Archiv für den Monat Januar 2016

Spiegel| Fotoreportage über Kinder in Iran: „Ich bin glücklich, wenn ich etwas lerne“

Von

70 Prozent der Iraner sind jünger als 35, viele Kinder müssen die Schule abbrechen, um zu arbeiten. Der Fotograf Kilian Foerster hat einige von ihnen porträtiert und erzählt ihre Schicksale.

Sie können oft nicht richtig lesen oder schreiben, weil sie schon früh arbeiten müssen – auf dem Feld, beim Schuster, als Straßenverkäufer. Der Fotograf Kilian Foerster hat Kinder und Jugendliche in Irans Hauptstadt Teheran porträtiert. „Eine Kindheit, wie man sie in Westeuropa gewöhnt ist, kennen viele aus der sozialen Unterschicht von ihnen nicht“, sagt er. „Die Kinder fangen früh an zu arbeiten, und um zu überleben und sich durchzusetzen, entwickeln sie ein Selbstbewusstsein, das Kinder bei uns in der Regel nicht haben.“

Die Bilder aus Iran sind Teil der Reihe „Kindergeschichten“. Für sie hat Foerster bereits Flüchtlingskinder aus Kriegsgebieten im Irak und in der Ukraine fotografiert und interviewt. Die ehrliche, unverblümte und direkte Sprache der Kinder mache die Brutalität eines Krieges und seine Folgen besonders deutlich, sagt Foerster. „Wenn man ihnen aber mit Respekt und auf Augenhöhe begegnet, ist diese Form für mich die ehrlichste Art und Weise über Kinder in Extremsituationen zu berichten.“

Zur Person
Kilian Foerster, Jahrgang 1970, Fotograf aus Hamburg, hat gemerkt, dass ihn die typischen Frontbilder der Kriegsfotografie nur noch selten berühren. Deshalb fotografiert er lieber in der zweiten Reihe: Seine „Kindergeschichten aus dem Irak und aus Syrien“ sind auch auf seiner Homepage www.kilianfoerster.de zu finden.

BMI/BAMF|2015: Mehr Asy­lan­trä­ge in Deutsch­land als je­mals zu­vor | Dramatischer Anstieg bei Iranern (+35.000 2015)

Im Jahr 2015 wurden beim BAMF insgesamt 476.649 formelle Asylanträge gestellt. Die Zahl der tatsächlichen Einreisen ist allerdings deutlich höher.

 

Es wurden 273.515 formelle Asylanträge mehr gestellt als im Vorjahr. Dies bedeutet eine Steigerung gegenüber dem Vorjahr um 135 Prozent.

Allein 162.510 Asylbewerber kamen aus Syrien; das waren 34 Prozent aller Asylanträge. Im Regelfall sind diese Menschen in Deutschland nach Abschluss des Asylverfahrensauch schutzberechtigt.

Unter den zehn Hauptherkunftsländern finden sich zudem vier aus der Balkanregion: Serbien, Kosovo, Mazedonien und Albanien. Zuzüglich der Asylbewerber aus Bosnien-Herzegowina und Montenegro kamen im Jahresdurchschnitt etwa 30 Prozent allerAsylbewerber aus den sechs Staaten des Westbalkans. Allerdings verringerte sich deren Anteil in der zweiten Jahreshälfte kontinuierlich und lag im Monat Dezember 2015 nur noch bei 8 Prozent von allen Asylbewerbern.

Insgesamt 137.136 Personen erhielten im Jahr 2015 die Rechtsstellung eines Flüchtlingsnach der Genfer Konvention (48,5 Prozent aller Asylbewerber). Zudem erhielten 1.707 Personen (0,6 Prozent) subsidiären Schutz nach § 4 Absatz 1 des Asylgesetzes und 2.072 Personen (0,7 Prozent) Abschiebungsschutz gemäß § 60 Abs. 5 oder 7 Satz 1 desAufenthaltsgesetzes.

