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Flüchtlingsrat Nds| Erstattungsforderungen an Verpflichtungsgeber für syrische Familienangehörige oftmals fragwürdig
Derzeit werden Menschen, die im Rahmen des – Mitte 2015 eingestellten – niedersächsischen Aufnahmeprogramms für syrische Flüchtlinge Verpflichtungserklärungen zugunsten von Angehörigen hier lebender Geflüchteter unterschrieben haben, mit Forderungen des Jobcenters konfrontiert, das Erstattungsleistungen auch für solche Familienangehörige beansprucht, die hier einen Asylantrag gestellt haben und mittlerweile als Schutzbedürftige anerkannt wurden. Pressemeldungen zufolge geht es um Kostenforderungen für Leistungen an 370 Bedarfsgemeinschaften von 19 Jobcentern in Höhe von insgesamt 3 Millionen Euro.
Diese Forderung erscheint in vielen Fällen unbillig und fragwürdig, da die Verpflichtungsgeber oft falsch beraten wurden. Auch die Landesregierung hat lange Zeit die Rechtsauffassung vertreten, dass die Verpflichtung mit der Flüchtlingsanerkennung / Schutzgewährung im Bundesgebiet erlischt (siehe Erlass vom 09.Dezember 2014). Mit Schreiben vom 29.11.2017 wandte sich Innenminister Boris Pistorius daher an Bundesarbeitsministerin Katharina Barley, schilderte die besonderen Umstände und bat darum, „eine für die betroffenen Verpflichtungsgeber tragbare Lösung zu finden“.
In der Regel verschicken die Jobcenter zunächst einen so genannten Anhörungsbogen. Verpflichtungsgeber_innen, die vom Jobcenter aufgefordert werden, Leistungen an syrische Flüchtlinge mit Schutzstatus im Bundesgebiet zu erstatten, und die diese Leistungen nicht erbringen können, sollten sich wie folgt dagegen wehren:
- Setzen Sie zunächst ein Schreiben an die zuständige Ausländerbehörde auf, mit dem Sie jede Verpflichtungserklärung einzeln anfechten und widerrufen (s. Anlage I):
– wg. Irrtums/Täuschung der Beratung durch die Ausländerbehörde
– wg. finanzieller Überforderung des Einzelnen
– wg. Wegfalls der Geschäftsgrundlage
Nehmen Sie ausführlich zu dem Umständen der Abgabe einer Verpflichtungserklärung und zu Ihren finanziellen Verhältnissen Stellung. - Nehmen Sie in Ihrer Stellungnahme zum Anhörungsschreiben an das Jobcenter auf Ihren Widerruf der Verpflichtungserklärung Bezug (s. Anlage II).
- Sofern das Jobcenter sich von Ihrer Begründung nicht überzeugen lässt, folgt darauf – mehr oder weniger bald – ein Leistungsbescheid des Jobcenters. Dagegen ist nur die Klage möglich. Diese muss fristgemäß erfolgen, sonst wird der Bescheid rechtskräftig.
Wenn viele Klagen eingehen – wovon auszugehen ist -, wird vermutlich erst mal eine lange Wartepause eintreten, und es wird eine Klage als Musterklage durchgezogen, bevor die restlichen Klagen dann analog entschieden werden. Mit Anrufung der 2. Instanz kann das Jahre dauern.
Eine juristische Bewertung der Sachlage von Klaus Dienelt findet sich bei migrationsrecht.net. Zu fordern ist zunächst, dass der Bund unter Bezugnahme auf die bis zur Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts ungeklärte Rechtslage auf Erstattungsforderungen generell verzichtet. Denkbar ist darüber hinaus, dass ähnlich wie in Hessen vom Land Niedersachsen eine Möglichkeit zur Übernahme der Forderungen eingerichtet wird. Das hessische Innenministerium hat mittlerweile angekündigt, in begründeten Einzelfällen Lösungen zu finden. Man werde prüfen, ob im Zuge der Amtshaftung eine Erstattung möglich sei. Bis Ende August haben sich laut der Antwort des Innenministers auf eine Kleine Anfrage der FDP 25 Verpflichtungsgeber_innen gemeldet. Die Überprüfungen sind nach unserem Kenntnisstand noch nicht abgeschlossen.
