Blog-Archive

Brief-/Mail-/Fax-Aktion an Bundestagsabgeordete gegen das aktuell abschließend verhandelte Gesetzespaket Bleiberecht und Aufenthaltsbeendigung.

Liebe Initiativen, Beratungsstellen und Interessierte,

derzeit wird im Bundestag das Gesetz zur "Neuregelung des Bleiberechts und der Aufenthaltsbeendigung" verhandelt. Die erste Lesung hat bereits stattgefunden, die zweite und dritte Lesung könnten schon in den nächsten Tagen sein. Der Gesetzesentwurf enthält absolut inakzeptable Verschärfungen im Aufenthaltsrecht, die die massive Ausweitung der Inhaftierung Schutzsuchender zur Folge haben könnten.

Wir befürchten, dass ein Großteil der Abgeordneten, die über dieses Gesetz abstimmen werden, die Tragweite des Gesetzes nicht überblickt oder dessen Inhalt überhaupt gar nicht erst zu verstehen sucht. DESWEGEN BITTEN WIR SIE/EUCH, IN DER KÜRZE DER ZEIT LOKALE ABGEORDETE ANZUSPRECHEN, PERSÖNLICH, PER MAIL, PER TELEFON, PER FAX, UND SIE AUFZUFORDERN ZUMINDEST AUF EINE VERÄNDERUNG DES GESETZENTWURFES ZU DRÄNGEN.

Im Anhang findet ihr/finden Sie einen Briefentwurf an die Abgeordneten, den ihr/Sie gerne verwenden (und verändern) könnt/en, ausserdem eine kurze Zusammenfassung unserer Hauptkritikpunkte an dem Gesetzentwurf, die als Argumentationshilfe dienen kann. Die Namen und Kontaktdaten der BT-Abegeordneten finden sich nachfolgend, ein Anschreiben ist möglich mit der Formel: vorname.nachname@bundestag.de.

https://www.bundestag.de/bundestag/abgeordnete18/listebundesland/niedersachsen

Und mit dabei sind zwei längere (juristische) Stellungnahmen für die Innenausschusssitzung zum Gesetzentwurf von der evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) und vom Jesuitenflüchtlingsdienst, sowie für juristisch Interessierte und zum Nachschlagen der Paragraphen die wesentlichen Paragraphen zusammengestellt von der GGUA.

Hoffen wir, dass einige Abgeordnete noch nachdenken und dass dieser Gesetzentwurf in der derzeitigen Form nicht durchkommt.

Beste Grüße,
Flüchtlingsrat Niedersachsen

Lies den Rest dieses Beitrags

Deutschland| Psychologische Hilfe für Flüchtlinge

Flüchtlinge können in Deutschland auch Anspruch auf eine psychotherapeutische Behandlung geltend machen. So seien mit dem zum 1. März 2015 geänderten Asylbewerberleistungsgesetz grundsätzliche Verbesserungen verbunden, heißt es in der Antwort (18/4622) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/4579) zur psychosozialen Betreuung und Behandlung von traumatisierten Flüchtlingen.

In der Gesundheitsversorgung der Asylbewerber seien die Grundleistungen nach der Reform auf 15 Monate beschränkt, während es zuvor 48 Monate waren. In diesen ersten 15 Monaten bekämen Flüchtlinge nur eine Akut- und Schmerzversorgung. Anschließend hätten die Berechtigten Anspruch auf Gesundheitsleistungen auf dem Niveau der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Die Leistungsbezieher erhielten somit wie Versicherte der GKV „notwendige und angemessene psychotherapeutische und andere Leistungen zur Krankenbehandlung“. Die Behandlung werde von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.

