Archiv der Kategorie: BAMF

Leitfaden zur Zusammenarbeit der Ausländerbehörden mit dem BAMF bei der Überstellung im Dublin-Verfahren

Es gibt einen neuen Leitfaden zur Zusammenarbeit der Ausländerbehörden mit dem BAMF bei der Überstellung im Dublin-Verfahren. Die Datei wurde gestern auf fragdenstaat.deeingestellt:

https://fragdenstaat.de/anfrage/leitfaden-dublin-verfahren-2/385313/anhang/ABH-LeitfadenDublinverfahrenStand20.03.2019.pdf

Der 31-seitige Leitfaden enthält Hinweise zu Zuständigkeiten, Bearbeitungshinweise für Aufgriffsfälle, zum Ablauf des Verfahrens selbst, zu Bescheiden, Rechtsbehelfen zu unbegleiteten Minderjährigen, zu Kirchenasyl, zur freiwilligen Ausreise u.a.

Es liegen auch zwei Anlagen vor:

– Hinweise zur ausnahmsweisen Familientrennung bei Chartermaßnahmen:

https://fragdenstaat.de/anfrage/leitfaden-dublin-verfahren-2/385313/anhang/ABH-LeitfadenAnlage_02_HinweisblattzurgetrenntenFamilienberstellungbeiChartermanahmen.pdf

– das Formblatt „Überstellungsmodalitäten“

https://fragdenstaat.de/anfrage/leitfaden-dublin-verfahren-2/385313/anhang/ABH-LeitfadenAnlage_01_berstellungsmodalitten.pdf

Zuständigkeiten Außenstellen und Ankunftszentren des BAMF bundesweit

Die Zuständigkeiten in den Außenstellen und Ankunftszentren des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge haben sich seit 2016 teilweise verschoben. Nicht alle Herkunftsländer werden in allen Bundesländern bearbeitet. Hier kann eine aktuelle EASY-Liste eingesehen werden. Zudem gibt es eine Liste sortiert nach den Herkunftsländern (beide Stand: 17.08.2017).

Quelle: Flüchtlingsrat Niedersachsen

Peinlich Deutschland!| ARM DURCH ARBEIT: Integrationskurslehrer: Jahrelang ohne Arbeitsvertrag! | MIGAZIN

ARM DURCH ARBEIT

Integrationskurslehrer: Jahrelang ohne Arbeitsvertrag!

Es ist endlich Konsens: Deutschland braucht mehr Zuwanderer. Diese sollen die deutsche Sprache beherrschen. Wie aber steht es um diejenigen, auf deren Schultern diese Aufgabe ruht, um die Deutschlehrer in Integrationskursen?

 Integrationskurslehrer: Jahrelang ohne Arbeitsvertrag!

Integrationskurs © cdsessums auf flickr.com (CC 2.0), bearb. MiG

Diese Lehrer sind nach ihrem arbeitsrechtlichen Status gar keine Lehrer. Sie sind fast ausschließlich Kursleiter ohne Festanstellung. Ob bei Volkshochschulen, der Caritas oder dem Goethe-Institut: Einen regulären Arbeitsvertrag hat fast niemand, nicht einmal einen befristeten. Stattdessen gibt es Honorarverträge über jeweils einige hundert Unterrichtsstunden, was wenigen Monaten entspricht. Ein Honorarvertrag folgt dem anderen, als “Kettenverträge” über Jahre, manchmal über ein Jahrzehnt und mehr.

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Broschüre `Deutschkursangebote für Flüchtlinge`

Die meisten Flüchtlinge, die in Deutschland einen Asylantrag stellen, haben den Wunsch, so schnell wie möglich Deutsch zu lernen, ist doch der Erwerb von Deutschkenntnissen eine wichtige Voraussetzung zur gesellschaftlichen Integration, unter anderem auch zur Aufnahme einer Beschäftigung.

Da viele Flüchtlinge keinen Zugang zu den vom Bund organisierten Integrationskursen und den ESF- BAMF- berufsbezogenen Sprachkursen haben, informiert die Broschüre `Deutschkursangebote für Flüchtlinge` über kostengünstige oder kostenlose Deutschkursangebote verschiedene Institutionen, Organisationen und Initiativen für die Betroffenen.

