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Deutschland| 2016: 26.872 Iraner haben einen Asylantrag gestellt/ Mehr als 50.000 innerhalb 2 Jahren – Rekordflucht aus dem Iran

Asylgeschäftsstatistik 12/2016

Datum11.01.2017
TypStatistik

Hier erhalten Sie die Asylgeschäftsstatistik des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge. Sie wird monatlich aktualisiert und enthält Informationen zu den gestellten Asylanträgen, den Entscheidungen sowie aktuellen Entwicklungen im Asylbereich.

BMI/BAMF|2015: Mehr Asy­lan­trä­ge in Deutsch­land als je­mals zu­vor | Dramatischer Anstieg bei Iranern (+35.000 2015)

Im Jahr 2015 wurden beim BAMF insgesamt 476.649 formelle Asylanträge gestellt. Die Zahl der tatsächlichen Einreisen ist allerdings deutlich höher.

 

Es wurden 273.515 formelle Asylanträge mehr gestellt als im Vorjahr. Dies bedeutet eine Steigerung gegenüber dem Vorjahr um 135 Prozent.

Allein 162.510 Asylbewerber kamen aus Syrien; das waren 34 Prozent aller Asylanträge. Im Regelfall sind diese Menschen in Deutschland nach Abschluss des Asylverfahrensauch schutzberechtigt.

Unter den zehn Hauptherkunftsländern finden sich zudem vier aus der Balkanregion: Serbien, Kosovo, Mazedonien und Albanien. Zuzüglich der Asylbewerber aus Bosnien-Herzegowina und Montenegro kamen im Jahresdurchschnitt etwa 30 Prozent allerAsylbewerber aus den sechs Staaten des Westbalkans. Allerdings verringerte sich deren Anteil in der zweiten Jahreshälfte kontinuierlich und lag im Monat Dezember 2015 nur noch bei 8 Prozent von allen Asylbewerbern.

Insgesamt 137.136 Personen erhielten im Jahr 2015 die Rechtsstellung eines Flüchtlingsnach der Genfer Konvention (48,5 Prozent aller Asylbewerber). Zudem erhielten 1.707 Personen (0,6 Prozent) subsidiären Schutz nach § 4 Absatz 1 des Asylgesetzes und 2.072 Personen (0,7 Prozent) Abschiebungsschutz gemäß § 60 Abs. 5 oder 7 Satz 1 desAufenthaltsgesetzes.

Die Zahl der tatsächlichen Einreisen von Asylsuchenden nach Deutschland lag allerdings deutlich höher, da die formale Asylantragstellung teilweise erst zeitlich verzögert möglich ist und etliche, die nach Deutschland eingereist und verteilt worden sind, in andere EU-Staaten weiterziehen. So sind im EASY-System im Jahr 2015 bundesweit etwa 1,1 Mio. Zugänge von Asylsuchenden registriert worden. Das EASY-System ist eineIT-Anwendung zur Erstverteilung der Asylbegehrenden auf die Bundesländer. Bei denEASY-Zahlen sind Fehl- und Doppelerfassungen wegen der zu diesem Zeitpunkt noch fehlenden erkennungsdienstlichen Behandlung und der fehlenden Erfassung der persönlichen Daten nicht ausgeschlossen.

Zu der Entwicklung der Asylbewerberzahlen erklärt Bundesinnenminister Dr. Thomas de Maizière:

„Mit über 476.649 Asylanträgen haben wir im vergangenen Jahr die bislang höchste Zahl von Asylbewerberzugängen erreicht, die je in Deutschland verzeichnet worden ist. Die tatsächliche Zahl der zum Zwecke der Asylantragstellung eingereisten Personen liegt deutlich höher.

Dieser enorme Zustrom hat uns vor Herausforderungen gestellt, wie es sie seit der unmittelbaren Nachkriegszeit nicht mehr gegeben hat.

Mein Dank gilt den zahlreichen haupt- und ehrenamtlich Tätigen in Bund, Ländern und Gemeinden, die die Betreuung und Unterbringung einer so großen Zahl von Menschen in einer unseres Rechtsstaats würdigen Weise möglich gemacht hat. Es sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, in der Bundespolizei, in der Bundeswehr, beim Technischen Hilfswerk, in zahlreichen Landes- und Kommunalverwaltungen, die weit über das Übliche hinaus ihren Dienst verrichtet haben. Es sind die zahlreichen Helferinnen und Helfer in kirchlichen und nichtkirchlichen Organisationen, die teilweise bis zur Erschöpfung da waren, wenn ihre Hilfe gebraucht wurde. Unser Land kann stolz auf Sie sein!

Im laufenden Jahr wird der Bund mit allein 4.000 zusätzlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern beim BAMF und mit massiver finanzieller Unterstützung der Länder und Kommunen in Höhe von 670 Euro pro Asylbewerber und Monat für spürbare Verbesserungen bei der Durchführung der Asylverfahren bei der Unterbringung und Versorgung der Asylsuchenden Sorge tragen. Und wir werden auf allen Politikfeldern darauf hinwirken, dass die Zahl der nach Deutschland kommenden Asylsuchenden deutlich verringert wird.“

Die Zahlen im Einzelnen:

I. Gesamtes Jahr 2015

In Jahr 2015 haben insgesamt 476.649 Personen in Deutschland Asyl beantragt, darunter 441.899 als Erstanträge und 34.750 als Folgeanträge. Gegenüber dem Vergleichszeitraum im Vorjahr (202.834 Personen) bedeutet dies eine Erhöhung um 273.815 Personen (135,0 Prozent).