Ein Dolmetscher für die Verständigung zwischen Therapeut und Patient sei hingegen „nicht vom Leistungsanspruch der GKV-Versicherten umfasst“. Das Bundessozialgericht (BSG) habe darauf hingewiesen, „dass die Verständigung aller in der GKV Versicherten mit den an der vertragsärztlichen Versorgung beteiligten Leistungserbringern auch in ihrer jeweiligen Muttersprache nicht zum Leistungsumfang einer ausreichenden, zweckmäßigen und wirtschaftlichen Versorgung gehört“. Allerdings gebe es zunehmend Ärzte und Psychotherapeuten, die auch eine Fremdsprache beherrschten. Berufsverbände und Kassenärztliche Vereinigungen böten zudem Suchportale an, die bei der Arztsuche nach Sprachkenntnissen differenzierten.

Quelle: Deutscher Bundestag

Deutschland| Debatte über Gesetze zum Themenbereich Ausländerpolitik, Zuwanderung – 03/2015

Bundestag| Widerrufe von Flüchtlingsanerkennung / Kleine Anfrage

Im dritten Quartal dieses Jahres sind in Deutschland insgesamt 203 Asyl- beziehungsweise Flüchtlingsanerkennungen zurückgenommen worden. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung (18/3055) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/2944) hervor. Danach gab es von Juli bis einschließlich September 2014 insgesamt 3.887 Entscheidungen über Widerrufsprüfverfahren. Dabei kam es in 3.684 Fällen oder 94,8 Prozent der Entscheidungen zu keinem Widerruf.

Quelle: Deutscher Bundestag

Bundestag| Reform der Asylbewerberleistungen

Mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen SPD und CDU/CSU hat der Ausschuss für Arbeit und Soziales am Mittwochvormittag den Gesetzentwurf der Bundesregierung (18/2592) zur Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) angenommen. Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke konnten sich mit ihrer Forderung nach Abschaffung des Gesetzes nicht durchsetzen. Ein entsprechender Gesetzentwurf der Grünen (18/2736) und ein Antrag der Linken (18/2871) fanden keine Mehrheit.

Mit den Änderungen setzt die Bundesregierung ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom Juli 2012 um, in dem die Richter die bisherigen Geldleistungen für Asylbewerber als unvereinbar mit dem Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums erklärt und eine transparente Berechnung der Bedarfssätze gefordert hatten. Im Zentrum des Entwurfs, der am Donnerstag in dritter Lesung vom Bundestag beraten wird, steht deshalb die Anhebung dieser Geldleistungen und deren regelmäßige Überprüfung analog zu den Bedarfssätzen des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (Hartz IV und Sozialhilfe). Auch ist unter anderem geplant, Kindern und Jugendlichen bereits von Beginn ihres Aufenthaltes an Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket zu gewähren. Die Dauer des Bezugs von Grundleistungen nach dem AsylbLG soll von derzeit 48 auf 15 Monate verkürzt werden, so dass nach Ablauf dieser Frist Leistungen entsprechend dem SGB-XII bezogen werden können. Menschen mit einem humanitären Aufenthaltstitel nach Paragraf 25 Absatz 5 des Aufenthaltsgesetzes (zum Beispiel Bürgerkriegsflüchtlinge) werden aus dem Anwendungsbereich des AsylbLG insoweit herausgenommen, als dass sie Leistungen nach dem SGB II oder SGB XII erhalten, wenn die Entscheidung über die Aussetzung ihrer Abschiebung 18 Monate zurückliegt.