UNO-Flüchtlingshilfe| Flucht über das Mittelmeer
„Wir werden alle sterben“, dachte die 19-jährige Doaa als ihr Boot im Mittelmeer kenterte. Vier lange Tage trieb die junge Frau aus Syrien im Wasser und kämpfte ums Überleben. Sie musste mit ansehen, wie Hunderte starben – darunter auch ihr Verlobter Bassem, die Liebe ihres Lebens. Wie durch ein Wunder hat sie selbst überlebt und konnte sogar noch ein kleines Mädchen retten, das ihr von der sterbenden Mutter in die Arme gelegt wurde.
Doaas dramatische Fluchtgeschichte ist leider kein Einzelfall. Denn die Flüchtlingskrise im Mittelmeer spitzt sich weiter zu: seit Anfang des Jahres haben 137.000 Menschen das Mittelmeer überquert. Die Mehrzahl stammt aus Krisengebieten wie Syrien, Irak, Somalia oder Afghanistan. Sie suchen in Europa Schutz vor Krieg, Konflikten und Verfolgung. Doch mittlerweile sind Ankunftsländer wie Griechenland mit der hohen Anzahl der Flüchtlinge überlastet.
UNHCR ist vor Ort und
- verteilt wichtige Hilfsgüter wie Schlafsäcke, Wasserflaschen und Hygienesets,
- stellt Zelte zur Verfügung,
- richtet Krankenstationen ein, um Verbrennungen, Dehydration, Infektionen und Kriegsverletzungen zu behandeln,
- hilft den Behörden bei der Registrierung und unterstützt die Rechtsberatung für Neuankömmlinge,
- kümmert sich speziell um Kinder und Jugendliche, die alleine geflohen sind oder deren Eltern auf der Flucht umgekommen sind.
Quelle: UNHCR
Monitor| Flüchtlinge klagen an: schnelle Ausreise nach Deutschland häufig nur gegen Cash | Pro Asyl: Geschäftemacherei muss unterbunden werden
Nach Recherchen des ARD-Magazins MONITOR (heute 21:45, ARD) bezahlen viele Bürgerkriegsflüchtlinge aus Syrien und dem Nord-Irak zum Teil hohe Summen, um einen Termin an einer Deutschen Botschaft zu bekommen. Konkret geht es um Termine an den Deutschen Botschaften in Beirut (Libanon) und Ankara (Türkei), um ein Visum für Familiennachzug zu erhalten. Nach MONITOR-Informationen sollen auch Botschaftsmitarbeiter an den Deals beteiligt sein.

Terminkäufe an Deutschen Botschaften
Nach Aussagen der Flüchtlinge werden dafür in einigen Fällen sogar mehr als 1000 Euro an dubiose Händler für einen einzelnen Termin bezahlt. Ohne einen solchen Termin haben Familienangehörige von anerkannten syrischen Flüchtlingen keine Möglichkeit legal in die Bundesrepublik einzureisen.
Mit den offiziellen Terminvergabesystemen der Botschaft sei es so gut wie unmöglich, zeitnah einen Termin zu bekommen, berichten zahlreiche Flüchtlinge. Die Wartezeit müssen viele ihrer engen Verwandten im Kriegsgebiet oder in Flüchtlingslagern verbringen.
Einer der Flüchtlinge berichtet MONITOR, er habe mehrfach versucht, auf offiziellem Weg einen Termin mit der Botschaft zu vereinbaren. „Das war unmöglich“, beklagt er. Erfolg habe er erst über einen Terminhändler gehabt. Das Geld sollte er „zur Hälfte in Berlin bezahlen und meine Frau die andere Hälfte in Beirut“, so seine Schilderung. Die Zahlung ging laut Aussage seiner Frau an einen Mann, „der in der Botschaft gearbeitet“ habe.
Auch an der deutschen Botschaft in Ankara kommt es nach MONITOR-Recherchen immer wieder zu sogenannten Terminkäufen. So berichtet etwa ein syrischer Flüchtling gegenüber MONITOR, dass seine Frau einen Termin gekauft habe: „Der Händler sagte, er kenne Leute in der Deutschen Botschaft. Nachdem sie ihm das Geld gegeben hatte, dauerte es zwölf oder dreizehn Tage bis zu dem Termin.“
Rechtsanwälte, die Flüchtlinge in Deutschland vertreten, bestätigen den regen Handel mit Botschaftsterminen. So erklärte etwa die auf Asylrecht spezialisierte Anwältin Kareba Hagemann, allein sie habe „circa zehn Mandanten, die mir berichtet haben, dass sie Geld gezahlt hätten, um an einen früheren Termin zu kommen, wo das reguläre Verfahren ihnen zu lange gedauert hat.“
Der Geschäftsführer von Pro Asyl, Günter Burkardt, fordert vor dem Hintergrund der MONITOR-Recherchen, die „Geschäftemacherei mit Terminen auf Kosten von verzweifelten Flüchtlingen zu unterbinden und die langen Wartezeiten endlich zu beenden“. Visumsanträge für Familienzusammenführung sollten künftig „vollständig in Deutschland bearbeitet werden“.