Die Entwicklung differenziert nach Monaten und im Vergleich zum Vorjahr verlief wie folgt:

2014 2015
Asylanträge davon

Erstanträge

Asylanträge davon

Erstanträge

Summe nachträgliche Berichtigungen 7.985 5.648 26.857 24.069
Jahr 202.834 173.072 476.649 441.899
Januar 14.463 12.556 25.042 21.679
Februar 11.220 9.828 26.083 22.775
März 11.280 9.839 32.054 28.681
April 11.503 10.199 27.178 24.504
Mai 12.457 11.160 25.992 23.758
Juni 14.019 12.077 35.449 32.705
Juli 19.431 16.191 37.531 34.384
August 17.695 15.138 36.422 33.447
September 19.043 16.214 43.071 40.487
Oktober 21.279 18.415 54.877 52.730
November 22.075 18.748 57.816 55.950
Dezember 20.384 17.059 48.277 46.730

(Durch nachträgliche Berichtigungen weichen die Gesamt-Jahreszahlen von den Additionen der Monatszahlen ab)

Die Hauptherkunftsländer 2015 waren (mit Vergleichszahlen 2014):

 Asylanträge (Erst- und Folgeanträge) Veränderungen
2014 2015 in % absolut
Gesamt 202.834 476.649 135,0 273.815
1. Syrien 41.100 162.510 395,4 121.410
2. Albanien 8.113 54.762 575,0 46.649
3. Kosovo 8.923 37.095 315,7 28.172
4. Afghanistan 9.673 31.902 229,8 22.229
5. Irak 9.499 31.379 230,3 21.880
6. Serbien 27.148 26.945 -0,7 -203
7. Mazedonien 8.906 14.131 58,7 5.225
8. Ungeklärt 3.678 12.166 230,8 8.488
9. Eritrea 13.253 10.990 -17,1 -2.263
10. Pakistan 4.226 8.472 100,5 4.246

Die Erst- und Folgeanträge verteilten sich bei den Hauptherkunftsländern von Januar bis Dezember 2015 wie folgt:

Asylanträge Erstanträge Folgeanträge
Gesamt 476.649 441.899 34.750
davon:
Syrien 162.510 158.657 3.853
Albanien 54.762 53.805 957
Kosovo 37.095 33.427 3.668
Afghanistan 31.902 31.382 520
Irak 31.379 29.784 1.595
Serbien 26.945 16.700 10.245
Mazedonien 14.131 9.083 5.048
Ungeklärt 12.166 11.721 445
Eritrea 10.990 10.876 114
Pakistan 8.472 8.199 273

Die Zahl der Asylerstanträge im Jahr 2015 (441.899) stieg damit gegenüber dem Vorjahr (173.072) um 155,3 Prozent. Hauptherkunftsländer waren Syrien, Albanien und Kosovo. Die Zahl der Asylfolgeanträge im Jahr 2015 (34.750) stieg im Vergleich zum Vorjahr (29.762) um 16,8 Prozent. Hauptherkunftsländer waren Serbien, Mazedonien und Syrien.

Im Jahr 2015 hat das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge 282.726 Entscheidungen (Vorjahr: 128.911) getroffen. Insgesamt 137.136 Personen (48,5 Prozent) wurde die Rechtsstellung eines Flüchtlings nach dem Abkommen über die Rechtsstellung derFlüchtlinge vom 28. August 1951 (Genfer Flüchtlingskonvention) zuerkannt. Darunter waren 2.029 Personen (0,7 Prozent), die als Asylberechtigte nach Art. 16a des Grundgesetzes anerkannt wurden, sowie 135.107 Personen (47,8 Prozent), die Flüchtlingsschutz nach § 3 des Asylgesetzes i. V. m. § 60 Abs. 1 des Aufenthaltsgesetzeserhielten.

Dies ergibt bei entsprechender Aufschlüsselung nach Hauptherkunftsländern (in Prozent):

Flüchtlingsanerkennungen davon
asylberechtigt Flüchtlingsschutz
Gesamt 48,5 0,7 47,8
Syrien 95,8 1,1 94,7
Albanien 0,0 0,0 0,0
Kosovo 0,0 0,0 0,0
Afghanistan 28,6 0,8 27,8
Irak 86,4 0,9 85,5
Serbien 0,0 0,0 0,0
Mazedonien 0,3 0,0 0,3
Ungeklärt 79,7 0,8 78,9
Eritrea 88,2 0,4 87,8
Pakistan 8,0 0,2 7,8

Weitere 1.707 Personen (0,6 Prozent) erhielten subsidiären Schutz nach § 4 des Asylgesetzes im Sinne der Richtlinie 2011/95/EU. Darüber hinaus hat das Bundesamt im Jahr 2015 bei 2.072 Personen (0,7 Prozent) Abschiebungsverbote gemäß § 60 Abs. 5 und 7 Satz 1 des Aufenthaltsgesetzes festgestellt.

Dies ergibt bei entsprechender Aufschlüsselung nach Hauptherkunftsländern (in Prozent):

subsidiärer Schutz nach § 4 AsylVfG Abschiebungsverbote nach § 60 Abs. 5 oderAbs. 7 Satz 1
Gesamt 0,6 0,7
davon:
Syrien 0,1 0,2
Albanien 0,1 0,1
Kosovo 0,1 0,3
Afghanistan 5,4 13,6
Irak 1,7 0,5
Serbien 0,0 0,1
Mazedonien 0,0 0,2
Ungeklärt 0,1 0,3
Eritrea 3,4 0,4
Pakistan 0,5 1,2

Abgelehnt wurden die Anträge von 91.514 Personen (32,4 Prozent). Anderweitig erledigt (z.B. durch Dublin-Verfahren oder Verfahrenseinstellungen wegen Rücknahme des Asylantrages) wurden die Anträge von 50.297 Personen (17,8 Prozent).

Ende Dezember 2015 lag die Zahl der noch nicht entschiedenen Anträge bei 364.664, davon 337.331 als Erstanträge und 27.333 als Folgeanträge (zum 31. Dezember 2014: 169.166 anhängige Verfahren, davon 150.257 Erst- und 18.909 Folgeanträge).

Entwicklung der Asylbewerberzahlen der Hauptherkunftsländer:

Im Jahr 2015 stieg die Zahl der Asylanträge (Erst- und Folgeanträge) gegenüber dem Vorjahr bei acht der zehn Hauptherkunftsländer insgesamt erheblich an, und zwar zwischen 59 Prozent (Mazedonien) und 575 Prozent (Albanien).

Mit weitem Abstand stärkstes Herkunftsland im Jahr 2015 war erneut Syrien. Im Jahr 2015 wurden 162.510 Erst- und Folgeanträge von Syrern gestellt. Da fast alle syrischen Asylanträge zu einer positiven Entscheidung führten, hat Deutschland somit seit 2011 – dem Beginn des Bürgerkrieges in Syrien – allein im Rahmen des Asylverfahrens etwa 230.000 Syrern Schutz gewährt.

Auf Platz 2 der Hauptherkunftsländer im Jahr 2015 lag Albanien. Der Asylbewerberzugang stieg von 8.113 Anträgen im Jahr 2014 auf mehr als das Sechsfache (54.762) im Jahr 2015 an.