In der Debatte verteidigten Union und SPD nochmals ihren Entwurf als eine „Eins-zu-Eins-Umsetzung“ des Karlsruher Urteils. Es gebe in einigen Punkten deutliche Verbesserungen, auch wenn natürlich klar sei, dass mit dem Gesetzentwurf nicht alle offenen Fragen der Flüchtlingspolitik beantwortet werden können, hieß es aus der SPD-Fraktion. Sie betonte die Notwendigkeit, unter anderem bei der Gesundheitsversorgung „weitere Schritte“ gehen zu wollen. Im Übrigen verwies sie auf die Umsetzung einer Protokollnotiz des Bundesrates noch bis Ende des Jahres, mit der weitere Verbesserungen für Flüchtlinge verbunden seien. Die Union betonte, dass die durch den Bund geschaffenen Rahmenbedingungen den Bundesländern bereits jetzt einen weiten Gestaltungsspielraum bei der Gesundheitsversorgung ermöglichten. Man dürfe ferner nicht so tun, als sei es ganz einfach, das AsylbLG abzuschaffen, denn dadurch würden die Kommunen weiter finanziell belastet. Dies dürfe nicht passieren. Die Fraktion lobte das AsylbLG als Garant des sozialen Friedens gerade in den Großstädten. Grüne und Linke hielten dagegen, dass der Gesetzentwurf nicht den Nachweis erbringe, dass Asylsuchende ein anderes Existenzminimum benötigten als Menschen, die Leistungen nach dem SGB-II beziehen (Hartz IV). Dies habe das Bundesverfassungsgericht jedoch verlangt, betonten beide Fraktionen. Sie kritisierten die Berechnung der Leistungen als nach wie vor nicht nachvollziehbar und hielten an ihrer Forderung fest, die Sonderbehandlung von Asylsuchenden zu beenden.

Quelle: Deutscher Bundestag

Deutschland| Ge­mein­sa­me Er­klä­rung der In­nen­mi­nis­ter und -se­na­to­ren des Bun­des und der Län­der – Flüchtlinge

II. Herausforderungen der Flüchtlingspolitik

Wir bekennen uns uneingeschränkt zum Asylrecht als Grundrecht für politisch Verfolgte. Um
den Herausforderungen drastisch steigender Asyl- und Flüchtlingszahlen gerecht zu werden,
bedarf es einer gemeinsamen Kraftanstrengung von Bund, Ländern und Kommunen. Der
Chef des Bundeskanzleramtes sowie die Chefs der Staats- und Senatskanzleien der Länder
werden hierzu am kommenden Donnerstag beraten. Die Innenminister und -senatoren der
Länder erwarten vom Bund eine Entlastung der Kosten von Kommunen und Ländern bei der
Aufnahme von Flüchtlingen, zum Beispiel bei den Kosten der Gesundheitsversorgung.

Wir haben uns heute auf die folgenden Maßnahmen verständigt:

1. Beschleunigtes Asylverfahren

Wir brauchen eine zügige Bearbeitung von Asylanträgen von Flüchtlingen aus den extrem
unsicheren Herkunftsländern, weil diese grundsätzlich und möglichst schnell ihre Anerken­
nung erhalten sollen. Es bleibt aber gerade in der heutigen Lage auch richtig, dass Menschen
aus sicheren Herkunftsländern grundsätzlich als nicht verfolgt gelten sollen. Im Rahmen der
anstehenden Gesetzgebungsvorhaben wird der Bund weitere Lösungen erarbeiten; die auch
zur Beschleunigung von Asylverfahren beitragen sollen.

In diesem Zusammenhang haben sich Bund und Länder darauf verständigt, künftig den Be­
trieb des Systems zur Erstverteilung von Asylbegehrenden auf die Bundesländer (EASY) auch
am Wochenende zu ermöglichen.

2. Asylverfahren – Umgang mit der Zunahme unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge

Bund und Länder stellen fest, dass die Zunahme unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge die
Jugendämter in den Bundesländern teilweise vor erhebliche Herausforderungen stellt und
sind deshalb der Auffassung, dass Maßnahmen geprüft werden müssen, um einseitige Belas­
tungen auszugleichen.

3. Bessere personelle Ausstattung des BAMF

Der Bund wird mehr Personal für das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge bereitstellen,
um die Bearbeitung der 145.000 derzeit anhängigen Asylanträge zu beschleunigen. Es muss
gelingen, dass Flüchtlinge in aller Regel in den zentralen Erstaufnahmeeinrichtungen der
Länder zumindest einen Asylantrag stellen können, bevor sie auf die Kommunen verteilt
werden.