Das Auswärtige Amt erklärte auf Anfrage, jedem Verdacht auf Unregelmäßigkeiten werde nachgegangen. „Bisher konnten in keinem Fall die Vorwürfe erhärtet werden“.
DOSSIER
Das Geschäft mit Hoffnung und Verzweiflung
Die Schlepper bieten an, Grenzen auf dem Weg nach Europa zu überwinden – meist für sehr viel Geld. Ihr Geschäft machen viele von ihnen mit der Hoffnung und Verzweiflung der Flüchtlinge. Unsere Korrespondenten haben Flüchtlinge und Schlepper, Helfer und Entscheider getroffen.
Kapitelübersicht
Verdacht gegen deutsche Botschaften
Stand: 02.07.2015 12:14 Uhr
Der Vorwurf ist hart: Mitarbeiter an deutschen Botschaften sollen nach Monitor-Informationen daran beteiligt sein, dass Flüchtlinge aus Syrien und dem Irak nur gegen viel Geld einen Termin bekommen. Den brauchen sie, wenn sie Familienmitgliedern hinterherziehen wollen.
Nach Recherchen des ARD-Magazins Monitor bezahlen viele Bürgerkriegsflüchtlinge aus Syrien und dem Nord-Irak zum Teil hohe Summen, um einen Termin an einer Deutschen Botschaft zu bekommen. Konkret geht es um Termine an den Deutschen Botschaften in Beirut (Libanon) und Ankara (Türkei), um ein Visum für Familiennachzug zu erhalten. Nach Monitor-Informationen sollen auch Botschaftsmitarbeiter an den Deals beteiligt sein.
Nach Aussagen der Flüchtlinge werden dafür in einigen Fällen sogar mehr als 1000 Euro an dubiose Händler für einen einzelnen Termin bezahlt. Ohne einen solchen Termin haben Familienangehörige von anerkannten syrischen Flüchtlingen keine Möglichkeit, legal in die Bundesrepublik einzureisen.
Mit den offiziellen Terminvergabesystemen der Botschaft sei es so gut wie unmöglich, zeitnah einen Termin zu bekommen, berichten zahlreiche Flüchtlinge. Die Wartezeit müssen viele ihrer engen Verwandten im Kriegsgebiet oder in Flüchtlingslagern verbringen.
Zeitnaher Termin „unmöglich“
Einer der Flüchtlinge berichtet Monitor, er habe mehrfach versucht, auf offiziellem Weg einen Termin mit der Botschaft zu vereinbaren. „Das war unmöglich“, beklagt er. Erfolg habe er erst über einen Terminhändler gehabt. Das Geld sollte er „zur Hälfte in Berlin bezahlen und meine Frau die andere Hälfte in Beirut“, so seine Schilderung. Die Zahlung ging laut Aussage seiner Frau an einen Mann, „der in der Botschaft gearbeitet“ habe.
Auch an der deutschen Botschaft in Ankara kommt es nach Monitor-Recherchen immer wieder zu sogenannten Terminkäufen. So berichtet etwa ein syrischer Flüchtling, dass seine Frau einen Termin gekauft habe: „Der Händler sagte, er kenne Leute in der Deutschen Botschaft. Nachdem sie ihm das Geld gegeben hatte, dauerte es zwölf oder dreizehn Tage bis zu dem Termin.“
Anwälte: Reger Handel mit Botschaftsterminen
Rechtsanwälte, die Flüchtlinge in Deutschland vertreten, bestätigen den regen Handel mit Botschaftsterminen. So erklärte etwa die auf Asylrecht spezialisierte Anwältin Kareba Hagemann, allein sie habe „circa zehn Mandanten, die mir berichtet haben, dass sie Geld gezahlt hätten, um an einen früheren Termin zu kommen, wo das reguläre Verfahren ihnen zu lange gedauert hat.“
Der Geschäftsführer von Pro Asyl, Günter Burkardt, fordert vor dem Hintergrund der Monitor-Recherchen, die „Geschäftemacherei mit Terminen auf Kosten von verzweifelten Flüchtlingen zu unterbinden und die langen Wartezeiten endlich zu beenden“. Visumsanträge für Familienzusammenführung sollten künftig „vollständig in Deutschland bearbeitet werden“.
