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Leitfaden zur Zusammenarbeit der Ausländerbehörden mit dem BAMF bei der Überstellung im Dublin-Verfahren

Es gibt einen neuen Leitfaden zur Zusammenarbeit der Ausländerbehörden mit dem BAMF bei der Überstellung im Dublin-Verfahren. Die Datei wurde gestern auf fragdenstaat.deeingestellt:

https://fragdenstaat.de/anfrage/leitfaden-dublin-verfahren-2/385313/anhang/ABH-LeitfadenDublinverfahrenStand20.03.2019.pdf

Der 31-seitige Leitfaden enthält Hinweise zu Zuständigkeiten, Bearbeitungshinweise für Aufgriffsfälle, zum Ablauf des Verfahrens selbst, zu Bescheiden, Rechtsbehelfen zu unbegleiteten Minderjährigen, zu Kirchenasyl, zur freiwilligen Ausreise u.a.

Es liegen auch zwei Anlagen vor:

– Hinweise zur ausnahmsweisen Familientrennung bei Chartermaßnahmen:

https://fragdenstaat.de/anfrage/leitfaden-dublin-verfahren-2/385313/anhang/ABH-LeitfadenAnlage_02_HinweisblattzurgetrenntenFamilienberstellungbeiChartermanahmen.pdf

– das Formblatt „Überstellungsmodalitäten“

https://fragdenstaat.de/anfrage/leitfaden-dublin-verfahren-2/385313/anhang/ABH-LeitfadenAnlage_01_berstellungsmodalitten.pdf

BumF| Abschiebung von Minderjährigen

Leider sind es keine Einzelfälle: Abschiebungen erfolgen auch aus Jugendhilfeeinrichtungen heraus, Familien werden bei der Abschiebung getrennt, Kinder werden ohne Sorgeberechtigte zurückgelassen, und selbst gegen Minderjährige wird Gewalt angewandt. Allein in den letzten Wochen gab es mehrere solcher Fälle in Brandenburg und Bayern. Die zuständigen Behörden missachten dabei elementare Grundrechte und das Kindeswohl.

Der Bundesfachverband umF fordert die mit dem Vollzug des Ausländerrechts betrauten Behörden auf, den rechtsstaatlichen Rahmen nicht zu verlassen und das Wohl von Kindern vorrangig zu berücksichtigen, statt sie um jeden Preis abzuschieben. Für die Jugendhilfe bedeutet dies parteiisch an der Seite der in ihrer Obhut befindlichen Kinder und Jugendlichen zu stehen und gemeinsam mit den Kindern und Familien nach Wegen zu suchen, die Perspektiven ermöglichen – auch entgegen Vorhaben ordnungspolitischer Behörden.

Zu Informationen zur Abschiebung in Brandenburg
Zu Informationen zur Abschiebung in Bayern
Zur Arbeitshilfe Abschiebung und umF

BumF| Kita und geflüchtete Kinder – Informationen für Engagierte und Eltern

Das Infoportal fluechtlingshelfer.info hat eine hilfreiche Übersichtsseite mit Arbeitshilfen, Hintergrundinformationen sowie mehrsprachigen Materialien für Eltern zum Thema Kitabesuch zusammengestellt.

Warum ist es sinnvoll eine Kita besuchen? Haben geflüchtete Kinder Zugang zu Kindergartenplätzen? Wie läuft die Suche nach einem Kindergartenplatz? Was kostet ein Kindergartenplatz, und gibt es finanzielle Unterstützung? Diese und weitere Fragen werden auf der Übersichtsseite beantwortet.

Zur Übersichtsseite Kita & geflüchtete Kinder

BumF| Broschüre: Junge Geflüchtete beim Übergang begleiten

Der Übergang von der Jugendhilfe in die Selbständigkeit stellt sowohl junge Geflüchtete als auch Fachkräfte vor große Herausforderungen. Wie sehen gelingende Mentorenschaftskonzepte für kontinuierliche und stabile Beziehungen aus? Welche Initiativen zur Unterstützung und zur Selbsthilfe von Careleavern gibt es? Auf welche Erfahrungen in der Übergangsphase blicken ehrenamtlich Engagierte und Betroffene selbst zurück?

Eine neue Broschüre des Kompetenzzentrums Pflegekinder und des Fluchtraums Bremeninformiert, basierend auf den Erfahrungen Betroffenener und Fachkräften, über Gelingesbedingungen und gibt praktische Handlungsempfehlungen.

Zur Broschüre

Correctiv|„Wochenblick“ verbreitet falsche Zahlen zur Kriminalität von Zuwanderern

von Alice Echtermann

In einem Artikel von „Wochenblick“ werden korrekte Zahlen zur Kriminalität von Zuwanderern im Jahr 2018 in falschen Kontext gesetzt. Einige Angaben sind gänzlich falsch. Wir haben die einzelnen Aussagen geprüft.