Die Zahl der tatsächlichen Einreisen von Asylsuchenden nach Deutschland lag allerdings deutlich höher, da die formale Asylantragstellung teilweise erst zeitlich verzögert möglich ist und etliche, die nach Deutschland eingereist und verteilt worden sind, in andere EU-Staaten weiterziehen. So sind im EASY-System im Jahr 2015 bundesweit etwa 1,1 Mio. Zugänge von Asylsuchenden registriert worden. Das EASY-System ist eineIT-Anwendung zur Erstverteilung der Asylbegehrenden auf die Bundesländer. Bei denEASY-Zahlen sind Fehl- und Doppelerfassungen wegen der zu diesem Zeitpunkt noch fehlenden erkennungsdienstlichen Behandlung und der fehlenden Erfassung der persönlichen Daten nicht ausgeschlossen.

Zu der Entwicklung der Asylbewerberzahlen erklärt Bundesinnenminister Dr. Thomas de Maizière:

„Mit über 476.649 Asylanträgen haben wir im vergangenen Jahr die bislang höchste Zahl von Asylbewerberzugängen erreicht, die je in Deutschland verzeichnet worden ist. Die tatsächliche Zahl der zum Zwecke der Asylantragstellung eingereisten Personen liegt deutlich höher.

Dieser enorme Zustrom hat uns vor Herausforderungen gestellt, wie es sie seit der unmittelbaren Nachkriegszeit nicht mehr gegeben hat.

Mein Dank gilt den zahlreichen haupt- und ehrenamtlich Tätigen in Bund, Ländern und Gemeinden, die die Betreuung und Unterbringung einer so großen Zahl von Menschen in einer unseres Rechtsstaats würdigen Weise möglich gemacht hat. Es sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, in der Bundespolizei, in der Bundeswehr, beim Technischen Hilfswerk, in zahlreichen Landes- und Kommunalverwaltungen, die weit über das Übliche hinaus ihren Dienst verrichtet haben. Es sind die zahlreichen Helferinnen und Helfer in kirchlichen und nichtkirchlichen Organisationen, die teilweise bis zur Erschöpfung da waren, wenn ihre Hilfe gebraucht wurde. Unser Land kann stolz auf Sie sein!

Im laufenden Jahr wird der Bund mit allein 4.000 zusätzlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern beim BAMF und mit massiver finanzieller Unterstützung der Länder und Kommunen in Höhe von 670 Euro pro Asylbewerber und Monat für spürbare Verbesserungen bei der Durchführung der Asylverfahren bei der Unterbringung und Versorgung der Asylsuchenden Sorge tragen. Und wir werden auf allen Politikfeldern darauf hinwirken, dass die Zahl der nach Deutschland kommenden Asylsuchenden deutlich verringert wird.“

Die Zahlen im Einzelnen:

I. Gesamtes Jahr 2015

In Jahr 2015 haben insgesamt 476.649 Personen in Deutschland Asyl beantragt, darunter 441.899 als Erstanträge und 34.750 als Folgeanträge. Gegenüber dem Vergleichszeitraum im Vorjahr (202.834 Personen) bedeutet dies eine Erhöhung um 273.815 Personen (135,0 Prozent).

Die Entwicklung differenziert nach Monaten und im Vergleich zum Vorjahr verlief wie folgt:

2014 2015
Asylanträge davon

Erstanträge

Asylanträge davon

Erstanträge

Summe nachträgliche Berichtigungen 7.985 5.648 26.857 24.069
Jahr 202.834 173.072 476.649 441.899
Januar 14.463 12.556 25.042 21.679
Februar 11.220 9.828 26.083 22.775
März 11.280 9.839 32.054 28.681
April 11.503 10.199 27.178 24.504
Mai 12.457 11.160 25.992 23.758
Juni 14.019 12.077 35.449 32.705
Juli 19.431 16.191 37.531 34.384
August 17.695 15.138 36.422 33.447
September 19.043 16.214 43.071 40.487
Oktober 21.279 18.415 54.877 52.730
November 22.075 18.748 57.816 55.950
Dezember 20.384 17.059 48.277 46.730

(Durch nachträgliche Berichtigungen weichen die Gesamt-Jahreszahlen von den Additionen der Monatszahlen ab)

Die Hauptherkunftsländer 2015 waren (mit Vergleichszahlen 2014):