An dritter Stelle lag das Herkunftsland Kosovo mit 37.095 Asylanträgen, 316 Prozent mehr als im Vorjahr. Allein im Monat März 2015 stellten fast 12.000 Kosovaren einen Asylantrag. Seitdem jedoch geht die Zahl der Asylanträge deutlich zurück, zuletzt auf 451 Asylanträge im Dezember 2015.

Unter den zehn Hauptherkunftsländern waren im Jahr 2015 allein vier aus derBalkanregion: Serbien (-0,7 Prozent Asylanträge ggü. 2014), Kosovo (+316 Prozent), Mazedonien (+59 Prozent), und Albanien (+575 Prozent). Weitere bedeutende Herkunftsländer aus dieser Region waren Bosnien-Herzegowina (7.473 Asylanträge 2015, -12 Prozent ggü. 2014) und Montenegro (3.635 Asylanträge, +180 Prozent ggü. 2014). Mit zusammen 144.041 Asylanträgen im Jahr 2015 waren es ca. 130 Prozent mehr als im Vorjahr (2014: 62.833). Somit kamen im Jahr 2015 etwa 30 Prozent allerAsylbewerber allein aus diesen sechs Westbalkanstaaten. Allerdings verringerte sich deren Anteil im Jahresverlauf deutlich, und zwar von 62 Prozent im Monat März 2015 (absolut: 19.730) auf acht Prozent bzw. 3.983 Asylbewerbern im Monat Dezember 2015.

II. Aktueller Monat

Beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge haben im Dezember 2015 48.277 Personen Asyl beantragt, davon 46.730 als Erstanträge und 1.547 als Folgeanträge. Damit ist die Zahl der Asylbewerber gegenüber dem Vorjahresmonat um 27.893 Personen (136,8 Prozent) gestiegen und gegenüber dem Vormonat um 9.539 Personen (-16,5 Prozent) gesunken.

Hauptherkunftsländer im Dezember 2015:

Zum Vergleich: Oktober 2015 November 2015 Dezember 2015
 1. Syrien 28.462 30.573 25.357
 2. Irak 4.135 4.479 4.954
 3. Afghanistan 3.794 4.976 4.237
 4. Ungeklärt 1.183 1.618 3.349
 5. Albanien 4.680 3.044 1.801
 6. Iran 565 963 914
 7. Serbien 1.423 1.362 906
 8. Eritrea 1.211 1.259 699
 9. Pakistan 1.010 1.272 688
10. Staatenlos 688 724 479

Die Erst- und Folgeanträge bei den Hauptherkunftsländern imDezember 2015:

Asylanträge Erstanträge Folgeanträge
Gesamt 48.277 46.730 1.547
davon:
Syrien 25.357 25.250 107
Irak 4.954 4.875 79
Afghanistan 4.237 4.204 33
Ungeklärt 3.349 3.338 11
Albanien 1.801 1.760 41
Iran 914 894 20
Serbien 906 380 526
Eritrea 699 689 10
Pakistan 688 673 15
Staatenlos 479 476 3

Die Zahl der Asylerstanträge im Dezember 2015 (46.730) stieg damit gegenüber dem Vorjahresmonat (17.059 Erstanträge) um 173,9 Prozent und sank gegenüber dem Vormonat (55.950 Erstanträge) um -16,5 Prozent. Hauptherkunftsländer waren Syrien, Irak und Afghanistan.

Die Zahl der Asylfolgeanträge im Dezember 2015 (1.547) sank im Vergleich zum Vorjahresmonat (3.325) um -53,5 Prozent und gegenüber dem Vormonat (1.866) um -17,1 Prozent. Hauptherkunftsländer waren Serbien, Mazedonien und Bosnien-Herzegowina.

Im Dezember 2015 hat das Bundesamt über die Anträge von 43.227 Personen (Vorjahresmonat: 15.655, Vormonat: 35.422) entschieden. 30.621 Personen (70,8 Prozent) wurde die Rechtsstellung eines Flüchtlings nach dem Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge vom 28. August 1951 (Genfer Flüchtlingskonvention) zuerkannt. Darunter waren 194 Personen (0,4 Prozent), die als Asylberechtigte nach Art. 16a des Grundgesetzes anerkannt wurden, sowie 30.427 Personen (70,4 Prozent), die Flüchtlingsschutz nach § 3 des Asylgesetzes i. V. m. § 60 Absatz 1 desAufenthaltsgesetzes erhielten.

Im Dezember 2015 erhielten 200 Personen (0,5 Prozent) nach § 4 des Asylgesetzes subsidiären Schutz im Sinne der Richtlinie 2011/95/EU.

Darüber hinaus hat das Bundesamt im Dezember 2015 bei 191 Personen (0,4 Prozent)Abschiebungsverbote nach § 60 Absatz 5 oder Absatz 7 Satz 1 des Aufenthaltsgesetzesfestgestellt.

Abgelehnt wurden die Anträge von 7.955 Personen (18,4 Prozent). Anderweitig erledigt (z.B. durch Dublin-Verfahren oder Verfahrenseinstellungen wegen Rücknahme des Asylantrages) wurden die Anträge von 4.260 Personen (9,9 Prozent).

III. Registrierte Zugänge im EASY-System

Im Monat Dezember 2015 wurden im EASY-System 127.320 Zugänge von Asylsuchenden registriert (Vormonat: 206.101).

Herkunftsländer

insgesamt 127.320 206.101
1. Syrien 44.522 97.463
2. Irak 28.319 24.678
3. Afghanistan 26.506 44.846
4. Iran 7.464 10.080
5. Marokko 2.896 2.690

Von Januar bis Dezember 2015 wurden im EASY-System 1.091.894 Zugänge von Asylsuchenden registriert.

Die Hauptherkunftsländer waren:

Jahr 2015 insgesamt 1.091.894
1 Syrien 428.468
2 Afghanistan 154.046
3 Irak 121.662
4 Albanien 69.426
5 Kosovo 33.049

Weitere Informationen finden Sie unter www.bamf.de.

 

 

Quelle: BMI

Deutschland| Ho­her Asyl-Zu­gang im No­vem­ber 2015 | Fast 1.000 Iraner

Im November 2015 wurden beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge insgesamt 57.816 Asylanträge gestellt.

