen Asylsuchenden kam es im Jahr 2013 zu starken Abweichungen. Hier erhielten in Italien 51% der Antragsteller Schutz, während es in Deutschland 99% sowie in Bulgarien und Malta jeweils 100% waren. Demgegenüber hatten Asylsuchende aus der Russischen Föderation im Jahr 2013 in Deutschland nur sehr geringe Chancen auf einen Schutzstatus (2%), während die Anerkennungsquoten in anderen europäischen Ländern deutlich höher ausfielen (Österreich: 26%, Frankreich: 26%, Großbritannien: 41%).

Die Studie stellt zugleich den Jahresbericht des Projekts AIDA (Asylum Information Database) dar. Im Rahmen dieses Projekts wurden Berichte zu den rechtlichen Rahmenbedingungen und zu den Asylverfahren in 15 EU-Mitgliedstaaten gesammelt und ausgewertet. Der Bericht zur Situation in Deutschland wurde vom Informationsverbund Asyl und Migration erarbeitet. Die Berichte wurden im Sommer 2014 aktualisiert.

Quelle: ECRE

Deutsches Institut für Menschenrechte: Gesetzesvorhaben unterlaufen Menschenrechte von Flüchtlingen

Das Menschenrechtsinstitut kritisiert massiv das aktuelle Gesetzesvorhaben der Bundesregierung zur Verschärfung im Asylrecht. Es fordert stattdessen strukturelle Verbesserungen, um mit der wachsenden Zahl von Schutzsuchenden unter Einhaltung der menschen- und flüchtlingsrechtlichen Verpflichtungen Deutschlands adäquat umzugehen.
Dazu die PM des Menschenrechtsinstitut: http://www.institut-fuer-menschenrechte.de/aktuell/news/meldung/article/pressemitteilung-institut-gesetzesvorhaben-zur-asylpolitik-un-terlaufen-menschenrechte-von-fluecht.html  Dazu noch eine konkrete Zusammenfassung:http://www.institut-fuer-menschenrechte.de/uploads/tx_commerce/aktuell_5_2014_Deutsche_Asylpolitik_Gesetzesvorhaben_unterlaufen_Menschenrechte_von_Fluechtlingen.pdf

Erneuter verschärfter Gesetzentwurf zur Reform des AsylbLG

Die Bundesregierung hat einen erneut verschärften Gesetzesentwurf zur Änderung des AsylbLG  vorgelegt. Alles weitere in einem Papier von Georg Classen / Flüchtlingsrat Berlin, das hier zu finden ist: http://www.harald-thome.de/media/files/Georg-Classen-Letter-v.-28.8.2014.pdf

Berlin| PRESSEFREIHEIT IM IRAN – ZWISCHENBILANZ DES HOFFNUNGSTRÄGERS ROHANI

                 

 

PRESSEFREIHEIT IM IRAN – ZWISCHENBILANZ DES HOFFNUNGSTRÄGERS ROHANI

 

Es diskutieren:

  • MARKUS LÖNING, ehemaliger Menschenrechtsbeauftragter der Bundesregierung 
  • FARHAD PAYAR, Chefredakteur von Transparency for Iran 
  • WALTER POSCH, Iran-Experte und stellvertretender Forschungsgruppenleiter der Stiftung Wissenschaft und Politik

Moderation:

CHRISTOPH DREYER, Pressereferent und Iran-Experte bei Reporter ohne Grenzen 

DIENSTAG, 30. SEPTEMBER 2014 18:30 Uhr

MAGNUS-HAUS, AM KUPFERGRABEN 7, 10117 BERLIN-MITTE

 

als Hassan Rohani bei der Präsidentenwahl im Iran vor gut einem Jahr schon im ersten Wahlgang mit über 50 Prozent der Stimmen gewählt wurde, war dies eine echte Überraschung.

Mit Rohani an der Spitze des Landes keimten Hoffnungen auf Reformen in der Islamischen Republik Iran auf. Das seit Jahrzehnten autoritär regierte Land verweigert seiner Bevölkerung systematisch grundlegende Menschenrechte wie Presse- und Meinungsfreiheit. Gegen Andersdenkende geht die Regierung mit Einschüchterung und Gewalt vor. Die Demonstrationen im Spätsommer 2009 haben gezeigt, wie stark der Drang nach Freiheit und Mitbestimmung in der jungen iranischen Gesellschaft ist. Die Proteste haben aber auch verdeutlicht, zu welchen Maßnahmen das Regime zu greifen bereit ist, wenn es sein Macht- und Meinungsmonopol bedroht sieht. So gehört der Iran zu den Ländern, aus denen Reporter ohne Grenzen in den vergangenen Jahren die meisten Hilfsanfragen verfolgter Journalistinnen und Journalisten bekommen hat. 