Anhand von 18 Beispielen zeigt die Broschüre die Vielfalt der alternativen Deutschkursangebote und ihrer Anbieter auf, darunter Landesministerien, Kommunen, Universitäten, Volkshochschulen, wohltätige Organisationen und ehrenamtliche Initiativen.

Es wird erläutert, aus welchen Gründen diese alternativen Deutschkursangebote den bestehenden Bedarf an Deutschkursen quantitativ und qualitativ nicht abdecken können. Darüber hinaus liefert die Broschüre Anregungen, wie man vor Ort bzw. in der Region Deutschkursangebote für Flüchtlinge finden kann, die bisher keinen Zugang zu staatlich geförderten Deutschkursen haben. Und der geneigte Leser erhält eine Reihe von praktischen Tipps, wie er selbst zu einer Verbesserung des Deutschkursangebotes für Flüchtlinge beitragen kann.

Sie können die Broschüre hier als PDF-Datei einsehen und als Druckversion bei uns in der Geschäftsstelle für 2,00 €/Stück plus Porto bestellen. (In Kürze wird eine aktualisierte Version der PDF-Datei verfügbar sein, in der alle Hyperlinks funktionieren).

Aktueller Hinweis: Seit dem 01.01.2015 wird zur Teilnahme an den ESF-BAMF berufsbezogenen Sprachkursen nur noch ein Mindestsprachniveau von A1 gemäß des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen vorausgesetzt. (Quelle: Förderhandbuch zum ESF-BAMF-Programm, Förderperiode 2014 – 2020, Förderzeitraum 2015 – 2017; S.7).


ESF: Europäischer Sozialfonds

BAMF: Bundesamt für Migration und Flüchtlinge

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Quelle: 12.jpg

mdr| Asylverfahren | Bundesländer entscheiden unterschiedlich

Ob ein Asylantrag positiv oder negativ beschieden wird, darüber entscheiden die Mitarbeiter des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge. Die 24 Außenstellen in den Bundesländern arbeiten alle nach bundeseinheitlichen Regeln. Und dennoch stehen die Chancen für Menschen aus ein und derselben Herkunftsnation in den Bundesländern ganz verschieden.

von Elisabeth Ihme, MDR INFO

Asylbewerber warten auf einem Flur

Ist es Glückssache, ob der Antrag eines Asyl-Bewerbers positiv entschieden wird? Immerhin werden die Bewerber zentral auf die Bundesländer verteilt. Und die Chancen auf einen positiven Bescheid sind von Land zu Land sehr unterschiedlich. Blicken wir exemplarisch auf die Anträge von afghanischen Asylbewerbern. Bernd Mesovic von der Menschenrechtsorganisation Pro Asyl nennt Zahlen von 2014: „Das ist ja verwunderlich, weil es geht um die Interpretation von Bundesgesetzen. Wir haben etwa das Land Brandenburg in dem etwa 57 Prozent aller Verfahren von afghanischen Antragstellern negativ entschieden werden. Und auf der anderen Seite ein Bundesland wie Thüringen, in dem die Außenstellen nur in etwa 19 Prozent der entschiedenen Fälle den Asylbewerber aus Afghanistan ablehnen.“

Unterschiedliche Asylbewerber

In einem ähnlich niedrigen Bereich lag die Ablehnungsquote 2014 in Sachsen und in Sachsen-Anhalt. Hingegen in Schleswig-Holstein und Hamburg war sie mehr als doppelt so hoch. Manfred Schmidt, Präsident des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge, erklärt die Unterschiede so: „Es kann sein, dass wir unterschiedliche Asylbewerber haben. Bei pakistanischen Asylbewerbern hängt es stark davon ab, ob die einer bestimmten Ethnie, einer bestimmten Religionsgemeinschaft, wie der Ahmadiyya, angehören.“ Und bei irakischen Flüchtlingen sei die Chance von Menschen aus dem umkämpften Süden größer als für solche aus dem etwas ruhigeren Norden.

Grüne fordern weniger Spielraum

Das die mehr oder weniger chancenreichen Flüchtlinge in verschiedenen Bundesländern leben, hält Luise Amtsberg, Bundestagsabgeordnete der Grünen, für abwegig: „Wir haben ja teilweise Ablehnungen von über 40 Prozent und in einem anderen Bundesland nur 20 bei bestimmten Nationalitäten. Ich glaube, dass es einen Spielraum gibt. Vielleicht müsste man darüber nachdenken im Interesse des Asylsuchenden, diesen Spielraum enger zu fassen.“ Auch Bernd Mesovic von Pro Asyl meint, die Erfolgschancen sollten eigentlich deutschlandweit einheitlich sein. Er vermutet, dass sich ein restriktiveres Vorgehen gegenüber bestimmten Nationalitäten bei Mitarbeitern des Bundesamtes einschleifen könnte.