Immer wieder wird mit falschen oder irreführenden Statistiken zu Straftaten durch Flüchtlinge, Asylbewerber oder Ausländer Stimmung gemacht. Am 16. Juni erschien ein Text  der Webseite Wochenblick mit der Überschrift: „Vertuscht: 46.336 Deutsche wurden 2018 Opfer krimineller Migranten!“ Im weiteren Verlauf des Textes werden verschiedene Behauptungen aufgestellt und Zahlen zitiert, die belegen sollen, dass Zuwanderer besonders oft Straftaten an Deutschen begehen.

Der Artikel von „Wochenblick“ vom 16. Juni 2019 wurde tausendfach auf Facebook geteilt. (Screenshot: CORRECTIV)

Der Artikel wurde unter anderem auf der Haupt-Facebookseite der AfD verbreitet und dort mehr als 5000 Mal geteilt. Und das Portal „Ein Prozent für unser Land“, das der Identitären Bewegung nahesteht, verbreitete am 22. Juni auf Facebook zudem eine Grafik mit der Aussage „46.336 Deutsche wurden 2018 Opfer krimineller Migranten“. Im Text darüber heißt es: „Erschreckend ist der Anstieg der Mordzahlen von Migranten an Deutschen – die Zahl nahm um 105 Prozent zu.“ Die Grafik wurde mehr als 2.800 Mal geteilt.

Grafik der Facebook-Seite „Ein Prozent für unser Land“, veröffentlicht am 22. Juni. (Screenshot: CORRECTIV)

Die Kernaussage in der Grafik stimmt. Doch weitere Aussagen in dem Wochenblick-Artikel sind falsch, andere Zahlen werden irreführend präsentiert, und es fehlt wichtiger Kontext. Das betrifft insbesondere die Zahl der Morde, die angeblich um 105 Prozent gestiegen sei. Wir haben die Tatsachenbehauptungen im Einzelnen geprüft.

Zunächst einmal: „Vertuscht“ wurde bei dieser Statistik nichts. Die Zahlen, die Wochenblick zitiert, sind alle öffentlich einsehbar im „Lagebericht Kriminalität im Kontext von Zuwanderung 2018“ des Bundeskriminalamtes (BKA). Seit 2015 wird diese Sonderauswertung der Polizeilichen Kriminalstatistik jährlich veröffentlicht. Sie zeigt die aufgeklärten Fälle und weist lediglich tatverdächtige Zuwanderer aus, keine verurteilten Straftäter.

Als Zuwanderer gelten dem BKA Personen, die „mit dem Aufenthaltsanlass ‘Asylbewerber’, ‘Schutzberechtigter und Asylberechtigter, Kontingentflüchtling’, ‘Duldung’, und ‘unerlaubter Aufenthalt’ registriert“ wurden. Der Begriff ist enger gefasst als der der „Ausländer“, der alle Personen meint, die keinen deutschen Pass besitzen.

1. Behauptung: „Unter den insgesamt 101.956 Opfern von Straftaten mit Tatverdächtigen Zuwanderern befanden sich 46.336 Deutsche.“

Das ist korrekt. Wie aus dem BKA-Bericht (Seite 52) hervorgeht, wurden 46.336 Deutsche Opfer einer Straftat, bei der mindestens ein Zuwanderer als Tatverdächtiger ermittelt werden konnte. Der Anteil der Deutschen an den Opfern insgesamt lag bei 45 Prozent. Das ist ein Anstieg gegenüber 2017; da waren 39.096 der Opfer deutsch, was 41 Prozent aller Opfer von Straftaten durch tatverdächtige Zuwanderer ausmacht.

Wichtig ist außerdem: Es handelt sich bei diesen Straftaten um verschiedene Arten von Delikten. Opferzahlen werden bei Gewaltkriminalität, aber zum Beispiel auch bei Handtaschenraub oder Brandstiftung erfasst, wie das BKA CORRECTIV bei einem früheren Faktencheck bereits mitteilte. Zudem sei die Opferzahl meist höher als die der Straftaten, da zu einer Tat mehrere Opfer erfasst werden können.

Erklärung zur Erfassung von Opferzahlen im Lagebild des BKA. (Screenshot: CORRECTIV)

2. Behauptung: Medienberichte, nach denen Gewalt gegen Ausländer zugenommen habe und die Kriminalität insgesamt gesunken sei, seien „gewaltige statistische Lügen“.

Das ist teilweise falsch. Wochenblick nennt zwar keine konkreten Medienberichte. Generell sind solche Aussagen aber nicht gelogen. Bundesweit ist die Kriminalität 2018 gesunken. In der Polizeilichen Kriminalstatistik für 2018, die sämtliche Straftaten umfasst, heißt es, die Fallzahl habe sich seit 2017 um 3,6 Prozent verringert. Sie habe damit den niedrigsten Stand seit 1992 erreicht.