Das Auswärtige Amt erklärte auf Anfrage, jedem Verdacht auf Unregelmäßigkeiten werde nachgegangen: „Bisher konnten in keinem Fall die Vorwürfe erhärtet werden.“
Quelle: ARD / tagesschau / Monitor
Kerry calls Iran airstrikes on Islamic State ‚positive‘
US Secretary of State John Kerry said Dec. 3 that “the net effect is positive” of reported Iranian strikes against Islamic State (IS) targets in Iraq.
Kerry emphasized that the United States and Iran are “not only not coordinating militarily right now, but there are no plans at this time to coordinate militarily.”
Arash Karami reported that Iranian officials have also brushed back talk of coordination, with Foreign Ministry spokeswoman Marzieh Afkamstating that she would “not confirm news about cooperation on a military matter,” while an anonymous Iranian official denied the existence of strikes entirely to Reuters.
This column has suggested that a nuclear agreement with Iran would be a catalyst for more expansive cooperation in Syria, Iraq and elsewhere in the region. This seems to be happening, incrementally, even in the absence of an agreement.
As Laura Rozen reported from Vienna, the latest P5+1 talks in the city, before the signing of an extension, gave rise to “cautious optimism that more rapid progress might now be made toward a final accord.” This progress carried over into the seven-month extension that allows the International Atomic Energy Agency expanded access to Iranian facilities and sets limits on R&D for centrifuges, among other conditions.
Kerry, Rice: Syria buffer zone ‚premature‘
US National Security Adviser Susan Rice told The Wall Street Journal’s CEO Council this week that a safe zone in Syria, as advocated by Turkey, is “at best premature” and that it “would be a major investment of resources that would be something frankly of a diversion from the primary task at hand.” Kerry similarly referred to a decision on a buffer zone or safe zone as “premature.”
Semih Idiz writes for Al-Monitor that Turkey is unlikely to change its Syria policies until the United States clarifies its position on President Bashar al-Assad, so the friction in US-Turkey ties is likely to continue.
Some clarification of US intentions would no doubt be helpful. The United States has called for Assad to „step aside“ since August 2011. It seems unhelpful, however, for the Barack Obama administration to frame its debate on whether US attacks on IS and terrorist groups in Syria indirectly support Assad — or by extension Iran — and that therefore the United States needs to go after both IS and Assad, intervening on two sides of a civil war. Welcome to the slippery slope.
Better to toss that line of thinking out altogether. Instead, the questions over a buffer zone or expanded investment in the Syrian opposition should be based on a cool-headed assessment of the balance of forces inside Syria, and framed as to whether the United States is prepared to take any action that would likely be opposed by the Security Council, would prolong the war and begin a formal division of the country. What would it mean for the campaign against IS? And would the United States be ready to take on the Syrian government directly, if the zone or opposition groups were challenged by Syrian government forces? And then what?
For those who cannot reach beyond the simplified view that a decision of such magnitude should be characterized as either “pro-Assad” or “anti-Assad,” rather than an analysis based upon US policy options and potential consequences, it is worth recalling that this column has supported aid to Syrian rebel forces in pursuit of a political settlement; called for the Syrian government’s accountability for war crimes; provided on-the-ground reporting by Syrian correspondents on the rise of discontent in Alawite regions; and, as early as August 2012, and to date, has offered diplomatic strategies for a post-Assad transition in Syria.
Is IS attacking Kobani from Turkey?
The Turkish daily Radikal, translated in Al-Monitor, reported this week on the alleged presence of IS fighters in Turkish villages near the Mursitpinar border crossing with Syria in operations against Kurdish People’s Protection Units (YPG) forces:
“Those who constantly watch the border from Caykara insist that IS had attacked YPG from the rear by crossing the border from Turkey. For them, the lack of intervention by the Turkish military tasked with border security is a sign that Turkey prefers to have IS control the border crossing. But even more worrying are the allegations that IS people have been freely entering abandoned houses on the Turkish side. There is no need to elaborate what kind of security fears this causes in the region and how it amplifies the distrust felt for security forces. Contradictory statements by senior civil servants and their ignoring of eyewitness accounts only intensify people’s lack of confidence.”