Sind die Behörden überlastet?

Auch Überlastung könnte eine Rolle spielen. Mesovic: „Hier habe ich den Eindruck, dass durch die große Zahl von Asylanträgen, die beim Bundesamt hängen, ich glaub, der Rückstand ist inzwischen nah bei 170.000 unbearbeiteten Asylanträgen, in vieler Hinsicht mit heißer Nadel genäht wird.“ Bundesamts-Präsident Schmidt weist das von sich. Die Mitarbeiter des Bundesamtes würden regelmäßig geschult. Zudem würden ihre Entscheidungen regelmäßig überprüft: „Es ist nicht aus der Statistik einfach abzulesen, dass die Entscheidungspraxis im Bundesamt, dass es willkürliche Entschidungen sind. Weil wir werden im Falle von  ablehnenden Entscheidungen gerichtlich überprüft. Wir haben eine Quote vor den Verwaltungsgerichten, wo wir bestätigt werden bei 86 bis 90 Prozent.“

Genauere Überprüfung notwendig

Menschenrechtler Mesovic fordert, Entscheidungen über Asylanträge müssten im Bundesamt für Migration und Flüchtlinge genauer überprüft werden. Am besten nach dem 4-Augen-Prinzip. Die Behörde müsse dafür sorgen, dass die Entscheidungen über Asylanträge in allen Bundesländern tatsächlich nach den gleichen Kritierien erfolgt.

Ein somalischer Flüchtling hält eine Aufenthaltsgestattung in den Händen.

AsylverfahrenBundesländer entscheiden unterschiedlich

In Mitteldeutschland haben Asylbewerber aus Afghanistan dreimal bessere Chancen anerkannt zu werden als etwa in Brandenburg. Woher kommt das? [Audio]

Quelle: MDR

Informationen zur Aufnahme von Personen in Deutschland, die als Ortskräfte in Afghanistan für deutsche Behörden tätig waren

In einem Informationsblatt gibt das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge ein Überblick über das Verfahren zur Aufnahme der afghanischen Ortskräfte und ihrer Familien in Deutschland.

Logo vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge

Informationen des Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Quelle: Bundesamt für Migration und Flüchtlinge)Größere Abbildung anzeigen

Welchen Aufenthaltsstatus und -titel werden Sie in Deutschland erhalten?

  • In Deutschland wird Ihnen eine Aufenthaltserlaubnis zur Wahrung politischer Interessen der Bundesrepublik Deutschland nach § 22 Satz 2 des deutschen Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) gewährt.
  • Die Aufenthaltserlaubnis wird auf längstens drei Jahre befristet und kann auch über diesen Zeitraum hinaus verlängert werden, wenn die Gründe aus denen sie erteilt wurde, weiterhin gegeben sind.
  • Nach sieben Jahren legalen Aufenthaltes in Deutschland können Sie einen unbefristeten Aufenthaltstitel (Niederlassungserlaubnis) erhalten, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind (z.B. ausreichendes eigenes Einkommen, ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache).
  • Nach acht Jahren legalen Aufenthaltes können Sie die deutsche Staatsbürgerschaft erlangen. Eine der Bedingungen, die erfüllt sein müssen, sind ausreichendes finanzielles Ein-kommen sowie ausreichende deutsche Sprachkenntnisse. Bei erfolgreicher Teilnahme an den Integrationskursen kann die Wartezeit auf sieben Jahre verkürzt werden.

Welche Rechte und Pflichten sind mit Ihrer Aufenthaltserlaubnis verbunden?

Mit Ihrer Aufenthaltserlaubnis erhalten Sie verschiedene Rechte in Deutschland:

Das Recht auf Aufnahme einer Erwerbstätigkeit

  • Ihre Aufenthaltserlaubnis beinhaltet das uneingeschränkte Recht zur Erwerbstätigkeit.
  • Bitte beachten Sie, dass der Arbeitsmarkt in Deutschland sehr anspruchsvoll ist. Es gibt nicht viele Arbeitsmöglichkeiten für Personen ohne qualifizierten Schul- oder Berufsabschluss.
  • Um in Deutschland Arbeit finden zu können, werden Sie so schnell wie möglich die deutsche Sprache lernen müssen. Dies ist unerlässlich, um Arbeit in Deutschland finden zu können.
  • Ihre örtliche Agentur für Arbeit bzw. das für Sie zuständige Jobcenter wird Sie bei Ihrer beruflichen Qualifizierung und Arbeitssuche unterstützen.

