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Bundestag| Disput um Flüchtlingspolitik

In der Debatte um die europäische und deutsche Flüchtlingspolitik ist der Ruf nach mehr legalen Einreisemöglichkeiten für Flüchtlinge bei Experten umstritten. Dies wurde am Mittwochnachmittag bei einer Anhörung des Innenausschusses zu einem Antrag der Fraktion Die Linke (18/288) „für eine offene, solidarische und humane Flüchtlingspolitik der Europäischen Union“ deutlich.

Darin plädiert die Fraktion dafür, sichere Einreisemöglichkeiten für Flüchtlinge zu schaffen, „indem Visa zur Durchführung eines Asylverfahrens erteilt werden“. Auch bedürfe es eines gemeinsamen Programms zur Aufnahme von besonders schutzbedürftigen Personen, die vom UNHCR in anderen Ländern als Flüchtlinge bereits anerkannt wurden, dort jedoch nicht bleiben können. Zudem sei es vor dem Hintergrund von Millionen syrischer Flüchtlinge auf EU-Ebene erforderlich, unverzüglich eine gemeinsame Aufnahmeaktion zur Entlastung der überforderten Nachbarstaaten Syriens zu starten und Evakuierungen aus Syrien vorzunehmen.

Ferner fordert die Fraktion in der Vorlage, die EU-Grenzschutzagentur Frontex aufzulösen. Die Rettung von in Seenot geratenen Menschen dürfe nicht durch Straf- und Sanktionsandrohungen verhindert werden; gerettete Schutzsuchende müssten einen sicheren Zugang zu einem fairen Asylverfahren in der EU erhalten. Auch soll nach dem Willen der Fraktion unter anderem die sogenannte Dublin-Verordnung geändert werden, „so dass Asylsuchende die Wahl haben, in welchem der Mitgliedsstaaten sie ihr Asylverfahren durchführen wollen, etwa wegen familiärer Bindungen oder besonderer Sprachkenntnisse“.

Steffen Angenendt vom Deutschen Institut für internationale Politik und Sicherheit betonte, zur Verhinderung weiterer Tragödien an den Außengrenzen wäre es naheliegend, die legalen Möglichkeiten für schutzsuchende Flüchtlinge zum Familiennachzug zu erweitern und weitere Programme zur Arbeitsmigration einzurichten. Letztlich fehlten Angebote für legale Migration.

Günter Burkhardt vom Förderverein Pro Asyl plädierte ebenfalls dafür, Flüchtlingen legale Wege in die EU zu eröffnen. Ferner formulierte er als „zentrale Forderung“, „die Push-back-Praxis an den Außengrenze zu stoppen“.

Der Direktor des Italienischen Flüchtlingsrates, Christopher Hein, verwies darauf, dass in den vergangenen 15 Jahren Schätzungen zufolge mehr als 20.000 Menschen „auf dem Weg nach Europa“ ums Leben gekommen seien. Es gebe keine Antwort auf die Frage, wie ein Schutzbedürftiger „physisch nach Europa herein“ kommt. Die Situatiuon sei gekennzeichnet von illegaler Wanderung, da es keine Möglichkeit der legalen Wanderung gebe.

Der Konstanzer Professor Kay Hailbronner sagte demgegenüber, eine Erweiterung der Zugangswege sei kontraproduktiv, „weil sie letztlich zu einem Verlust der Steuerung führt“. Grenzüberwachung und Einwanderungskontrolle seien unverzichtbar.

Klaus Rösler von der EU-Grenzschutzagentur Frontex unterstrich, dasss Grenzschutz nicht alleine der Migrationskontrolle diene, sondern in erster Linie der Förderung regulärer Reisebewegungen und der Bekämpfung der grenzüberschreitenden Kriminalität. Vor allem sei Grenzschutz nicht das einzige und „kein umfassend geeignetes Mittel zur Migrationssteuerung“. Für Frontex gehörten „effektiver Grenzschutz und Förderung des Grundrechtsschutz zusammen“.

Jan Schneider vom Sachverständigenrat deutscher Stiftungen für Integration und Migration warb dafür, über eine Weiterentwicklung des Dublin-Mechanismuses nachzudenken. Derzeit gebe es „keine gerechte Aufteilung der Verantwortlichkeiten bei der Aufnahme von Asylsuchenden in Europa“.