The US Congress is giving more intensive scrutiny to Turkey’s policies toward foreign fighters operating in Syria. Julian Pecquet reports that during testimony before the House Foreign Affairs Committee, Robert Bradtke, the US Department of State’s senior adviser for partner engagement on Syria foreign fighters was “asked by Rep. Ted Poe, R-Texas, whether Turkey was ‚complicit‘ in allowing fighters to cross its border into Syria; he said no.”
Russia diplomatic surge in Syria, Iran
While the United States has been preoccupied with its coalition effort against IS in Iraq and Syria, Russia has taken the lead in diplomacy toward a Syrian political settlement.
Vitaly Naumkin writes that Russia is looking to convene a preliminary conference on the future of Syria that would complement UN Special Envoy for Syria Staffan de Mistura’s plans for „freezing“ the conflict in Aleppo. Russian Foreign Minister Sergey Lavrov recently met in Moscow with de Mistura, Syrian Foreign Minister Walid Moallem and former head of the National Coalition for Syrian Revolutionary and Opposition Forces Moaz al-Khatib, along with other Syrian opposition figures, toward this effort.
Russian diplomacy has also been instrumental in the P5+1 nuclear talks with Iran. Rozen writes that the Russian envoy to the talks, Deputy Foreign Minister Sergey Ryabkov, “has managed to maintain a constructive working rapport with US and European counterparts at the Iran negotiating table, despite the deep strains plaguing Moscow-West relations over Ukraine.” She adds: “US and Western officials and experts say the prospective Russia-Iran energy deal may help resolve one of the toughest issues in the nuclear talks — the size of Iran’s enrichment capacity in a final deal — and they have recently gone out of their way to praise the Russian role in the sensitive nuclear negotiations as being highly constructive, professional and creative.”
Liberman sees ‘opportunity’ in regional crisis
Israel’s Foreign Minister Avigdor Liberman, in an exclusive interview with Ben Caspit, said he will soon present to US and Western powers “a courageous peace plan with very painful concessions.”
Mazal Mualem reports that Liberman’s regional peace plan may be part of a bid to position himself among the contenders to replace Benjamin Netanyahu as prime minister.
Liberman explained to Caspit why he felt that the time was right for a regional approach to the Palestinian issue: „This is the first time that the moderate Arab world understands and internalizes the fact that its real threat is not the Jews, not Zionism and not Israel, but the Muslim Brotherhood and Jabhat al-Nusra and Hamas and the Islamic State and al-Qaeda and all the terrorist factions of the different denominations over the generations. Therefore this is the first time that we can say to all these moderate countries, ‚Friends, we have a common enemy, let’s join hands and cooperate in the security realm as well as the economic realm.'“
Source: AL-Monitor
Ayatollah Khamenei, Assad spoke of reforms
Ayatollah Khamenei, Assad spoke of reforms
Hossein Sheikholeslam, Iran’s former ambassador to Syria and the current foreign policy adviser to the speaker of parliament, spoke toRamze Obour magazine about Iran’s relationship with Syria and the mistakes of the Syrian government, revealing some previously unknown information.
Though Sheikholeslam’s comments were recently picked up by Shargh Newspaper, the original interview took place in April before the Syrian elections. Some of his points in the interview are noteworthy in that they concede mistakes by the Syrian government. The interviewer was unafraid to challenge the official on a topic rarely covered from a nuanced angle in Iran, and the discussion also addressed a letter from Iran’s Supreme Leader Ayatollah Ali Khamenei to President Bashar al-Assad.
Sheikholeslam said that the best way out of Syria’s civil war, which has left over 170,000 dead and much of country destroyed, is through elections, as experiences in Iraq and Afghanistan show that people would not support extremists in elections. When asked, “Isn’t it too late for that now in Syria?” he said, “Yes, everything is too late. We should have done it earlier.”
He said, “From day one, the supreme leader took a position that Syria needs to undergo reforms.” He said that Qasem Soleimani, the head of Iran’s Revolutionary Guard Corps‘ Quds Force, took a message to Assad written by Ayatollah Khamenei in the first days of the protests. The message said, “The killings should not take place and reforms have to be accepted.”
Sheikholeslam said, “Assad accepted [that] reforms [were needed], but he didn’t have the proper mechanisms. Assad didn’t even have police. Whatever they had, it was the army. If it had a problem with anyone, they would shoot at the crowd with automatic weapons.”