Anerkennung im Ausland erworbener Qualifikationen

  • Unter bestimmten Bedingungen können in Deutschland Ihre im Ausland erworbenen Schul-, Universitäts- und Fachhochschulabschlüsse anerkannt werden. Die offizielle Anerkennung Ihrer Diplome wird Ihnen die Arbeitssuche erleichtern. Sollten Sie im Besitz derartiger Zeugnisse oder Dokumente sein, ist es notwendig, diese nach Deutschland mitzubringen.

Sozialleistungen

  • Wenn Sie erwerbsfähig sind, haben Sie einen Anspruch auf die so genannte Grundsicherung für Arbeitssuchende. Sie erhalten also so lange finanzielle Unterstützung, bis Sie einen Arbeitsplatz gefunden haben. Wenn Sie vorübergehend oder dauerhaft nicht in der Lage sind, einer beruflichen Tätigkeit nachzugehen, besteht ebenfalls die Möglichkeit, bestimmte Sozialleistungen in Anspruch zu nehmen. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn Sie auf Grund Ihres Alters, wegen der Betreuung kleiner Kinder oder wegen einer Erkrankung nicht arbeiten können.
  • Der Grundbetrag für Einzelpersonen beläuft sich auf ungefähr 364,00 € pro Einzelperson, zusätzlich können Kosten für Unterkunft und Heizung sowie grundlegender medizinischer Behandlung gewährt werden. Auch wenn sich dies nach hohen Geldbeträgen anhören mag, dürfen Sie nicht außer Acht lassen, dass die Lebenshaltungskosten in Deutschland sehr hoch sind.

Kindergarten und Schulbesuch für Ihre Kinder

  • Ihre Kinder werden in Deutschland zur Schule gehen. Die Schulpflicht beginnt in der Regel im Alter von sechs Jahren. Öffentliche Schulen sind kostenfrei.
  • Für Kinder von Zuwanderern wird häufig eine spezielle Förderung angeboten, die ihnen den Einstieg in das deutsche Schulsystem erleichtern soll.
  • Für kleinere Kinder gibt es Möglichkeiten der Kinderbetreuung. Wir empfehlen Ihnen, Ihre Kinder in diese Einrichtungen zu schicken, da sie dort auf einfache Weise die deutsche Sprache lernen können. In der Regel werden sie dadurch später in der Schule erfolgreicher sein.

Familiennachzug

  • Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge bemüht sich, dass Ihre engsten Familienangehörigen mit nach Deutschland gebracht werden. Es kann jedoch sein, dass sich weitere Ihrer Familienangehörigen in einem anderen Staat oder im Heimatland aufhalten. Im Allgemeinen kann die Familienzusammenführung ein langwieriger und komplizierter Prozess sein.
  • Die Regeln des Familiennachzuges sind sehr streng. Dieser ist grundsätzlich nur für Ehegatten und minderjährige Kinder möglich. Für andere Familienangehörige besteht diese gesetzliche Möglichkeit nicht bzw. nur in eng begrenzten Ausnahmefällen.
  • Die Voraussetzungen für die Familienzusammenführung sind im Allgemeinen: ausreichendes eigenes finanzielles Einkommen für Sie und Ihre Familienangehörige (für zwei Personen ist dies gewöhnlich ungefähr 1.600 €), ausreichend vorhandener Wohnraum in Deutschland für Sie und die Familienangehörigen sowie bei Ehegatten und Kindern über 16 Jahren bereits im Heimatland vorhandene deutsche Sprachkenntnisse. In den ersten Jahren nach der Ankunft in Deutschland wird die Erfüllung dieser Kriterien sehr schwer zu erreichen sein.

Ihre ersten Tage in Deutschland: Wo werden Sie in Deutschland untergebracht?

