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Bundestag| Mord in Paris an drei Kurdinnen – Kleine Anfrage

Um die Ermordung von drei Kurdinnen in Paris im Januar 2013 geht es in der Antwort der Bundesregierung (18/827) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/675). Wie die Regierung darin schreibt, wurden am 9. Januar 2013 „in den Räumen eines Pariser Kurdistan-Informationsbüros drei weibliche Personen, die dem PKK-Umfeld zugerechnet werden, ermordet“. Ein Tatverdächtiger befinde sich in französischer Untersuchungshaft. Er habe sich vorübergehend auch in Deutschland aufgehalten.

Zu den persönlichen Hintergründen des Tatverdächtigen, seiner Motivation oder seiner politischen Gesinnung liegen der Bundesregierung laut Vorlage keine Erkenntnisse vor. Weiter heißt es in der Antwort, die französischen und die deutschen Sicherheitsbehörden stünden „bezüglich der Tötungen in Paris“ in einem ständigen Austausch und arbeiteten im Rahmen ihrer jeweiligen Zuständigkeiten zusammen.