4. Verstärkte Rückführung von illegal Aufhältigen

Damit wirklich Schutzberechtigte zeitnah ihren Aufenthaltsstatus erhalten können und die
große Akzeptanz der Bevölkerung bei der Aufnahme von Flüchtlingen nachhaltig erhalten
bleibt, ist es vorbehaltlich unabweisbarer Härtefälle unabdingbar, bestehende Ausreise­
pflichten konsequent durchzusetzen. Bund und Länder richten für Problemfälle, insbesonde­
re Dublin-Überstellungen, eine Koordinierungsstelle zur Etablierung eines integrierten Rück­
kehrmanagements ein.

5. Gerechtere Verteilung der Flüchtlinge bzw. Asylbewerber in Europa

Wir brauchen eine gerechtere Verteilung von Flüchtlingen in Europa. Die Aufnahme von
Flüchtlingen ist nicht nur eine Aufgabe von wenigen, sondern von allen EU-Mitgliedstaaten.
Der Bund wird sich bei der EU-Kommission weiterhin nachdrücklich dafür einsetzen, dass die
Standards bei der Unterbringung und die Standards des Asylverfahrens in den Mitgliedsstaa­
ten eingehalten werden.

6. Standards für die Flüchtlingsaufnahme

Zu den Standards einer Flüchtlingsaufnahme gehört der respekt- und würdevolle Umgang
mit den betroffenen Menschen. Dazu gehört, dass der Einsatz von Sicherheitspersonal nur
dann in Betracht kommt, wenn die beauftragenden Unternehmen und Kommunen das Per­
sonal einer Sicherheitsüberprüfung unterzogen hat, die regelmäßig wiederholt wird. Soweit
rechtlicher Ergänzungsbedarf besteht, werden Bund und Länder unverzüglich Gespräche
dazu aufnehmen.

Quelle: BMI

Deutschland| Höhere Leistungen für Asylbewerber

Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf (18/2592) zur Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) vorgelegt, der deutliche Verbesserungen für die Betroffenen vorsieht. Im Zentrum steht dabei die Anhebung der Geldleistungen für Asylbewerber, die ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts im Juli 2012 für unvereinbar mit dem Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums erklärt hat. Auf dieses Urteil bezieht sich demzufolge auch der Gesetzentwurf.

Aus dem Entwurf geht hervor, dass die neuen Leistungssätze im AsylbLG auf Grundlage der Einkommens- und Verbraucherstichprobe (EVS) neu ermittelt und gegenüber den alten Leistungssätzen deutlich angehoben werden sollen. Wie auch im Zweiten und Zwölften Sozialgesetzbuch (SGB II und SGB XII) werden diese künftig regelmäßig nach einem Mischindex neu festgelegt. Um die Situation von Kindern und Jugendlichen zu verbessern, soll bereits von Beginn des Aufenthalts in der Bundesrepublik ein Anspruch auf die Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets bestehen. Die Dauer des Bezugs von Grundleistungen nach dem AsylbLG soll von derzeit 48 auf 15 Monate verkürzt werden. Das bedeutet, dass Leistungsberechtigte nach dem AsylbLG bereits nach 15 Monaten Leistungen entsprechend dem SGB II beziehen können. Zugleich soll die Wartefrist künftig an die Dauer des tatsächlichen Aufenthalts gekoppelt sein und nicht mehr an die sogenannte Vorbezugszeit. Menschen mit einem humanitären Aufenthaltstitel nach Paragraf 25 Absatz 5 des Aufenthaltsgesetzes werden aus dem Anwendungsbereich des AsylbLG insoweit herausgenommen, als dass sie künftig Leistungen nach dem SGB II oder SGB XII erhalten, wenn die Entscheidung über die Aussetzung ihrer Abschiebung 18 Monate zurückliegt. Neu eingeführt werden soll ein „kleiner Freibetrag“ beim anzurechnenden Vermögen, der Ansparungen für „notwendige Anschaffungen“ ermöglichen soll. Ebenfalls neu ist der geplante „Aufwendungsersatzanspruch des Nothelfers“ im AsylbLG. Dieser soll sicherstellen, dass Krankenhausträger und Ärzte die Erstattung ihrer Behandlungskosten unmittelbar vom Leistungsträger verlangen können, „wenn sie in medizinischen Eilfällen Nothilfe an Leistungsberechtigten nach dem AsylbLG“ leisten. Beim Bund führen die Änderungen des Gesetzes ab 2016 zu Mehrausgaben von 37 Millionen pro Jahr. Die Länder und Kommunen werden ab 2016 dagegen um 43 Millionen Euro pro Jahr entlastet.