Mit „Gewalt gegen Ausländer“ ist hier wohl Gewalt von Deutschen gegen Zuwanderer gemeint. Denn an anderer Stelle im Artikel heißt es, das BKA-Lagebild entlarve die „Behauptung der angeblich zunehmenden Gewalt von Deutschen gegen Ausländer als dreiste Unwahrheit“. Tatsächlich seien „an den 47.042 Angriffen auf Ausländer lediglich 8.455 Passdeutsche beteiligt“ gewesen.

Diese Aussagen sind irreführend, da die Statistik falsch verwendet wird. Das Lagebild des BKA trifft keine Aussagen zur Gewaltkriminalität von Deutschen an Zuwanderern, kann hier also nicht als Quelle dienen. Zudem vermischen die Autoren die Begriffe „Ausländer“ und „Zuwanderer“ und deklarieren sämtliche Straftaten als „Gewalt“ oder „Angriffe“.

Was in dem Bericht steht: Insgesamt wurden 47.042 Zuwanderer als Opfer von Straftaten erfasst. Davon wurden 8.455 Opfer einer Straftat durch tatverdächtige Deutsche. Das sind laut BKA 24 Prozent mehr als noch im Vorjahr (2017: 6.832). Wie viele davon Gewalttaten waren, ist aber unklar. Eine genaue Statistik gebe es dazu nicht, teilt uns BKA-Sprecherin Sandra Clemens auf Nachfrage telefonisch mit.

Auswertung des BKA zu deutschen Tatverdächtigen. (Screenshot: CORRECTIV)

3. Behauptung: Die Anzahl der Morde an Deutschen, die durch Zuwanderer begangen wurden, sei gegenüber 2017 um 105 Prozent gestiegen.

Das ist falsch. Die tatsächliche Zahl deutscher Mordopfer durch Zuwanderer ist laut BKA nicht bekannt. Wochenblick scheint hier also etwas zu verwechseln: Statt der Mordopfer benutzt die Webseite die Zahl aller Opfer von Mord- und Totschlagsdelikten, die auch die Opfer von versuchten Delikten enthält. Diese Zahl ist tatsächlich um 105 Prozent gestiegen – von 112 im Jahr 2017 auf 230 im Jahr 2018. Die versuchten Delikte machen dabei den größten Anteil aus. Deshalb ist es falsch, wenn Wochenblick von einem Anstieg von 105 Prozent bei „Morden an Deutschen“ spricht.

Wie viele Deutsche tatsächlich starben, ist unklar. Insgesamt spricht das BKA von 102 „Opfern einer vollendeten Tat“. Doch durch eine statistische Besonderheit wurden 2018 auch alle 81 Opfer des Anschlags vom Breitscheidplatz in Berlin 2016 mit erfasst. Durch das Attentat starben sechs Menschen, 75 wurden verletzt und überlebten. Aufgrund der Eigenheiten der Statistik werden alle 81 als „Opfer eines vollendeten Tötungsdeliktes“ gezählt – unabhängig vom Grad ihrer Verletzungen. Diesen wichtigen Kontext lässt Wochenblick aus.

Auszug aus dem BKA-Bericht mit der Zahl der Deutschen Opfer und der Erklärung zum Anschlag vom Breitscheidplatz. (Screenshot: CORRECTIV)

Eine genauere Zahl der gestorbenen Deutschen gebe es nicht, erklärt uns BKA-Sprecherin Clemens. Die Modalitäten der Polizeilichen Kriminalstatistik seien aktuell so. Eine Annäherung an die tatsächlich gestorbenen Personen erhalte man, wenn man von den 102 Opfern die 75 Überlebenden vom Breitscheidplatz abziehe. Das wären dann 27 deutsche Todesopfer, inklusive der sechs Gestorbenen vom Breitscheidplatz. 2017 wurden 13 Deutsche mit Beteiligung von tatverdächtigen Zuwanderern getötet.

4. Behauptung: „Die durch Ausländer verübten Vergewaltigungen kletterten auf den Rekordwert von 13.377 Fällen.“

Das ist falsch. Diese Zahl findet sich nirgends in dem BKA-Bericht. Stattdessen wird dort aufgeführt, dass 2018 bei insgesamt 6.046 „Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung“ Zuwanderer tatverdächtig waren. 2017 waren es 5.258. Es gab also einen Anstieg. Die Zahl von mehr als 13.000 ist aber viel zu hoch gegriffen.

Zudem wurden diese Taten nicht alle an Deutschen verübt. Das Lagebild verzeichnet 3.261 deutsche Opfer von Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung, und 2.785 nicht-deutsche Opfer.