 Asylanträge (Erst- und Folgeanträge) Veränderungen
2014 2015 in % absolut
Gesamt 202.834 476.649 135,0 273.815
1. Syrien 41.100 162.510 395,4 121.410
2. Albanien 8.113 54.762 575,0 46.649
3. Kosovo 8.923 37.095 315,7 28.172
4. Afghanistan 9.673 31.902 229,8 22.229
5. Irak 9.499 31.379 230,3 21.880
6. Serbien 27.148 26.945 -0,7 -203
7. Mazedonien 8.906 14.131 58,7 5.225
8. Ungeklärt 3.678 12.166 230,8 8.488
9. Eritrea 13.253 10.990 -17,1 -2.263
10. Pakistan 4.226 8.472 100,5 4.246

Die Erst- und Folgeanträge verteilten sich bei den Hauptherkunftsländern von Januar bis Dezember 2015 wie folgt:

Asylanträge Erstanträge Folgeanträge
Gesamt 476.649 441.899 34.750
davon:
Syrien 162.510 158.657 3.853
Albanien 54.762 53.805 957
Kosovo 37.095 33.427 3.668
Afghanistan 31.902 31.382 520
Irak 31.379 29.784 1.595
Serbien 26.945 16.700 10.245
Mazedonien 14.131 9.083 5.048
Ungeklärt 12.166 11.721 445
Eritrea 10.990 10.876 114
Pakistan 8.472 8.199 273

Die Zahl der Asylerstanträge im Jahr 2015 (441.899) stieg damit gegenüber dem Vorjahr (173.072) um 155,3 Prozent. Hauptherkunftsländer waren Syrien, Albanien und Kosovo. Die Zahl der Asylfolgeanträge im Jahr 2015 (34.750) stieg im Vergleich zum Vorjahr (29.762) um 16,8 Prozent. Hauptherkunftsländer waren Serbien, Mazedonien und Syrien.

Im Jahr 2015 hat das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge 282.726 Entscheidungen (Vorjahr: 128.911) getroffen. Insgesamt 137.136 Personen (48,5 Prozent) wurde die Rechtsstellung eines Flüchtlings nach dem Abkommen über die Rechtsstellung derFlüchtlinge vom 28. August 1951 (Genfer Flüchtlingskonvention) zuerkannt. Darunter waren 2.029 Personen (0,7 Prozent), die als Asylberechtigte nach Art. 16a des Grundgesetzes anerkannt wurden, sowie 135.107 Personen (47,8 Prozent), die Flüchtlingsschutz nach § 3 des Asylgesetzes i. V. m. § 60 Abs. 1 des Aufenthaltsgesetzeserhielten.

Dies ergibt bei entsprechender Aufschlüsselung nach Hauptherkunftsländern (in Prozent):

Flüchtlingsanerkennungen davon
asylberechtigt Flüchtlingsschutz
Gesamt 48,5 0,7 47,8
Syrien 95,8 1,1 94,7
Albanien 0,0 0,0 0,0
Kosovo 0,0 0,0 0,0
Afghanistan 28,6 0,8 27,8
Irak 86,4 0,9 85,5
Serbien 0,0 0,0 0,0
Mazedonien 0,3 0,0 0,3
Ungeklärt 79,7 0,8 78,9
Eritrea 88,2 0,4 87,8
Pakistan 8,0 0,2 7,8

Weitere 1.707 Personen (0,6 Prozent) erhielten subsidiären Schutz nach § 4 des Asylgesetzes im Sinne der Richtlinie 2011/95/EU. Darüber hinaus hat das Bundesamt im Jahr 2015 bei 2.072 Personen (0,7 Prozent) Abschiebungsverbote gemäß § 60 Abs. 5 und 7 Satz 1 des Aufenthaltsgesetzes festgestellt.