Robert K. Visser vom European Asylum Support Office hob hervor, dass die Zahl der Flüchtlinge in den letzten Jahren ständig angestiegen sei. Zugleich sah er beträchtliche Fortschritte auf dem Weg hin zu einem gemeinsamen europäischen Rechtsrahmen in Asylfragen. In seiner schriftlichen Stellungnahme nannte er es als „oberstes Ziel“ des Gemeinsamen Europäischen Asylsyems, durch ein einheitliches Verfahren in der EU „in gleichen Situationen zu gleichen Ergebnissen zu kommen“.

Quelle: Deutscher Bundestag

Europa| Flüchtlingsrechte

Flüchtlingsrecht nach 2006

[Dublin III-Verordnung: VO (EU) Nr. 604/2013]

[Eurodac-Verordnung: VO (EU) Nr. 603/2013]

[Qualifikationsrichtlinie: RL 2011/95/EU]

[Aufnahmerichtlinie: RL 2013/33/EU]

[Asylverfahrensrichtlinie: RL 2013/32/EU] Lies den Rest dieses Beitrags

Handbuch zu den europarechtlichen Grundlagen im Bereich Asyl, Grenzen und Migration

Das Handbuch der Europäischen Grundrechteagentur zu den europarechtlichen Grundlagen im Bereich Asyl, Grenzen und Migration bietet einen Überblick über das geltende Recht im Zusammenhang mit Asyl, Grenzmanagement und Einwanderung und umfasst sowohl das Recht der Europäischen Union als auch die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK). Im Handbuch wird die Situation derjenigen Ausländer untersucht, die in der EU in der Regel als Drittstaatsangehörige bezeichnet werden.

Link zum Herunterladen

 

Neufassung eines Leitfadens zum Arbeitserlaubnisrecht erschienen

Der Niedersächsische Flüchtlingsrat hat seinen Leitfaden „Arbeitserlaubnisrecht für Flüchtlinge und MigrantInnen“ in einer neuen, aktualisierten Auflage veröffentlicht. Er steht zum Download zur Verfügung.

Der Leitfaden wurde vom Autor Claudius Voigt für die 4. Auflage vollkommen überarbeitet und aktualisiert. Alle rechtlichen Änderungen, die für den Arbeitsmarktzugang sowohl von EU-Bürgern als auch von sogenannten „Drittstaatlern“ (Nicht-EU-Bürgern) relevant sind, wurden berücksichtigt. Hierzu zählen die im Jahr 2013 vorgenommende Überführung der früheren Beschäftigungsverfahrensverordnung in die neue Beschäftigungsverordnung (BeschV) sowie weitere aktuelle Gesetzesänderungen, die am 1.12.2013 in Kraft getreten sind.

Die Kapitel des Leitfadens sind nach Aufenthaltstatus/Aufenthaltssituation der Migrantinnen und Migranten geordnet, um schnell zu ermitteln, welche Aufenthaltssituation eine unselbständige oder selbständige Erwerbstätigkeit erlaubt.

 

EU-Pilotverfahren wegen überlanger Wartezeiten und externer Dienstleister im Visumverfahren

Deutscher Bundestag
18. Wahlperiode 

Drucksache 18/57

Antwort

der Bundesregierung 

auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sevim Dagdelen, Annette Groth,
Heike Hänsel, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.

Drucksache 18/21 –

EU-Pilotverfahren wegen überlanger Wartezeiten und externer Dienstleister
im Visumverfahren

Vorbemerkung der FragesteIler

Die Europäische Kommission teilte der Abgeordneten Sevim Dagdelen in einem Schreiben vom 9. August 2013 mit, dass sie auf grund ihrer und weiterer Beschwerden wegen zu langer Wartezeiten im Visumverfahren im Dezember 2012 ein so genanntes EU-Pilotverfahren eingeleitet hat, das insgesamt 13 Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) betrifft (vgl. Süddeutsche Zeitung vom 5. Oktober 2013: Warten auf ein Visum“). Die Kommission spricht von verbreiteten missbräuchlichen Praktikender Mitgliedstaaten, die überprüft würden. Die Bundesregierung räumte der Kommission gegenüber Probleme ein und versprach eine Verbesserung der Situation. Bei fortbestehenden Mängeln könnte jedoch auch ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet werden.