Dies bedeutet einen Anstieg von 161,9 Prozent gegenüber dem Vorjahresmonat November 2014.

Entschieden hat das Bundesamt im November 2015 über die Anträge von 35.422 Personen. Dies bedeutet einen Anstieg von 144,7 Prozent gegenüber dem Vorjahresmonat November 2014 (14.473 Entscheidungen). 24.971 Personen erhielten die Rechtsstellung eines Flüchtlings nach der Genfer Flüchtlingskonvention (70,5 Prozent aller Asylentscheidungen).

Zudem erhielten 141 Personen (0,4 Prozent) subsidiären Schutz im Sinne der EU-Richtlinie 2011/95/EU. Bei 288 Personen (0,8 Prozent) wurden Abschiebungsverbotenach § 60 Absatz 5 oder Absatz 7 Satz 1 des Aufenthaltsgesetzes festgestellt.

Die Zahl der tatsächlichen Einreisen von Asylsuchenden nach Deutschland lag auch im November 2015 deutlich höher, da die formale Asylantragstellung teilweise erst zeitlich verzögert möglich ist. So sind im EASY-System im Monat November 2015 bundesweit etwa 206.000 Zugänge von Asylsuchenden registriert worden. Von Januar bis November 2015 waren es insgesamt ca. 965.000. Das EASY-System ist eine IT-Anwendung zur Erstverteilung der Asylbegehrenden auf die Bundesländer. Bei den EASY-Zahlen sind Fehl- und Doppelerfassungen wegen der zu diesem Zeitpunkt noch fehlenden erkennungsdienstlichen Behandlung und der fehlenden Erfassung der persönlichen Daten nicht ausgeschlossen.

Die Zahlen im Einzelnen:

I. Aktueller Monat

Beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge haben 57.816 Personen im November 2015 einen förmlichen Asylantrag gestellt, davon 55.950 als Erstanträge und 1.866 als Folgeanträge. Damit ist die Zahl der Asylbewerber gegenüber dem Vorjahresmonat um 35.741 Personen (+161,9 Prozent) und gegenüber dem Vormonat um 2.939 Personen (+5,4 Prozent) jeweils gestiegen.

Insgesamt 6.552 Anträge wurden von Staatsangehörigen der sechs Westbalkanstaaten Albanien, Bosnien-Herzegowina, Kosovo, Mazedonien, Montenegro und Serbien gestellt; das sind 11,3 Prozent aller in Deutschland gestellten Asylanträge.

Hauptherkunftsländer im November 2015:

Zum Vergleich: September 2015 Oktober 2015 November 2015
 1. Syrien 16.838 28.462 30.573
 2. Afghanistan 2.751 3.794 4.976
 3. Irak 2.544 4.135 4.479
 4. Albanien 6.741 4.680 3.044
 5. Ungeklärt 730 1.183 1.618
 6. Serbien 1.982 1.423 1.362
 7. Pakistan 1.078 1.010 1.272
 8. Eritrea 1.122 1.211 1.259
 9. Iran 436 565 963
10. Mazedonien 1.381 1.039 835

Die Erst- und Folgeanträge bei den Hauptherkunftsländern imNovember 2015:

Asylanträge Erstanträge Folgeanträge
Gesamt 57.816 55.950 1.866
davon:
Syrien 30.573 30.398 175
Afghanistan 4.976 4.929 47
Irak 4.479 4.391 88
Albanien 3.044 2.960 84
Ungeklärt 1.618 1.601 17
Serbien 1.362 809 553
Pakistan 1.272 1.257 15
Eritrea 1.259 1.249 10
Iran 963 934 29
Mazedonien 835 609 226

Die Zahl der Asylerstanträge im November 2015 (55.950) stieg damit gegenüber dem Vorjahresmonat (18.748) um 198,4 Prozent und gegenüber dem Vormonat (52.730) um 6,1 Prozent an. Hauptherkunftsländer waren Syrien, Afghanistan und Irak.

Die Zahl der Asylfolgeanträge im November 2015 (1.866) sank im Vergleich zum Vorjahresmonat (3.327) um – 43,9 Prozent und gegenüber dem Vormonat (2.147) um -13,1 Prozent. Hauptherkunftsländer waren Serbien, Mazedonien und Bosnien – Herzegowina.

Im November 2015 hat das Bundesamt über die Anträge von 35.422 Personen (Vorjahresmonat: 14.473, Vormonat: 31.580) entschieden. 24.971 Personen (70,5 Prozent) wurde die Rechtsstellung eines Flüchtlings nach dem Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge vom 28. November 1951 (Genfer Flüchtlingskonvention) zuerkannt. Darunter waren 156 Personen (0,4 Prozent), die als Asylberechtigte nach Art.16a des Grundgesetzes anerkannt wurden, sowie 24.815 Personen (70,1 Prozent), die Flüchtlingsschutz nach § 3 des Asylverfahrensgesetzes i. V. m. § 60 Absatz 1 desAufenthaltsgesetzes erhielten.

Im November 2015 erhielten 141 Personen (0,4 Prozent) nach § 4 desAsylverfahrensgesetzes subsidiären Schutz im Sinne der Richtlinie 2011/95/EU.

Darüber hinaus hat das Bundesamt im November 2015 bei 288 Personen (0,8 Prozent)Abschiebungsverbote nach § 60 Absatz 5 oder Absatz 7 Satz 1 des Aufenthaltsgesetzesfestgestellt.

Abgelehnt wurden die Anträge von 5.833 Personen (16,5 Prozent). Anderweitig erledigt (z.B. durch Dublin-Verfahren oder Verfahrenseinstellungen wegen Rücknahme des Asylantrages) wurden die Anträge von 4.189 Personen (11,8 Prozent).

II. Laufendes Jahr 2015

In der Zeit von Januar bis November 2015 haben insgesamt 425.035 Personen in Deutschland Asyl beantragt, davon 392.028 als Erstanträge und 33.007 als Folgeanträge. Gegenüber dem Vergleichszeitraum im Vorjahr (181.453 Personen) bedeutet dies eine Erhöhung um 134,2 Prozent.