Dies ergibt bei entsprechender Aufschlüsselung nach Hauptherkunftsländern (in Prozent):

subsidiärer Schutz nach § 4 AsylVfG Abschiebungsverbote nach § 60 Abs. 5 oderAbs. 7 Satz 1
Gesamt 0,6 0,7
davon:
Syrien 0,1 0,2
Albanien 0,1 0,1
Kosovo 0,1 0,3
Afghanistan 5,4 13,6
Irak 1,7 0,5
Serbien 0,0 0,1
Mazedonien 0,0 0,2
Ungeklärt 0,1 0,3
Eritrea 3,4 0,4
Pakistan 0,5 1,2

Abgelehnt wurden die Anträge von 91.514 Personen (32,4 Prozent). Anderweitig erledigt (z.B. durch Dublin-Verfahren oder Verfahrenseinstellungen wegen Rücknahme des Asylantrages) wurden die Anträge von 50.297 Personen (17,8 Prozent).

Ende Dezember 2015 lag die Zahl der noch nicht entschiedenen Anträge bei 364.664, davon 337.331 als Erstanträge und 27.333 als Folgeanträge (zum 31. Dezember 2014: 169.166 anhängige Verfahren, davon 150.257 Erst- und 18.909 Folgeanträge).

Entwicklung der Asylbewerberzahlen der Hauptherkunftsländer:

Im Jahr 2015 stieg die Zahl der Asylanträge (Erst- und Folgeanträge) gegenüber dem Vorjahr bei acht der zehn Hauptherkunftsländer insgesamt erheblich an, und zwar zwischen 59 Prozent (Mazedonien) und 575 Prozent (Albanien).

Mit weitem Abstand stärkstes Herkunftsland im Jahr 2015 war erneut Syrien. Im Jahr 2015 wurden 162.510 Erst- und Folgeanträge von Syrern gestellt. Da fast alle syrischen Asylanträge zu einer positiven Entscheidung führten, hat Deutschland somit seit 2011 – dem Beginn des Bürgerkrieges in Syrien – allein im Rahmen des Asylverfahrens etwa 230.000 Syrern Schutz gewährt.

Auf Platz 2 der Hauptherkunftsländer im Jahr 2015 lag Albanien. Der Asylbewerberzugang stieg von 8.113 Anträgen im Jahr 2014 auf mehr als das Sechsfache (54.762) im Jahr 2015 an.

An dritter Stelle lag das Herkunftsland Kosovo mit 37.095 Asylanträgen, 316 Prozent mehr als im Vorjahr. Allein im Monat März 2015 stellten fast 12.000 Kosovaren einen Asylantrag. Seitdem jedoch geht die Zahl der Asylanträge deutlich zurück, zuletzt auf 451 Asylanträge im Dezember 2015.

Unter den zehn Hauptherkunftsländern waren im Jahr 2015 allein vier aus derBalkanregion: Serbien (-0,7 Prozent Asylanträge ggü. 2014), Kosovo (+316 Prozent), Mazedonien (+59 Prozent), und Albanien (+575 Prozent). Weitere bedeutende Herkunftsländer aus dieser Region waren Bosnien-Herzegowina (7.473 Asylanträge 2015, -12 Prozent ggü. 2014) und Montenegro (3.635 Asylanträge, +180 Prozent ggü. 2014). Mit zusammen 144.041 Asylanträgen im Jahr 2015 waren es ca. 130 Prozent mehr als im Vorjahr (2014: 62.833). Somit kamen im Jahr 2015 etwa 30 Prozent allerAsylbewerber allein aus diesen sechs Westbalkanstaaten. Allerdings verringerte sich deren Anteil im Jahresverlauf deutlich, und zwar von 62 Prozent im Monat März 2015 (absolut: 19.730) auf acht Prozent bzw. 3.983 Asylbewerbern im Monat Dezember 2015.

II. Aktueller Monat

Beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge haben im Dezember 2015 48.277 Personen Asyl beantragt, davon 46.730 als Erstanträge und 1.547 als Folgeanträge. Damit ist die Zahl der Asylbewerber gegenüber dem Vorjahresmonat um 27.893 Personen (136,8 Prozent) gestiegen und gegenüber dem Vormonat um 9.539 Personen (-16,5 Prozent) gesunken.