  • Nach Ihrer Ankunft in Deutschland werden Sie in der Regel von Vertretern des Bundeslandes, in dem Sie Aufnahme gefunden haben, oder von Mitarbeitern der zuständigen Kommune in Empfang genommen, sofern Ihre Einreisedaten bekannt sind.
  • Nach Ankunft in der Kommune wenden Sie sich bitte unmittelbar an die für Sie zuständige Ausländerbehörde. Die Ausländerbehörden sind für aufenthalts-, ausländer- und passrechtliche Maßnahmen zuständig.
  • Ihre Unterbringung in dem Bundesland kann auch – zumindest vorläufig – in einer Gemeinschaftsunterkunft erfolgen.
  • Sofern Sie Sozialleistungen erhalten, dürfen Sie sich in der Regel lediglich in dem Ihnen zugewiesenen Bundesland aufhalten. Wenn Sie eine Arbeit finden und nicht länger Sozialleistungen beziehen, können Sie in ein beliebiges anderes Bundesland innerhalb Deutschlands umziehen.
  • Wenn Sie nicht im Besitz von Identitätspapieren aus Ihrem Heimatland sind, wird es in einigen Fällen notwendig sein, dass Sie sich an die in Deutschland befindliche Botschaft Ihres Heimatstaates wenden müssen, um die entsprechenden Papiere zu erhalten. Wenn das nicht notwendig ist, erhalten Sie ein deutsches Passersatzpapier. Solange Sie keine gültigen Identitätsdokumente besitzen, können Sie nicht außerhalb Deutschlands reisen.

Das Leben in Deutschland

  • Entscheidend ist, dass Sie die Möglichkeiten erkennen und die Chancen nutzen, die Ihnen der Neubeginn in Deutschland bietet.
  • Ein Neubeginn in einem fremden Land wird mit großen Herausforderungen für Sie und Ihre Familie verbunden sein.
  • Je besser Sie das Land kennen und verstehen lernen, desto leichter wird es Ihnen fallen, diese Herausforderungen zu meistern. Sie werden dabei unterstützt, sich dauerhaft und erfolgreich in die Gesellschaft zu integrieren. Dieses Ziel kann jedoch nur mit Ihrer tatkräftigen Mitwirkung erreicht werden. Besonders wichtig ist, dass Sie die deutsche Sprache lernen und Sie sich mit den wesentlichen Grundlagen des Staates, der Kultur, Geschichte und Rechtsordnung vertraut machen.

Dazu stehen verschiedene Angebote für Sie bereit:

Migrationsberatung

Ein erstes Integrationsangebot bilden die Dienste der Migrationsberatung. Die Mitarbeiter der Migrationsberatung verschaffen sich in einem persönlichen Gespräch mit Ihnen einen Überblick über Ihre individuelle Situation und erarbeiten dann gemeinsam mit Ihnen zielgerichtete Vorgehenspläne. Sie geben Antworten auf Ihre Fragen und helfen bei Problemen. Bei der Ausländerbehörde sowie bei der Kommunalverwaltung Ihres zukünftigen Wohnortes kann man Ihnen genaue Auskünfte zu den Beratungsdiensten geben.