Auszug aus dem BKA-Bericht zu Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung. (Screenshot: CORRECTIV)

Wichtig ist außerdem: Nicht alle „Straftaten gegen sexuelle Selbstbestimmung“ sind Vergewaltigungen. Der Begriff umfasst sexuelle Belästigung, Vergewaltigung, Nötigung und Übergriffe, Missbrauch von Kindern oder Jugendlichen und Exhibitionismus. Das Lagebild (Seite 21) zeigt, dass die Zahl der Vergewaltigungen 2018 im Vergleich zu 2017 zurückgegangen ist, während die der sexuellen Belästigungen stieg.

Auszug aus einer Grafik im BKA-Bericht, die zeigt, wie hoch die Zahl der verschiedenen Sexualdelikte durch tatverdächtige Zuwanderer 2017 (hellblau) und 2018 (dunkelblau) war. (Screenshot: CORRECTIV)

5. Behauptung: „Schwere und schwerste Körperverletzungen gegen Deutsche“ seien auf 55.359 gestiegen.

Das ist falsch. Im BKA-Bericht (Seite 26) steht, dass es im Jahr 2018 insgesamt 55.391 Fälle von Körperverletzung gab, bei denen Zuwanderer tatverdächtig waren. Den größten Anteil machten leichte Körperverletzungen aus (35.388 Fälle). Diese Taten richteten sich nicht aber nur gegen Deutsche. Eine Statistik dafür, wie viele Deutsche Opfer von Körperverletzung durch Zuwanderer wurden, existiere nicht, sagt uns BKA-Sprecherin Sandra Clemens.

Klar ist aber: Da insgesamt 46.336 Deutsche Opfer einer Straftat durch tatverdächtige Zuwanderer wurden, kann die Zahl von mehr als 55.000 Körperverletzungen nicht stimmen.

6. Behauptung: „Seit 2015 stieg der Anteil von Ausländern im deutschen Strafvollzug allein in Hamburg auf heute 61 Prozent aller Inhaftierten. In Berlin auf 51 Prozent, in Baden-Württemberg auf 48, in Bayern 45 und Hessen 44 Prozent.“

Die Zahlen sind in diesem Kontext irreführend. Die Angaben zu Ausländern in deutschen Gefängnissen stammen aus einem Bericht von RP-Online von Februar 2019. Sie wurden korrekt zitiert. Aber Wochenblicksuggeriert in diesem Zusammenhang, es handele sich bei diesen Menschen – wie im restlichen Artikel – um Zuwanderer, also größtenteils um Flüchtlinge oder Asylbewerber. Das ist irreführend.

Es ist bei RP-Online die Rede von Ausländern – allen, die keinen deutschen Pass besitzen. Also auch Italiener, Franzosen oder Ungarn. Tatsächlich heißt es in dem Artikel: „Die stärksten Gruppen stellten dabei Häftlinge aus Polen, Tunesien, Libyen, Tschechien und Georgien.“

Quelle: CORRECTIV

Bundestag| Aufrechterhaltung des Handels mit Iran

Die von Frankreich, Großbritannien und Deutschland gegründete Zweckgesellschaft „Support of Trade Exchanges“ (INSTEX) zielt darauf, den legitimen Handel mit Iran zu unterstützen und wird dafür als privatrechtliches Unternehmen entsprechende Dienstleistungen zur Verfügung stellen. Wie die Bundesregierung in der Antwort (19/10984) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/10501) schreibt, befinde sich INSTEX zum gegenwärtigen Zeitpunkt in der Phase der Operationalisierung. „Eine Bewertung ist in diesem Stadium nicht möglich und maßgeblich von der Reaktion der Unternehmen abhängig.“ Aus Deutschland wurden den Angaben zufolge im Jahr 2018 Waren und Dienstleistungen in Höhe von rund 2,7 Milliarden Euro in den Iran ausgeführt, das Volumen für Importe aus dem Iran beziffert die Bundesregierung im gleichen Zeitraum auf rund 404 Millionen Euro.

„Sterben auf dem Weg der Hoffnung“| Ökumenischer Gottesdienst im Gedenken an Menschen, die auf der Flucht gestorben sind| 16.06.19, 17 Uhr,Berlin

Kurz vor dem Weltflüchtlingstag am 20. Juni erinnert ein ökumenischer Gottesdienst am
Sonntag, 16. Juni 2019, 17.00 Uhr in der Katholischen Kirche Heilig Kreuz im Gedenken an alle Menschen, die auf der Flucht ihr Leben lassen mussten und an diejenigen, die um sie trauern.
Der Gottesdienst steht unter dem

Motto: „Sterben auf dem Weg der Hoffnung“.

Ein ökumenisches Bündnis von Akteuren in der Arbeit mit Geflüchteten lädt herzlich zum Gottesdienst und anschließender Begegnung ein.