Hauptherkunftsländer im Dezember 2015:

Zum Vergleich: Oktober 2015 November 2015 Dezember 2015
 1. Syrien 28.462 30.573 25.357
 2. Irak 4.135 4.479 4.954
 3. Afghanistan 3.794 4.976 4.237
 4. Ungeklärt 1.183 1.618 3.349
 5. Albanien 4.680 3.044 1.801
 6. Iran 565 963 914
 7. Serbien 1.423 1.362 906
 8. Eritrea 1.211 1.259 699
 9. Pakistan 1.010 1.272 688
10. Staatenlos 688 724 479

Die Erst- und Folgeanträge bei den Hauptherkunftsländern imDezember 2015:

Asylanträge Erstanträge Folgeanträge
Gesamt 48.277 46.730 1.547
davon:
Syrien 25.357 25.250 107
Irak 4.954 4.875 79
Afghanistan 4.237 4.204 33
Ungeklärt 3.349 3.338 11
Albanien 1.801 1.760 41
Iran 914 894 20
Serbien 906 380 526
Eritrea 699 689 10
Pakistan 688 673 15
Staatenlos 479 476 3

Die Zahl der Asylerstanträge im Dezember 2015 (46.730) stieg damit gegenüber dem Vorjahresmonat (17.059 Erstanträge) um 173,9 Prozent und sank gegenüber dem Vormonat (55.950 Erstanträge) um -16,5 Prozent. Hauptherkunftsländer waren Syrien, Irak und Afghanistan.

Die Zahl der Asylfolgeanträge im Dezember 2015 (1.547) sank im Vergleich zum Vorjahresmonat (3.325) um -53,5 Prozent und gegenüber dem Vormonat (1.866) um -17,1 Prozent. Hauptherkunftsländer waren Serbien, Mazedonien und Bosnien-Herzegowina.

Im Dezember 2015 hat das Bundesamt über die Anträge von 43.227 Personen (Vorjahresmonat: 15.655, Vormonat: 35.422) entschieden. 30.621 Personen (70,8 Prozent) wurde die Rechtsstellung eines Flüchtlings nach dem Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge vom 28. August 1951 (Genfer Flüchtlingskonvention) zuerkannt. Darunter waren 194 Personen (0,4 Prozent), die als Asylberechtigte nach Art. 16a des Grundgesetzes anerkannt wurden, sowie 30.427 Personen (70,4 Prozent), die Flüchtlingsschutz nach § 3 des Asylgesetzes i. V. m. § 60 Absatz 1 desAufenthaltsgesetzes erhielten.

Im Dezember 2015 erhielten 200 Personen (0,5 Prozent) nach § 4 des Asylgesetzes subsidiären Schutz im Sinne der Richtlinie 2011/95/EU.

Darüber hinaus hat das Bundesamt im Dezember 2015 bei 191 Personen (0,4 Prozent)Abschiebungsverbote nach § 60 Absatz 5 oder Absatz 7 Satz 1 des Aufenthaltsgesetzesfestgestellt.

Abgelehnt wurden die Anträge von 7.955 Personen (18,4 Prozent). Anderweitig erledigt (z.B. durch Dublin-Verfahren oder Verfahrenseinstellungen wegen Rücknahme des Asylantrages) wurden die Anträge von 4.260 Personen (9,9 Prozent).

III. Registrierte Zugänge im EASY-System

Im Monat Dezember 2015 wurden im EASY-System 127.320 Zugänge von Asylsuchenden registriert (Vormonat: 206.101).

Herkunftsländer

insgesamt 127.320 206.101
1. Syrien 44.522 97.463
2. Irak 28.319 24.678
3. Afghanistan 26.506 44.846
4. Iran 7.464 10.080
5. Marokko 2.896 2.690

Von Januar bis Dezember 2015 wurden im EASY-System 1.091.894 Zugänge von Asylsuchenden registriert.

Die Hauptherkunftsländer waren:

Jahr 2015 insgesamt 1.091.894
1 Syrien 428.468
2 Afghanistan 154.046
3 Irak 121.662
4 Albanien 69.426
5 Kosovo 33.049

Weitere Informationen finden Sie unter www.bamf.de.

 

 

Quelle: BMI