Bundestag| Mord in Paris an drei Kurdinnen – Kleine Anfrage

Um die Ermordung von drei Kurdinnen in Paris im Januar 2013 geht es in der Antwort der Bundesregierung (18/827) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/675). Wie die Regierung darin schreibt, wurden am 9. Januar 2013 „in den Räumen eines Pariser Kurdistan-Informationsbüros drei weibliche Personen, die dem PKK-Umfeld zugerechnet werden, ermordet“. Ein Tatverdächtiger befinde sich in französischer Untersuchungshaft. Er habe sich vorübergehend auch in Deutschland aufgehalten.

Zu den persönlichen Hintergründen des Tatverdächtigen, seiner Motivation oder seiner politischen Gesinnung liegen der Bundesregierung laut Vorlage keine Erkenntnisse vor. Weiter heißt es in der Antwort, die französischen und die deutschen Sicherheitsbehörden stünden „bezüglich der Tötungen in Paris“ in einem ständigen Austausch und arbeiteten im Rahmen ihrer jeweiligen Zuständigkeiten zusammen.

Bundestag| Navid Kermani spricht zum 65. Jahrestag der Verkündung des Grundgesetzes

Bei einer Feierstunde zum 65. Jahrestag der Verkündung des Grundgesetzes, am 23. Mai 2014 wird der Schriftsteller und habilitierte Orientalist, Navid Kermani reden. Der 1967 in Siegen geborene Kermani hat iranische Wurzeln und ist für sein wissenschaftliches und künstlerisches Werk mit zahlreichen Preisen ausgezeichnet worden.

Bundestag| Außenminister Steinmeier in Sachen Iran – Regierungserklärung

Regierungserklärung von Außenminister Frank-Walter Steinmeier zur Außen-, Europa- und Menschenrechtspolitik vor dem Deutschen Bundestag

29.01.2014

— Stenographisches Protokoll —

Frau Präsidentin!
Liebe Kolleginnen und Kollegen!

Es ist nun wahrhaftig keine Selbstverständlichkeit, dass ich nach acht Jahren wieder an diesem Pult stehe und die Chance habe, einen neuen Blick auf die deutsche Außenpolitik und die internationalen Beziehungen zu werfen. Ich versichere Ihnen, dass es für mich nicht einfach eine Wiederholungstat ist, wenn ich Ihnen hier als Außenminister zum zweiten Male innerhalb von wenigen Jahren gegenübertrete. Das liegt auf der Hand; denn zwar ist das Büro, das ich inzwischen im Auswärtigen Amt bezogen habe, dasselbe – völlig unverändert – wie das, welches ich vor vier Jahren verlassen habe; aber der Zustand der Welt, über den zu reden ist, hat sich innerhalb dieser letzten vier Jahre gravierend verändert. Krisen und Konflikte sind in dieser Zeit spürbar näher an uns herangerückt. Das alles hat mit uns zu tun: dass die Folgen sowohl außenpolitischen Tuns als auch außenpolitischen Unterlassens uns hier in Deutschland immer irgendwie berühren. Deshalb seien Sie versichert, meine Damen und Herren: Ich weiß, was auf mich zukommt; aber ich freue mich darauf und bitte um Ihre Unterstützung. Gerade weil ich um die eine oder andere Meinungsverschiedenheit in diesem Hohen Hause, insbesondere wenn wir über Mandate reden, weiß, biete ich Ihnen ausdrücklich offene und faire Zusammenarbeit an. Das hat heute Morgen im Ausschuss ganz gut begonnen, und ich hoffe, das setzt sich hier im Plenum fort. Herzlichen Dank schon im Voraus.