Der EU- Visakodex schreibt eine im Regelfall maximal zweiwöchige Wartezeit zur Beantragung eines Schengen- Visums vor. Auf Anfragen der Fraktion DIE LINKE. wurde jedoch bekannt, dass diese Wartezeit bei deutschen Visastellen im Ausland bis zu elf Wochen betrug (vgl. Bundestagsdrucksachen 17/ 10022, 17/10479 und 17/12476). Während die Bundesregierung die Missstände mit saisonalen Engpässen zu erklären versucht (vgl. Bundestagsdrucksache 17/8221, Antwort zu Frage 10), bestätigt die Kommission in ihrem oben genannten Schreiben die von der Fragestellerin vertretene Auffassung, wonach systematische Überschreitungen der zwei wöchigen Frist auch „in bestimmten
Perioden des Jahre nicht hinnehmbar“ s
ind. Im EU-Visa-Handbuch heißt es entsprechend, dass Kapazitäten der Konsulate den Reisestoßzeiten anzupassen sind; die Bundesregierung hält dies jedoch für unverbindlich (vgl. Bundestagsdrucksache 17/10479, Antwort zu Frage 9).

Die Bundesregierung hat mehrfach erklärt, sie wolle die Wartezeiten durch den Einsatz privater Dienstleister bei der Antragsannahme reduzieren (vgl. Bundestagsdrucksache 17/8221, Antwort zu Frage 10). Doch auch nachdem dies in wichtigen Herkunftsländem erfolgt ist, besteht das Problem von überlangen Wartezeiten bei der Vorsprache in den Visastellen fort. Laut einer Antwort des Auswärtigen Amts vom 19. September 2013 (Bundestagsdrucksache 17/ 14803, Schriftliche Frage 5) ist dies zum Beispiel in Russland der Fall, obwohl dort derzeit keine Hauptreisezeit ist. In Jekaterinburg, Kaliningrad, Moskau und Nowosibirsk betrug die Wartezeit demnach 20 bis 32 Tage, d. h. bis zu viereinhalb Wochen. In Kiew betrug die Wartezeit sechs, in Teheran über vier, in Peking drei einhalb und in Kairo über neun Wochen. Lies den Rest dieses Beitrags

Auswärtiges Amt: Konflikt um iranisches Atomprogramm – Übersicht

Seit 2002 bestehen massive Fragen und Zweifel am Charakter des iranischen Nuklearprogramms. Die Internationale Atomenergie-Organisation (IAEO), der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen und die E3+3-Staaten haben Iran wiederholt zu Kooperation und Transparenz aufgefordert. Deutschland wirbt für eine politische Lösung im Streit um das Nuklearprogramm.

Nukleargespräche mit Iran in Almaty (Archiv)Nukleargespräche mit Iran in Almaty (Archiv) © picture-alliance/Photoshot

Iran ist bislang den Auflagen des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen (VN) und der Internationalen Atomenergie-Organisation (IAEO) nicht nachgekommen, sein Nuklearprogramm zu suspendieren und umfassend mit der IAEO zusammenzuarbeiten, um Fragen zur möglichen militärischen Dimension des Programms zu klären.

Deutschland bemüht sich weiterhin gemeinsam mit den USA, Russland, China, Frankreich und Großbritannien – die auch als „E3+3“ bezeichnet werden – um eine diplomatische Lösung im iranischen Atomkonflikt. Die im April 2012 wiederaufgenommenen E3+3-Gespräche sind trotz mehrerer Verhandlungsrunden bisher ohne Ergebnis geblieben. Die jüngste Gesprächsrunde fand am 05./06. April 2013 im kasachischen Almaty statt und blieb bislang ohne Ergebnis. Zuletzt kam am 23. September 2013 die EU Außenbeauftragte Ashton mit dem neuen iranischen Außenminister Zarif zusammen, um über das Nukleardossier zu sprechen.

Um Iran zu einer diplomatischen Lösung zu bewegen, haben sowohl die USA als auch die EU ihre Sanktionen gegenüber Iran erheblich verschärft, insbesondere in den Bereichen Finanzen, Handel, Energie und Transport. Lies den Rest dieses Beitrags

Political Cartoons Reflect US-Iran Gap

The new diplomatic initiative between Iran and the world’s six major powers has inspired cynical political cartoonists on all sides. But the sharpest cartoons have run in the Iranian and American press. They reflect longstanding suspicions between the two nations, which have not had relations for 34 years, about whether the talks in Geneva will produce a deal resolving the controversy over Iran’s nuclear program— and ensuring that Iran can have nuclear energy without a capability to produce a bomb. The following are a selection of cartoons reflecting the skepticism about each other’s true intentions.

