Deutschland: Verfassungsrichter zum Existenzminimum – Asylbewerber können auf mehr Geld hoffen

220 Euro bekommen Asylbewerber hierzulande im Monat– das sind 140 Euro weniger als ein Hartz-IV-Empfänger. Nun hat das Bundesverfassungsgericht erhebliche Zweifel angemeldet, dass das zum Leben reicht.

Asylbewerber in Deutschland könnten schon bald höhere Geldleistungen bekommen. Die Richter des Bundesverfassungsgerichts äußerten am Mittwoch deutliche Zweifel daran, ob die Leistungen für Asylbewerber ausreichend sind. Es bestehe eine „ins Auge stechende Differenz“ zwischen den Hartz-IV-Sätzen und den deutlich niedrigeren Geldleistungen für Asylbewerber, sagte der Vizepräsident des Gerichts, Ferdinand Kirchhof, in der mündlichen Verhandlung in Karlsruhe.

Die Leistungen für Asylbewerber und andere Menschen ohne dauerhaftes Aufenthaltsrecht wurden seit 1993 nicht mehr erhöht. Während ein Hartz-IV-Empfänger einen Regelsatz von 364 Euro pro Monat erhalte, seien es bei Flüchtlingen etwa 220 Euro, sagte Kirchhof. Hinzu komme, dass die Berechnung der Leistung für Asylbewerber „weder erklärt noch dokumentiert“ wurde. Die Leistungen müssten sich genauso wie die Hartz-IV-Sätze „am Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums messen lassen“, sagte Kirchhof.

130.000 Menschen leben von 220 Euro im Monat

Das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen hält die Beträge für zu niedrig und hat das Gesetz in Karlsruhe zur Prüfung vorgelegt. Ursprünglich galt das Asylbewerberleistungsgesetz nur für Flüchtlinge während des Asylverfahrens; die Anwendung wurde aber inzwischen auf andere Menschen ohne dauerhaftes Aufenthaltsrecht ausgeweitet. Derzeit seien rund 130.000 Menschen betroffen, zwei Drittel von ihnen lebten seit mehr als sechs Jahren in Deutschland, sagte die Berichterstatterin des Verfahrens, Verfassungsrichterin Susanne Baer.

Anhand der Kläger der beiden Ausgangsverfahren werde deutlich, dass von der Regelung auch Menschen betroffen seien, die längerfristig in Deutschland blieben, sagte Klägeranwältin Eva Steffen: Einer der Kläger, ein Kurde, war 2003 aus dem Irak geflohen. Er wird seither in Deutschland geduldet. Die Klägerin des zweiten Verfahrens, ein elfjähriges Mädchen, wurde sogar in Deutschland geboren. Ihre Mutter war aus Nigeria geflohen. Inzwischen hat das Kind die deutsche Staatsangehörigkeit.

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Veröffentlicht am 20. Juni 2012 in Gesetze, Medien, Meinungen, Politik und mit , , , , , , , getaggt. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink. Ein Kommentar.