Gesteht der Iran unter der Präsidentschaft Rohanis seinen Bürgerinnen und Bürgern mehr Meinungsfreiheit zu und lockert die Zensur der Medien? Mit welchen Unterstützern und Widersachern muss Präsident Rohani bei entsprechenden Reformen rechnen? Kann Präsident Rohani die großen Erwartungen erfüllen, die viele Iraner in ihn und seine Ankündigungen für mehr Respekt vor den Menschenrechten gesetzt haben? Wir laden Sie herzlich zu einem informativen Diskussionsabend ein!

Für die Anmeldung folgen Sie bitte diesem link: https://shop.freiheit.org/#!/events/id/odeuk

Zur rückwirkenden Befreiung vom Rundfunkbeitrag

Seit dem 01.01.2013 gibt es in Deutschland den geräteunabhängigen Rundfunkbeitrag. Die Beitragspflicht ist nicht mehr an das Bereithalten eines Rundfunkempfangsgerätes gebunden, sondern an das Bewohnen einer Wohnung: Jeder Wohnungsinhaber muss – unabhängig davon, ob er ein Rundfunkempfangsgerät bereithält sowie von deren Art und Anzahl (zur verfassungsrechtlichen Problematik etwa hier) – einen pauschalen Rundfunkbeitrag von 17,98 € im Monat bezahlen.

Beitragsservice fordert rückwirkend Beiträge nach

In hiesiger Praxis häufen sich seit Mitte 2014 die Anfragen von Beziehern von Leistungen nach dem SGB II, die bisher keine Rundfunkgeräte besessen haben und die nun vom “Beitragsservice” der öffentlichen Rundfunkanstalten rückwirkend ab 01.01.2013 angemeldet und zur Zahlung der offenen Beiträge aufgefordert werden, die sich mittlerweile auf rund 400 € belaufen.

Was verschwiegen wird: Eine rückwirkende Befreiung ist möglich

Worauf der “Beitragsservice” der öffentlichen Rundfunkanstalten nicht hinweist: Die Vermutung, dass die angemeldeten Wohnungsinhaber Beitragsschuldner des Beitrages in Höhe von 17,98 € monatlich sind, kann nach § 14 Abs. 5 des Rundfunkbeitragsstaatsvertrages  (RBStV) durch Übersendung der “Bescheinigung über den Leistungsbezug zur Vorlage bei dem Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio”, die jedem ALG II Bescheid als letzte Seite angefügt ist, widerlegt werden. Bezieher von Leistungen nach dem SGB II (ALG II) werden dann rückwirkend ab 01.01.2013 von der Beitragspflicht befreit.

Wer bereits gezahlt hat: Frist 31.12.2014 beachten!

Leistungsberechtigte, die für Zeiträume, in denen eine Befreiung möglich gewesen wäre, bereits den Rundfunkbeitrag bezahlt haben, müssen sich sputen: “Eine Erstattung bereits geleisteter Rundfunkbeiträge kann vom Beitragsschuldner nur bis zum 31.12.2014 geltend gemacht werden.” (§ 14 Abs. 5 Satz 3 RBStV)

Wichtig: § 14 RBStV gilt nur für die sog. Ersterfassung!

Die Übergangregelungen nach § 14 RBStV gelten nur für die nach dem neuen Beitragsrecht erstmals angemeldeten Beitragsschuldner, vor allem also die bisher mangels Empfangsgeräten nicht angemeldeten Personen (vgl. § 14 Abs. 2 RBStV). Danach ist § 4 Abs. 4 RBStV zu beachten:

“Die Befreiung oder Ermäßigung beginnt mit dem Ersten des Monats, zu dem der Gültigkeitszeitraum des Bescheids beginnt, wenn der Antrag innerhalb von zwei Monaten nach dem Erstellungsdatum des Bescheids nach Absatz 7 Satz 2 gestellt wird. Wird der Antrag erst zu einem späteren Zeitpunkt gestellt, so beginnt die Befreiung oder Ermäßigung mit dem Ersten des Monats, der der Antragstellung folgt. Die Befreiung oder Ermäßigung wird für die Gültigkeitsdauer des Bescheids befristet. Ist der Bescheid nach Absatz 7 Satz 2 unbefristet, so kann die Befreiung oder Ermäßigung auf drei Jahre befristet werden, wenn eine Änderung der Umstände möglich ist, die dem Tatbestand zugrunde liegen.”

 

Quelle: Sozialberatung Kiel

Bericht zu Sanktionen gegen den Iran (und archivierte Versionen von 2014) [ID 268941]

Iran

Bericht zu Sanktionen gegen den Iran (und archivierte Versionen von 2014) [ID 268941]

Version vom 15. Jänner 2014
Version vom 18. März 2014
Version vom 7. Mai 2014
Version vom 26. Juni 2014
Version vom 19. August 2014
 
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