Die Liturgie verantworten Pfarrer MichaelScheele von der gastgebenden Kirchengemeinde Maria unter dem Kreuz (Standort Heilig Kreuz)und Pfarrer Bernhard Fricke, Flüchtlingspfarrer in Potsdam und Vorstandsmitglied von Asyl in der Kirche, der sagt: „Die Kriminalisierung der Seenotrettung kostet Menschenleben. Das muss ein Ende haben. Wir brauchen einen legalen Zugang zum europäischen Asylsystem.“

Zwischen 2014 und 2018 haben nach UN-Angaben 18.819 Menschen ihr Leben auf dem
Mittelmeer verloren bei dem Versuch, nach Europa zu gelangen. Tausende weitere starben auf dem Landweg, z.B. durch die Wüste oder gelten als vermisst. Nach Angaben von UNHCR waren Mitte 2018 weltweit 70,4 Mio. Menschen auf der Flucht – ein neuer Höchststand.
Die Situation in den Flüchtlingslagern hat sich in der letzten Zeit weiter verschlimmert.
Seenotrettungsinitiativen werden kriminalisiert, ihre Schiffe beschlagnahmt, mehr Menschen sterben auf der Flucht. Im Gottesdienst wollen wir mit den Trauernden beten und einen Raumfür Solidarität bieten.

Die Veranstaltung wird unterstützt vom Erzbistum Berlin und der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz (EKBO).

Termin:
Sonntag, 16. Juni 2019, 17.00 Uhr; anschließend Begegnung
Ort: Katholische Kirche Heilig Kreuz, Hildegardstraße 3, 10715 Berlin

#PalermoAppell|Europäischer Verteilmechanismus für Bootsflüchtlinge gefordert

Die Hilfsbereitschaft von Städten, Kommunen und Bürgern überall in Europa ist groß. Es fehlt aber an einem europaweiten Verteilmechanismus, die im Mittelmeer geretteten Bootsflüchtlinge in der EU unterzubringen. „Wir brauchen noch in diesem Sommer eine politische Notlösung“, erklären der Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirchen in Deutschland, Heinrich Bedford-Strohm, und Palermos Bürgermeister Leoluca Orlando in einer gemeinsamen Erklärung. Orlando und Bedford-Strohm weiter: Eine Gruppe von EU-Staaten müssen jetzt als „Koalition der Willigen“ handeln und „eine zukunftsfähige Migrationspolitik entwickeln“.  Bedford-Strohm hält sich derzeit auf Sizilien auf, um sich vor Ort über kirchliche und zivilgesellschaftliche Hilfsprojekte für Geflüchtete zu informieren.

Die ganze Erklärung im Wortlaut:

Palermo-Appell

Europa hat gewählt. Die Europäische Union stellt sich in den kommenden Monaten neu auf. Gerade jetzt wollen wir denen eine Stimme geben, die derzeit im Schatten der großen Politik stehen. Denn weiterhin machen sich Menschen auf den Weg über das Mittelmeer. Migrationsbewegungen sind ein historisches Phänomen, das seine Ursprünge in dem Grundrecht der Menschen auf Mobilität hat. Auf der Suche nach besseren Lebensbedingungen. Auf der Flucht vor Krieg, Armut und Klima-Katastrophen. In Hinblick auf das zu erwartende Ansteigen der Flüchtlingsströme im Laufe des Sommers ist es für die Europäische Union unabdingbar, sich auf ihre Grundwerte zu besinnen und Lösungen für die einzelnen Staaten zu finden, mit deren Hilfe neue Todesopfer im Mittelmeer verhindert und humanitäre Kanäle geschaffen werden können, und die die Rettung von Schiffbrüchigen und Menschenleben zur Priorität macht.

Das Mittelmeer ist weiterhin die tödlichste Grenze weltweit. Über 2000 Menschen sind 2018 im Mittelmeer ertrunken. Von hunderten Toten 2019 wissen wir. Viele sterben in diesen Tagen ungesehen, ohne in den Statistiken erfasst zu sein. Europa steht jetzt vor der Wahl: Wollen wir 2019 helfen oder wegschauen?

Gemeinsam mit vielen Verantwortlichen aus Kommunen, Kirchen und der Zivilgesellschaft meinen wir:

  1. 2019 darf nicht zu einem verlorenen Jahr für die Seenotrettung im Mittelmeer werden.
  2. Die Kriminalisierung der zivilen Seenotrettung muss ein Ende haben. Jetzt!
  3. Seenotrettung muss auch eine staatliche Aufgabe bleiben. Was ist aus der europäischen Seenotrettung geworden? Deutschland sollte hier ein Zeichen setzen und Schiffe entsenden!
  4. Wir brauchen noch in diesem Sommer eine politische Notlösung, einen vorübergehenden Verteilmechanismus für Bootsflüchtlinge. Viele Städte und Kommunen in Europa wollen „Sichere Häfen“ sein! Lassen wir das Realität werden!
  5. Wir brauchen in der EU eine „Koalition der Willigen“, die jetzt handelt. Und eine zukunftsfähige Migrationspolitik entwickelt. Denn Menschen ertrinken lassen oder in die Lager Libyens zurückschicken, kann keine Option für Europa sein.