From the Iranian Press

 

            “From now on, heavy work, like talks with America and the European Union, is forbidden. You can only do light work…“
            Zarif attended the first round of talks in a wheelchair due to intense back pain. He attributed the muscle spasms to stress from hardliner criticism of his meeting with Secretary of State John Kerry in September in New York. Zarif lay on a bed during his flight to Iran.

             In Tehran, the failure of the second round of talks were widely blamed on France’s last minute stipulations.

From the American Press

 

 

 

Hanif Z. Kashani, a consultant for the Woodrow Wilson International Center for Scholars Middle East Program, contributed to this roundup.

Source: USIP

Abschiebungshaft in Bayern vor dem Aus

Landgericht München kritisiert bisherige Praxis - Bundesweite Folgen erwartet 

Abschiebungshaft in Bayern in ihrer jetzigen Form steht vor dem Aus. Das 
Landgericht München 11 hat einen eritreischen Flüchtling, der nach Italien
zurückgeschoben werden soll, gestern freigelassen: Denn in seiner Inhaftierung 
in der Justizvollzugsanstalt München­ Stadelheim sahen die Richter einen 
Verstoß gegen EU-Recht. Dieses schreibt vor, dass Ausländer, die abgeschoben 
werden sollen, nicht gemeinsam mit Strafgefangenenfestgehalten werden dürfen. 

"Diese Entscheidung ist ein Durchbruch für Flüchtlinge und Migranten, die sich 
ja keiner Straftat schuldig gemacht haben und trotzdem wie Kriminelle behandelt 
werden", sagt Dieter Müller SJ, Seelsorger beim Jesuiten-Flüchtlingsdienst in 
München. Er rechnet mit weiteren Entlassungen in den nächsten Tagen. "Wir haben 
in den letzten Wochen etwa 35 vergleichbare Fälle an Anwälte vermittelt." 
In einem weiteren Verfahren hat der Bundesgerichtshof bereits die einstweilige 
Freilassung eines Flüchtlings angeordnet. 

Auf die Rechtswidrigkeit der Praxis in Bayern und in vielen anderen Bundesländern 
weist der Jesuiten­ Flüchtlingsdienst seit 2010 hin. Damals trat eine EU-Richtlinie 
in Kraft, die Mindeststandards für den Umgang mit Ausreisepflichtigen regelt Diese 
sogenannte Rückführungsrichtlinie bestimmt, dass Abschiebungsgefangene grundsätzlich 
in speziellen Einrichtungen untergebracht werden sollen. Eine Inhaftierung in 
normalen Gefängnissen ist nur dann erlaubt wenn ein Mitgliedstaat nicht über solche 
Einrichtungen verfügt. "Als Seelsorger stellen wir immer wieder fest, wie stark die 
Betroffenen unter der Stigmatisierung leiden, wie Verbrecher behandelt zu werden" 
so Müller. 

Deutschland verfügt nur über wenige gesonderte Abschiebungshaftanstalten, so in 
Berlin, Brandenburg und Rheinland-Pfalz. Die Richtlinie wird jedoch bisher so 
ausgelegt, dass jedes Bundesland eigenständig entscheidet, wie es Abschiebungshaft 
praktiziert. An dieser Auslegung hatte der Bundesgerichtshof im Juli erhebliche 
Zweifel geäußert und die Frage dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg 
vorgelegt. "Zwar steht das Urteil noch aus, aber die Bundesländer müssen jetzt schon 
reagieren", fordert Heiko Habbe, Jurist beim Jesuiten-Flücht!ingsdienst "Die 
rechtswidrige Haft in normalen Gefängnissen muss beendet werden. Stattdessen 
müssen die Bundesländer endlich Alternativen für die Unterbringung entwickeln. 
die ohne Freiheitsentzug auskommen." Mehrere tausend Menschen werden bundesweit 
jährlich in Abschiebungshaft genommen, weil sie Deutschland verlassen müssen. 
Nach Schätzungen von Seelsorgern und Beratern in der Abschiebungshaft sind 60 bis 
80 Prozent der Betroffenen Asylsuchende, bei denen noch nicht 
entschieden ist, ob Deutschland oder ein anderer EU-Staat für ihren 
Asylantrag zuständig ist. "Diese Menschen suchen Schutz in Europa. und wir sperren 
sie ein", kritisiert Habbe. 