Die Hauptherkunftsländer von Januar bis November 2015 im Vergleich zum Vorjahreszeitraum:

Jan.-Nov. 2014 Jan.-Nov. 2015
1. Syrien 35.729 136.273
2. Albanien 7.172 52.859
3. Kosovo 6.980 36.551
4. Afghanistan 8.808 26.742
5. Irak 8.547 26.251
6. Serbien 23.731 25.976
7. Mazedonien 8.197 13.580
8. Eritrea 12.467 10.203
9. Ungeklärt 3.221 7.921
10. Pakistan 3.885 7.716

Verteilung der Erst- und Folgeanträge bei den Hauptherkunftsländern von Januar bis November 2015:

Asylanträge Erstanträge Folgeanträge
Gesamt 425.035 392.028 33.007
davon:
Syrien 136.273 132.564 3.709
Albanien 52.859 51.945 914
Kosovo 36.551 32.997 3.554
Serbien 26.742 26.276 466
Irak 26.251 24.743 1.508
Afghanistan 25.976 16.271 9.705
Mazedonien 13.580 8.702 4.878
Eritrea 10.203 10.102 101
Bosnien-Herzegowina 7.921 7.512 409
Pakistan 7.716 7.465 251

Die Zahl der Asylerstanträge im bisherigen Jahr 2015 (392.028) stieg damit gegenüber dem Vorjahreszeitraum (155.427) um 152,2 Prozent. Hauptherkunftsländer waren Syrien, Albanien und Kosovo.

Die Zahl der Asylfolgeanträge im bisherigen Jahr 2015 (33.007) stieg im Vergleich zum Vorjahreszeitraum (26.026) um 26,8 Prozent. Hauptherkunftsländer waren Serbien, Mazedonien und Syrien.

Von Januar bis November 2015 hat das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge240.058 Entscheidungen getroffen, mehr als doppelt so viele wie im gleichen Zeitraum des Vorjahres (113.636). Insgesamt 106.520 Personen (44,4 Prozent) wurde die Rechtsstellung eines Flüchtlings nach dem Abkommen über die Rechtsstellung derFlüchtlinge vom 28. November 1951 (Genfer Flüchtlingskonvention) zuerkannt. Darunter waren 1.836 Personen (0,8 Prozent), die als Asylberechtigte nach Art. 16a des Grundgesetzes anerkannt wurden, sowie 104.684 Personen (43,6 Prozent), die Flüchtlingsschutz nach § 3 des Asylverfahrensgesetzes i. V. m. § 60 Abs. 1 desAufenthaltsgesetzes erhielten.

Weitere 1.507 Personen (0,6 Prozent) erhielten subsidiären Schutz nach § 4 desAsylverfahrensgesetzes im Sinne der Richtlinie 2011/95/EU. Darüber hinaus hat das Bundesamt von Januar bis November 2015 bei 1.878 Personen (0,8 Prozent)Abschiebungsverbote gemäß § 60 Abs. 5 und 7 Satz 1 des Aufenthaltsgesetzesfestgestellt.

Abgelehnt wurden die Anträge von 83.580 Personen (34,8 Prozent). Anderweitig erledigt (z.B. durch Dublin-Verfahren und Verfahrenseinstellungen wegen Rücknahme des Asylantrages) wurden die Anträge von 46.573 Personen (19,4 Prozent).

Ende November 2015 lag die Zahl der noch nicht entschiedenen Anträge bei 355.914, davon 328.343 als Erstanträge und 27.571 als Folgeanträge (Vormonat: 328.207 anhängige Verfahren, davon 301.092 Erst- und 27.115 Folgeanträge; zum 30. November 2014 waren 163.244 Verfahren anhängig, davon 145.528 Erst- und 17.716 Folgeanträge).

III. Registrierte Zugänge im EASY-System

Im Monat November 2015 wurden im EASY-System 206.101 Zugänge von Asylsuchenden registriert (Vormonat: 181.166).

Die Hauptherkunftsländer waren:

November 2015 Insgesamt 206.101
1 Syrien 97.463
2 Afghanistan 44.846
3 Irak 24.678
4 Iran 10.080
5 Pakistan 3.655

Von Januar bis November 2015 wurden im EASY-System 964.574 Zugänge von Asylsuchenden registriert.

Die Hauptherkunftsländer waren:

Januar bis November 2015 Insgesamt 964.574
1 Syrien 383.946
2 Afghanistan 127.540
3 Irak 93.343
4 Albanien 69.027
5 Kosovo 32.881

Weitere Informationen finden Sie unter www.bamf.de.

RP| Enissa Amani: Kindheit im Flüchtlingsheim / „Lange Zeit hatte ich Angst und Albträume“

 Enissa Amani über Flüchtlingsheim: "Lange Zeit hatte ich Angst und Albträume"
Enissa Amani (31) ist die Frau der Stunde in der deutschen Comedy-Szene.FOTO: Stephan Pick
Kleve. Comedy-Star Enissa Amani (31) hat am eigenen Leib erlebt, wie es sich anfühlt, in einem Flüchtlingsheim zu leben. Im Gespräch mit unserer Redaktion erzählt sie von ihren Ängsten und dem Umgang mit Vorurteilen. Von Ludwig Krause

Sie gehört zu den größten Talenten der Comedy- und Kabarettszene, ist bei der Tanzshow „Let’s Dance“ einem Millionenpublikum bekannt geworden. Enissa Amani wirkt, als würde ihr der Erfolg derzeit nur so zufliegen. Die 31-Jährige war aber nicht immer auf der Sonnenseite des Lebens, wie sie jetzt im Gespräch mit unserer Redaktion verriet.

„Jedes Mal, wenn ich das Wort Flüchtling höre, bekomme ich schon Gänsehaut. Es erinnert mich daran, dass wir im Flüchtlingsheim gelebt haben, als ich sehr klein war“, sagt Amani. Sie kam als Tochter politisch Verfolgter aus dem Iran nach Deutschland. Ihr Vater, Literat und Sozialist, die Mutter Ärztin.

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Institut mahnt zur Sachlichkeit in Asyldebatte

Das Deutsche Institut für Menschenrechte mahnt zur Sachlichkeit in der Asyldebatte. In den Diskussionen über die Flüchtlingspolitik in Deutschland sind zunehmend Äußerungen zu hören, die wie Anfang der 1990er Jahre Stigmatisierung, Rassismus und Gewalt befördern. Dazu erklärt das Institut:

„Die demokratischen Parteien in Bund, Ländern und Kommunen sollten sich dringend darauf verständigen, sachlich über Schutz suchende Menschen zu sprechen. Zur Beachtung der menschen- und flüchtlingsrechtlichen Verpflichtungen gehört es auch, Flüchtlinge nicht pauschal zu verdächtigen und zu diskriminieren. Das ist notwendig, um sich von populistisch und rassistisch agierenden Parteien und Gruppierungen wie der NPD, AfD und Pegida abzugrenzen. Diese versuchen gegenwärtig, den Diskurs auch auf der lokalen Ebene zu beeinflussen, indem sie etwa Protest gegen Unterkünfte von Asylsuchenden initiieren und Bedrohungsszenarien schüren.