Die Beteiligung an der Europa-Wahl war erfreulich hoch. Wir rufen auf: Macht die fünf Punkte unserer Erklärung zum Thema! Ladet eure neugewählten Europa-Abgeordneten zu euch ein – in eure Bürgerversammlungen, Kirchengemeinden, Schulen und Sportvereine! Europa: Wir müssen reden!

 

 

 

 

 

MIGAZIN| BUNDESSOZIALGERICHT: Kein Sozialhilfe-Zuschuss zu Passkosten für mittellose Ausländer

Ausländische Hartz-IV-Bezieher können vom Sozialamt keine Kostenerstattung für die Passbeschaffung verlangen. Ausweiskosten müssten aus der Regelleistung bezahlt werden. Das hat das Bundessozialgericht entschieden.

Mittellosen Ausländern werden die Kosten für die Beschaffung eines Passes nicht extra vom Sozialamt bezahlt. Denn die Aufwendungen für die Beschaffung von Passpapieren sind bereits im Regelbedarf enthalten und können angespart werden, urteilte am Mittwoch das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel. (AZ: B 8 SO 14/17 R und B 8 SO 8/17 R) Der für die Sozialhilfe zuständige 8. Senat folgte damit der Auffassung des früher für Hartz-IV-Fragen zuständigen 4. BSG-Senats.

Vor Gericht waren zwei Hartz-IV-Bezieher aus dem Kongo und aus Weißrussland gezogen, die vom Sozialamt die Passbeschaffungskosten von 202 Euro beziehungsweise rund 600 Euro als Zuschuss erhalten wollten. Sie meinten, dass hier eine „Hilfe in sonstigen Lebenslagen“ bestehe, für die das Sozialamt aufkommen müsse.

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OFFENER BRIEF AN DIE ABGEORDNETEN DES DEUTSCHEN BUNDESTAGES ZUM „GEORDNETE-RÜCKKEHR-GESETZ“

22 Organisationen schreieben einen offenen Brief an alle Abgeordnete des Bundestages, in dem sie die drastischen Verschärfungen und auch die teilweise verfassungswidrigen Neuregelungen ablehnen. Das „Geordnete-Rückkehr-Gesetz“ als zentrales Gesetz eines ganzen Bündels von einem Dutzend wird am Montag im Innenausschuss  beraten.

Wir schließen uns diesen Forderungen an.

OffenerBrief:

 

In Kürze wird im Bundestag über zahlreiche Gesetzentwürfe aus dem Bereich des Asyl‐ und Aufenthaltsrechts entschieden, die weitreichende Folgen für das Leben zahlreicher – auch dauerhaft – in Deutschland lebender Menschen haben werden. Insbesondere das „Geordnete‐Rückkehr‐Gesetz“ würde selbst Familien und unbegleitete minderjährige Flüchtlinge dauerhaft von der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ausgrenzen, sie unverhältnismäßigen Sanktionen und einer uferlosen Ausweitung der Haftgründe aussetzen.

Vor diesem Hintergrund wenden sich Amnesty International und andere Organisationen in einem Offenen Brief an die einschlägigen Bundestags-Ausschüsse bzw. Mitglieder des deutschen Bundestages. Sie fordern dem Geordnete‐Rückkehr‐Gesetz die Zustimmung zu verweigern und zu verhindern, dass diese oder ähnliche Regelungen im weiteren Gesetzgebungsverfahren verabschiedet werden. Dabei weisen sie auf vier besonders problematische Punkte hin:

1. Kein verfassungswidriger Ausschluss von Sozialleistungen

Das Bundesverfassungsgericht hat bereits 2012 in einem Grundsatzurteil festgestellt, dass das Recht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum migrationspolitisch nicht zu relativieren ist. Nichtsdestotrotz plant die Bundesregierung u.a. folgende Leistungskürzungen:

  • Personen, die in einem anderen EU‐Staat bereits anerkannt wurden und nun in Deutschland einen zweiten Asylantrag stellen, erhalten maximal für zwei Wochen sogenannte „Überbrückungsleistungen“ in Form von Sachleistungen. Das geordnete Rückkehrgesetz setzt hiermit durch den Entzug von Sozialleistungen auf die Verdrängung in andere EU‐Staaten, obwohl Gerichte bis hin zum Bundesverfassungsgericht Abschiebungen in Länder wie Griechenland, Italien und Bulgarien gestoppt haben, weil dort für Asylsuchende und Flüchtlinge menschenrechtswidrige Zustände herrschen. In Griechenland beispielsweise werden aktuell Anerkannte aus ihren Wohnungen getrieben; fliehen sie nach Deutschland, werden sie durch die im Gesetz vorgesehenen Verschärfungen unter das Existenzminimum gedrückt. Das ist verfassungswidrig,
  • Personen, die einen negativen Dublin‐Bescheid erhalten und gegen diesen klagen, haben nur eingeschränkt Anspruch auf Sozialleistungen. Entgegen sonst üblicher rechtsstaatlicher Grundsätze sollen klagende Asylsuchende jetzt bereits sanktioniert werden, bevor eine letztinstanzliche Entscheidung darüber vorliegt, welches Land für die Prüfung des Asylantrags zuständig ist.