He said many of Iran’s Revolutionary Guard commanders have been in the region and “know what Bashar’s problem is. As soon as four people would gather, instead of using police, the army would use automatic weapons. … They wanted to solve it with force.”
He added that Iran had helped in this matter and also helped form groups to negotiate with the opposition. It has been well documented by now that Iran has sent fighters into Syria to support and advise Syrian troops.
When asked, „From this democracy that you suggest and that Soleimani recommended for Syria, would Bashar Assad’s name come out of the ballot box again?” Sheikholeslam said that Iran hadn’t interfered in the domestic affairs of Syria, an assertion the interviewer rejected. Sheikholeslam blamed Turkey, Qatar, Saudi Arabia and Israel for trying to make Syria’s government collapse.
The interview began by discussing modern history, most of it well known, including former President Hafez Assad’s support for Iran during the Iran-Iraq war, assistance Sheikholeslam believes prevented it from being an “Arab-Iranian” war. Syria was the only country to support Iran, while most Arab countries supported Iraqi President Saddam Hussein.
Sheikholeslam also said that with Assad’s support, Iran could not have helped form Hezbollah in Lebanon. When asked whether Iran’s support for the Syrian government is because of Syria’s support for Hezbollah, Sheikholeslam said, “No, the entire Islamic resistance, not just Hezbollah.”
This prompted a question about Hamas, which sided with Syrian rebels against Assad’s regime. “They sacrificed their relationship with Iran and Syria for a domestic Muslim Brotherhood issue,” Sheikholeslam said, calling Hamas‘ move a “vital mistake.” However, he said that Iran and Hamas “strategically have no choice but unity.” When asked if Hamas‘ relationship with Qatar could change this relationship, Sheikholeslam said, “Qatar will not give Hamas even one bullet.”
Source: AI-Monitor.com
Berlin| Rundschreiben I Nr. 6/2007 über Umsetzung des § 1 AsylbLG und des § 23 SGB XII
vom 28. August 2007, zuletzt geändert mit Schreiben vom 14. Mai 2014
- § 1 AsylbLG – Leistungsberechtigte
- Umsetzung des § 23 SGB XII – Sozialhilfe für Ausländerinnen und Ausländer
- Gesonderte Kostenerstattungsregelung bei Inhabern einer Aufenthaltserlaubnis nach § 23a AufenthG
- Personen, die ab 01. Januar 2005 unerlaubt eingereist sind
- Verteilung von Personen, die nach § 24 AufenthG vorübergehenden Schutz erhalten (Richtlinie 2001/55/EG)
- Anlage zum Rundschreiben
Übersicht Aufenthaltsstatus neu-alt und leistungsrechtliche Zuordnung
1.1 – Abgrenzung zu SGB II und SGB XII
Personen, die nach § 1 AsylbLG leistungsberechtigt sind, sind nach § 7 Abs. 1 SGB II
bzw. § 23 Abs. 2 SGB XII
von der Gewährung von Leistungen nach dem SGB II bzw. SGB XII generell ausgeschlossen. Dies gilt auch für den Fall des Zusammenlebens eines Leistungsberechtigten nach § 1 AsylbLG mit einer nach dem SGB II leistungsberechtigten Person.
1.2 – § 1 Abs. 1 Nr. 3
Nach § 1 Abs. 1 Nr. 3 AsylbLG sind Ausländer leistungsberechtigt, die
- wegen des Krieges in ihrem Heimatland eine Aufenthaltserlaubnis nach § 23 Abs. 1
oder § 24
des Aufenthaltsgesetzes,
oder
- eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 4 Satz 1, Abs. 4a, Abs. 4b oder Abs. 5 AufenthG
besitzen sowie deren Ehegatten, Lebenspartner und minderjährige Kinder (§ 1 Abs. 1 Nr. 6 AsylbLG).
Die bundeseinheitlichen Vordrucke zum Nachweis der Aufenthaltserlaubnis enthalten rechts neben dem Feld „Art des Titels Aufenthaltserlaubnis“ jeweils die präzise Rechtsgrundlage für die Erteilung.
Eine Übersicht darüber, als welche Aufenthaltstitel die vor dem 01. Januar 2005 erteilten Aufenthaltsrechte nach § 101 AufenthG fortgelten sowie über die leistungsrechtlichen Folgen ist als Anlage beigefügt.