Quelle: Jesuiten-Flüchtlingsdienst

Traniningshandbuch zur Glaubwürdigkeitsprüfung in Asylverfahren erschienen

Das ungarische Helsinki-Komitee hat im Oktober 2013 ein Handbuch zur Prüfung der Glaubwürdigkeit von Asylsuchenden vorgelegt. Die auf Englisch erschienene Publikation ergänzt Studien zur Glaubwürdigkeitsprüfung, die UNHCR und die International Association of Refugee Law Judges (IARLJ) zuvor veröffentlicht hatten.

In der umfangreichen, von UNHCR erarbeiteten Studie „Beyond Proof – Credibility Assessment in EU Asylum Systems„, die im Juni 2013 erschien, wird besonders auf die Methoden eingegangen, die bei der Glaubwürdigkeitsprüfung im Asylverfahren zur Anwendung kommen. Speziell untersucht wurden hierfür die Verfahren in Belgien, den Niederlanden und in Großbritannien.

Die im April 2013 publizierte Studie der IARLJ „Assessment of Credibility in Refugee and Subsidiary Protection claims under the EU Qualification Directive – Judicial criteria and standards“ richtet sich besonders an Richterinnen und Richter in Asylverfahren, daneben aber auch an die Personen, die in der Entscheidungs- und Beratungspraxis tätig sind. Sie enthält u.a. einen Kriterienkatalog für die Glaubwürdigkeitsprüfung.

Das jetzt veröffentlichte Traniningshandbuch des ungarischen Helsinki-Komitees vermittelt im Rahmen eines multidisziplinären Ansatzes verschiedene Methoden, die für die Glaubwürdigkeitsprüfung angewandt werden können. Das Handbuch soll im Jahr 2014 durch einen zweiten Teil erweitert werden. Es steht hier zum Download zur Verfügung:

Die genannten Publikationen entstanden im Rahmen des Projekts „CREDO – Improved Credibility Assessment in EU Asylum Procedures“, an dem das ungarische Helsinki-Komitee, UNHCR, die IARLJ sowie Asylum Aid (Großbritannien) beteiligt waren.

 

Deutschland: 43.016 Asylerstanträge im ersten Halbjahr 2013

Im ersten Halbjahr 2013 wurden beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge 43.016 Asylerstanträge gestellt.

Im Vergleich zum Vorjahreszeitraum Januar bis Juni 2012 stieg die Zahl der Asylbewerber um 19.950 Personen (86,5 Prozent).

4.779 Personen erhielten im ersten Halbjahr 2013 die Rechtsstellung eines Flüchtlings nach der Genfer Konvention (15,3 Prozent aller Asylentscheidungen). Zudem erhielten 5.228 Personen (16,8 Prozent) sogenannten „subsidiären Schutz“ (Abschiebungsverbote gemäß § 60 Abs. 2, 3, 5 und 7 des Aufenthaltsgesetzes).

Hierzu erklärt Bundesinnenminister Dr. Hans-Peter Friedrich:

„2012 kamen die weitaus meisten Asylsuchenden in der Europäischen Union nach Deutschland, und für das erste Halbjahr 2013 beobachten wir nahezu eine Verdoppelung der Asylanträge. Mehr Asylzugänge als im ersten Halbjahr 2013 hatte Deutschland zuletzt in den ersten sechs Monaten des Jahres 1999.

Auch ein wirtschaftlich starkes Land wie die Bundesrepublik Deutschland wird dadurch vor erhebliche Herausforderungen gestellt. Diese zu bewältigen wird nur durch eine enge Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern gelingen.

Dabei sind drei wesentliche Ziele zu verfolgen:
Erstens müssen alle, die tatsächlich schutzbedürftig sind, Schutz bekommen.
Zweitens muss der Aufenthalt derer, die nur aus missbräuchlichen oder asylfremden Gründen zu uns kommen, schnell beendet werden.
Und drittens muss bei Zuständigkeit eines anderen EU-Mitgliedstaates zügig an diesen Mitgliedstaat überstellt werden.“

Die Zahlen im Einzelnen:

I. Erstes Halbjahr 2013

In der Zeit von Januar bis Juni 2013 haben insgesamt 43.016 Personen in Deutschland erstmals Asyl beantragt. Gegenüber dem Vergleichszeitraum im Vorjahr (23.066 Personen) bedeutet dies eine Erhöhung um 19.950 Personen (86,5 Prozent).