2. Keine menschenunwürdigen Regelungen zur Abschiebungshaft

Abschiebungshaft ist keine Strafhaft, sondern dient allein der Durchsetzung der Ausreisepflicht – dies sieht auch der Gerichtshof der Europäischen Union so und verweist explizit
darauf, dass zum Schutz der Menschenwürde eine Unterbringung in getrennten Einrichtungen erfolgen muss. Trotzdem beabsichtigt die Bundesregierung, Abschiebungshaft bis 2022 in regulären Gefängnissen durchzuführen. In der Folge würden die strengen Sicherheitsauflagen – z.B. im Hinblick auf die Nutzung von Handys oder Internet sowie die Bewegungsfreiheit – auch in der Abschiebungshaft gelten.

Darüber hinaus sollen die Gründe für die Abschiebungshaft durch eine neue Definition des Begriffs der „Fluchtgefahr“ so stark ausgeweitet werden, dass Abschiebungshaft nahezu jede*n treffen kann. Schon das Verlassen eines EU‐Mitgliedstaates vor Abschluss des Asylverfahrens kann ein Anhaltspunkt für Fluchtgefahr sein. Daneben würde auch bei einer lange zurückliegenden falschen Angabe bezüglich der eigenen Identität oder „der Zahlung erheblicher Geldbeträge“ zur Einreise unterstellt, dass eine Fluchtgefahr besteht. Die Regelung verkennt, dass die Zahlung von hohen Geldsummen für die meisten Geflüchteten oft den einzigen Weg darstellt, Verfolgung im Heimatland zu entkommen. Das würde sogar Menschen betreffen, die legal eingereist sind. Die Betroffenen müssten dann aufgrund einer gleichzeitig eingeführten Beweislastumkehr beweisen, dass keine Fluchtgefahr vorliegt. Das ist praktisch kaum möglich. Die Regelung ist ein unverhältnismäßiger Eingriff in das Recht auf Freiheit nach Art. 2 Abs. 2 Grundgesetz.

3. Keine Einführung einer prekären „Duldung Light“

Menschen, die ihrer im Gesetzesentwurf definierten ausufernden „Passbeschaffungspflicht“ nicht nachkommen, sollen nur noch die sogenannte „

Eine Duldung ist kein Aufenthaltstitel. Sie bescheinigt lediglich, dass eine Abschiebung aus rechtlichen oder praktischen Gründen noch nicht ausgeführt werden kann. Der Betroffene bleibt formell ausreisepflichtig, darf aber bis zur Abschiebung in Deutschland bleiben. Quelle: Pro Asyl.

<br /></div><br /></div><br /></div>“>Duldung light“ bekommen. Ihnen wird damit pauschal Ausbildung und Arbeit verboten. Das gilt sogar dann wenn sie nicht abgeschoben werden können. Für Afghan*innen, die zum Beispiel, nie über eine Geburtsurkunde verfügt haben und sich zum Teil viele Jahre in Drittstaaten wie dem Iran aufgehalten haben, ist es kaum möglich, eine sogenannte Tazkira (Identitätsdokument in Afghanistan) zu beschaffen. Dies wird auch Menschen – insbesondere Kinder – treffen, denen es oft unmöglich ist, der Passbeschaffung nachzukommen: Nicht, weil sie nicht wollen, sondern weil sie es nicht können. Diese 

Eine Duldung ist kein Aufenthaltstitel. Sie bescheinigt lediglich, dass eine Abschiebung aus rechtlichen oder praktischen Gründen noch nicht ausgeführt werden kann. Der Betroffene bleibt formell ausreisepflichtig, darf aber bis zur Abschiebung in Deutschland bleiben. Quelle: Pro Asyl.

<br /></div><br /></div><br /></div>“>Duldung light hat fatale Auswirkungen auf Kinder, obgleich bei ihnen die fehlende Identitätsklärung meist nicht ursächlich für die ausbleibende Abschiebung ist: Selbst mit Pass würden sie aufgrund ihrer Minderjährigkeit in der Regel nicht abgeschoben werden. So hat die Sanktionierungsmaßnahme keinerlei Bezug zu dem erklärten Ziel der Beseitigung von „Fehlanreize(n) zum rechtswidrigen Verbleib“.

