Afghanen bei der Eingewöhnung in Deutschland unterstützen| Patenschaft der Bundeswehr

FREIWILLIGES PATENSCHAFTSPROGRAMM DER BUNDESWEHR IN AFGHANISTAN

Der Generalinspekteur der Bundeswehr, General Volker Wieker, hat am 19. Januar in einem offenen Brief an die Soldatinnen und Soldaten für das Patenschaftsprogramm der Bundeswehr für ehemalige afghanische Ortskräfte geworben. Mit der Übernahme einer freiwilligen Patenschaft können Angehörige der Bundeswehr die Afghanen bei der Eingewöhnung in Deutschland unterstützen.

Deutscher Soldat mit afghanischen Soldaten und SprachmittlerHilfe für Afghanen – als Ausbilder vor Ort und als Pate in Deutschland. (Quelle: Bundeswehr/Stollberg)

Der Generalinspekteur der Bundeswehr, General Volker Wieker, hat am 19. Januar in einem offenen Brief an die Soldatinnen und Soldaten für das Patenschaftsprogramm der Bundeswehr für ehemalige afghanische Ortskräfte geworben. Mit der Übernahme einer freiwilligen Patenschaft können Angehörige der Bundeswehr die Afghanen bei der Eingewöhnung in Deutschland unterstützen.

Deutsche Soldaten mit Einheimischen und einem Sprachmittler

Mit der Übernahme einer freiwilligen Patenschaft können Angehörige der Bundeswehr die Afghanen bei der Eingewöhnung in Deutschland unterstützen. (Quelle: Bundeswehr/Wilke)Größere Abbildung anzeigen

Von der Truppenreduzierung in Afghanistan sind viele Ortskräfte betroffen, die im Land für die Bundeswehr, das Bundesinnenministerium des Innern, das Auswärtige Amt sowie das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung sowie dessen Durchführungsorganisationen (GIZ, KfW) gearbeitet haben.

Die in Afghanistan engagierten Ministerien sind sich ihrer Fürsorgepflicht gegenüber ihren lokalen Mitarbeitern bewusst. Sie unterstützen Weiterbildungen und helfen bei der Vermittlung für weitere Anstellungen, zum Beispiel im Rahmen der ISAF-Nachfolgemission Resolute Support oder in Entwicklungsprojekten.

Aufnahmeverfahren für gefährdete Ortskräfte

Für die Ortskräfte und ihre Familien, die aufgrund ihrer Tätigkeit in ihrem Heimatland bedroht sind, hat die Bundesregierung im Herbst 2013 ein Verfahren für die Aufnahme in Deutschland beschlossen. Bei Vorliegen einer individuellen Bedrohung wird nach einer Prüfung eine Aufenthaltserlaubnis in Deutschland gewährt. In akuten Fällen werden darüber hinaus Vorkehrungen getroffen, um sie bis zu ihrer Ausreise zu schützen.

Bislang sind etwa 1.200 Gefährdungsanzeigen überprüft und 550 Aufnahmezusagen für ehemalige Ortskräfte und deren Angehörige ausgesprochen worden. Über 900 Afghanen sind über das Verfahren bereits nach Deutschland ausgereist. Das zunächst auf drei Jahre befristete Aufenthaltsrecht verlängert sich, wenn die Gefährdungslage eine Rückkehr nach Afghanistan nicht zulässt.

Bei Erfüllung entsprechender Voraussetzungen zur Integration in die Gesellschaft können die Ortskräfte und ihre Familien einen unbefristeten Aufenthaltsstatus erhalten und schließlich auch die deutsche Staatsbürgerschaft erwerben.

Freiwilliges Patenschaftsprogramm der Bundeswehr

Die Mehrheit der Ortskräfte wurde von der Bundeswehr beschäftigt. In einem offenen Brief an die Soldatinnen und Soldaten wirbt Generalinspekteur Volker Wieker daher für ein Patenschaftsprogramm der Bundeswehr. Mit der Übernahme einer freiwilligen Patenschaft, können Angehörige der Bundeswehr ihre früheren afghanischen Mitarbeiter und deren Familien unterstützen, sich schneller und besser in ihrer neuen Umgebung zurechtzufinden.

Die Patenschaften werden durch die zentrale Koordinierungsstelle Patenschaft für ehemalige afghanische Ortskräfte der Bundeswehr im Einsatzführungskommando vermittelt. Die Inhalte und Dauer der Patenschaft werden von den Betroffenen selbst bestimmt. Grundsätzlich sollen die Paten Hilfe zur Selbsthilfe geben und die Afghanen bei der Bewältigung des Alltags, dem Spracherwerb und Behördengängen unterstützen.