Debattenbeiträge, die Menschen vom Westbalkan mit dem Schlagwort ‚Asylmissbrauch‘ in Zusammenhang bringen, missachten das individuelle Recht auf Asyl. Wesentlicher Bestandteil dieses Rechts ist, dass jeder Mensch Zugang zu einem Asylverfahren hat, in dem unvoreingenommen geprüft wird, ob die Voraussetzungen für Schutz vorliegen. Wer einen Asylantrag stellt, übt dieses Recht aus, er missbraucht es nicht.

Gruppen von Menschen aufgrund ihrer Herkunft unter den Pauschalverdacht zu stellen, sie würden Rechte missbrauchen, ist in der Rhetorik diskriminierend, populistisch und gefährlich. Auch in Ländern des Westbalkans kommt es zu schwerwiegenden Gefährdungslagen für einzelne Menschen, die ein Recht auf Schutz begründen können.

Vor gut zwanzig Jahren wurde das deutsche Asylrecht durch den sogenannten ‚Asylkompromiss‘ weitgehend eingeschränkt. In Politik und Medien war zuvor unter Schlagworten wie ‚Asylmissbrauch‘ massiv eine Einschränkung des Rechts auf Asyl gefordert worden; es kam zu einer regelrechten Stimmungsmache gegen Flüchtlinge. Es folgten unzählige Angriffe und Anschläge auf Asylsuchende und ihre Unterkünfte, auf Migrantinnen und Migranten und ihre Wohnungen, bis hin zu mehrtägigen Pogromen und Mord. Die Tatorte Hoyerswerda, Hünxe, Rostock-Lichtenhagen, Mölln und Solingen sind über Deutschland hinaus bekannt geworden. Überwiegend junge Täter fühlten sich offensichtlich im Recht und meinten, Rückhalt in der Bevölkerung zu haben.

Erfahrungen wie diese sollten alle politisch Verantwortlichen lehren, heute in der öffentlichen Debatte die Menschenrechte von Flüchtlingen zu achten und zu verteidigen.“

Weitere Informationen:
Hendrik Cremer (2013): Essay „Die Aslydebatte in Deutschland: 20 Jahre nach dem Asylkompromiss“

Quelle: Logo - Deutsches Institut fuer Menschenrechte

Deutschland| Praktikum für Geduldete und Gestattete ohne Zustimmung der Arbeitsagentur möglich

Zum 01.08.2015 ist zeitgleich zu den Änderungen im Aufenthaltsgesetz auch eine Ä„nderung in der Beschäftigungsverordnung (BeschV) in Kraft getreten. Die Änderungen wurden in § 32 der BeschV vorgenommen. Nunmehr ist der Zugang zu Praktika für Personen mit Duldung oder Aufenthaltsgestattung erheblich erleichtert worden. In Anlehnung an § 22 des Mindestlohngesetzes sind Praktika zur Orientierung auf eine Berufsausbildung oder ein Studium von einer Länge bis zu drei Monaten zustimmungsfrei. Das heisst, Personen mit einer Duldung können bereits vom ersten Tag des Aufenthalts und Personen mit einer Aufenthaltsgestattung nach drei Monaten Aufenthalt ohne Vorrangprüfung und Arbeitsbedingungsprüfung durch die Bundesarbeitsagentur ein solches Praktikum beginnen.

In der Vergangenheit stellte das Zustimmungsverfahren häufig ein groߟes Hindernis dar, für die Aufnahme eines Praktikums. Ein Praktikum wird jedoch oftmals notwendig, um sich für eine Berufsausbildung zu entscheiden und wird zudem nicht selten von Ausbildungsbetrieben verlangt, bevor sie sich für eine_n Bewerber_in entscheiden.

Verordnung über die Beschäftigung von Ausländerinnen und Ausländern (Beschäftigungsverordnung – BeschV)
§ 32 Beschäftigung von Personen mit Duldung

(1) Ausländerinnen und Ausländern, die eine Duldung besitzen, kann eine Zustimmung zur Ausübung einer Beschäftigung erteilt werden, wenn sie sich seit drei Monaten erlaubt, geduldet oder mit einer Aufenthaltsgestattung im Bundesgebiet aufhalten. Die §§ 39 bis 41 des Aufenthaltsgesetzes gelten entsprechend.
(2) Keiner Zustimmung bedarf die Erteilung einer Erlaubnis zur Ausübung

1.
eines Praktikums nach § 22 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 bis 4 des Mindestlohngesetzes,
2.
einer Berufsausbildung in einem staatlich anerkannten oder vergleichbar geregelten Ausbildungsberuf,
3.
einer Beschäftigung nach § 2 Absatz 1, § 3 Nummer 1 bis 3, § 5, § 14 Absatz 1, § 15 Nummer 2, § 22 Nummer 3 bis 5 und § 23 oder
4.
einer Beschäftigung von Ehegatten, Lebenspartnern, Verwandten und Verschwägerten ersten Grades eines Arbeitgebers in dessen Betrieb, wenn der Arbeitgeber mit diesen in häuslicher Gemeinschaft lebt.
(3) Die Erteilung einer Erlaubnis zur Beschäftigung an Ausländerinnen und Ausländer, die eine Duldung besitzen, bedarf keiner Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit, wenn sie sich seit vier Jahren ununterbrochen erlaubt, geduldet oder mit einer Aufenthaltsgestattung im Bundesgebiet aufhalten.
(4) Die Absätze 2 und 3 finden auch Anwendung auf Ausländerinnen und Ausländer mit einer Aufenthaltsgestattung.
(5) Die Zustimmung zur Ausübung einer Beschäftigung wird Ausländerinnen und Ausländern mit einer Duldung oder Aufenthaltsgestattung ohne Vorrangprüfung erteilt, wenn sie

1.
eine Beschäftigung nach § 2 Absatz 2, § 6 oder § 8 aufnehmen oder
2.
sich seit 15 Monaten ununterbrochen erlaubt, geduldet oder mit einer Aufenthaltsgestattung im Bundesgebiet aufhalten.