§ 23 Abs. 1 AufenthG sieht die Möglichkeit zur Ausstellung einer Aufenthaltserlaubnis auf Anordnung der obersten Landesbehörde aus völkerrechtlichen oder humanitären Gründen oder zur Wahrung politischer Interessen der Bundesrepublik Deutschland vor.
§ 24 AufenthG regelt die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis für Ausländer, denen aufgrund eines Beschlusses des Rates der Europäischen Union gemäß der Richtlinie 01/55/EG vorübergehender Schutz im Falle eines Massenzustroms von Flüchtlingen gewährt wird (bisher gemäß § 32a AuslG). Diese Aufenthaltserlaubnis wird aufgrund der Vorgaben der Richtlinie 01/55/EG nach derzeitigem Kenntnisstand ausschließlich kriegsbedingt erteilt werden, so dass in diesen Fällen stets ein Anspruch nach dem AsylbLG bestehen wird, wenn diese Rechtsgrundlage zur Anwendung kommt.
§ 25 Abs. 4 Satz 1 AufenthG sieht vor, dass für einen vorübergehenden Aufenthalt einem nicht vollziehbar ausreisepflichtigen Ausländer eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden kann, solange dringende humanitäre oder persönliche Gründe oder erhebliche öffentliche Interessen seine vorübergehende weitere Anwesenheit im Bundesgebiet erfordern. Nach § 25 Abs. 4 Satz 2 AufenthG ist die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis möglich, wenn die Ausreise eine außergewöhnliche Härte darstellen würde.
§ 25 Abs. 4a AufenthG besagt, dass Opfern von Menschenhandel – auch bei vollziehbarer Ausreisepflicht – eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden kann, sofern die vorübergehende Anwesenheit im Bundesgebiet für ein Strafverfahren wegen dieser Straftat für sachgerecht erachtet wird, der Betroffene jede Verbindung zu den Personen, die der Straftat beschuldigt werden, abgebrochen hat und er seine Bereitschaft erklärt hat, in dem Strafverfahren als Zeuge auszusagen.
§ 25 Abs. 4b AufenthG zu Folge können Opfer von Arbeitsausbeutung bzw. illegaler Beschäftigung – auch bei vollziehbarer Ausreisepflicht – eine Aufenthaltserlaubnis erhalten, wenn die vorübergehende Anwesenheit im Bundesgebiet für ein Strafverfahren wegen dieser Straftat für sachgerecht erachtet wird und der Betroffene seine Bereitschaft erklärt hat, in dem Strafverfahren als Zeuge auszusagen.
Nach § 25 Abs. 5 AufenthG kann einem vollziehbar ausreisepflichtigen Ausländer eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden, wenn die Ausreise aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen unmöglich ist und der Wegfall der Ausreisehindernisse nicht absehbar ist. Die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis ist ausgeschlossen, wenn der Ausländer die Ausreisehindernisse selbst zu vertreten hat. § 25 Abs. 5 AufenthG ersetzt den bisherigen § 55 Abs. 2 AuslG in den Fällen, in denen auch die Ausreise – nicht wie bisher nur die Abschiebung – ausgeschlossen ist und der Ausländer die Ausreisehindernisse nicht zu vertreten hat. In den übrigen Fällen, d.h. bei kurzfristiger Unmöglichkeit der Abschiebung aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen oder wenn der Ausländer das Ausreisehindernis selbst zu vertreten hat, erhalten Personen, die bisher eine Duldung nach § 55 Abs. 2 AuslG erhalten hätten, eine Bescheinigung über die Aussetzung der Abschiebung (Duldung) nach § 60a Abs. 2 AufenthG. Damit bleiben sie vollziehbar ausreisepflichtig.
Leistungsrechtliche Einordnung der vor dem 01.01.2005 erteilten Aufenthaltsbefugnisse
Die Aufenthaltsbefugnisse nach § 30 Abs. 2 oder Abs. 4 bzw. § 32 Ausländergesetz – alt – gelten seit 01. Januar 2005 als Aufenthaltserlaubnisse nach § 25 Abs. 4 oder 5 bzw. nach § 23 Abs. 1 AufenthG fort. Die Inhaber dieser Aufenthaltsbefugnisse hatten bis 31. Dezember 2004 einen Anspruch auf Leistungen nach dem Bundessozialhilfegesetz, da in Berlin zur Zeit des Ausländergesetzes seit längerer Zeit keine Aufenthaltsbefugnisse wegen des Krieges mehr ausgestellt worden waren.