Wenn ich mich in Europa umschaue, dann stelle ich fest, dass sich dieses Europa in den letzten Jahren völlig auf sich selbst konzentriert hat. Seit vier Jahren ringen wir alle miteinander mit der europäischen Krise. Das war auch notwendig. Ich habe aber den Eindruck, dass beim Ringen um den Weg aus der europäischen Krise das ein bisschen aus dem Blick geraten ist, was sich sozusagen jenseits des europäischen Tellerrandes tut. Man muss, glaube ich, die internationale Lage gar nicht in den schwärzesten Farben zeichnen, um zu sehen: Die dramatischen Zuspitzungen, die wir in uns ganz nahen Teilen dieser Welt erleben, werden im Augenblick in der Mitte Europas, erst recht da, wo es wirtschaftlich stabil ist, unterschätzt. Ein Blick in den Mittleren Osten, in den Nahen Osten, in Teile der arabischen Welt reicht aus, um zu sehen, was bei unterstelltem schlechtem Verlauf unserer Bemühungen, die wir und andere gegenwärtig unternehmen, in kurzer Zeit zur Entladung kommen kann – möglicherweise mit Ergebnissen, die überhaupt nicht mehr beherrschbar sind, weder in der Region noch in der Nachbarschaft, auch nicht von uns.

Ein Blick in die osteuropäische Nachbarschaft zeigt, dass in die Ukraine gerade eine Form von Unfriedlichkeit zurückgekehrt ist, von der wir nach fast 70 Jahren Frieden in Europa und nach Erreichen der Wiedervereinigung Europas dachten, dass dafür eigentlich gar kein Raum mehr ist, nicht in Europa und auch nicht in den Randzonen der Europäischen Union.

Oder schauen wir nach Afghanistan, wo wir im Augenblick noch darum ringen, dass das Land nach dem Abzug der internationalen Streitkräfte nicht einfach wieder zurückfällt in den Status der Konflikte, die es vor 2001 und in den Jahrzehnten des Bürgerkrieges dort gab.

Oder schauen wir nach Ostasien. Ich glaube, wir müssen miteinander eingestehen, dass wir – das ist überhaupt kein Vorwurf – die historische Tiefenschärfe des Konfliktes zwischen China und Japan, der sich scheinbar um ein paar Inseln dreht, überhaupt noch nicht verstanden haben, und das ausgerechnet im Falle einer Region – darum erwähne ich es hier –, in der die Staaten noch nach bei uns gar nicht mehr geltenden Kriterien von sehr schlichten geopolitischen Vorstellungen oder sehr vereinfachenden Gleichgewichtsmodellen miteinander umgehen.Das macht diesen Konflikt zu einem nicht ganz ungefährlichen Konflikt. Ich glaube, wir müssen das sehr sorgfältig im Auge behalten, selbst wenn wir von hier aus nicht unmittelbar Einfluss darauf nehmen können. Ich bin ganz sicher: Diese Debatten werden uns beschäftigen.