Daneben ist auch problematisch, dass die Zeit in der 

Eine Duldung ist kein Aufenthaltstitel. Sie bescheinigt lediglich, dass eine Abschiebung aus rechtlichen oder praktischen Gründen noch nicht ausgeführt werden kann. Der Betroffene bleibt formell ausreisepflichtig, darf aber bis zur Abschiebung in Deutschland bleiben. Quelle: Pro Asyl.

<br /></div><br /></div><br /></div>“>Duldung light nicht als Vorduldungszeit für die Bleiberechtsregelungen nach §§ 25a und b AufenthG angerechnet wird. Dies kann vor allem geflüchteten Kindern einen wichtigen Weg ins Bleiberecht verbauen ‐ selbst wenn sie sehr gut integriert sind. Denn für die entsprechenden Regelungen müssen sie vor dem 21.Geburtstag vier Jahre geduldet sein. Es besteht die Gefahr, dass unbegleitete Kinder und ihre Vormünder durch diese Regelung vorschnell in ein Asylverfahren gedrängt werden, ohne dass vorher das Kindeswohl in Ruhe und angemessen geprüft werden kann. Das kann grundlegende Konsequenzen für ihr Aufenthaltsrecht haben und läuft Art. 3 UN‐Kinderrechtskonvention zuwider, gemäß dem das „Wohl des Kindes“ stets handlungsleitend sein muss.

4. Keine langen Vorduldungszeiten für Ausbildungs‐ und Beschäftigungsduldung

Ziel sowohl der Ausbildungs‐ als auch der Beschäftigungsduldung ist es, gut integrierten Geduldeten eine Bleibeperspektive aufzuzeigen und Rechtssicherheit für Arbeitgeber zu schaffen. Für Arbeitgeber ist es wichtig, abschätzen zu können, ob sich die Investition in Ausbildung oder Einarbeitung lohnt. Die Anforderungen für diese beiden Formen der 

Eine Duldung ist kein Aufenthaltstitel. Sie bescheinigt lediglich, dass eine Abschiebung aus rechtlichen oder praktischen Gründen noch nicht ausgeführt werden kann. Der Betroffene bleibt formell ausreisepflichtig, darf aber bis zur Abschiebung in Deutschland bleiben. Quelle: Pro Asyl.

<br /></div><br /></div><br /></div>“>Duldung sind jedoch so hoch, dass die Regelungen ins Leere laufen werden. Soll die Ausbildung erst nach Ablehnung des Asylantrags aufgenommen werden, kann die Ausbildungsduldung nur erteilt werden, wenn der Betroffene bei Antragstellung bereits seit sechs Monaten im Besitz einer 

Eine Duldung ist kein Aufenthaltstitel. Sie bescheinigt lediglich, dass eine Abschiebung aus rechtlichen oder praktischen Gründen noch nicht ausgeführt werden kann. Der Betroffene bleibt formell ausreisepflichtig, darf aber bis zur Abschiebung in Deutschland bleiben. Quelle: Pro Asyl.

<br /></div><br /></div><br /></div>“>Duldung ist. Hierbei handelt es sich um eine erhebliche Verschlechterung zur geltenden Regelung. Diese Regelung errichtet eine zusätzliche Hürde für den Weg in die Ausbildung. Welcher Arbeitgeber stellt unter solchen Bedingungen ein?

Eine Beschäftigungsduldung soll erst nach 12‐monatiger 

Eine Duldung ist kein Aufenthaltstitel. Sie bescheinigt lediglich, dass eine Abschiebung aus rechtlichen oder praktischen Gründen noch nicht ausgeführt werden kann. Der Betroffene bleibt formell ausreisepflichtig, darf aber bis zur Abschiebung in Deutschland bleiben. Quelle: Pro Asyl.

<br /></div><br /></div><br /></div>“>Duldung und 18‐monatiger Erwerbstätigkeit mit einer regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von mindestens 35 Stunden erteilt werden können. Gemeinsam mit den Regelungen zur 

Eine Duldung ist kein Aufenthaltstitel. Sie bescheinigt lediglich, dass eine Abschiebung aus rechtlichen oder praktischen Gründen noch nicht ausgeführt werden kann. Der Betroffene bleibt formell ausreisepflichtig, darf aber bis zur Abschiebung in Deutschland bleiben. Quelle: Pro Asyl.

<br /></div><br /></div><br /></div>“>Duldung für Personen mit ungeklärter Identität und dem teilweise langen Aufenthalt in AnkER‐Zentren, bedeutet dies, dass es für die Betroffenen nahezu unmöglich sein wird, eine Beschäftigung aufzunehmen und eine Beschäftigungsduldung zu erhalten. Sollte dieses Gesetz in Kraft treten, werden Zehntausende in Deutschland permanent in Angst vor Haft und vor Abschiebung in einem Zustand der Perspektivlosigkeit leben.

 

 

Der offene Brief zum download

Offener-Brief-an-deutschen-Bundestag-zum-Geordnete-Rückkehr-Gesetz-Mai2019