Für die Aufenthaltserlaubnis nach § 23 Abs. 1 AufenthG gilt weiterhin die Leistungsberechtigung nach dem SGB II bzw. SGB XII, es sei denn, sie ist „wegen des Krieges“ erteilt worden.
Für die Leistungsbehörden ist anhand der vorgelegten Aufenthaltsbefugnis nach altem Recht meistens nicht erkennbar, aufgrund welcher Rechtsgrundlage diese erteilt worden ist. Mit der Ausländerbehörde ist daher vereinbart worden, dass ausschließlich in den Fällen, in denen anhand der Leistungsakte die Zuordnung nicht möglich ist, über die eigens dafür vorgesehene Telefaxnummer bei der Ausländerbehörde angefragt werden kann.
Hierfür ist ausschließlich die einseitige Fassung des Vordruckes Soz III C 30, die im Intranet abrufbar ist, zu verwenden. Aus organisatorischen Gründen ist pro Vordruck jeweils nur ein Fallabzufragen. Die Ausländerbehörde bittet zur schnelleren Bearbeitung um Beifügung einer Kopie des Aufenthaltstitels. Eine parallele Übersendung der Abfrage per Telefax und auf dem Postweg ist zu vermeiden, um unnötige Doppelprüfungen auszuschließen. Von Sammelabfragen gegenüber der Ausländerbehörde oder dem Verweis von Klienten an die Ausländerbehörde ist abzusehen.
Im Interesse der von den wechselnden Zuständigkeiten betroffenen Klienten ist in Anwendung des § 16 Abs. 2 SGB I im Falle der Antragstellung beim unzuständigen Leistungsträger der Antrag entgegenzunehmen und an die zuständige Behörde weiterzuleiten. Ferner ist auch in Fällen ungeklärter Zuständigkeit in Absprache mit den beteiligten Behörden sicherzustellen, dass die betroffenen Hilfeempfänger weiterhin Leistungen erhalten, die den notwendigen Lebensunterhalt bis zur endgültigen Klärung der Zuständigkeit abdecken.
DTN| Türkei soll israelische Agenten an den Iran verraten haben
Alte Allianzen im Nahen Osten fangen an zu bröckeln. Die Beziehungen zwischen Israel und der Türkei sind besonders belastet. Nun sorgt ein angeblicher Spionage-Skandal für einen erneuten Streit zwischen den beiden US-Verbündeten.
Ankara soll zehn Informanten des israelischen Geheimdienstes (Mossad) an den Iran verraten haben. Die türkisch-israelischen Beziehungen sind damit erneut an einem Tiefpunkt.
Auch die USA müssen sich damit auseinandersetzen. Denn Israel und die Türkei sind enge Verbündete der Amerikaner.
Doch Washington schenkt den Gerüchten über einen Geheimnisverrat der Türken an die Iraner keinen Glauben. Die türkisch-amerikanischen Beziehungen seien unverändert. Das jedenfalls geht aus einer Pressekonferenz des US-Außenministeriums hervor.
„Die Türkei ist ein enger Verbündeter der USA. Wir kooperieren auf allen Ebenen. Das schließt die geheimdienstliche Zusammenarbeit ein. Es hat sich nichts verändert“, sagte die Sprecherin der US-Regierung, Jen Psaki, am Freitag. Lies den Rest dieses Beitrags
Berlin| Solidaritätsaufruf für die Kinder in Syrien – So. 3.November, 14 Uhr
Die Konsequenzen aus den syrischen Erfahrungen für die iranische Entwicklungsperspektive
von Dawud Gholamasad

Dawud Gholamasad
In diesem Beitrag möchte ich angesichts institutionalisierten Menschenrechtsverletzungen und der verfassungsmäßig festgeschriebenen Unveränderbarkeit des theokratischen Charakters der „Islamischen Republik“ die Notwendigkeit präventiv-gewaltloser humanitärer Interventionen im Iran diskutieren, wenn man die blutigen Erfahrungen Syriens nicht wiederholen will. Denn eine solche verfassungsmäßige Blockade friedlicher Verfassungsreform im Sinne einer strukturellen Transformation der „Islamischen Republik“ in Richtung der Überwindung ihrer theokratischen Komponenten führt unweigerlich zur gewalttätigen Auseinandersetzungen, wie wir sie in dem gegenwärtigen blutigen Bürgerkrieg in Syrien erleben. Lies den Rest dieses Beitrags