Voraussetzungen für eine Patenschaft

Sowohl aktive als auch ehemalige Angehörige der Bundeswehr können eine Patenschaft übernehmen. Eine Teilnahme am Einsatz in Afghanistan wird nicht vorausgesetzt. Erforderlich sind allerdings interkulturelle Kompetenz und die Bereitschaft zu einer freiwilligen Tätigkeit außerhalb der Dienstzeit. Angehörige der Bundeswehr in sicherheitsempfindlichen Tätigkeiten müssen die Übernahme einer Patenschaft dem zuständigen Sicherheitsbeauftragen der Dienststelle anzeigen.

Informationen zur Koordinierungsstelle Patenschaften

Potsdam, 20.01.2015.
Sowohl aktive als auch ehemalige Angehörige der Bundeswehr können eine Patenschaft übernehmen. Eine Teilnahme am Einsatz in Afghanistan wird nicht vorausgesetzt. Erforderlich sind allerdings interkulturelle Kompetenz und die Bereitschaft zu einer freiwilligen Tätigkeit außerhalb der Dienstzeit.

Deutsche Soldaten sitzen mit Einheimischen und Sprachmittler zusammen

Kennen sich vielleicht aus dem Einsatz – Pate und ehemalige afghanische Ortskraft. (Quelle: Bundeswehr/Wilke)Größere Abbildung anzeigen

Das Einsatzführungskommando der Bundeswehr hat zum 31. Dezember 2014 im Leit-Familienbetreuungszentrum eine Koordinierungsstelle für die Vermittlung von Patenschaften für ehemalige afghanische Ortskräfte (Koordst Patenschaft), die nach § 22 Satz 2 des Aufenthaltsgesetz nach DEU einreisen, eingerichtet.

Aufgabe der Koordinierungsstelle Patenschaft ist die Vermittlung und regelmäßige Berichterstattung und Dokumentation von Patenschaften. Eine aktive Betreuung durch Leit-Familienbetreuungszentrum erfolgt nicht.

Ehemalige Ortskräfte in Afghanistan, die nach Deutschland einreisen wollen, erhalten zukünftig Informationen über das Patenschaftsprogramm der Bundeswehr von der Deutschen Botschaft in Kabul.

Um die ehemaligen Ortskräfte, die sich bereits in Deutschland befinden, über das Patenschaftsprogramm der Bundeswehr zu informieren, erhält die Koordinierungsstelle Patenschaften von der Einsatz-Wehrverwaltungsstelle in Afghanistan und dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge Namenslisten und Kontaktdaten. Per Email werden alle in Deutschland befindlichen ehemalige Ortskräfte über das Patenschaftsprogramm informiert.

Die ehemaligen Ortskräfte erhalten nach ihrer Anfrage für eine Patenschaft eine Bestätigungsemail. Können die persönlichen Daten der ehemaligen Ortskraft nicht zweifelsfrei ermittelt werden, erfolgen weitere Rückfragen per Email. Die Koordinierungsstelle ist bemüht für jede ehemalige Ortskraft innerhalb von 4 Wochen einen geeigneten Paten zu finden.

Sowohl aktive als auch ehemalige Angehörige der Bundeswehr können eine Patenschaft übernehmen. Sobald sich ein Interessierter bei der Koordinierungsstelle Patenschaften gemeldet hat, erhält dieser via Email ein Informationspaket rund um das Patenschaftsprogramm. Er schickt eine ausgefüllte und unterzeichnete Einwilligungserklärung an die Koordinierungsstelle zurück, und wird als verfügbarer Pate in das System aufgenommen.

Wenn eine Anfrage einer ehemaligen Ortskraft in räumlicher Nähe vorliegt, fragt die Koordinierungsstelle beim verfügbaren Paten konkret an, ob dieser bereit ist, die Patenschaft zu übernehmen. Stimmt er der Patenschaft zu, erhält der Pate die Kontaktdaten der ehemaligen Ortskraft.

Nachdem die Verbindungsaufnahme stattgefunden hat, meldet der Pate den Beginn der Patenschaft.

Informationen zum Download

Sowohl aktive als auch ehemalige Angehörige der Bundeswehr , als auch ehemalige Ortskräfte in Deutschland melden sich via Email bei der Koordinierungsstelle Patenschaften, sofern eine Patenschaft gewünscht wird. Nachfolgende Dokumente sollen dabei unterstützen.

Veröffentlicht am 20. Januar 2015 in afghanische Ortskräfte, Afghanistan, Bundeswehr, Deutschland und mit , , , getaggt. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink. Kommentare deaktiviert für Afghanen bei der Eingewöhnung in Deutschland unterstützen| Patenschaft der Bundeswehr.

Die Kommentarfunktion ist geschlossen.