Integrationskurse

  • Für Sie besteht die Möglichkeit im Rahmen verfügbarer Kursplätze einen Integrationskurs zu besuchen. Wenn Sie über keine ausreichenden Deutschkenntnisse verfügen oder staatliche Leistungen im Rahmen der Grundsicherung für Arbeitssuchende erhalten, können Sie unter Umständen durch die Ausländerbehörde oder den Träger der Grundsicherung zu einem Integrationskurs verpflichtet werden.
  • Der Integrationskurs dauert zwischen sechs bis neun Monaten und kann als Vollzeit- oder Teilzeitkurs besucht werden.
  • Dieser besteht aus einem Sprachkurs mit 600 Unterrichtsstunden und einem Orientierungskurs mit 60 Unterrichtsstunden.
  • Im Sprachkurs lernen Sie, sich auf Deutsch in allen wichtigen Bereichen des Alltags zurechtzufinden. Wenn Sie schnell lernen, können Sie auch einen Intensivkurs belegen, der lediglich aus 400 Stunden mit Sprachtraining und 30 Stunden Orientierungskurs besteht.
  • Es werden auch Sonderkurse für Analphabeten, Frauen, Eltern und Jugendliche angeboten. In diesen Kursen werden zusätzliche Themen behandelt. Diese Spezialkurse bestehen gewöhnlich aus 900 Stunden Sprachtraining und 60 Stunden im Orientierungskurs.
  • So werden im Elternkurs Informationen zum deutschen Schul- und Kinderbetreuungssystem vermittelt. Dadurch wird Ihnen die Unterstützung Ihrer Kinder erleichtert. Die speziellen Integrationskurse für Frauen richten sich insbesondere an solche, die aus familiären oder kulturellen Gründen keinen allgemeinen Integrationskurs besuchen können. Im Kurs werden inhaltliche Schwerpunkte wie Erziehung und Ausbildung der Kinder, Orientierung im Alltag sowie Perspektiven für den Einstieg in den Berufsalltag behandelt.
  • Im sogenannten Orientierungskurs werden Ihnen Kenntnisse der Rechtsordnung, der Kultur und der Geschichte Deutschlands vermittelt. Sie erhalten Informationen über das Leben in der deutschen Gesellschaft, unter anderem über das demokratische System und die Werte, die in Deutschland von grundlegender Bedeutung sind. Auch diese Kenntnisse sind ein wichtiger Baustein für das Verständnis der Gesellschaft, der Sie dann angehören.
  • Der Integrationskurs endet mit den Tests zum Sprach- und Orientierungskurs. Wenn Sie diesen Test erfolgreich bestehen, werden Sie eine Urkunde erhalten. Diese Urkunde wird Ihnen als Nachweis Ihrer erworbenen Kenntnisse bei der Arbeitssuche nützlich sein.

Es ist notwendig, dass Sie sofort nach der Einreise mit der Teilnahme an einem Integrationskurs beginnen. Nur so kann eine gute Integration und Aufnahme in die deutsche Gesellschaft gelingen. Wenden Sie sich bitte für weitere Informationen an Ihre zuständige Ausländerbehörde.

Quelle: BAMF

Spiegel| Bundeswehr-Helferin in Afghanistan: „Die Taliban können mich jederzeit umbringen“

Afghanistan: Gefahrvoller Abschied

Die afghanische Journalistin Meetra Moqadam wird bedroht, weil sie für das deutsche Militär arbeitet. Über ihre Ausreise entscheidet ein Gremium der Bundeswehr. Doch dessen Kriterien sind geheim.

Zweimal innerhalb kurzer Zeit schlugen Unbekannte in der nordafghanischen Stadt Masar-i-Scharif nachts die Scheiben der Wohnung von Reporterin Meetra Moqadam ein und verwüsteten den Hof der Familie. Beide Male entkamen die Täter unerkannt.

Die 23-Jährige Journalistin glaubt, dass ihr die Taliban nach dem Leben trachten. Sie arbeitet seit 2011 beim Lokal-Radio Bayan-e Shamal („Stimme des Nordens“), der Sender wird von der Bundeswehr unterstützt und ist Teil der sogenannten Operativen Kommunikation. Radio Bayan-e Shamal sendet in den afghanischen Landesprachen, für die Isaf-Schutztruppe ist er ein wichtiges Instrument, um Kontakt zur Bevölkerung zu halten.

Immer wieder haben Taliban den „Kollaborateuren der Invasoren“ Vergeltung angedroht. Und wenn die Isaf-Truppen demnächst endgültig aus Afghanistan abziehen, fürchten viele afghanische Ortskräfte nicht nur um ihren Job. Viele fühlen sich vor allem der Rache der Radikalislamisten schutzlos ausgesetzt. „Die Taliban können mich doch jederzeit umbringen“, sagt die Reporterin Moqadam, „das ist eine schreckliche Anspannung, die ich kaum aushalten kann“.

Den Einbruch in ihr Haus hatte Moqadam sofort der Polizei gemeldet. Die habe nicht helfen können, sagt sie. Daraufhin ging die Journalistin ins deutsche Militär-Camp Marmal und erstattete eine sogenannte „Gefährdungsanzeige“. Moqadam glaubt, in Afghanistan nicht mehr sicher zu sein. Sie will nach Deutschland, gemeinsam mit ihrer Familie.

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Das deutsche Asylverfahren – ausführlich erklärt

Die Prüfung von Asylanträgen gehört zu den wichtigsten Aufgaben des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge. Seine Mitarbeiter müssen bewerten, ob einem Asylantragsteller in seinem Herkunftsland Verfolgungsmaßnahmen drohen, die sein Leben oder seine Freiheit bedrohen.