Die Hauptherkunftsländer in der Zeit von Januar bis Juni 2013:

1. Russ. Föd 9.957
2. Syrien 4.517
3. Afghanistan 3.448
4. Serbien 2.682
5. Iran 2.293
6. Irak 1.851
7. Pakistan 1.728
8. Mazedonien 1.431
9. Somalia 1.180
10. Georgien 1.068

Neben den 43.016 Erstanträgen wurden insgesamt 5.508 Folgeanträge gestellt.

Im Zeitraum von Januar bis Juni 2013 hat das Bundesamt 31.191 Entscheidungen (Vorjahr: 25.570) getroffen.

Insgesamt 4.779 Personen (15,3 Prozent) wurde die Rechtsstellung eines Flüchtlings nach dem Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge vom 28. Juli 1951 (Genfer Flüchtlingskonvention) zuerkannt. Darunter waren 348 Personen (1,1 Prozent), die als Asylberechtigte nach Art. 16a des Grundgesetzes anerkannt wurden, sowie 4.431 Personen (14,2 Prozent), die Flüchtlingsschutz nach § 3 des Asylverfahrensgesetzes i. V. m. § 60 Abs. 1 des Aufenthaltsgesetzes erhielten.

Darüber hinaus hat das Bundesamt von Januar bis Juni 2013 bei 5.228 Personen (16,8 Prozent) Abschiebungsverbote gemäß § 60 Abs. 2, 3, 5 und 7 des Aufenthaltsgesetzes (sog. subsidiärer Schutz) festgestellt.

Abgelehnt wurden die Anträge von 12.614 Personen (40,4 Prozent). Anderweitig erledigt (z.B. durch Verfahrenseinstellungen wegen Rücknahme des Asylantrages) wurden die Anträge von 8.570 Personen (27,5 Prozent).

II. Aktueller Monat

Beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge haben im Juni 2013 8.408 Personen (Vormonat 7.477 Personen) Asyl beantragt. Damit ist die Zahl der Asylbewerber gegenüber dem Vormonat um 931 Personen (12,5 Prozent) und gegenüber dem Vorjahresmonat um 4.507 Personen (115,5 Prozent) gestiegen.

Hauptherkunftsländer im Juni 2013 waren:

                                                               Zum Vergleich
April Mai Juni
 1. Russ. Föderation 2.055 2.502 2.414
 2. Syrien 691 728 734
 3. Afghanistan 536 500 697
 4. Serbien 482 400 525
 5. Mazedonien 247 280 421
 6. Pakistan 277 317 326
 7. Iran 502 352 323
 8. Somalia 224 184 243
 9. Irak 262 201 240
10. Kosovo 134 120 228

Neben den 8.408 Erstanträgen wurden im Juni 2013 beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge 1.102 Folgeanträge gestellt.

Im Juni 2013 hat das Bundesamt über die Anträge von 5.667 Personen (Vormonat: 4.991) entschieden.

Insgesamt 843 Personen (14,9 Prozent) wurde die Rechtsstellung eines Flüchtlings nach dem Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge vom 28. Juli 1951 (Genfer Flüchtlingskonvention) zuerkannt. Darunter waren 35 Personen (0,6 Prozent), die als Asylberechtigte nach Art. 16a des Grundgesetzes anerkannt wurden, sowie 808 Personen (14,3 Prozent), die Flüchtlingsschutz nach § 3 des Asylverfahrensgesetzes i. V. m. § 60 Abs. 1 des Aufenthaltsgesetzes erhielten.

Darüber hinaus hat das Bundesamt im Juni 2013 bei 591 Personen (10,4 Prozent) Abschiebungsverbote gemäß § 60 Abs. 2, 3, 5 und 7 des Aufenthaltsgesetzes (sog.subsidiärer Schutz) festgestellt.

Abgelehnt wurden die Anträge von 2.399 Personen (42,3 Prozent). Anderweitig erledigt (z.B. durch Verfahrenseinstellungen wegen Rücknahme des Asylantrages) wurden die Anträge von 1.834 Personen (32,4 Prozent).

Die Zahl der Personen, über deren Anträge noch nicht entschieden wurde, betrug Ende Juni 2013 67.583, darunter 62.514 Erstanträge und 5.069 Folgeanträge (Vormonat: 63.482 anhängige Verfahren, davon 58.783 Erst- und 4.699 Folgeanträge).

Quelle: BMI