Wir werden uns – Thomas Oppermann hat heute Morgen darauf hingewiesen – diesen Debatten gerade in einem Jahr wie diesem nicht verweigern können, in dem beim Gedenken an 1914, liebe Kolleginnen und Kollegen, an vieles erinnert wird, zum Beispiel an das Versagen von Diplomatie, an das Ausbleiben von Außenpolitik – auch davon waren die sechs Wochen vor Ausbruch des Ersten Weltkrieges gekennzeichnet – oder an das wachsende Maß der Entfremdung oder der Sprachlosigkeit zwischen den Staaten. Die Folgen dessen zeichnen sich im Kriegsbeginn 1914 ab. Aber all das hat – ohne dass ich vordergründige Parallelen ziehen oder gar Gleichsetzungen machen will – Bezüge zu heute, liebe Kolleginnen und Kollegen.

Mit Blick auf Millionen von Menschen, die heute Opfer von Kriegen und Bürgerkriegen sind oder darunter leiden, mit Blick auf die Millionen, die durch diese Auseinandersetzungen vielleicht zu einer Flucht ins Ausland gezwungen werden, sage ich Ihnen vorneweg meine ganz persönliche Meinung: Ich finde es nicht nur unerträglich, sondern sogar ein bisschen zynisch, was man in den letzten Jahren immer wieder – viel zu häufig, wie ich finde – über den Bedeutungsverlust – das wäre ja noch gegangen – oder gar die Bedeutungslosigkeit der Außenpolitik in diesen Zeiten lesen konnte. Demnach sei es geradezu unanständig, das Amt des Außenministers anzutreten, weil das ja alles nichts mehr wert sei. Mit Blick auf eine Welt – ich habe sie eben nur mit einigen Strichen gezeichnet –, die zahlreiche Aufgaben für uns vorhält, finde ich das ziemlich unerträglich.

Ich gebe zu: Ja, Außenpolitik folgt nicht unbedingt dem Rhythmus von Onlinemeldungen; das ist wahr. Der Iran-Konflikt zum Beispiel ist ein Konflikt, der uns seit mehr als 30 Jahren beschäftigt. Zehn Jahre lang haben wir verhandelt, und es hat zehn Jahre gedauert, bis zum ersten Mal eine Perspektive für eine Entschärfung des Konfliktes – noch nicht für eine Lösung – sichtbar geworden ist. Ich glaube, das muss man sich vor Augen führen: Gäbe es keine aktive Außenpolitik, auch nicht jene, die sich sozusagen im Zustand der Aussichtslosigkeit immer wieder um kleinste Fortschritte bemüht, dann würden solche Konflikte eben eskalieren.

Es gibt diesen alten Satz, der wie verstaubt klingt, einen Satz aus dem vergangenen Jahrhundert: Solange verhandelt wird, wird nicht geschossen.

Der Satz ist nicht verstaubt. Denn der Iran-Konflikt hat uns gezeigt: Solange verhandelt wurde, wurde nicht geschossen. Aber das Entscheidende ist: Auch die Tür zu einer politischen Lösung wurde mit solchen langandauernden Bemühungen offengehalten. Deshalb, meine Damen und Herren, plädiere ich so sehr für einen hohen Stellenwert der Außenpolitik und für eine aktive Außenpolitik.

Wenn ich – das hören Sie heute nicht zum ersten Mal von mir – für Zurückhaltung und gegen vorschnelle Entscheidungen in Bezug auf einen Einsatz von Militär bin, hat das gleichwohl seinen Grund nicht darin, dass ich meinen würde – da würden Sie mich missverstehen –, Abwarten wäre die richtige Reaktion. Ich sage eher etwas anderes: So richtig die Politik der militärischen Zurückhaltung ist, sie darf nicht als eine Kultur des Heraushaltens missverstanden werden. Dafür sind wir, auch in Europa, inzwischen ein bisschen zu groß und ein bisschen zu wichtig. Wir sind nicht ein Kleinstaat in einer europäischen Randlage, sondern der bevölkerungsreichste, größte Staat der Europäischen Union; wir haben die stärkste Wirtschaftskraft. Wenn sich ein solches Land bei dem Versuch, internationale Konflikte zu lösen, heraushält, dann werden sie nicht gelöst, dann gibt es keine belastbaren Vorschläge.