Monitor| Flüchtlinge klagen an: schnelle Ausreise nach Deutschland häufig nur gegen Cash | Pro Asyl: Geschäftemacherei muss unterbunden werden

Nach Recherchen des ARD-Magazins MONITOR (heute 21:45, ARD) bezahlen viele Bürgerkriegsflüchtlinge aus Syrien und dem Nord-Irak zum Teil hohe Summen, um einen Termin an einer Deutschen Botschaft zu bekommen. Konkret geht es um Termine an den Deutschen Botschaften in Beirut (Libanon) und Ankara (Türkei), um ein Visum für Familiennachzug zu erhalten. Nach MONITOR-Informationen sollen auch Botschaftsmitarbeiter an den Deals beteiligt sein.

Symbolfoto Schild Deutsche Botschaft

Terminkäufe an Deutschen Botschaften

Nach Aussagen der Flüchtlinge werden dafür in einigen Fällen sogar mehr als 1000 Euro an dubiose Händler für einen einzelnen Termin bezahlt. Ohne einen solchen Termin haben Familienangehörige von anerkannten syrischen Flüchtlingen keine Möglichkeit legal in die Bundesrepublik einzureisen.

Mit den offiziellen Terminvergabesystemen der Botschaft sei es so gut wie unmöglich, zeitnah einen Termin zu bekommen, berichten zahlreiche Flüchtlinge. Die Wartezeit müssen viele ihrer engen Verwandten im Kriegsgebiet oder in Flüchtlingslagern verbringen.

Einer der Flüchtlinge berichtet MONITOR, er habe mehrfach versucht, auf offiziellem Weg einen Termin mit der Botschaft zu vereinbaren. „Das war unmöglich“, beklagt er. Erfolg habe er erst über einen Terminhändler gehabt. Das Geld sollte er „zur Hälfte in Berlin bezahlen und meine Frau die andere Hälfte in Beirut“, so seine Schilderung. Die Zahlung ging laut Aussage seiner Frau an einen Mann, „der in der Botschaft gearbeitet“ habe.

Auch an der deutschen Botschaft in Ankara kommt es nach MONITOR-Recherchen immer wieder zu sogenannten Terminkäufen. So berichtet etwa ein syrischer Flüchtling gegenüber MONITOR, dass seine Frau einen Termin gekauft habe: „Der Händler sagte, er kenne Leute in der Deutschen Botschaft. Nachdem sie ihm das Geld gegeben hatte, dauerte es zwölf oder dreizehn Tage bis zu dem Termin.“

Rechtsanwälte, die Flüchtlinge in Deutschland vertreten, bestätigen den regen Handel mit Botschaftsterminen. So erklärte etwa die auf Asylrecht spezialisierte Anwältin Kareba Hagemann, allein sie habe „circa zehn Mandanten, die mir berichtet haben, dass sie Geld gezahlt hätten, um an einen früheren Termin zu kommen, wo das reguläre Verfahren ihnen zu lange gedauert hat.“

Der Geschäftsführer von Pro Asyl, Günter Burkardt, fordert vor dem Hintergrund der MONITOR-Recherchen, die „Geschäftemacherei mit Terminen auf Kosten von verzweifelten Flüchtlingen zu unterbinden und die langen Wartezeiten endlich zu beenden“. Visumsanträge für Familienzusammenführung sollten künftig „vollständig in Deutschland bearbeitet werden“.

Das Auswärtige Amt erklärte auf Anfrage, jedem Verdacht auf Unregelmäßigkeiten werde nachgegangen. „Bisher konnten in keinem Fall die Vorwürfe erhärtet werden“.

DOSSIER

Das Geschäft mit Hoffnung und Verzweiflung

Die Schlepper bieten an, Grenzen auf dem Weg nach Europa zu überwinden – meist für sehr viel Geld. Ihr Geschäft machen viele von ihnen mit der Hoffnung und Verzweiflung der Flüchtlinge. Unsere Korrespondenten haben Flüchtlinge und Schlepper, Helfer und Entscheider getroffen.

Grafik: Fluchtwege nach Europa

Verdacht gegen deutsche Botschaften

Stand: 02.07.2015 12:14 Uhr

Der Vorwurf ist hart: Mitarbeiter an deutschen Botschaften sollen nach Monitor-Informationen daran beteiligt sein, dass Flüchtlinge aus Syrien und dem Irak nur gegen viel Geld einen Termin bekommen. Den brauchen sie, wenn sie Familienmitgliedern hinterherziehen wollen.

Nach Recherchen des ARD-Magazins Monitor bezahlen viele Bürgerkriegsflüchtlinge aus Syrien und dem Nord-Irak zum Teil hohe Summen, um einen Termin an einer Deutschen Botschaft zu bekommen. Konkret geht es um Termine an den Deutschen Botschaften in Beirut (Libanon) und Ankara (Türkei), um ein Visum für Familiennachzug zu erhalten. Nach Monitor-Informationen sollen auch Botschaftsmitarbeiter an den Deals beteiligt sein.

Nach Aussagen der Flüchtlinge werden dafür in einigen Fällen sogar mehr als 1000 Euro an dubiose Händler für einen einzelnen Termin bezahlt. Ohne einen solchen Termin haben Familienangehörige von anerkannten syrischen Flüchtlingen keine Möglichkeit, legal in die Bundesrepublik einzureisen.

Mit den offiziellen Terminvergabesystemen der Botschaft sei es so gut wie unmöglich, zeitnah einen Termin zu bekommen, berichten zahlreiche Flüchtlinge. Die Wartezeit müssen viele ihrer engen Verwandten im Kriegsgebiet oder in Flüchtlingslagern verbringen.

Flüchtlingslager in Darzanoun im Libanon | Bildquelle: AP

Hoffen auf Weiterreise: Syrische Flüchtlinge leben in diesem Lager in Darzanoun im Libanon.

Zeitnaher Termin „unmöglich“

Einer der Flüchtlinge berichtet Monitor, er habe mehrfach versucht, auf offiziellem Weg einen Termin mit der Botschaft zu vereinbaren. „Das war unmöglich“, beklagt er. Erfolg habe er erst über einen Terminhändler gehabt. Das Geld sollte er „zur Hälfte in Berlin bezahlen und meine Frau die andere Hälfte in Beirut“, so seine Schilderung. Die Zahlung ging laut Aussage seiner Frau an einen Mann, „der in der Botschaft gearbeitet“ habe.