Diese Broschüre informiert über einzelne Aspekte des Asylverfahrens und unterstreicht diese mit statistischen Daten. Neben der Darstellung der Zuständigkeiten gibt sie unter anderem Aufschluss über die gesetzlich vorgeschriebene Anhörung der Asylbewerber, die Entscheidungsfindung, die Verfahrensdauer aber auch über die Entwicklung der Schutzquote und die rechtlichen Folgen der Entscheidung.

BAMF| Integrationskurs weiter stark nachgefragt

Auch im ersten Halbjahr 2014 steigen die wichtigsten Kennzahlen bei der Analyse der Integrationskurszahlen. Das zeigt die neue Geschäftsstatistik für die ersten sechs Monate.

Der Integrationskurs ist nach wie vor das zentrale Instrument des Bundes zur Unterstützung des Grundspracherwerbs für Menschen mit Migrationshintergrund. Aber er ist nicht nur Sprachkurs, sondern auch Empowerment-Maßnahme, denn Integrationskursteilnehmer wenden die deutsche Sprache in ihrem Alltag häufiger an, haben mehr Kontakt zu Deutschen, nutzen häufiger deutsche Medien und geben häufiger an, in Deutschland bleiben zu wollen.

Die aktuelle Integrationskursgeschäftsstatistik liefert umfassende Zahlen zu den Entwicklungen rund um die Teilnahme am Integrationskurs. Sie verdeutlichen beispielhaft das wachsende Interesse am Integrationskurs:

Höchster Wert der Teilnahmeberechtigungen

Im ersten Halbjahr 2014 erreichte die Zahl der Teilnahmeberechtigungen zum Integrationskurs mit 100.239 ihren bisher höchsten Stand seit 2005. Das ist ein Anstieg um 27,7 Prozent gegenüber dem Vergleichszeitraum des Vorjahres. Hauptverantwortlich für den Anstieg waren die Zulassungen durch das Bundesamt, die mit 55.715 Personen um 29,3 Prozent bzw. 12.619 Fälle höher lagen als im Vergleichszeitraum 2013.

Fast die Hälfte aller neuen Teilnehmer sind EU-Bürger

Besonders gewachsen ist die Zahl der EU-Bürger, die einen Integrationskurs besuchen. Rund 46,5 Prozent aller neuen Teilnehmer stammten im 1. Halbjahr 2014 aus einem EU-Land (33.514 Personen / ohne deutsche Staatsangehörige). Die meisten von ihnen kamen aus Polen (11,1 Prozent), das seit 2012 die Türkei als Hauptherkunfstland abgelöst hat. Unter den Top 10-Herkunftsländern befinden sich mit Polen, Rumänien, Bulgarien, Italien, Griechenland, Spanien und Ungarn sieben EU-Staaten (ohne Deutschland).

Weiter hohes Niveau bei der Bestehensquote

Beim Sprachtest „Deutsch Test für Zuwanderer“ (DTZ) liegt die Bestehensquote weiterhin auf einem hohen Niveau. Im ersten Halbjahr 2014 erreichten 58,1 Prozent der Testteilnehmer das höchstmögliche Sprachniveau B1 und 33,5 Prozent immerhin das Sprachniveau A2. Damit erhielten insgesamt 91,6 Prozent aller Prüfungsteilnehmer ein Sprachzertifikat, mit dem sie ihre Lernerfolge nachweisen können. Der zum 23.04.2013 neu eingeführte skalierte Test „Leben in Deutschland“ behielt mit über 92 Prozent sein sehr hohes Bestehensniveau aus dem letzten Jahr.

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Quelle: BAMF

BAMF| „Der Schicksalsmann“, der über Asylanträge entscheidet

Thomas E. (35), ist einer von 340 sogenannten Entscheidern, die in 24 Außenstellen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge über Asylanträge entscheiden. Bisher sind 158.080 Erst- und Folgeanträge in der Bundesrepublik Deutschland in diesem Jahr gestellt worden. Bis Ende des Jahres werden es voraussichtlich insgesamt 200.000.

Thomas E. und seine 339 weiteren Kolleginnen und Kollegen sind diejenigen, die sich tagtäglich anhören, welche Fluchtgeschichten die Asylbewerberinnen und Asylbewerber in der Anhörung vortragen. ZEIT Online hat Thomas E. einen Tag lang begleitet

Links

Quelle: BAMF