Das ist der Grund, weshalb eine der ersten Entscheidungen, die Frau von der Leyen und ich dem Kabinett vorgeschlagen haben, eine Änderung des Verhaltens in Bezug auf die Beseitigung und Vernichtung von Chemiewaffen in Syrien war.

Dieser Fall ist ein plausibles Beispiel dafür, welche Rolle wir spielen. Ich glaube, wir haben richtig gelegen, als wir gesagt haben: In einer solchen Situation Bomben auf Damaskus abzuwerfen, wäre der falsche Weg, wahrscheinlich eher ein Umweg, wenn man irgendwann später zu politischen Lösungen kommen will. Aber man kann sich nicht gegen militärische Optionen aussprechen und sich dann auch noch in Bezug auf die übrig bleibenden Alternativen heraushalten.

Aus diesem Grund sage ich: Verantwortung in der Außenpolitik bedeutet, dass man als größtes Land in Europa auch in solchen Situationen Verantwortung übernimmt und sagt: Wenn wir die Möglichkeit haben, eine kleine Basis zu schaffen, auf der dann zukünftig politische Verhandlungen möglich sind, dann müssen wir auch zur Verfügung stehen und unseren Teil dazu beitragen. Ich bin jedenfalls froh, dass das Kabinett eine sehr schnelle Entscheidung getroffen hat, die dazu führen wird, dass wir den größeren Teil der Chemierestbestände, die bei der Vernichtung entstehen, in Deutschland vernichten werden.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich kann nicht enden, ohne einen Blick – nicht auf den Mittleren und Nahen Osten – in die europäische Nachbarschaft zu werfen. Die Entwicklung in der Ukraine hat uns alle miteinander in den letzten Tagen und Wochen hinreichend beschäftigt. Die gute Nachricht ist: Die letzte Nacht war die ruhigste Nacht seit langem. Die schlechte Nachricht ist: Bisher sind alle Angebote, die vonseiten des Präsidenten an die Opposition gegangen sind, nicht belastbar.

Ein Einstieg in politische Gespräche konnte stattfinden, weil Janukowitsch auf Druck der Opposition und der internationalen Staatengemeinschaft notwendigerweise anbieten musste, sein Gesetz zur Unterdrückung der politischen Betätigung zurückzunehmen. Es gehörte weiterhin zum Einstieg in politische Gespräche, dass der Ministerpräsident seinen Rücktritt angeboten hat und dass infolgedessen die ganze Regierung zurücktrat.

Aber das ist noch nicht die Lösung. Noch wissen wir nicht, ob in der Ukraine vonseiten des Präsidenten auf Zeit gespielt wird. Die Unterzeichnung der notwendigen Gesetze macht Janukowitsch davon abhängig, ob es der Opposition gelingt, den Maidan zu räumen, obwohl er weiß, dass die Opposition nicht auf jeden der beteiligten Demonstranten Einfluss hat. Wir müssen mit unseren Einschätzungen deshalb noch vorsichtig sein. Es gibt aber einen Hoffnungsschimmer, dass die jetzt begonnenen Gespräche – das ukrainische Parlament tagt zu dieser Stunde – vielleicht doch noch den Weg für eine politische Lösung der Konflikte eröffnen. Sicher ist das jedoch nicht.

Wir haben uns ganz in den Dienst von Lady Ashton gestellt, die für die Europäer das Vermittlungsgeschäft in der Ukraine übernommen hat. Sie ist gestern dort angekommen und wird heute den ganzen Tag vor Ort sein. Ich denke, wir können uns im Namen des ganzen Hauses bei ihr für das bedanken, was sie bisher getan hat, und Glück und Fortune wünschen, dass es am Ende zu einer friedlichen Lösung für die Ukraine kommt und dass das Land beieinander bleibt.

Vielen Dank.