Auch an der deutschen Botschaft in Ankara kommt es nach Monitor-Recherchen immer wieder zu sogenannten Terminkäufen. So berichtet etwa ein syrischer Flüchtling, dass seine Frau einen Termin gekauft habe: „Der Händler sagte, er kenne Leute in der Deutschen Botschaft. Nachdem sie ihm das Geld gegeben hatte, dauerte es zwölf oder dreizehn Tage bis zu dem Termin.“

Anwälte: Reger Handel mit Botschaftsterminen

Rechtsanwälte, die Flüchtlinge in Deutschland vertreten, bestätigen den regen Handel mit Botschaftsterminen. So erklärte etwa die auf Asylrecht spezialisierte Anwältin Kareba Hagemann, allein sie habe „circa zehn Mandanten, die mir berichtet haben, dass sie Geld gezahlt hätten, um an einen früheren Termin zu kommen, wo das reguläre Verfahren ihnen zu lange gedauert hat.“

Der Geschäftsführer von Pro Asyl, Günter Burkardt, fordert vor dem Hintergrund der Monitor-Recherchen, die „Geschäftemacherei mit Terminen auf Kosten von verzweifelten Flüchtlingen zu unterbinden und die langen Wartezeiten endlich zu beenden“. Visumsanträge für Familienzusammenführung sollten künftig „vollständig in Deutschland bearbeitet werden“.

Das Auswärtige Amt erklärte auf Anfrage, jedem Verdacht auf Unregelmäßigkeiten werde nachgegangen: „Bisher konnten in keinem Fall die Vorwürfe erhärtet werden.“

Quelle: ARD / tagesschau / Monitor

MIGAZIN| VERPFLICHTUNGSERKLÄRUNG: Staat muss für Flüchtling aufkommen sobald Asyl anerkannt wird

Wer eine Verpflichtungserklärung zugunsten eines Flüchtlings abgibt, muss für ihn nicht mehr aufkommen, sobald sein Antrag auf Asyl positiv beschieden wird. Das hat das Sozialgericht Detmold entschieden.

Justizia, Justiz, Recht, Rechtspechung, Urteil, Beschluss, Entscheidung,

Die Justizia © Markus Daams @ flickr.com (CC 2.0), bearb. MiG
Eine evangelische Kirchengemeinde muss nach einem Gerichtsbeschluss nicht für anerkannte Flüchtlinge aus Syrien aufkommen, obwohl sie sich zuvor für deren Unterhalt verpflichtet hatte. Nach der Entscheidung des Sozialgerichts Detmold muss der Staat für das bedürftige Ehepaar zahlen, auch wenn die Kirchengemeinde Gütersloh zuvor eine Zahlungsverpflichtung eingegangen sei. Da die Antragsteller als Asylberechtigte anerkannt seien, dürften ihnen staatliche Leistungen nicht verweigert werden, heißt es in dem am Donnerstag bekanntgegebenen Urteil vom 2. April. Die Kirchengemeinde begrüßte die Entscheidung. (Az: S 2 SO 102/15 ER)

MIGAZIN| Zur Karriere und Funktion abschätziger Begriffe in der deutschen Asylpolitik

In der politischen Polemik gegen „Asylmissbrauch“ haben gefährliche Kampfbegriffe Karriere gemacht: von der Prägung in denunziatorischer Absicht über den Alltagsgebrauch bis zur Bestätigung durch lexikalische Festschreibungen. Von Prof. Klaus J. Bade

Bade, Klaus J. Bade, Prof. Bade, Klaus Bade

Prof. Dr. Klaus J. Bade, ehemaliger Vorsitzender des Sachverständigenrates deutscher Stiftungen für Integration und Migration © David Ausserhofer, MiG
Artikel 16, Absatz 2, Satz 2 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland von 1949 umfasste bewusst nur vier Worte: „Politisch Verfolgte genießen Asylrecht“. Das war die generöse Antwort auf die Erfahrung der Aufnahme, aber auch Nichtaufnahme (z.B. in der Schweiz) der von den Nationalsozialisten Verfolgten. Das Grundrecht war bewusst so umfassend und ohne jede Einschränkung formuliert worden, trotz aller Bedenken in der intensiven Diskussion im Parlamentarischen Rat im Winter 1948/49.1 Hermann von Mangoldt (CDU) betonte ausdrücklich, „wenn wir irgend eine Einschränkung aufnehmen würden, wenn wir irgendetwas aufnehmen würden, um die Voraussetzungen für die Gewährung des Asylrechts festzulegen, dann müsste an der Grenze eine Prüfung durch die Grenzorgane vorgenommen werden. Dadurch würde die ganze Vorschrift völlig wertlos.“2

Husum| PERSISCHER ABEND : Die alte Heimat der neuen vorstellen

Parissa Abbassi lädt für Sonntag (28. Juni) zu einem Persischen Abend mit Bilderreise, Musik und Kostproben in den Husumer Speicher ein.

Mit einem „Persischen Abend“ am Sonntag, 28. Juni, möchte Parissa Abbassi im Speicher für mehr Verständnis unter den Menschen werben: „Wenn man sich kennenlernt, kann man sich auch verstehen.“ Die gebürtige Iranerin wird von 17 bis 19 Uhr über das Leben in ihrem Heimatland berichten. Seit 2013 lebt sie in Nordfriesland. Zurzeit arbeitet die
31-Jährige als Zeichenlehrerin beim Kinderschutzbund und gibt Pilates-Kurse in der Volkshochschule. Außerdem ist sie Familienlotsin für Persisch sprechende Flüchtlinge.

Am Sonntagabend lädt die junge Frau zu einer Bilderreise ein mit eigenen Fotos aus demIran und erzählt von ihrem Leben dort. Parissa Abbassi liest neue persische Gedichte und bietet Kostproben aus der Küche des Landes an. Vom grünen Norden des Iran werden ihre Gäste durch Berge und Wüsten bis in den Süden und ans Meer geführt. Neben der abwechslungsreichen Landschaft stellt sie das Alltagsleben der Menschen vor. Und Musik bringt Parissa Abbassi mit: iranischen Pop, Klassik und persische Volksmusik. Auch auf traditionelle Feste wird die junge Frau eingehen.

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